Unternehmen gründen: Bundesweit vom Anwalt
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Ein Unternehmen gründen
Sie wollen ein Unternehmen gründen, um sich mit Ihrer Geschäftsidee selbständig zu machen? Sie sind sich noch nicht sicher, mit welcher Rechtsform Sie gründen möchten? Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre Firma schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom Anwalt.
- Sie möchten schnell und kostengünstig selbstständig werden? Gründen Sie ein Einzelunternehmen!
- Sie wollen eine renommierte Firma gründen und Ihre Haftung begrenzen? Die GmbH ist die richtige Rechtsform!
- Sie wollen gemeinnützig tätig sein und Steuern sparen? Eine gGmbH oder gUG ermöglicht es.
Wir gründen Ihr Unternehmen – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Kernpunkte Unternehmensgründung
Inhaltsverzeichnis
Ablauf & Infos
Online Gründung
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Online Unternehmensgründung oder Terminvereinbarung
Sie können Ihr Unternehmen direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihres Unternehmens. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihres Unternehmens
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Was ist ein Unternehmen?
Die Rechtsform des Unternehmens entscheidet über die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und legt den Grundstein der wirtschaftlichen Herangehensweise.
Haftungsbeschränkung durch Rechtsform realisieren
Im Unternehmensrecht wird zwischen verschiedenen Rechtsformen unterschieden. Die Einteilung erfolgt in Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Jede Rechtsform hat ein individuelles juristisches „Standing“. So sind Kapitalgesellschaften, wie die GmbH oder UG, Rechtsformen mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Sie können eigenständig Verträge schließen. Gleichzeitig wird das Unternehmensvermögen von dem privaten Vermögen des Unternehmensinhabers getrennt. Dadurch entsteht eine beschränkte Haftung, da das Unternehmen Schulden machen kann, die mit dem eigenen Betriebsvermögen und nicht etwa dem Privatvermögen des Inhabers verrechnet werden.
Zudem hat jede Rechtsform eine eigene Rechtsgrundlage. Die Regelungen entstammen teilweise unterschiedlichen Gesetzesbüchern.
Das Geschäftsmodell bedingt die Rechtsform
Die gängigen Kapitalgesellschaften haben jeweils ein eigenes Gesetzbuch. Die GmbH und die UG etwa unterliegen dem GmbH-Gesetz, die Aktiengesellschaft dem Aktiengesetz. Es bedarf tiefgründigen Fachwissens, um das komplette juristische Ausmaß, vor allem in Hinsicht auf das eigene Geschäftsmodell, zu erfassen. Für die meisten Konstellationen gibt es eine oder zwei optimale Lösungen, die Ihr persönlicher Rechtsanwalt für Sie kreiert und Ihnen nachvollziehbar kommuniziert.
Gründungs-Kostenrechner
Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:
0,– €
Ziele der Unternehmensgründung
1. Ziel
Die passende Rechtsform finden
Bevor der eigentliche Gründungsprozess eingeleitet werden kann, muss ermittelt werden, welche Rechtsform zum angestrebten Geschäftsmodell und zur gewünschten Konstellation der Teilhaber passt. Die Klärung der Frage sollte ausreichend vorbereitet werden, da die Rechtsform in der Regel für Jahre oder sogar die gesamte Unternehmenslaufzeit beibehalten wird.
In der kostenlosen Erstberatung kann meistens schon eine Antwort gefunden werden. Weitere wichtige Fragestellung betreffen die Beteiligungen der Inhaber, die Affinität zum Haftungsrisiko, die steuerlichen Pflichten und Anforderungen sowie den laufenden Verwaltungsaufwand und die Geschäftsführung.
2. Ziel
Ermittlung von Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
Erfahrungsgemäß sind Fragen nach der persönlichen Haftungsbeschränkung ein häufiges Themenfeld unserer Gründungsberatung. Bevor wir Ihr Unternehmen gründen, klären wir in einem umfangreichen Beratungsgespräch, welche Möglichkeiten zur Minimierung wirtschaftlicher Risiken zur Auswahl stehen. Auch wenn die Gründung eines Unternehmens, wie einer GbR oder eines Einzelunternehmens auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, raten wir meistens zur Gründung einer Kapitalgesellschaft.
Seit der Schaffung der Regelung der Unternehmergesellschaft, kann ein haftungsbeschränktes Unternehmen gegründet werden, ohne an ein fixes Stammkapital gebunden zu sein. Je nach Geschäftsmodell ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft steuerlich vorteilhafter. Möchten Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, übernehmen wir die Gründung des Einzelunternehmens für Sie und zeigen Ihnen auf, gegen welche Risiken Sie versichert sein sollten.
2. Ziel
3. Ziel
Rechtssichere Gründung
Wenn Sie Ihr Unternehmen anwaltlich gründen genießen Sie den Vorteil der Rechtssicherheit. Durch die ausführliche Analyse, das entsprechende Fachwissen und die langjährige Erfahrung wird Ihnen Ihr persönlicher Rechtsanwalt für Unternehmensrecht eine optimale Gründungsstrategie entwerfen und diese auch ausführen. Rechtliche Fehler im Gründungsprozess könnten schwerwiegende und teure Folgen haben. Um sie zur vermeiden ist fast immer eine anwaltliche Beratung notwendig.
Hierbei wird zunächst ihr unternehmerisches Vorhaben analysiert und ein rechtlicher Lösungsweg konzipiert. Neben der Beratung enthält unser Angebot die formale Vorbereitung und die prozessuale Durchführung der Gründung.
4. Ziel
Kaum Formalitäten
Ob erfahrener Unternehmer oder Existenzgründer, für eine kostengünstige und professionelle Gründung eines Unternehmens sollten Sie Fachmänner engagieren. Wir übernehmen den kompletten Prozess und ermöglichen eine optimale Gründung samt anwaltlicher Gewährleistung. Für Sie persönlich bedeutet das eine Entlastung des formalen Aufwands und eine zeitsparende Durchführung.
4. Ziel
Vorbereitung der Unternehmensgründung
Die Unternehmensgründung bedarf einer umfangreichen und detaillierten Vorbereitung. Zunächst sollte eine Analyse des Geschäftsvorhabens erfolgen, um gründungsrelevante Faktoren, wie die Außenwirkung, Steuern, die Beteiligungsstruktur und der Unternehmenszweck, zu erfassen und anschließend die passende Rechtsform zu finden. Zur besseren Darstellung dieser Analyse erstellt man einen Businessplan.
Bevor wir das Unternehmen gründen, wird ein erfahrener Anwalt Sie ausführlich beraten. Neben der Erfassung aller relevanten Faktoren, findet er die optimale Rechtsform und bereitet die Unternehmensgründung formal durch die Erstellung der Unterlagen vor. Ist der formale Rahmen geschaffen, gilt es die Gründung praktikabel in einen Gründungsplan zu gliedern und den Prozess vorausschauend zu planen. Die detaillierte Planung beugt Fehlern bei der Gründung vor, deren Beseitigung mit hohen Kosten verbunden ist.
In einem weiteren Schritt sollten Sie eine Finanzierung- sowie Marketingstruktur für Ihr Unternehmen organisieren. So können Sie direkt nach der Gründung mit Ihrer Unternehmung durchstarten.
Schritt 1 - Erstellung des Businessplans
Der Businessplan bildet das Herzstück Ihrer künftigen Geschäftstätigkeit aus unternehmerischer Sicht. Die Gründung hingegen konstruiert die juristischen Rahmenbedingungen. Um die rechtlichen Anforderungen an Ihr Unternehmen zu erfassen, sollte ein Businessplan erstellt und anschließend analysiert werden.
Neben einer klaren Übersicht über das Geschäftsvorhaben, wird der Businessplan zur eigenen Planung aber auch zur Präsentation gegenüber externen Stakeholdern, wie Investoren oder Banken, verwendet.
Eine klare Struktur sowie eine sachliche Sprache sollten selbstverständlich sein. Bei der Darstellung komplexer und fachlicher Inhalte sollte auf anspruchsvolle Fachwörter verzichtet werden. Auch branchenfremde Personen sollten den Inhalt verstehen.
Der Businessplan sollte bestehen aus:
- Einer Darstellung der Gründer, samt Qualifikationen, Erfahrung und Schwächen
- Der Beschreibung der Geschäftsidee
- Einer Beschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen und des Vermarktungsansatzes
- Die Unternehmensziele
- Eine detaillierte Darstellung der Unternehmensaufstellung
- Einer Finanz- und Liquiditätsplanung sowie Rentabilitätsvorschau
Der letzte Schritt des Businessplans sollte demnach erst nach der Gründungsberatung mit einem Anwalt erstellt werden. Bis dahin können Sie den Plan Ihrem beratenden Anwalt vorlegen, der unter Erfassung aller wichtigen juristischen Aspekte aus dem vorherigen Teil eine passende Rechtsform und deren innere Ausgestaltung für Sie planen kann.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Bevor ernsthafte Schritte zur Einleitung der Gründung vorgenommen werden, sollte die Finanzierung des Vorhabens gesichert sein. Die meisten Gründer greifen auf Ersparnisse aber auch Darlehen, Investoren oder Fördergelder zurück.
