Nach der Gründungsberatung wird auf Basis des besprochenen ein individueller Gesellschaftsvertrag/eine individuelle Satzung für Ihre UG erstellt. In Fällen einfacherer Gründungen wird eine UG mit einem sogenannten „Musterprotokoll“ gegründet (Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG).
UG Gesellschaftsvertrag vs. Musterprotokoll
Entscheiden Sie nach der Gründungsberatung je nach Ihrem Bedürfnis, was Sie erstellt haben wollen:
- Sie wollen bestimmte Regelungen für Ihre Gründung treffen – es wird ein individueller UG Gesellschaftsvertrag für Sie ausgearbeitet
- Risiken bestehen nicht – Sie erhalten ein persönlich angepasstes UG Musterprotokoll
Sie können diese Entscheidung nach der Gründungsberatung treffen. Weil unsere Kanzlei Gründungen zu einem Festpreis durchführt, bleibt das Honorar dabei gleich (Festpreis).
UG Gesellschaftsvertrag: Gründungskosten der UG steuerlich voll absetzen
Die Kosten der Gründung der UG sind vollständig von der Steuer absetzbar, wenn Sie mit einen Gesellschaftsvertrag gründen. Im Falle eines Musterprotokolls können höchstens 300,- € abgesetzt werden (Ziff. 5 der Anlage zu § 2 Abs. 1a).
Vorsorge für den Krisen- oder Streitfall
Der UG-Gesellschaftsvertrag ist normalerweise Ihre Vorsorge für den Krisen- oder Streitfall. Wenn wichtige Haftungsfragen oder die Nachfolge nicht geregelt worden sind, kann Ihr Unternehmen in finanzielle Schieflage geraten und sogar Ihr privates Vermögen angreifen. Wenn das Verhältnis zu Mitgesellschaftern mit der Zeit abkühlen sollte, könnten klare Verteilungs- und Zuständigkeitsregelungen dabei helfen, die Situation zu verbessern.
Weitere Gründungsunterlagen
Neben dem Gesellschaftsvertrag werden die weiteren Gründungsunterlagen einer UG vorbereitet. Das sind zum Beispiel:
- Die relevanten Gesellschafter-/Gesellschaftsbeschlüsse
- Beschlüsse der Gesellschaftsversammlung
- Gesellschafterliste
- Anmeldung zum Handelsregister