1. Anwaltliche Gewähr
Unser wichtigstes Prinzip ist die anwaltliche Gewähr: Wir organisieren anwaltlich Ihre gesamte Gründung, bis Sie Ihr Ziel erreichen – zu einem Festpreis. Auch wenn sich ihr individueller Fall außerordentlich schwierig entwickelt oder besonders langwierig wird, begleiten wir Sie bis zur Gründung Ihrer Unternehmung und auf Ihren Wunsch auch darüber hinaus. Unser Anliegen ist dabei, Sie voll umfänglich zu Beraten und Ihnen ein Maximum an Arbeit abzunehmen, damit Sie sich alleine auf Ihre Unternehmung konzentrieren können. Dabei übernehmen wir als Anwaltskanzlei die vollständige Organisation Ihrer Gründung, Ihre Beratung und die Erstellung aller Unterlagen – aus einer Hand. Unser Honorar bleibt auch bei erhöhtem Aufwand oder Langwierigkeit Ihres Falls gleich.
2. Gründung erst nach umfassender Rechtsberatung
Mit der Gründung legen wir das Fundament Ihrer Unternehmung. Wir begreifen uns als Beratungskanzlei und die Gründung deshalb als einen wichtigen Vorgang, der mit großer Sorgfalt und einer persönlichen Betreuung vorbereitet wird. Rein theoretisch kann eine Gründung auch ohne Begleitung durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Aufgrund der zahlreichen offenen Rechtsfragen ist es Laien kaum möglich, häufige Fehler zu vermeiden, die später viel Zeit und Geld kosten könnten.
Deshalb ist es uns wichtig, Sie vor jedem Gründungsschritt umfassend zu beraten:
- Durch die Ausarbeitung Ihres individuellen Gründungsplans während der Gründungsberatung ersparen wir Gründern lästige Verzögerungen, im Einzelfall aber auch schwerwiegende Folgen (z. B. verdeckte Gewinnausschüttung durch Angabe eines unzureichenden Unternehmensgegenstands).
- Durch die Erstellung Ihres Gesellschaftsvertrags auf Grundlage der Gründungsberatung stellen wir sicher, dass keine wichtigen Regelungen leichtfertig oder aufgrund Dringlichkeit vergessen worden sind (z. B. Nachfolgeregelung, Gewinnverteilung, steuerliche Absetzbarkeit).
- Durch die Abschlussberatung nach der Gründung helfen wir Gründern, rechtliche Stolpersteine zu umgehen, die zu Beginn der Gründung bestehen. Gerade in dieser Phase ist es wichtig, jemanden nicht alleine stehen zu lassen. Wir beantworten die offenen Fragen unserer Mandanten und stellen sicher, dass Gründer Ihren rechtlichen Pflichten lückenlos nachkommen, um sich alleine auf Ihre Unternehmung konzentrieren zu können.
Diese Vorgehensweise ist unser entscheidender Vorteil gegenüber gewerblichen Gründungsanbietern („Gründungsbaukästen“/“Onlinegründung“/“Anwaltliche Erstberatung“). Diese stellen Ihren Mandanten vorgefertigte Unterlagen zu niedrigen Preisen. Ihnen ist es allerdings aufgrund ihrer mangelnden anwaltlichen Zulassung nicht erlaubt, eine Rechtsberatung durchzuführen (§ 1 ff. Rechtsdienstleistungsgesetz). Sie erhalten Gründungsunterlagen ohne die Möglichkeit einer rechtlichen Beratung und einer darauf basierenden individuellen Anpassung. Dies birgt hohe rechtliche Risiken. Gründern wird nicht die Möglichkeit gegeben, dem Ersteller der Unterlagen rechtliche Fragen zu den einzelnen Punkten zu stellen. Dadurch wird bei Gründungsfehlern keinerlei Haftung übernommen. Wir denken, dass die Gründung als Grundstein einer Unternehmung die falsche Stelle zum Sparen ist.
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung
Unternehmensgründung vom Anwalt nach individueller Beratung – Bundesweit.
KOSTENFREIE ERSTBERATUNGJetzt gratis Erstkontakt:0221 – 6777 00 55(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / Bundesweit)Gerne können Sie uns über dieses Formular oder E-Mail kontaktieren.
3. Preistransparenz
Ein besonders wichtiges Prinzip unserer Tätigkeit ist die Preistransparenz: die Preise der Gründung einer UG, GmbH, GbR/OHG, Einzelfirma oder Auffanggesellschaft sind Pauschalpreise, die auch bei höherem Arbeitsaufwand gleich bleiben. Wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten interessiert. Deswegen ist unser Anliegen, unseren Mandanten ein günstiges Pauschalhonorar anzubieten. Auch wenn sich Ihr individueller Fall außerordentlich schwierig entwickelt, begleiten wir Sie deshalb, bis Sie Ihr Ziel erreichen – zu einem Einheitspreis. Wegen unserer engen Spezialisierung können wir Ihnen dabei eine umfassende Gründungsdienstleistung anbieten. Und zudem ist unser Honorar als Betriebsausgabe bei Verwendung einer Satzung komplett steuerlich absetzbar. Auch die Umsatzsteuer lässt sich in diesem Fall als Vorsteuer abziehen.
4. Schnelligkeit
Wenn Sie eine beschleunigte Gründung benötigen, führen wir unsere Gründungsdienstleistung innerhalb von 24h durch – ohne zusätzliche Kosten.
5. Langfristigkeit
Wir begleiten unsere Mandanten seit der Grundsteinlegung ihrer Unternehmung. Die rechtliche Problematik unserer Mandanten ist uns deswegen von Beginn an bekannt. Durch den Pauschalpreis unserer Dienstleistung nehmen wir auch einen erhöhten Gründungs- und Beratungsaufwand in Kauf, weil wir Ihre Gründung als Investition in eine langfristige Zusammenarbeit sehen. Gerne beraten und vertreten wir Sie anwaltlich bei den rechtlichen Angelegenheiten Ihrer Unternehmung. Als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) sehen wir uns dabei verpflichtet, Ihnen gegenüber keine Werbung für gewerbliche Produkte zu machen – Sie erhalten alleine eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsberatung. So werden Sie von uns keine Angebote gewerblicher Anbieter wie Banken, Paymentservices, Versicherungen, Telefonsekretariate, Geschäftsadressen usw. bekommen.
6. Wirtschaftsrechtliche Kompetenz
Neben dem Gesellschaftsrecht berät und vertritt die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei Mandanten auf den Gebieten des
- Insolvenzrechtes
- Bankenrechtes
- Arbeitsrechtes
Insbesondere durch unsere insolvenzrechtliche Kompetenz sind wir in der Lage, Sie vor schwerwiegenden Gründerfehlern zu schützen. Unsere Kanzlei hat seit 2012 mehr als 1000 Insolvenzen und Schuldenvergleiche begleitet. Rechtsanwalt Andre Kraus hat den Lehrgang „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ absolviert. Aufgrund vieler Krisenberatungen von Selbstständigen und Unternehmern sind uns zahlreiche rechtliche Gründerprobleme und ihre Folgen aus erster Hand bekannt:
- Steuerrecht, insb. Betriebsprüfungen, Schätzungen, Vorauszahlungen
- Insolvenzverschleppung
- Gewerberechtliche Abmahnungen
- Urheberrechtliche Abmahnungen
- Rücknahme/Widerruf der Zulassung/Gewerberlaubnis
- Buchführungspflichten
- Nachfolgehaftung
- Geschäftsführerhaftung