Ihr Einzelunternehmen in eine Holding umwandeln
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Holding – meistens eine GmbH-Holding, manchmal auch eine UG-Holding – ist ein häufiger Umwandlungsweg, vor allem bei gut laufenden Unternehmen. Die Umwandlung wird durch Einbringung des Einzelunternehmens in die operative Tochtergesellschaft mit anschließender Einbringung der Anteile an der Tochter- in die Muttergesellschaft der Holding als “Anteilstausch” – meistens mittels dem schnellen und einfachen Aufgeld-Sachagio – durchgeführt und bietet neben den Vorteilen der Holding alle Steuervorteile der Umwandlung.
Ab wann lohnt sich eine Holding?
Ein gut laufendes Einzelunternehmen wird in eine Holding umgewandelt, wenn Sie als Einzelunternehmer
- jährlich einen Gewinn von 70.000 € überschreiten und diesen Überschuss in der “Spardosengesellschaft” anlegen und investieren wollen – Ihr Gewinn wird mit ca. 30 % statt dem Einkommenssteuersatz von bis zu 40 % besteuert
- die Gewinne Ihrer operativen Tätigkeit langfristig schützen wollen
- Ihr Unternehmen langfristig fast steuerfrei verkaufen wollen
- mehr als ein operatives Unternehmen betreiben
Bei einem geringerem Gewinn lohnt sich die Umwandlung in eine GmbH.
Vorteile der Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in die Holding
Die Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine Holding wird von uns steuerneutral im Wege des Aufgelds-Sachagio, manchmal als Sachgründung und seltener als Ausgliederung (oder auf einem anderen Weg nach UmwG) durchgeführt. Sie haben folgende Vorteile:
- Es besteht eine Rückwirkung von 8 Monaten (§ 20 UmwStG): Bis zu 8 Monate alte Gewinne können steuervorteilhaft Ihrer Holding zugerechnet werden – eine Umwandlung lohnt sich also insbesondere dann, wenn Sie zuletzt hohe Gewinne hatten
- Sie können eine steuerfreie Entnahme in der Höhe des Wertes Ihres eingebrachten Einzelunternehmen durchführen
Durch steuerneutrale Umwandlung Aufdeckung stiller Reserven vermeiden
Sie sollten unbedingt vermeiden, einfach eine Holding zu gründen und im Anschluss Ihr Einzelunternehmen aufzulösen. Durch diesen vermeintlich einfachen Umwandlungsweg werden nicht nur alle Umwandlungsvorteile verwirkt. Sie laufen zudem Gefahr, dass das Finanzamt darin eine Fortführung außerhalb des Umwandlungsprozesses sieht und diese mit als sehr hohen Veräußerungsgewinn nach Aufdeckung aller stillen Reserven besteuert.
Vorteile der Holding
Die Vorteile einer Holding sind im konkreten:
- Ihre private Enthaftung: Sie beschränken Ihre private Haftung. Eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH übernimmt die volle Haftung für Unternehmensverbindlichkeiten
- Vermögensschutz: Sie verteilen die Haftung auf die operativen Tochtergesellschaften. Ihre Spardosen-Muttergesellschaft wird in einem Schadensfall nicht betroffen
- Steuervorteil Gewinnvortrag: Die GmbH als Basis der Holding wird mit lediglich 30 % besteuert. Ein positiver Gewinnvortrag ist deutlich günstiger als mit einem Einkommenssteuersatz von bis zu 45 %
- Steuervorteil Vermögensaufbau und Investition: Die Holding hat eine “Spardosenfunktion”. Die gering besteuerten Gewinne können in der Muttergesellschaft angespart und investiert werden
- Steuervorteil Veräußerung: Im Fall eines Exits können Sie Ihre Anteile an der operativen Tochter mit einem Steuersatz von nur 1,5 Prozent verkaufen
- Image: Die bei der Holding verwendete GmbH ist eine angesehene Rechtsform
Sehr unvorteilhaft wäre es übrigens, einfach eine Holding zu gründen und danach das Einzelunternehmen aufzulösen. Dadurch würden alle Umwandlungsvorteile verwirkt und es bestünde die Gefahr, dass das Vorgehen als Fortführung außerhalb des (steuerneutralen) Umwandlungsprozesses eingestuft würde, sodass ein sehr hoher Veräußerungsgewinn nach Aufdeckung aller stillen Reserven des Einzelunternehmens zu versteuern wäre.
Wir begleiten Ihre Umwandlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Steuern, Buchhaltung & Abwicklung de Ursprungsunternehmens
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.