Gleichzeitig muss bereits für den Markteintritt eine passende Marketingstrategie entwickelt werden. Die ersten Kunden sollten möglichst bald nach der Gründung eingefangen werden.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Schritt 3 - Beachtung der rechtlichen Grundfragen
Jedes Unternehmen muss erfolgreich innerhalb des rechtlich-zugelassenen Rahmens agieren. Daher sollte vor jeder Gründung eine Bestandsaufnahme aller juristischen Fragen und möglichen Problemfelder erfolgen. Die wichtigsten Fragen betreffen
- die Haftung,
- die Rechtsform,
- die innere Ordnung,
- die Gewinnverteilung,
- steuerliche Pflichten,
- die Geschäftsführung und
- die Buchhaltung
Um diesen Schritt möglichst effizient zu gestalten, kann eine Gründungsberatung sinnvoll sein.
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
Ihre Firma sollte vor der Gründung einen passenden Namen erhalten. Wichtig ist dabei, dass der Name nicht bereits von einer anderen Firma verwendet wird (§ 30 Abs. 1 HGB). Ein irreführender Name oder einer ohne ausreichend Unterscheidungskraft sind ebenfalls ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 HGB).
Je nachdem, ob Sie den Namen Ihres Unternehmens oder bestimmte Produkte und Dienstleistungen als Marke vermarkten möchten, sollten derartige Aspekte mit in die Namensfindung einfließen. Der Name sollte daher die Zielgruppe ansprechen oder die Unternehmenswerte kommunizieren.
Wenn Ihr Unternehmen auch in anderen Ländern geschäftliche Interessen verfolgen soll, sollte eine Betrachtung des Namens aus anderen Sprach- und Kulturkreisen erfolgen. Unternehmen mit regionaler Ausrichtung benötigen eher keinen international anklingenden Firmennamen. Ein internationales Unternehmen schon eher.
Detaillierte Vorbereitung der Unternehmensgründung unvermeidbar
Die Gründung eines Unternehmens ist ein Prozess mit weitreichenden Folgen. Erfolgreich ist eine Gründung dann, wenn sie die Weichen für einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb stellt, der Jahre oder sogar Jahrzehnte fortbesteht. Jede nachträgliche Änderung, etwa eine Ergänzung im Gesellschaftsvertrag oder gar die Änderung der Rechtsform, geht mit einem enormen zeitlichen oder finanziellen Aufwand einher.
Unsere Gründungsberatung ermöglicht die rechtssichere und nachhaltige Unternehmensgründung.
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
Unternehmen gründen – Ablauf der Unternehmensgründung Schritt für Schritt
So gehen wir für Sie vor:
- Kostenlose Erstberatung
- Anwaltliche Gründungsberatung
- Gründungsprozess
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Ablauf der Unternehmensgründung
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Anliegen und potenzielle Problemfelder. Die meisten Fragen entstehen zu Themen, wie
- der persönlichen Haftung
- der Rechtsform
- der Außenwirkung
- dem laufenden Verwaltungsaufwand
- den steuerlichen Pflichten und
- der Beteiligungsmöglichkeiten.
Je nach Wunsch oder Wichtigkeit der einzelnen Interessenfelder passt eine gewisse Gesellschaftsform besser als andere.
Die meisten unserer Mandanten waren von dem Umfang der kostenlosen Beratung überrascht. Viele der Fragen können bereits vorab geklärt werden. Auch Ihre persönlichen Anforderungen an die Gründung werden mit der passenden Entscheidung in Einklang gebracht.
- Wird eine möglichst günstige Gründung und ein geringer laufender Verwaltungsaufwand gegenüber der Haftungsbeschränkung bevorzugt, so ist möglicherweise eine Personengesellschaft die bessere Wahl.
- Steht hingegen ein größerer Geldbetrag zur Verfügung und ist auch die rechtsichere Enthaftung des Privatvermögens der Gesellschafter wichtig, sollte eine Kapitalgesellschaft, wie eine GmbH oder eine UG bevorzugt werden.
- Für einfache und steuerlich optimierte Beteiligungen außenstehender Personen wäre eine Mischform, wie eine GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG angebracht.
Das Ziel der kostenlosen Erstberatung ist die Erfassung der wichtigsten Interessen und Vorstellungen an die zu gründende Gesellschaft. Diese sind maßgeblich von den Umständen des Geschäftsmodells beeinflusst. Im Anschluss an die kostenlose Erstberatung sollten Sie einen ausreichenden Überblick haben, um die wichtigsten rechtlichen Punkte zu erfassen.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Auf der Grundlage der Ergebnisse der kostenlosen Erstberatung, kann die intensive Gründungsberatung mit Ihrem persönlichen Anwalt vorgenommen werden.
Die Aufgabe der Gründungsberatung ist die Erfassung aller rechtlichen Aspekte des Unternehmens sowie der lösungsorientierten Vorbereitung der Gründung. Die genaue Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Ausgestaltungswünsche, etwa der Gewinnbeteiligung, kann erst nach einer intensiven Beratung erfolgen. Ihr Anwalt wird Sie fortlaufend durch die Gründung begleitet, bis der Prozess rechtssicher abgeschlossen ist.
Um geplante Vorhaben organisiert in die Tat umzusetzen, erstellt Ihr Anwalt einen detaillierten Gründungsplan. Durch eine systematische Bearbeitung der notwendigen Schritte können Fehler und Fehlgründungen verhindert werden. Jede Nachbearbeitung ist kosten- und zeitintensiv.
Im Anschluss an die Beratung und Planung folgt der Gründungsprozess
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gründungsprozess
Im Anschluss an die Planung wird die Gründung realisiert. Unser auf Unternehmensrecht spezialisiertes Anwaltsteam übernimmt den Prozess gerne für Sie. Bei den meisten Gründungen fallen dafür folgende Schritte an:
✓ Überprüfung Ihres Firmennamens
✓ Erstellung der Gründungsunterlagen – insbesondere der individuelle Gesellschaftsvertrag
✓ Organisation der notwendigen Beurkundungstermine bei den Gründern vor Ort / in Auslandsvertretungen
✓ Gewerbeanmeldung
✓ Steueranmeldung
✓ Individuelle Anpassung des Geschäftsführervertrags
✓ Markenanmeldung
✓ AGB Erstellung
✓ Erstellung von Mitarbeiterverträgen – z. B. Arbeitsverträgen oder Freelancerverträgen
✓ Erstellung von Finanzierungsverträgen wie stillen Beteiligungen oder partiarischen Darlehen
Wenn Sie Ihr Unternehmen mit uns gründen, entfällt der formale Aufwand für Sie komplett. Dadurch delegieren Sie die juristischen Aspekte der Gründung effizient und können sich selbst einen erfolgreichen Unternehmensstart konzentrieren. Unser Kanzleiteam steht Ihnen während des Prozesses beratend zur Seite.
Exkurs: Transparenzregister
Durch das Geldwäschegesetzes (GwG) von 2017 müssen Gesellschaften in Deutschland in das Transparenzregister des Bundes eingetragen werden. Dadurch soll ermöglichen werden auf einen Blick die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens zu erkennen. Eingetragen werden müssen die Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Wohnorte und Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der wirtschaftlich Berechtigten. Eine Ausnahme gibt es, wenn diese Angaben sich bereits aus dem Handelsregister oder einem anderen öffentlichen Register abrufen lassen.
Falls nötig wird Ihre Gesellschaft nach der Beurkundung in das Transparenzregister eingetragen.
Dauer der Unternehmensgründung

Die minimale Gründungsdauer eines Unternehmens beträgt vom ersten Telefonat bis zur Eintragung in das Handelsregister mindestens 8 Tage. Durchschnittlich nimmt die Gründung eines Unternehmens eher 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister.
Eine UG (haftungsbeschränkt) gründen
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird auch als
- UG
- UG (Haftungsbeschränkt)
- „1-Euro-GmbH“, „Mini-GmbH“ oder „kleine GmbH“
bezeichnet. Sie ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine kleinere Variante der GmbH. Dennoch ist ihre Gestaltung rechtlich verankert. Seitdem das entsprechende Gesetz im Jahr 2008 geschaffen wurde, erfreut sich die UG enormer Beliebtheit. In den letzten zehn Jahren hat sie die englische Limited, die unter einem zweifelhaften Ruf litt, beinahe vollständig abgelöst.
Die UG agiert als juristische Person
Die Unternehmergesellschaft ist eine juristische Person (§§ 13, 5a GmbhG). Sie kann daher eigene Verträge abschließen und Subjekt rechtlicher Pflichten und Rechte werden. Werden etwa Mitarbeiter für das Unternehmen eingestellt oder Büroräume gemietet, so ist die UG der Vertragspartner, nicht etwa der Gesellschafter oder der Geschäftsführer.
Grundsätzlich lässt sich die UG auch von einer Einzelperson gründen. Der Betrieb einer „Ein-Mann-UG“ ist somit rechtlich machbar. Für die Gründung ist keine weitere Privatperson notwendig. Somit kann die UG auch für Einzelpersonen zum Schutz des Privatvermögens verwendet werden.
