• Unternehmen in Familien-Gesellschaft umwandeln: Bundesweit mit Anwalt

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Unternehmen in Familien-Gesellschaft umwandeln

Manchmal möchten Inhaber eines Unternehmens dieses in eine Familiengesellschaft umwandeln.

Häufig soll damit die Weitergabe von Privat- oder Betriebsvermögen innerhalb der Familie für die Zukunft ermöglicht werden, es ist also eine Unternehmensnachfolge gewollt.

Ziel ist es dabei oft insbesondere, das Familien-Vermögen in der nächsten Generation gegen Zersplitterung oder Zerschlagung zu schützen, wie sie bei  Erbfällen, Scheidungen usw. drohen können.

Immer wenn Vermögen auf die nächste Generation übertragen oder über mehrere Generationen  erhalten werden, dabei vom Unternehmer aber noch die Kontrolle behalten werden soll, kann die Umwandlung in eine Familiengesellschaft ein guter Weg dazu sein.

Mit vermögensverwaltenden Familiengesellschaften lassen sich auch  Steuern spar­en.

Es ist keine Grunderwerbsteuer zu zahlen, Erblasservermögen kann zu Lebzeiten und durch Ein- und Austritt von Gesellschaftern übertragen werden. Für die Einkommensteuer bestehen steueroptimierte Verteilmöglichkeiten der Einkünfte auf die Gesellschafter.

Je nach bevorzugter Gesellschaftsform kann eine Steuerung der Familiengesellschaft durch Mehrheitsbeteiligung erfolgen, wie bei der Familien-GbR oder  GmbH. Denkbar ist aber auch eine  Steuerung  aufgrund der Gesellschafterstellung  (z.B. bei einer KG).

Mehr zur Umwandlung eines Unternehmens  in eine Familiengesellschaft lesen Sie auf dieser Seite.

Wir begleiten Ihre Umwandlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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