Anleitung zur Gründung einer GmbH-Holding: Bundesweit vom Anwalt
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Anleitung UG-Holding: In 15 Schritten zur Gründung
Mit der Gründung einer UG Holding gründen Sie mit einem unternehmerischen Konstrukt, dass einige Vorteile mit sich bringt. Neben enormen Steuerersparnissen, der privaten Enthaftung und einer effektiveren Verwaltung, genießt die GmbH-Holding einen guten Ruf.
Zur Errichtung einer UG Holding-Struktur gründen Sie mindestens zwei Unternehmen:
- Eine Muttergesellschaft und
- mindestens eine Tochtergesellschaft
Wie genau die Gründung einer UG-Holding Schritt für Schritt abläuft, erfahren Sie hier.
Wir gründen Ihre UG-Holding – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Inhaltsverzeichnis
Gründung Schritt für Schritt
- Kostenlose Erstberatung
- Anwaltliche Gründungsberatung
- Entwurf der UG-Holding-Struktur
- Prüfung der Firmennamen
- Erstellung der Gründungsunterlagen
- Notarielle Beurkundung der Muttergesellschaft
- Eröffnung des Geschäftskontos der UG-Holding-Mutter
- Eintragung der Mutter ins Handelsregister
- Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Mutter
- Notarielle Beurkundung der Töchter
- Eintragung ins Transparenzregister
- Eröffnung des Geschäftskontos der Töchter
- Eintragung der Töchter ins Handelsregister
- Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Töchter
- Anwaltliche Abschlussberatung
Online UG-Holding Gründung
Andre Kraus, Fachanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Schritt 1 – Kostenlose Erstberatung
Zur Gründung einer UG Holding bzw. zum Aufbau eines Holding-Konstrukts, bieten wir Ihnen unsere kostenlose Erstberatung an. Darin erfahren wir mehr über Ihr Geschäftsmodell und klären Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf. Insbesondere wird die Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen zum Gegenstand Ihrer Beratung. Sie finden heraus, ob die Gründung mit einer Holding-Struktur für die Realisierung Ihres Vorhabens geeignet ist.
Schritt 2 – Anwaltliche Gründungsberatung
Haben Sie sich dazu entschieden, uns mit dem Aufbau und der Gründung Ihrer UG Holding zu beauftragen, erhalten Sie zunächst eine Gründungsberatung mit Ihrem persönlichen Gründungs-Rechtsanwalt. Dieser durchleuchtet gemeinsam mit Ihnen den rechtlichen Rahmen Ihrer Gründung. Für die Errichtung eines UG-Holding-Konstrukts und zur Nutzung all seiner Vorteile ist eine detaillierte und umfangreiche Planung unabdingbar. Gemeinsam mit Ihnen plant Ihr Gründungsanwalt ein optimales Holding-Modell, das den Bedürfnissen Ihres Unternehmens entspricht. Insbesondere werden die Einzelheiten zum Gesellschaftsvertrag besprochen. Die wichtigsten Inhalte der Gründungsberatung sind meist:
- Die passenden Rechtsformen
- Das richtige Holding-Konstrukt
- Laufende rechtliche Anforderungen
- Unternehmerische Vorteile
- Haftung
- Stammkapital
- Gesellschafter
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Verfügung über Geschäftsanteile
- Ausschlussrechte
- Geschäftsführung
Schritt 3 – Entwurf der UG-Holding-Struktur
Nachdem wir alle notwendigen Informationen mit Ihnen erörtert haben, erstellen wir das optimale UG-Holding-Konstrukt für Ihr Vorhaben. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, welche Unternehmen zu gründen sind und in welchem Verhältnis sie zueinanderstehen. Wir klären Sie außerdem darüber auf, welchen Pflichten Sie unbedingt nachkommen sollten, um die immensen Vorteile eines UG-Holding-Konstrukts dauerhaft nutzen zu können.
Schritt 4 – Prüfung der Firmennamen
Zur Errichtung eines Holding-Konstrukts müssen mindestens zwei Gesellschaften gegründet werden – die Mutter- und die Tochtergesellschaft. In vielen Fällen werden mehrere Tochtergesellschaften gegründet, die auch benannt werden müssen. Im Rahmen unserer Dienstleistung überprüfen wir Ihre Firmennamen nach den rechtlichen Bestimmungen der IHK bzw. der HWK.