Die Firmierung der UG
Die Firma bezeichnet genaugenommen den Namen eines Unternehmens. Jede Gesellschaft muss bei der Gründung benannt werden. Wird die UG als Rechtsform gewählt, so muss der Zusatz „UG (Haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt)“ dem Namen hinzugefügt werden (§ 5a GmbHG). Umformulierungen sind nicht gestattet.
Ansonsten sind Sie bei der Benennung Ihrer UG frei. Sie können einen kreativen Namen Ihrer Wahl nutzen, dieser darf lediglich nicht irreführend sein oder bereits durch eine andere Gesellschaft genutzt werden.
Die UG wird durch Geschäftsführer geleitet
Wie bei der GmbH, bedarf es bei der UG ebenfalls eines Geschäftsführers (§§ 35 und 5a GmbHG). Der Inhaber und Gesellschafter einer UG muss nicht personengleich mit dem Geschäftsführer sein. Die Bestellung eines Fremdgeschäftsführers ist zulässig. Dadurch kann das laufende Haftungsrisiko weiter verringert werden.
Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintrag der UG
Kapitalgesellschaften sind bei der Gründung verpflichtet einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen (§§ 2f., 5a GmbHG). Er ist das Grundgerüst für die innere rechtliche Ordnung unter den Gesellschaftern. Für den praktischen Betrieb ist er von höchster Relevanz. So regelt er etwa die Beteiligungen der Gesellschafter am Betriebsgewinn. Die Erstellung des Vertrags erfolgt nach einer intensiven Beratung bezüglich der Wünsche und Vorstellungen des Gründers. Da viele Einzelheiten erfasst werden müssen, ist die umfassende Gründungsberatung als Vorlauf eines Gesellschaftsvertrags empfehlenswert (§ 7 und 5a GmbHG).
Bei einer Gründung mit unserer Kanzlei übernehmen wir alle Schritte für Sie und gestalten Ihnen Ihren persönlichen und individuellen Gesellschaftsvertrag.
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Vorteile der UG
Da die UG der GmbH ähnelt, sind die Vorteile ähnlicher Natur. Der größte Vorteil der UG gegenüber der GmbH besteht aus der geringeren Anforderung an das Stammkapital. Bereits ab einer Stammeinlage von 1 € ist die Gründung möglich. Die GmbH hingegen muss mit 12.500 oder 25.000 Euro Stammkapital gegründet werden.
Trotz geringer Stammeinlage, ist die UG haftungsbeschränkt. Damit haften Sie als Inhaber oder Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens keineswegs mit Ihrem Privatvermögen. Somit ist die Haftungsbeschränkung ebenwürdig mit der der GmbH. Sie kann jedoch deutlich günstiger realisiert werden.
Gegenüber dem Einzelunternehmen bietet die UG enorme steuerliche Vorteile. Anstatt die gesamten Betriebsgewinne zu einem Spitzensteuersatz von 45% im Rahmen der Einkommenssteuer versteuern zu müssen, fällt die steuerliche Belastung deutlich geringfügiger aus. Werden Betriebsgewinne im Unternehmen behalten, um etwa Investitionen im nächsten Geschäftsjahr zu tätigen, fallen lediglich Körperschaftssteuern in Höhe von 15,6 % sowie Gewerbesteuer an.
Weitere steuerliche Vorteile lassen sich durch die Bildung stiller Reserven erzielen. Darunter versteht man nicht buchbare Werte eines Vermögenswertes, da der Buchwert geringer ist als der Zeitwert.
Nachteile der UG
Als nachteilig sollte bei der UG die mangelnde Beteiligungsmöglichkeit von außenstehenden Investoren betrachtet werden. Für derartige Konstellationen ist die UG & Co. KG zu bevorzugen. Hier ergeben sich steuerliche Vorteile für die Gewinnbeteiligung von Außenstehenden.
Ein geringfügiger Nachteil gegenüber der GmbH ist das schwächere Image, dass durch das fehlende Erfordernis eines hohen Stammkapitals von 12.500 oder 25.000 €, entsteht.
Viele Existenzgründer fühlen sich von den formalen Anforderungen der UG etwas überfordert. Die Formalitäten bei der Gründung und während des fortlaufenden Geschäftsbetriebes sind nicht gering und sollten im Rahmen einer Gründungsberatung abgeklärt werden. Wir übernehmen die Gründung der UG gerne für Sie, alle Formalitäten des Prozesses fallen auf uns zurück.
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Eine GmbH gründen
Die Gründung der GmbH mit einer Stammeinlage von 12.500 € möglich
Die Gründung der GmbH erfordert eine Stammeinlage von 25.000 Euro (§ 5 GmbHG). Danach ist der Gesellschafter vollständig mit seinem Privatvermögen enthaftet. Eine gesetzlich geregelte Ausnahme findet sich in § 7 Abs. 2 GmbHG, wonach die Gründung auch bereits ab 12.500 € Stammeinlage möglich ist. Dabei haften die Gesellschafter allerdings mit ihrem Privatvermögen in der Höhe der Differenz zum vorgesehenen Stammkapital von 25.000 €. Werden die Mindestanforderungen der Gründung mit 12.500 € erfüllt, so bleibt eine private Haftungssumme von 12.500 €.
Die GmbH als juristische Person
Wie alle Kapitalgesellschaften hat auch die GmbH eine Rechtspersönlichkeit. Als juristische Person kann sie selbst Vertragspartner werden und Geschäfte abschließen (§ 13 GmbHG).
Die Firmierung der GmbH
Wer eine Gesellschaft gründen möchte, bedarf eines Unternehmensnamens, auch Firma genannt. Eine GmbH muss stets mit dem Kürzel „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, „GmbH“ oder „Ges. m. b. H.“ versehen werden (§ 4 GmbHG). Diese Regelung gilt ausnahmslos. Davon abgesehen darf der Firmenname frei gewählt werden. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien lauf! Es darf nur kein irreführender oder bereits verwendeter Name als Firma genutzt werden.
Die Leitung der GmbH erfolgt durch einen Geschäftsführer
Für die Leitung der Geschäfte kann ein Geschäftsführer bestimmt werden. Die Gesellschafter minimieren dadurch das Haftungsrisiko, indem sie die Geschäftsführerpflichten weitergeben. Die Position kann durch einen Fremdgeschäftsführer ausgeführt werden (§ 35 GmbHG).
Der Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister
Bevor die Gesellschaft gegründet werden kann, muss der Pflicht zur Erstellung eines Gesellschaftsvertrags nachgekommen werden (§§ 2 ff. GmbHG). Er ist als Grundgerüst der Gesellschaft zu bewerten und spielt im alltäglichen Geschäftstreiben eine wichtige Rolle. So regelt er meist das Verhältnis der Gesellschafter im Innenverhältnis untereinander. Wichtige Themen, wie Aufgabenverteilungen und Gewinnbeteiligungen, werden meistens im Gesellschaftsvertrag erfasst. Die Erstellung ist die Aufgabe eines Anwalts und bedarf einer vorherigen Beratung zur Abklärung aller Wünsche und Anforderungen. Ist die Gesellschaft erfolgreich gegründet, wird sie in das Handelsregister eingetragen (§ 7 GmbHG).
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Vorteile der GmbH
Ein wichtiger und sinnvoller Vorteil der GmbH ist die Beschränkung der persönlichen Haftung. Für die Schulden des Unternehmens haftet alleine das Gesellschaftsvermögen. Ein Unternehmer kann somit sein Privatvermögen vor ungewollten Folgen seiner geschäftlichen Tätigkeiten schützen. Der Haftungsausschluss ist einer der Gründe für die hervorragende Reputation der GmbH.
Für die Gründung der GmbH bedarf es lediglich einer Person. Der Kreis der Gesellschafter kann bei der Gründung, aber auch später, erweitert werden. Die Führung als „Ein-Mann-GmbH“ ist rechtlich zulässig. Für Solo-Unternehmer bietet die GmbH somit eine haftungsbeschränkte Geschäftsmöglichkeit. Dies stellt einen erheblichen Vorteil zur Tätigkeit als Einzelunternehmer dar.
Als Unternehmer mit einer GmbH kommen Sie in den Genuss steuerlicher Vorteile im Vergleich zum Einzelunternehmen. Der Betriebsgewinn muss, wenn er nicht ausgezahlt wird, lediglich mit der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer belastet werden. Die Körperschaftssteuer beträgt lediglich 15,6 %, während die höhe der Gewerbesteuer von der Gemeinde abhängig ist.
Ein Einzelunternehmer hingegen muss seinen kompletten Betriebsgewinn in Höhe der Einkommenssteuer versteuern, wenn erst im nächsten Geschäftsjahr eine Reinvestition geplant ist.
Nachteile der GmbH
Die GmbH leidet unter mangelnden Möglichkeiten, wenn es um die Beteiligung außenstehender Investoren geht, die keine Gesellschafter werden sollen. Für derartige Anliegen sollte besser eine GmbH & Co. KG gegründet werden. Die Gewinnentnahme und Beteiligung ist bei dieser Mischform steuerlich besser gestaltet.
Sollten Sie von der hohen Stammeinlage der GmbH abgeschreckt sein, können sie stattdessen auch eine UG gründen. Diese enthaftet Sie genauso mit Ihrem Privatvermögen und hat nur einen geringfügig schlechteren Ruf.
