• Umwandlung Einzelunternehmen in Holding: Bundesweit mit Anwalt

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Ihr Einzelunternehmen in eine Holding umwandeln

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Holding – meistens eine GmbH-Holding, manchmal auch eine UG-Holding – ist ein häufiger Umwandlungsweg. Die Umwandlung wird durch Einbringung in die operative Tochtergesellschaft mit anschließender Einbringung in die Muttergesellschaft der Holding als “Anteilstausch” – meistens mittels dem schnellen und einfachen Aufgeld-Sachagio – durchgeführt und bietet neben den Vorteilen der Holding einige Steuervorteile einer Umwandlung.

Umwandlungssituation des Einzelunternehmens zur Holding

Ein gut laufendes Einzelunternehmen wird häufig in eine Holding umgewandelt, wenn der Einzelunternehmer

  • einen Gewinn von 70.000 € überschreitet und damit Steuerersparnisse gegenüber einer Einkommenssteuerbesteuerung erwarten kann
  • eine weitere operative Unternehmung angeht oder
  • die Gewinne seiner operativen Tätigkeit langfristig anlegen und investieren will.

Die Vorteile einer Holding sind im konkreten:

  1. Private Enthaftung: Sie beschränken Ihre private Haftung. Eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH beschränkt die Haftung für Unternehmensverbindlichkeiten auf die Gesellschaft
  2. Vermögensschutz: Sie verteilen die Haftung auf die operativen Tochtergesellschaften. Ihre Spardosen-Muttergesellschaft wird in einem Schadensfall nicht betroffen
  3. Steuervorteil Gewinnvortrag: Die meistens verwendete GmbH wird mit der Körperschaftssteuer besteuert. Ein positiver Gewinnvortrag ist deutlich günstiger
  4. Steuervorteil Vermögensaufbau und Investition: Die Holding hat eine “Spardosenfunktion”. Die gering besteuerten Gewinne können in der Muttergesellschaft angespart und investiert werden
  5. Steuervorteil Veräußerung: Im Fall eines Exits können die Anteile an der operativen Tochter deutlich steuergünstiger verkauft werden, als es bei einer Veräußerung als natürliche Person wäre
  6. Image: Die meistens verwendete GmbH ist eine angesehene Rechtsform

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über die Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine Holding.

Methoden der Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in die Holding und ihre Steuervorteile

Die Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine Holding wird von uns in den meisten Fällen im Wege des Aufgelds-Sachagio, manchmal als Sachgründung, seltener als Ausgliederung (oder auf einem anderen Weg nach UmwG) durchgeführt. Steuerlich werden haben alle Umwandlungsmethoden zwei Vorteile gegenüber der bloßen Liquidation des Ursprungsunternehmens und Neugründung:

  1. Es besteht eine Rückwirkung von 8 Monaten (§ 20 UmwStG): Gewinne können ab einem zurückliegenden Stichtag (max. 8 Monate) steuervorteilhaft der neuen Rechtsform – meistens einer Holding-GmbH – zugeordnet werden
  2. Ihr eingebrachtes Einzelunternehmen wird (statt im Rahmen der Liquidation zu verfallen) in die Rücklage der neuen Rechtsform gebucht – Sie können in Höhe seines Wertes eine besonders steuervergünstigte Entnahme vornehmen

Wir begleiten Ihre Umwandlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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