Unternehmen in Familien-Gesellschaft umwandeln
Manchmal möchten Inhaber eines Unternehmens dieses in eine Familiengesellschaft umwandeln.
Häufig soll damit die Weitergabe von Privat- oder Betriebsvermögen innerhalb der Familie für die Zukunft ermöglicht werden, es ist also eine Unternehmensnachfolge gewollt.
Ziel ist es dabei oft insbesondere, das Familien-Vermögen in der nächsten Generation gegen Zersplitterung oder Zerschlagung zu schützen, wie sie bei Erbfällen, Scheidungen usw. drohen können.
Immer wenn Vermögen auf die nächste Generation übertragen oder über mehrere Generationen erhalten werden, dabei vom Unternehmer aber noch die Kontrolle behalten werden soll, kann die Umwandlung in eine Familiengesellschaft ein guter Weg dazu sein.
Mit vermögensverwaltenden Familiengesellschaften lassen sich auch Steuern sparen.
Es ist keine Grunderwerbsteuer zu zahlen, Erblasservermögen kann zu Lebzeiten und durch Ein- und Austritt von Gesellschaftern übertragen werden. Für die Einkommensteuer bestehen steueroptimierte Verteilmöglichkeiten der Einkünfte auf die Gesellschafter.
Je nach bevorzugter Gesellschaftsform kann eine Steuerung der Familiengesellschaft durch Mehrheitsbeteiligung erfolgen, wie bei der Familien-GbR oder GmbH. Denkbar ist aber auch eine Steuerung aufgrund der Gesellschafterstellung (z.B. bei einer KG).
Mehr zur Umwandlung eines Unternehmens in eine Familiengesellschaft lesen Sie auf dieser Seite.
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Inhaltsverzeichnis
Steuern, Buchhaltung & Abwicklung des Ursprungsunternehmens
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.