Viele Gründer empfinden den formalen Aufwand bei der Gründung als Herausforderung. Für eine erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens ist eine detaillierte Vorbereitung, im Optimalfall sogar im Rahmen der Gründungsberatung, empfehlenswert. Unsere spezialisierte Anwaltskanzlei unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.
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Eine UG & Co. KG gründen
Im Jahr 2008 wurde die UG als Alternative zur GmbH geschaffen. Angehenden Unternehmern sollte die Möglichkeit zum Betreiben einer haftungsbeschränkten Gesellschaft gegeben werden, ohne dass das gesamte erforderliche Stammkapital von 25.000 € eingezahlt werden muss. Die UG kann bereits ab 1 € Stammkapital gegründet werden, ebenso wie die UG & Co. KG. In der Praxis wird das Stammkapital jedoch höher sein müssen.
UG & Co. KG ist eine Mischform zweier Gesellschaften
Die UG & Co. KG ist keine eigene Rechtsform, die auf einer gesetzlichen Regelung beruht. Sie ist vielmehr eine Mischform aus der UG und der KG, die ähnlich der GmbH & Co. KG ist. Beide Mischformen basieren auf gerichtlichen Rechtsprechungen, die über Jahrzehnte gefestigt wurden. Früher war die GmbH & Co. KG eine eher exotische Unternehmensform, während sie heute in der Praxis häufig vorkommt. Die UG & Co. KG ist ähnlich konstruiert und kombiniert zwei Gesellschaften:
- Die UG als Kapitalgesellschaft und
- Die KG als Personengesellschaft.
Die juristischen Anforderungen an die Unternehmensgründung einer UG & Co. KG sind hoch, da die Gesellschaftsverträge der beiden Unternehmen aufeinander abgestimmt werden müssen. Erst so ist die Kombination und „Verschmelzung“ beider Rechtsform miteinander möglich.
Durch die UG & Co. KG wird die private Haftung aufgehoben
Die Gründung einer UG & Co. KG verhindert die private Haftung für Unternehmensschulden von allen beteiligten Gesellschaftern. Die Gesellschafter der UG sind generell haftungsbeschränkt, da die UG selbst mit ihrem Firmenvermögen haftet. Auch die Kommanditisten der KG haften höchstens mit ihrer privaten Einlage. Der Komplementär, der privat und vollständig haftet, wird durch die UG ersetzt. Somit gibt es keine Person, außer dem Geschäftsführer, der privat mit seinem Vermögen haftet.
Gründung der UG & Co. KG bereits ab 1 € möglich
Die große Beliebtheit der UG erklärt sich in der einfachen Gründung mit einem Stammkapital von 1 €. Dieselben Anforderungen gelten für die UG & Co. KG. Auch wenn praktisch immer ein größeres Kapital notwendig ist, gibt es auch bei der Mischform keine Anforderungen diesbezüglich.
Firmierung einer UG & Co. KG
Unter der Bezeichnung „Firmierung“ wird die Namensfindung für ein Unternehmen bezeichnet. Wie bei jeder Rechtsform, bestehen bei der UG & Co. KG bestimmte Anforderungen. Einerseits darf der Name nicht von einem anderen Unternehmen geführt werden oder irreführend sein. Zudem muss das Kürzel „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG“ oder „UG & Co. KG“ zum Namen hinzugefügt werden.
Fremdgeschäftsführer möglich
Der einzige Stakeholder einer UG & Co. KG, der persönlich haftet, ist der Geschäftsführer. Er haftet für seine Pflichten mit seinem Privatvermögen. Die UG & Co. KG ermöglicht jedoch die Einstellung eines außenstehenden Geschäftsführers, sodass das persönliche Risiko der Gründer minimiert werden kann.
Verpflichtender Gesellschaftsvertrag und Eintrag im Handelsregister
Die formalen Anforderungen an die UG & Co. KG sind höher als bei Personengesellschaften. Ein Gesellschaftsvertrag ist verpflichtend und muss für jede Gesellschaft einzeln angefertigt werden. Zudem müssen sowohl die KG als auch die UG ins Handelsregister eingetragen werden.
Für wen ist die UG & Co. KG geeignet?
Für die meisten Existenzgründer wird eine UG & Co. KG nicht geeignet sein. Die doppelte Belastung aufgrund der doppelten Verwaltung lohnt sich erst bei erprobten Geschäftsmodellen, die hohe Gewinne versprechen. Ist in der nahen Zukunft keine Beteiligung von außenstehenden Investoren oder Familienmitgliedern geplant, so sollte zunächst eine UG gegründet werden.
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Vorteile der UG & Co. KG
Vorteilhaft ist bei einer UG & Co. KG vor allem die Möglichkeit zur Beteiligung von Investoren unter steuerlich vorteilhaften Bedingungen sowie der private Haftungsausschluss. Da ein außenstehender Geschäftsführer eingesetzt werden kann, kann das persönliche Risiko für die Inhaber komplett eliminiert werden.
Die Steuerersparnisse für die Teilhaber, beispielsweise außenstehende Investoren oder Familienmitglieder, sind enorm, da für die Gewinne keine Körperschafts- oder Kapitalertragssteuer anfällt.
Zudem ist bei einer UG & Co. KG ein höheres Geschäftsführergehalt angemessen, als bei der reinen UG.
Nachteile der UG & Co. KG
Als nachteilig wird die UG & Co. KG häufig in Hinsicht auf den doppelten Verwaltungsaufwand betrachtet. Praktisch handelt es sich um zwei einzelne Unternehmen, die jeweils gegründet und geführt werden müssen. Für beide Unternehmen fallen daher Gründungs- und Verwaltungskosten an. Eine UG & Co. KG ist deshalb nur empfehlenswert, wenn hohe Gewinne realistisch absehbar und die Beteiligung stiller Investoren geplant ist. Andernfalls sollte über die Gründung einer einfachen UG nachgedacht werden.
Wenn Sie als Gründer ein besonders gutes Image im Handelsverkehr wünschen und Sie die hohen Kosten, dank eines starken Investors nicht abschrecken, kann auch eine GmbH & Co. KG oder sogar eine AG in Frage kommen.
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Eine GmbH & Co. KG gründen
GmbH & Co. KG als Mischform der GmbH und der KG
Die GmBH & Co. KG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine juristische Kreation. Im Grunde handelte es sich um zwei eigenständige, kombinierte Gesellschaften:
- Einer Personengesellschaft (KG) und
- Einer Kapitalgesellschaft (GmbH)
Beide Gesellschaften werden über einen Gesellschaftsvertrag miteinander kombiniert und jeweils einzeln gegründet. Letztendlich wird bei der KG der Komplementär, also der vollhaftende Gesellschafter, durch eine GmbH ersetzt. Die Haftung wird damit beiderseits beschränkt und niemand muss privat mit seinem Vermögen haften. Diese vollständige Aussetzung der Haftung ist es, was die Rechtsform so interessant macht.
Die Gründung der GmbH & Co. KG ist bereits ab 12.500 € Stammeinlage möglich
Normalerweise muss für einen vollständigen Haftungsausschluss nach § 5 GmbHG eine Stammeinlage von 25.000 € eingelegt werden. Die Stammeinlage dient der Komplementärs-GmbH. Durch § 7 Abs. 2 GmbHG besteht allerdings die Möglichkeit, auch ab 12.500 € die Gesellschaft zu gründen. In diesem Fall wird allerdings eine persönliche Haftung aller Gesellschafter in Höhe der Differenz der Einlage zu den vorgesehenen 25.000 € vorgenommen.
Die Firma der GmbH & Co. KG
Unter der Firma wird die Bezeichnung der Gesellschaft verstanden. Gesetzliche Anforderungen sehen vor, dass der Unternehmensname die Bezeichnung der Rechtsform enthält. Somit muss das Kürzel GmbH & Co. KG oder „Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG“ oder die „Ges. m. b. H. & Co. KG“ im Firmennamen enthalten sein. Außerdem darf der Name weder Irreführend noch bereits anderweitig in Benutzung sein, man spricht auch von Unterscheidungskraft.
Die Leitung der GmbH & Co. KG erfolgt durch einen Geschäftsführer
Wie auch die UG oder die GmbH, bedarf die GmbH & Co. KG eines Geschäftsführers. Er muss die Leitung der Komplementär-GmbH übernehmen. Der Geschäftsführer muss kein Gesellschafter sein.
Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintrag sind verpflichtend bei der GmbH & Co. KG
Im Gegensatz zu einer Personengesellschaft, muss die GmbH & Co. KG mit einem Gesellschaftsvertrag gegründet werden (§§ 2 ff. GmbHG). Beide Gesellschaften der beliebten Mischform müssen außerdem ins Handelsregister eingetragen werden.
Die GmbH & Co. KG ist für größere Unternehmen empfehlenswert
Für größere Unternehmen ist die GmbH & Co. KG die bessere Variante. Die Begründung findet sich vor allem in folgenden Punkten:
- Die GmbH & Co. KG ist empfehlenswert, wenn nach realistischer Einschätzung höhere Umsätze zu erwarten sind. Dann könnten außenstehende Investoren oder Familienmitglieder, die nicht bei der Gründung als Gesellschafter auftreten oder aktiv im Geschäftsbetrieb tätig sind, am Erfolg beteiligt werden.
