• Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH & Co KG: Bundesweit mit Anwalt

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Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH & Co KG umwandeln

Im Falle eines solide laufenden Einzelunternehmens mit dem Hauptzweck, Gewinne regelmäßig zu entnehmen und privat zu verbrauchen, lohnt sich die Umwandlung in eine GmbH & Co. KG. Anders als bei der Umwandlung in eine Holding, die für eine langfristige Vermögensanlage und Investition die beste Rechtsform ist, bei spontanen und schwankenden Entnahmen jedoch zu Problemen führen kann, sind bei der GmbH & Co. KG jederzeit flexibel gestaltbare Entnahmen möglich – insbesondere muss zur Entnahme nicht der “Umweg” über das Geschäftsführergehalt genommen werden.

Die GmbH & Co. KG bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Private Haftungsbeschränkung: Sie haften nicht mit Ihrem privaten Vermögen
  • Einfache Entnahme: Entnahmen können im Gegensatz zu einer GmbH einfacher und spontaner durchgeführt werden, weil die Gesellschafter der GmbH & Co. KG ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert werden und keine “lineare” Auszahlung als Geschäftsführergehalt erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für nicht an der Geschäftsführung beteiligte Gesellschafter wie Investoren oder Familienmitglieder, so dass diese Rechtsform als Vehikel einer Familiengesellschaft beliebt ist
  • Renommierte Rechtsform: Die GmbH & Co. KG genießt Ansehen

Durch die Umwandlung wird zudem erreicht, dass der Wertes des eingebrachten Einzelunternehmens steuerlich vorteilhaft entnommen werden kann – es wird als Rücklage gebucht.

Darüber hinaus winken Steuervorteile des persönlichen Einkommenssteuersatzes für nicht an der Geschäftsführung beteiligte Investoren oder Familienmitglieder, die darüber hinaus auch einfacher beteiligt werden können.

Ihr Nachteil ist die typische Schwäche einer Personengesellschaft: Ein Gewinnvortrag in das nächste Geschäftsjahr ist steuerlich nachteilig – jeder Gewinn wird jährlich mit der vollen Einkommenssteuer voll versteuert. Wollen Sie als Inhaber eines stark laufenden Einzelunternehmens – z. B. bei einem stabilen jährlichen Gewinn von ca. 100.000 € – langfristig Gewinne steuerlich vorteilhaft ansparen und investieren, statt auszuschütten und privat zu verbrauchen, ist die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine Holding möglicherweise der bessere Umwandlungsweg.

Besonders gebräuchliche Umwandlungsmethoden des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG sind:

  • das Aufgeld-Sachagio,
  • die Sacheinlage,
  • und selten die Ausgliederung.

Unvorteilhaft wäre es allerdings, einfach eine GmbH & Co KG  zu gründen und im Anschluss das Einzelunternehmen aufzulösen. Alle Umwandlungsvorteile gingen dadurch verloren und es könnte darin eine Fortführung außerhalb des steuerneutralen Umwandlungsprozesses gesehen und der Vorgang als  hoher Veräußerungsgewinn nach Aufdeckung aller stillen Reserven Ihres Einzelunternehmens besteuert werden.

Wir begleiten Ihre Umwandlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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