UG Holding Gründung vom Rechtsanwalt
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Schritt 5 – Erstellung der Gründungsunterlagen
Als nächstes werden die Gründungsunterlagen erstellt. Die Gesellschaftsverträge der einzelnen Gesellschaften werden dabei so angepasst, dass die Vorteile des Holding-Konstrukts optimal ausgeschöpft werden können. Ihr persönlicher Gründungs-Rechtsanwalt bringt die Gründungsunterlagen so zusammen, dass das Holding-Konstrukt auf Ihr Vorhaben und Ihre Präferenzen angepasst ist. So ist es beispielsweise möglich, auch andere Gründer an einer oder an mehreren Tochtergesellschaft(en) zu beteiligen. Mit der Konstruktion einer UG-Holding haben Sie einen großen Gestaltungsspielraum.
Schritt 6 – Notarielle Beurkundung der Muttergesellschaft
Die Gründungsunterlagen der Muttergesellschaft werden notariell beurkundet. Die Organisation des Notartermins übernehmen wir für Sie – und vereinbaren einen Termin mit einem Notar ganz in Ihrer Nähe.
Schritt 7 – Eröffnung des Geschäftskontos der UG-Holding-Mutter
Um die Stammeinlage der Muttergesellschaft einzahlen zu können, muss zuerst ein Geschäftskonto eröffnet werden. Die formale Organisation des Banktermins nehmen wir für Sie vor. Anschließend ist die Stammeinlage auf das Geschäftskonto einzuzahlen.
Schritt 8 – Eintragung der UG-Holding-Mutter ins Handelsregister
Nach Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftskonto, kann die UG-Holding-Muttergesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden.

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Schritt 9 – Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der UG-Holding-Mutter
Nach Abschluss der Formalitäten für die UG-Holding-Muttergesellschaft, kann diese steuerlich und gewerblich angemeldet werden. Die Holding-Mutter ist nun offiziell gegründet und geschäftsfähig.
Schritt 10 – Notarielle Beurkundung der Tochtergesellschaft(en)
Ebenso wie die notarielle Beurkundung der Gründungsunterlagen der Holding-Mutter, müssen die Gründungsunterlagen der Tochtergesellschaft(en) notariell beglaubigt werden. Den Notartermin organisieren wir für Sie.
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Schritt 11 – Eintragung in das Transparenzregister
Aufgrund des Geldwäschegesetzes (GwG) müssen die wirtschaftlich Beteiligten eines Unternehmens in das Transparenzregister eingetragen werden. Einzutragen sind:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdaten
- Wohnort
- Art und Umfang der wirtschaftlichen Beteiligung
Ausnahmsweise kann auf die Eintragung in das Transparenzregister verzichtet werden, wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlich Beteiligten bereits aus einem anderen öffentlich einsehbaren Register ergeben, wie z.B. dem Handelsregister.
Falls notwendig, nehmen wir die Eintragung Ihrer Gesellschaften ins Transparenzregister für Sie vor.
Schritt 12 – Eröffnung des Geschäftskontos der UG-Holding-Tochter bzw. Töchter
Nachdem die Gründungsunterlagen der Tochtergesellschaften notariell beurkundet wurden, wird für jede Tochtergesellschaft ein Geschäftskonto eröffnet. Darauf wird die jeweils zu erbringende Stammeinlage eingezahlt. Die Banktermine bereiten wir formal für Sie vor und informieren Sie rechtzeitig über bevorstehende Termine.
Schritt 13 – Eintragung der GmbH-Holding-Tochter bzw. Töchter im Handelsregister
Nach Einzahlung der je nach Rechtsform erforderlichen Stammeinlagen, werden die Tochtergesellschaften ins Handelsregister eingetragen.

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Schritt 14 – Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der GmbH-Holding-Tochter bzw. Töchter
Im nächsten Schritt werden auch die Tochtergesellschaften steuerlich und gewerblich angemeldet. Damit sind alle Gesellschaften des Holding-Konstrukts gegründet und die Geschäfte können aufgenommen werden.
Schritt 15 – Anwaltliche Abschlussberatung
Der rechtliche Handlungsrahmen eines UG-Holding-Konstrukts sollte berücksichtigt werden, um von den Vorteilen des Konstrukts auch langfristig profitieren zu können. In einer Abschlussberatung mit Ihrem Gründungs-Rechtsanwalt wird Ihnen dieser Rahmen nochmals erläutert. Sie erhalten außerdem die Möglichkeiten, all Ihre während des Gründungsprozesses aufgekommenen Fragen zu klären. Häufig werden in der Abschlussberatung folgende Themen behandelt:
- Erzielung und Sicherung der Steuervorteile
- Gewinnabführung
- Jahresabschluss und Buchführung
- Gewerbeanmeldung
- Rechtssichere Werbung
- Rechtliche Besonderheiten
- Urheberrecht
- Markenanmeldung
- Reputationsrecht
UG Holding Gründung: Gründungspakete im Überblick
Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
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und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
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