- Die GmbH ist generell als inhabergeführtes Unternehmen zu betrachten, die keine Bestrebungen zur Beteiligung außenstehender Investoren in naher Zukunft hat.
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Vorteile der GmbH & Co. KG
Ein eindeutiger Vorteil der GmbH & Co. KG liegt in der vollständigen Haftungsbeschränkung. Gesellschafter können als Kommanditisten über die KG beteiligt werden. Da die GmbH als Komplementär auftritt, besteht auch für diesen Teil der KG eine beschränkte Haftung durch die Natur der GmbH.
Außerdem können mit der GmbH & Co. KG auch außenstehende Investoren leicht über die KG am Unternehmenserfolg beteiligt werden, ohne Gesellschafter zu werden. Sie eignet sich daher Perfekt, um größere Investoren oder Familienmitglieder als stille Teilhaber zu beteiligen.
Doch nicht nur die Möglichkeit zur Beteiligung, sondern auch die dadurch entstehenden steuerlichen Vorteile sind für Unternehmer nicht zu missachten.
Sind die Umsätze außerordentlich hoch, ist bei einem inhabergeführten Unternehmen die GmbH & Co. KG zu bevorzugen. Das Geschäftsführergehalt kann bei einer reinen GmbH an die Grenzen der Angemessenheit stoßen.
Nachteile der GmbH & Co. KG
Dadurch, dass es sich bei der GmbH & Co. KG faktisch um zwei Gesellschaften handelt, entsteht ein doppelter Verwaltungs- und Gründungsaufwand. Beide Gesellschaften bedürfen einer einzelnen Buchführung und Einhaltung steuerlichen Pflichten.
Sollten Sie diese Verwaltungskosten vermeiden wollen müssen Sie eine einfache GmbH gründen.
Für den Fall dass sie die steuerlichen Vorteile und die einfache Beteiligung der GmbH & Co. KG nutzen wollen, aber die Stammeinlage von mindestens 12.5000 € umgehen möchten, können Sie auch eine UG & Co. KG gründen.
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Eine Holding gründen
Eine Holding ist ein Zusammenschluss aus mehreren Gesellschaften und keine eigene Rechtsform. Meistens werden Holding-Strukturen mit
als Gesellschaftsform gewählt. In seltenen Fällen ist auch AG als Teil einer Holdingstruktur denkbar.
Die Organsiationsform Holding
Das Wort Holding ist ein Anglizismus und bedeutet wörtlich „innehabend“. Im Endeffekt ist eine Struktur aus mehreren Gesellschaften gemeint, mit
- Gesellschaftern als Inhaber der Muttergesellschaft,
- einer Muttergesellschaft (oder Dachgesellschaft genannt) als verwaltende Gesellschaft und Inhaberin einer oder mehreren Töchtern und
- einer oder mehreren Tochtergesellschaften als operative „Speerspitze“
Man spricht auch von einer Holding-Struktur, Holding-Organisation oder Holding-Gesellschaft.
Varianten der Holding
Es gibt die Holding Struktur in verschiedenen Varianten. Die zwei häufigsten Holding-Formen sind:
Beteiligungs-Holding
Häufigste Form der Holding bei uns ist die Beteiligungsholding. Sie ist gerade für KMUs (kleine und mittlere Unternehmen) durch die Einführung der UG interessant geworden.
Die Muttergesellschaft übernimmt die Rolle der Gesellschafterin einer oder mehrerer Töchter. Die Töchter halten das laufende Geschäft. So können Steuervorteile erzielt und das unternehmerische Risiko verteilt werden.
Operative Holding
Die operative Holding ist die übliche Unternehmensstruktur großer Konzerne. Die Muttergesellschaft ist in leitender Funktion tätig und ist für die einkommensproduzierende Aktivität des Unternehmens verantwortlich. Tochtergesellschaften fungieren als Niederlassungen im Ausland, doch unterstehen in der Regel der Leitung der Mutter. Häufig wird diese Form zur vertikalen und horizontalen Risikodiversifikation Verwendet.
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Vorteile der Holding
Durch den Aufbau einer Holding-Struktur können enorme Steuerersparnisse erzielt werden. Die Gewinne aus dem Betrieb der Tochtergesellschaften werden bei der Überführung in die Holding-Mutter nur zu 5 % mit der Kapital- und Gewerbesteuer besteuert. Gleich verhält es sich im Falle eines Exits. Der Veräußerungsgewinn der gesamten oder eines Teils der Anteile einer Tochter wird zu 95 % steuerlich unberücksichtigt belassen.
Durch die Gründung von Tochterunternehmen für bestimmte Zweige Ihrer Unternehmung wird das Gesamtrisiko der Unternehmung verteilt und von der Muttergesellschaft ferngehalten. Sollte etwa – trotz erfolgreicher übriger Geschäftszweige – ein Geschäftszweig scheitern, kann das jeweilige strauchelnde Tochterunternehmen geschlossen werden, ohne dass „gesunde“ Teile Ihrer Holding-Struktur hiervon berührt werden.
Schließlich hat die Holding aufgrund ihres professionellen Aufbaus und der unternehmerischen Struktur ein äußerst positives Image im Rechtsverkehr. Sowohl Stakeholder als auch Kunden und Geschäftspartner schätzen die Holdinggesellschaft für Ihre Risikoverteilung und sichere finanzielle Absicherung.
Nachteile der Holding
Dadurch, dass es sich bei der GmbH & Co. KG faktisch um zwei Gesellschaften handelt, entsteht ein doppelter Verwaltungs- und Gründungsaufwand. Beide Gesellschaften bedürfen einer einzelnen Buchführung und Einhaltung steuerlichen Pflichten.
Sollten Sie diese Verwaltungskosten vermeiden wollen müssen Sie eine einfache GmbH gründen.
Für den Fall dass sie die steuerlichen Vorteile und die einfache Beteiligung der GmbH & Co. KG nutzen wollen, aber die Stammeinlage von mindestens 12.5000 € umgehen möchten, können Sie auch eine UG & Co. KG gründen.
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Eine gUG gründen
Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft ist eine Variante der Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt) bei der es aufgrund eines gemeinnützigen Unternehmenszwecks steuerliche Vorteile für die Gesellschaft gibt.
Die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft bestimmt sich durch den Zweck, welcher unter keinen Umständen gewinnorientiert sein darf. Sie können beispielsweise in den Feldern:
- der Jugend- und Altenhilfe.
- dem Umwelt- und Tierschutz.
- dem Verbraucher- und Denkmalschutz.
tätig sein.
Eine gUG mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Unternehmenszweck bietet den Gesellschaftern enorme Steuervergünstigungen. Gleich der gewöhnlichen UG (haftungsbeschränkt) bietet sie die private Enthaftung der Gesellschafter und den Auftritt als juristische Person als Vorteile.
Eine gUG zahlt weder Körperschafts- noch Gewerbesteuern , darüber hinaus gibt es weitere steuerliche Vorteile. Anders als ein eingetragener Verein, kann die gUG bereits mit nur einem Gründer, als „ein-Personen-UG“, gegründet werden.
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Vorteile der gUG
Wie bei einer gewöhnlichen UG ist die Haftung der der Gesellschafter auf das Betriebsvermögen beschränkt. Auch die günstige Gründung ist bei der gUG identisch zu ihrem Vorbild. Sie kann von einem Gesellschafter, mit einem Stammkapital von 1 € gegründet werden. Sie ist somit um einiges günstiger als die Alternative der gGmbH.
Die gUG Gründung sorgt für ein gutes Image Ihres Unternehmens. Sowohl die Gesellschaft als auch die beteiligten Personen können die gemeinnützige Arbeit für Marketingzwecke nutzen.
Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft ist ihrem Zweck nach nicht Gewinnorientiert. Daher genießt sie enorme steuerliche Vergünstigungen. Es müssen weder Gewerbe- noch Körperschaftssteuer gezahlt werden, auch die Umsatzsteuer auf Geschäfte im Ideellen Bereichs entfällt. Die Schenkung- und Erbschaftssteuer und auch die Grundsteuer auf Grundbesitz zum Unternehmenszweck bleiben ebenfalls aus.
Ein Vorteil der gUG gegenüber dem gemeinnützigen Verein ist die zentralisierte kaufmännische Verwaltung des Unternehmens. Dadurch ist die Führung der Gesellschaft wesentlich direkter und effektiver möglich.
Nachteile der gUG
Die Nachteile der gUG sind in erster Linie der erhöhte Verwaltungsaufwand im Vergleich zu einem Verein. Sie unterliegt den Pflichten der doppelten Buchführung, bedarf einer notariellen Beurkundung, und muss im Handelsregister eingetragen werden.
Darüberhinaus muss die Satzung der gUG möglichst klar die Gemeinnützigkeit herausarbeiten. Ansonsten kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit nicht anerkennen oder nachträglich verweigern. Dann bleiben Ihnen auch die Steuerersparnisse aus.
Schließlich ist der größte Nachteil der gUG das Verbot der Gewinnerzielung. Gewinnausschüttungen sind grundsätzlich nicht möglich. Gesellschafter können nur über Gehaltszahlungen am Gewinn der gUG beteiligt werden, welche auch nur angemessen ausfallen dürfen.
