Eine Unternehmensnachfolge ist auch durch Verkauf möglich, ob an Investoren, Mitbewerber oder an Mitarbeiter.
Möglich ist z.B. in ein Merger (Fusion): Zwei oder mehr Unternehmen schließen sich dabei zusammen, um ein neues Unternehmen zu bilden oder unter einem bestehenden Unternehmen weiterzuführen. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, beispielsweise um Marktanteile zu erhöhen, Synergien zu nutzen oder das Produktportfolio zu erweitern.
Alternativ ist eine Acquisition (Übernahme) möglich: Ein Unternehmen kauft ein anderes Unternehmen. Das erworbene Unternehmen kann als eigenständige Einheit weitergeführt oder vollständig in das kaufende Unternehmen integriert werden. Der Hauptzweck einer Übernahme kann sein, in einen neuen Markt einzutreten, Wettbewerber zu eliminieren oder spezifische Ressourcen oder Technologien zu erwerben.
Käufer werden dabei einen umfassenden Prüfungsprozess durchführen, bevor sie das Unternehmen erwerben. Ziel dieser so genannten Due Diligence ist es, ein detailliertes Verständnis für das Unternehmen zu erlangen und potenzielle Risiken oder Probleme zu identifizieren, die den Wert des Unternehmens oder die Bedingungen des Geschäfts beeinflussen könnten. Dieser Prozess hilft dem Käufer, eine fundierte Entscheidung über den Kauf zu treffen und den angemessenen Preis und die Bedingungen des Deals zu bestimmen. Prüfgegenstand können z.B. die finanzielle Due Diligence sein (Untersuchung der finanziellen Aufzeichnungen und Prognosen des Unternehmens9, die rechtliche Due Diligence (Überprüfung von Verträgen, Rechtsstreitigkeiten, geistigem Eigentum und anderen rechtlichen Aspekten), die operative (Analyse der Betriebsabläufe, der Lieferkette, der Mitarbeiterstruktur und anderer operationeller Aspekte oder die technische Due Diligence (Bewertung von Technologien, Anlagen und Infrastruktur).
Der Unternehmenskaufvertrag sollte stets mit anwaltlicher Hilfe erstellt werden. So hängt z.B. die Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal von vielen Faktoren ab, einschließlich der Struktur des Zielunternehmens, der steuerlichen Situation des Käufers und Verkäufers und den spezifischen Zielen und Risikotoleranzen der beteiligten Parteien.
Beim Asset Deal (Vermögenserwerb) erwirbt der Käufer bestimmte Vermögenswerte (Assets) eines Unternehmens, wie z.B. Maschinen, Immobilien, Kundenstämme oder Patente. Der Käufer übernimmt nicht zwangsläufig alle Verbindlichkeiten des Unternehmens, es sei denn, dies wird ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart. Ein Asset Deal kann besonders attraktiv sein, wenn der Käufer nur an bestimmten Teilen des Unternehmens interessiert ist oder wenn er bestimmte Risiken oder Verbindlichkeiten des Zielunternehmens vermeiden möchte. Steuerlich kann ein Asset Deal komplexer sein, da der Erwerb einzelner Vermögenswerte oft zu einer sofortigen Besteuerung führt.
Beim Share Deal (Anteilserwerb) kauft der Erwerber Anteile oder Aktien des Unternehmens, nicht die einzelnen Vermögenswerte. Das bedeutet, dass er das Unternehmen in seiner Gesamtheit, einschließlich aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, übernimmt. Ein Share Deal kann einfacher und schneller sein, da nicht jeder einzelne Vermögenswert übertragen werden muss. Steuerlich kann ein Share Deal begünstigt sein. Allerdings übernimmt der Käufer beim Share Deal auch alle verborgenen Risiken des Unternehmens, da er das gesamte Unternehmen inklusive aller Verbindlichkeiten erwirbt.
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