Im Falle einer Gewinnerzielungsabsicht müssen Sie eine UG gründen, dann verlieren Sie jedoch die Steuerbegünstigungen der Gemeinnützigkeit.
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Eine gGmbH gründen
Die gGmbH ist eine Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit gemeinnützigem Unternehmenszweck. Die Gemeinnützigkeit muss in der Satzung der Gesellschaft festgehalten werden. Es müssen mindestens 3/4 aller Gewinne in diesen Gesellschaftszweck investiert werden.
Vorteil der gGmbH sind enorme steuerliche Vergünstigungen aufgrund des gemeinnützigen Zwecks. Eine Gewinnorientierung der Gesellschaft oder gar Gewinnausschüttungen sind im Umkehrschluss nicht gestattet. Die steuerlichen Vorteile umfassen im Kern die Körperschafts- und Umsatzsteuerfreiheit der gGbmH.
Ein Zweck kann dann zur Gründung einer gGmbH dienen, wenn er gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich ist. Die Feststellung richtet sich nach dem jeweiligen Finanzamt.
Gemeinnützige Tätigkeiten können auf folgenden Feldern ausgeführt werden:
- der Jugendhilfe
- der Altenhilfe
- des Umweltschutzes
- des Tierschutzes
- des Verbraucherschutzes
- und des Denkmalschutzes
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Vorteile der gGmbH
Genau wie bei der GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
Gemeinnützige Organisationen und Gesellschaften genießen Privilegien der öffentliche Hand wie den vergünstigten oder vereinfachten Zugang zu öffentliche Ressourcen, Beratungen und Förderungen, und teilweise sogar die Stellung von Mitarbeitern. Darüber hinaus beschert die Gemeinnützigkeit Ihrer gGmbH ein positives Image, welches über das ohnehin gute Ansehen der GmbH noch hinaus getht.
Wird der gemeinnützige Status der gGmbH durch das Finanzamt anerkannt, entstehen zahlreicher Steuervorteile. Es fallen weder Körperschafts- noch Gewerbesteuer an. Umsätze im ideellen Bereich (der gemeinnützigen Tätigkeit) sind Umsatzsteuerfrei, sonstige Leistungen werden nur zu 7% besteuert. Schließlich werden auch die Schenkungs- und Erbschaftssteuer, sowie die Grundsteuer für gemeinnützige Gesellschaften erlassen.
Abschließend werden die Kombination der kaufmännischen Organisation, kurzen Entscheidungswege und klaren Strukturen mit den Vorteilen der Gemeinnützigkeit durch die Gründung einer gGmbH ermöglicht.
Nachteile der gGmbH
An erster Stelle steht hier der deutlich höhere Gründungsaufwand. Die gGmbH braucht umfangreiche Gründungsunterlagen, eine notarielle Beurkundung und die doppelte Buchführung und ist somit komplizierter als ein eingetragener Verein.
Gleichzeitig wird die Gemeinnützigkeit des Unternehmenszwecks genau geprüft. Eine spätere Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bewirkt einen Anfall von Steuernachzahlungen. Sie sind in ständiger Beweispflicht.
Schließlich ist der größte Nachteil der gGmbH das Verbot der Gewinnorientierung. Es dürfen keine Gewinnausschüttungen getätigt werden, eine Beteiligung ist nur über ein Gehalt möglich, auch dieses darf nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen.
Sollten Sie gewinnorientiert arbeiten wollen müssen Sie eine gewöhnliche GmbH gründen.
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Eine GbR gründen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht. Dank des geringen formalen Aufwands ist sie für einige Geschäftsmodelle und Unternehmen in der Testphase geeignet.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Personengesellschaft. Sie ist keine juristische Person, hat jedoch eine beschränkte Rechtspersönlichkeit. Daher wird sie durch die Gesellschafter selbst nach außen vertreten. Ihr werden jedoch gewisse Vertretungsbefugnisse eingeräumt wurden.
Die Gesellschafter einer GbR haften privat für die Schulden des Unternehmens. Es gibt keine Form der Haftungsbeschränkung, auch wenn gewisse Risiken mit einer Berufshaftpflicht gedeckelt werden können.
Beliebt ist die GbR vor allem unter Freiberuflern. Diese können mit der Gründung einer GbR eine berufliche Gemeinschaft gründen ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.
Der laufende Verwaltungsaufwand ist relativ gering, da lediglich eine Einnahmen-Überschussrechnung notwendig ist.
Eine GbR gründen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) lässt sich durchaus mit wenig Aufwand gründen und erfreut sich daher enormer Beliebtheit unter Existenzgründern. Sie gehört zu den Personengesellschaften und kann formlos gegründet werden. Theoretisch ist jeder Zusammenschluss aus zwei natürlichen oder juristischen Personen eine GbR, soweit sie sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen (§ 705 BGB). Der Zweck muss dabei nicht immer unternehmerischer Natur sein. Theoretisch ist bereits eine Wohn- oder Fahrgemeinschaft als GbR zu kategorisieren.
In der Praxis sollte einer GbR mit unternehmerischen Ambitionen mit einem Gesellschaftsvertrag gegründet werden. Sobald die Gesellschaft schwarze Zahlen schreibt und die Gesellschafter in den Geschäftsbetrieb eingebunden sind, sollten die wichtigsten Regelungen erfasst werden.
Firma der GbR
Ein GbR sollte in ihrer Bezeichnung mit dem Kürzel „GbR“ oder „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ versehen werden. Gleichzeitig muss der Name der Gesellschafter enthalten sein. Der Name würde in einem typischen Beispiel „Gesellschafter 1 und Gesellschafter 2 GbR“ lauten
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Vorteile der GbR
Die Vorteile der GbR liegen in der einfachen Gründung. Die formalen Anforderungen sind gering oder kaum vorhanden. Da kein Gesellschaftsvertrag verpflichtend ist, kann das Unternehmen auch mündlich gegründet werden. Alle formalen Gründungskosten sind daher minimal.
Beliebt ist die GbR unter Existenzgründern weiterhin wegen des Fehlenden Stammkapitals. Für die Gründung bedarf es lediglich eines Handschlages. Ein abgestimmter und alle Thematiken erfassender Gesellschaftsvertrag sollte dennoch erstellt werden.
Der formale Verwaltungsaufwand ist außerdem ebenfalls gering. Als verpflichtend muss lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) geführt werden.
Nachteile der GbR
Als nachteilhaft wird das Fehlen einer beschränkten Haftung gesehen. Die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens. Die wirtschaftlichen Risiken können daher enorm sein. Eine umfassende Beratung sowie ein passender Gesellschaftsvertrag, der durch einen Anwalt konzipiert wurde, lässt sich nicht vermeiden.
Sollten Sie als Gründer Ihr Privatvermögen vor betrieblichen Risiken schützen wollen, sollten Sie über die Gründung einer UG oder GmbH nachdenken.
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Eine OHG gründen
Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die dem Betrieb eines Handelsgewerbes dient. Sie verkörpert einen Zusammenschluss zweier Gesellschafter. In ihren Grundzügen ähnelt sie der GbR, unterliegt allerdings leicht höheren formalen Anforderungen.
Höhere formale Anforderungen als die GbR
Da die OHG als kaufmännisches Unternehmen kategorisiert wird, bedarf es der Führung von Handelsbüchern (§ 105 Abs. 2 HGB). Die Gründer einer OHG sind dadurch verpflichtet die Handelsgeschäfte nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu dokumentieren. Eine GUV-Rechnung ist daher ebenso verpflichtend, wie eine Jahresbilanz.
Firmierung der OHG
Im Gegensatz zur GbR können etwas kreativere Firmennamen für die OHG gewählt werden. Es gibt keine Beschränkung für die Namensfindung. So müssen etwa nicht die Namen der Gesellschafter erwähnt werden. Lediglich das Kürzel am Ende „OHG“ oder „Offene Handelsgesellschaft“ ist einzubringen.
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Vorteile der OHG
Vorteilhaft bei einer OHG sind die geringen formalen Anforderungen. Ein Eintrag ins Handelsregister ist zwar verpflichtend, allerdings wird formal kein Gesellschaftsvertrag vorausgesetzt. In der Praxis wird ein Vertrag in jedem Fall empfohlen.
Werden Handelsgeschäfte durchgeführt, ist die Gründung einer OHG gegenüber der GBR zu bevorzugen, da die OHG ein höheres Ansehen unter Geschäftsleuten hat. Außerdem ist bei der OHG-Gründung eine etwas kreativere Namensfindung gestattet. So darf die OHG auch einen anderen Namen, als lediglich die vollen Namen der Gesellschafter, wie es bei der GbR der Fall ist, tragen. Lediglich das Kürzel OHG muss eingebracht werden.
Nachteile der OHG
Ein nennenswerter Nachteil betrifft die steuerliche Behandlung der OHG. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, müssen bei der OHG die Gewinne vollständig im Rahmen der Einkommensbesteuerung versteuert werden. Es besteht somit keine Möglichkeit, die Gewinne im Unternehmen zu behalten und im nächsten Geschäftsjahr für unternehmerische Investitionen zu nutzen. Die UG oder GmbH hingegen wird nur mit der Körperschaftssteuer in Höhe von 15,6 % besteuert. Der Spitzensteuersatz für Einkommenssteuer liegt bei 45%, weshalb ein enormer Steuerunterschied entstehen kann, wenn das Unternehmen erst höhere Gewinne erwirtschaftet.
Ein weiterer Nachteil ist der Mangel an einer Möglichkeit zur Begrenzung der privaten Haftung der Gesellschafter. Alle In- oder Teilhaber haften mit ihrem kompletten Privatvermögen für die Schulden der OHG. Für die Haftungsbegrenzung bedarf es einer Kapitalgesellschaft, auch wenn für bestimmte Risiken die Möglichkeit einer Versicherung besteht. Gründen Sie zu diesen Zwecken besser eine UG oder GmbH.
Bei Kapitalgesellschaften lässt sich vorteilhafterweise ein fremder Geschäftsführer einstellen. Gerade für den späteren Unternehmensverlauf ist dies praktisch, da einerseits das operative Geschäft andererseits die Haftung für wichtige Unternehmenspflichten an eine außenstehende Person abgegeben werden können. Die OHG hingegen muss stets vom Inhaber geführt werden.
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Eine KG gründen
Die Kommanditgesellschaft ist eine der seltensten Rechtsformen in Deutschland. Lediglich 0,8 Prozent aller Unternehmen entscheiden sich bei der Gründung für eine Kommanditgesellschaft.
Der vorteilhaften Möglichkeit zur Beteiligung von Investoren steht die Vollhaftung des Kommanditisten sowie die Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung gegenüber.
Es gibt zwei Formen der Gesellschafter der KG, die Kommanditisten und die Komplementäre, die mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten ausgestattet sind. Der Komplementär ist der vollhaftende Gesellschafter, der mit seinem Privatvermögen haftet. Seine Aufgaben liegen in der Geschäftsführung der KG.
Die Buchführungspflichten der KG entsprechen denen einer OHG oder einer GmbH und sind damit nicht unerheblich. Die Geschäfte müssen mit einer doppelten Buchführung dokumentiert und es müssen Bilanzen erstellt werden.
Viele Unternehmen in Deutschland haben eine Mischform, wie ein GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG gegründet. So können die positiven Aspekte der klassischen KG mit den haftungsbeschränkenden Eigenschaften der Kapitalgesellschaften vereint werden.
Keine Haftungsbeschränkung für den Komplementär
Der Komplementär übernimmt die Aufgaben der Geschäftsführung und Außenvertretung der KG. Er haftet für die Schulden der Gesellschaft mit seinem Privatvermögen und geht damit ein nicht unerhebliches wirtschaftliches Risiko ein. Auch wenn er sich gegen gewisse Risiken versichern lassen kann, ließe sich eine vollständige Haftungsbegrenzung nur mit der Gründung einer Mischform zwischen Kapitalgesellschaft und der KG herstellen. Die GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG sind deutlich häufiger anzutreffen, als etwa eine KG in Reinform. Dabei wird der Komplementär durch eine Komplementärs-GmbH oder -UG ersetzt.
Doppelte Buchführung und Bilanzierung sind verpflichtend
Die Buchführungspflichten einer KG entsprechen dem Standard der Kapitalgesellschaften. Die doppelte Buchführung und Bilanzerstellung ist verpflichtend, da die KG als Kaufmann kategorisiert wird. Wie umfangreich der Jahresabschluss und Lagebericht erstellt werden muss hängt maßgeblich von der Größe des Unternehmens ab.
Firmierung der KG
Die Firmierung bezeichnet die Namensbezeichnung eines Unternehmens. Er darf nicht irreführend sein oder von einem anderen Unternehmen getragen werden. Darüber hinaus ist die Namensgestaltung frei und nicht durch Anforderungen beschränkt. Lediglich das Kürzel „Kommanditgesellschaft“ oder „KG“ muss angefügt werden.
Besteuerung in Höhe der Einkommenssteuer
Die Besteuerung der KG ähnelt der Besteuerung einer GbR oder OHG. Der Betriebsgewinn wird allerdings durch Abgleich der Betriebsvermögen aus dem vorherigen und dem aktuellen Geschäftsjahr ermittelt. Eine Gewerbesteuer ist zu zahlen. Weiterhin müssen die einzelnen Gesellschafter ihre Einnahmen in Höhe ihres persönlichen Einkommenssteuersatzes zahlen. Ist einer der Gesellschafter eine juristische Person, so ist die Körperschaftssteuer auf die Einnahmen zu verrechnen.
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Vorteile der KG
Der größte Vorteil der KG ist die Möglichkeit zur beschränkten Haftung des Kommanditisten. Somit ist die Beteiligung eines Investors möglich, der höchstens in der Höhe seiner Einlagesumme haftet. Dennoch wird das Unternehmen nach dem Maßstab einer Personengesellschaft besteuert.
Nachteile der KG
Im Vergleich zu den klassischen Personengesellschaften hat die KG zwar die Möglichkeit zur beschränkten Haftung eines Kommanditisten, ist jedoch zu einer Buchhaltung verpflichtet, die den Anforderungen der Kapitalgesellschaften ähnelt. Es gibt somit keinen Vorteil zu einer vollständig haftungsbeschränkten Rechtsform.
Außerdem muss der Komplementär für die Unternehmensschulden vollständig und mit seinem Privatvermögen haften. Zudem muss ein Eintrag ins Handelsregister vorgenommen werden.
Sinnvoll wäre es eine Mischform, wie die GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG zu gründen. So lassen sich die Vorteile der KG mit den Vorteilen der Kapitalgesellschaften kombinieren. Anstelle eines Komplementärs, wird eine Komplementär-Gesellschaft eingesetzt, wodurch die Vollhaftung entschärft wird. Seitdem die Rechtsprechung die gesetzliche Grundlage der Mischvarianten gestärkt hat, ist die KG zunehmend seltener in Reinform anzutreffen.
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Eine AG gründen
Aktiengesellschaften sind, genau wie die GmbH und UG, Kapitalgesellschaften. Das heißt sie sind eine juristische Personen und haften eigenständig mit einem Gesellschaftsvermögen.
Teilhaber werden an der Gesellschaft über den Kauf von Anteilen bzw. Aktien beteiligt.
Organe der Aktiengesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Aktionsärshauptversammlung. Als Geschäftsführer tritt der Vorstand auf. Durch den verkauf von Anteilen am Unternehmen, auch Aktien genannt, werden Aktionäre an der Gesellschaft beteiligt, und dienen gleichzeitig als Investoren.
Die Aktiengesellschaft ist mit einem Stammkapital von 50.000 € die größte Gesellschaftsform des deutschen Rechts. Das Stammkapital kann, bei Bareinzahlung, zu einem viertel eingezahlt werden.
Die Aktiengesellschaft bietet ihren Gründern die Möglichkeit der Unternehmensgründung mit Problemloser und risikofreier Finanzierung. Anteilseigner einer AG sind keine Gesellschafter und haben somit auch keine direkten Einflussrechte auf die Gesellschaft. Lediglich durch die Hauptversammlung können sie an der Fortführung der AG teilhaben.
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Vorteile der AG
Anteilseigner können nach Gesellschaftsgründung unproblematisch Wechseln. Ob durch Erbfolge oder Verkauf, der Wechsel eines Aktionärs muss nicht notariellen Beurkundet werden und ist auch sonst formell simpel.
Die Aktiengesellschaft kann durch den Verkauf von Aktien unkompliziert Investoren an der Gesellschaft beteiligen und so die Finanzierung sicherstellen. Für den Unternehmensstart müssen Sie auf Banken oder sonstige Kapitalgeber vertrauen, noch brauchen Sie selbst ein außerordentlich großes Vermögen. Der Verkauf von Aktien generiert, besonders in der Startphase, die nötigen Mittel zum Anfang der Unternehmung.
Wie bei allen Kapitalgesellschaften, sind auch die Gesellschafter der AG vollständig privat enthaftet. Schulden und Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft fallen nur auf das Betriebsvermögen an.
Schließlich genießt die AG aufgrund des enorm hohen Startkapitals von 50.000 € und der professionellen Organisation als Rechtsform in Deutschland ein hohes Ansehen. Das Image einer AG ist sowohl national als auch international vorteilhaft für Ihr geschäft.
Nachteile der AG
Die Gründung Ihrer Aktiengesellschaft kann bisweilen sehr aufwendig und teuer sein. Das Stammkapital beträgt bereits 50.000 € oder der Leistung einer Sacheinlage in selber Höhe. Außerdem braucht man zur Gründung einer AG einen ausführlichen und umfangreichen Gesellschaftsvertrag der notariell beurkundet werden muss.
Genauso ist die Verwaltung der AG umfangreicher. Es besteht zwar der Vorteil der dezentralisierten Organisation, doch dadurch werden zeitgleich lange Entscheidungswege entstehen. Zudem müssen Informationsaustausch und Kommunikation zwischen allen drei Organen abgestimmt werden, was aufwendig sein kann.
Schließlich hat die AG umfangreiche Publizitätspflichten. Investoren als auch Aktionäre können sich zu jeder Zeit ein genaues Bild Ihrer wirtschaftlichen Lage machen.
Sollten Sie eine günstigere Gründung anstreben und dennoch eine private Enthaftung wünschen, so kommt die Gründung einer GmbH oder UG in betracht.
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Ein Einzelunternehmen gründen
Wer sich im ersten Schritt mit seiner Geschäftsidee selbstständig machen möchte und dabei hauptsächlich alleine tätig ist, könnte unterschiedliche Unternehmen gründen:
- Die „Ein-Mann-GmbH“
- Die „Ein-Mann-UG“
- Die „Ein-Mann-GmbH & Co. KG“
- Die „Ein-Mann-UG & Co. KG“
Eine andere Rechtsform für alleinige Unternehmer ist das Einzelunternehmen.
Einzelunternehmen als beliebteste Rechtsform in Deutschland
Das Einzelunternehmen bleibt nach wie vor die beliebteste Rechtsform in Deutschland. Ungefähr 80 % aller Gründer starten mit dieser Rechtsform. Gründe dafür liegen hauptsächlich in der einfachen Gründung und den geringen Anforderungen für die laufende Verwaltung des Unternehmens.
Außerdem sind viele Existenzgründer zunächst mit der Festlegung auf eine Rechtsform überfordert, da sie die juristische und steuerliche Tragweite der Entscheidung nicht überblicken können. Viele Gründer gründen zunächst eine Einzelfirma und melden im Anschluss ein Gewerbe an. Erst im späteren Verlauf wird eine UG oder GmbH gegründet.
Drei Arten der Einzelfirma
Es gibt drei unterschiedliche Formen der Einzelfirma, die sich durch steuerliche Behandlung und allgemeine Buchführungspflichten leicht voneinander unterscheiden. Die Unterscheidungen sind hauptsächlich von der Form der Tätigkeit abhängig:
Kaufleute
Ein Gewerbetreibender ist grundsätzlich immer ein Kaufmann. Die Eigenschaft des Gewerbes begründet sich in der Tätigkeit Waren herzustellen, Produkte zu verkaufen oder Dienstleistungen nicht selber anzubieten, sondern eher zu vermitteln. Typische Kaufmänner sind daher Handwerksbetriebe, Makler oder Einzelhändler.
Im Detail muss der Betrieb eines Gewerbetreibenden eine kaufmännische Organisation erfordern, um der Tätigkeit nachgehen zu können. Ist dies der Fall, so ist der Gewerbetreibende ein „Ist- bzw. Voll-Kaufmann“.
Ist dies nicht erforderlich, so spricht man von einem „Kleingewerbetreibenden“. Die meisten Einzelunternehmen starten als Kleingewerbetreibende. Ihre Betriebe benötigen keine kaufmännische Organisation, wodurch auch keine umfangreiche Buchführung, strukturelle Personalplanung oder Eintrag ins Handelsregister erforderlich ist.
Ist die Kaufmannseigenschaft jedoch gegeben, ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Durch diesen Eintrag erhalten Sie das Recht das Kürzel „e.K.“ für „eingetragener Kaufmann“ hinter Ihren Firmennamen zu führen.
Auch wenn Kleingewerbetreibende zunächst keine Kaufmannseigenschaft tragen, könnten Sie im späteren Unternehmensverlauf zum Kaufmann werden. Der Betrieb erfordert beispielsweise ab einem gewissen Umfang die Einrichtung einer kaufmännischen Organisation, wodurch die Pflichten zur kaufmännischen Buchführung, Bilanzerstellung und zum Handelsregistereintrag automatisch entstehen.
Freiberufler
Der Freiberufler hat einen deutlichen Vorteil gegenüber dem gewerbetreibenden Kaufmann. So muss er kein Gewerbe anmelden und dementsprechend auch keine Gewerbesteuern zahlen. Er kann gemeinsam mit anderen Freiberuflern eine Personengesellschaft gründen.
Wer als Freiberufler kategorisiert wird, entscheidet das zuständige Finanzamt der Person. Der Status wird anhand gesetzlich geregelter Anforderungen bestimmt. Die grundsätzliche Definition spricht von einer Tätigkeit, die besondere berufliche Qualifikationen oder künstlerische Begabungen bedürfen. Die Tätigkeit ist mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung verbunden und werden fachlich unabhängig erbracht. Typische Freiberufler sind Rechtsanwälte, Architekten oder Werbetexter.
Landwirte
Der Landwirt betreibt kein Gewerbe. Die Gewerbeordnung definiert ihn nicht als Kaufmann. Es handelt sich beim Landwirt um einen anerkannten Beruf, der einer Ausbildung bedarf und sich mit der Herstellung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse beschäftigt. Die Erzeugnisse dürfen gewerblich verkauft werden ohne dass tatsächlich ein Gewerbe angemeldet wird.
Einzelfirma führt immer zur privaten Haftung
Jede Einzelfirma, unabhängig von der Art der dahinterstehenden Erwerbstätigkeit, kann die private Haftung nicht ausschließen. Als Gesellschafter einer Einzelfirma haften Sie, wie bei allen Personengesellschaften, mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden der Firma. Das Risiko lässt sich höchstes durch Versicherungen für bestimmte Risiken, aber gänzlich lediglich durch die Gründung einer UG oder einer GmbH verringern.
Keine Stammeinlage notwendig
Für die Gründung der Einzelfirma ist keine Stammeinlage notwendig. Das Unternehmen wird mit Privatvermögen betrieben.
Die Einzelfirma ist keine juristische Person
Im Gegensatz zur UG oder GmbH, hat die Einzelfirma keine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Vertragspartner ist der vollhaftende Gesellschafter.
Keine Möglichkeit zum Einsatz eines Fremdgeschäftsführers
Für die Einzelfirma besteht keine Möglichkeit einen außenstehenden Geschäftsführer einzustellen, der die Haftungsrisiken des operativen Geschäfts übernimmt. Die Haftung liegt immer beim Gesellschafter der Firma.
Vorteile des Einzelunternehmens
Die Vorteile der Einzelfirma liegen in der einfachen Gründung. Die formalen Anforderungen sind gering bis nicht vorhanden. Gleichzeitig sind die laufenden Verwaltungskosten, die durch buchhalterische oder steuerrechtliche Pflichten entstehen, deutlich geringer, als bei einer Kapitalgesellschaft.
Nachteile des Einzelunternehmens
Nachteilhaft ist bei der Einzelfirma vor allem das uneingeschränkte Haftungsrisiko. Für die Geschäfte des Unternehmens müssen Sie als Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften. Eine Insolvenz des Unternehmens ist somit mit der Privatinsolvenz gleichzusetzen, da das Geschäftsvermögen nicht von dem Privatvermögen getrennt ist.
Außerdem fällt der Vorteil der einfachen Bilanzierung für eingetragene Kaufleute weg. Sie müssen Bilanzen führen und Jahresabschlüsse einreichen. Trotz der uneingeschränkten Haftung ist der buchhalterische Aufwand gleichzusetzen mit dem der Kapitalgesellschaften.
In den meisten Fällen ist die Gründung einer UG vorteilhafter als ein Einzelunternehmen.
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Unterlagen Download
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen.
Satzungen Download
Eine Satzung oder Gesellschaftsvertrag ist das Kernstück einer Gesellschaft. Es trifft sowohl die zur Gründung notwendigen, als auch vertiefende Regelungen und bestimmt des Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Die meisten unserer Mandanten erhalten deshalb eine individuelle Satzung.
Wir erstellen individuelle Satzungen für
- UG Gründungen
- GmbH Gründungen
- GmbH & Co. KG Gründungen
- UG & Co. KG Gründungen
- OHG Gründungen
Musterprotokoll Download
Das Musterprotokoll ist die Minimalvariante einer Satzung bzw. Gesellschaftsvertrags. Wichtige vertiefende Regelungen sind nicht enthalten. Deshalb raten wir – falls nur möglich – von einem Musterprotokoll ab. Unsere Mandanten erhalten eine individuelle Satzung – zum gleichbleibenden Festpreis.
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17 Aug. 2026/1 Kommentar/in Deutsche Marke anmeldenSehr geehrte Damen und Herren, mein Geschäftspartner und ich möchten verschiedene Edelkakao-Sorten anbieten. Endkonsumenten sollen diese in Kombination mit Wasser und/oder Milch zu einem Kakao-Genussgetränke zubereiten können. Außerdem möchten wir verschiedene Kakao und Schokoladen-Produkte anbieten. Wir haben bereits eine genaue Vorstellung des Markennamens und würden gerne umfassend (erweitert) prüfen lassen, ob wir diesen bedenkenlos in […]
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12 Aug. 2026/1 Kommentar/in Allgemeine GeschäftsbedingungenSehr geehrte Damen und Herren, mein Bruder und ich betreiben als GbR ein Landwirtschaftliches Lohnunternehmen im Nebenerwerb. Können Sie uns bei der Erstellung der o.g. Dokumente unterstützen? Wir arbeiten ausschließlich für andere Landwirte, also im B2B Bereich. Unser bisheriges Portfolio ist bodennahe Gülleausbringung sowie die Vermietung von Maschinen. Das kann sich in Zukunft natürlich noch […]
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