• Vermögensverwaltungs-Gesellschaft gründen: Bundesweit mit Anwalt

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Vermögensverwaltungsgesellschaft oder Spardosen-GmbH gründen

Sie planen eine vermögensverwaltende Gesellschaft  zu gründen, um von  Steuervorteilen  zu profitieren?   Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer Erträge erzielt, der hat diese nicht selten  mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent zu versteuern.  Mit Hilfe einer vermögensverwaltenden Gesellschaft kann  die Steuer je nach Art der Einkünfte um bis zu  40 Prozent reduziert werden.

Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft ist zum Beispiel  als GmbH oder als Holding möglich. Oft spricht man auch salopp von einer Spardosen-GmbH. Sie bietet Ihnen die Chance, Steuern zu sparen.  Wichtig ist dafür allerdings, in welchen Bereichen die Gesellschaft tätig ist.

Eine vermögensverwaltende Gesellschaft ist nicht mit operativen Geschäften befasst, sondern nur mit Aufgaben der Verwaltung von Vermögen. Geht sie z.B. nicht nur der Vermögensverwaltung, sondern auch anderen Tätigkeiten nach, kann schnell Gewerbesteuer anfallen. Fließt Kapital von der vermögensverwaltenden Gesellschaft an die Gesellschafter, so werden ebenfalls Steuern fällig.

  • Die GmbH kann bereits mit einem Startkapital von 12.500 Euro gegründet werden
  • Mit einem Stammkapital von 25.000 € entfällt die private Haftung der Gründer
  • Die GmbH ist eine prestigeträchtige Unternehmensform und genießt ein hohes Ansehen

Wir gründen Ihre Vermögensverwaltungsgesellschaft – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Online Gründung oder Terminvereinbarung

Sie können Ihre Gesellschaft direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Gesellschaft. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Gesellschaft

Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation der Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.

Überblick Rechtsformen

Überblick GmbH oder UG-Gründung

Die  Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)  ist eine gut etablierte Rechtsform und bei Unternehmern wie Verbrauchern gleichermaßen anerkannt. Nicht ohne Grund gehört Sie zum Standardrepertoire der deutschen Gründerszene.

  • Gesellschafter der GmbH haften nicht privat und können so ihr unternehmerisches Risiko reduzieren
  • Die Rechtsform der GmbH hat aufgrund des soliden Stammkapitals von 12.500 / 25.000 € ein hohes Renommee
  • Rund 40 % aller Neugründungen in Deutschland sind GmbHs (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Aufgrund ihrer guten Reputation und der Haftungsbegrenzung für die Gesellschafter bietet die GmbH eine gute Möglichkeit, in Deutschland ein Unternehmen  zu gründen

Wir gründen Ihre GmbH – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Überblick Holding- Gründung

Eine Holding ist keine Rechtsform sondern eine Organisationsform. Sie bezeichnet eine Unternehmensstruktur, welche aus Gesellschaftern, einer Muttergesellschaft und mindestens einer Tochtergesellschaft besteht. Die Muttergesellschaft hält meistens alle Anteile an den Töchtern.

Die häufigsten Holding-Rechtsformen sind die GmbH und UG.

Die Holding als Unternehmenskonzept

Jede Holding setzt sich aus mehreren Gesellschaften zusammen; einer Mutter sowie einer oder mehreren Töchtern. Die Mutter ist Alleineigentümerin der Töchter. Es ergeben sich so besondere Vorteile:

  • Risiken des laufenden Geschäfts tragen nur die operativen Gesellschaften
  • Beim Exit einer Tochter lassen sich schnell  steuerfreie Gewinne realisieren
  • Unternehmensbereiche lassen sich auslagern und so die Verwaltung optimieren.

Eine Holdingstruktur ist meist eher für große Unternehmen attraktiv. In einer kostenlosen Erstberatung erläutern wir Ihnen alles, was Sie zur Holding-Struktur wissen sollten  und planen auf Wunsch Ihre Unternehmensstruktur.

Positives Image durch Holdingstruktur

Die Holding-Struktur verleiht  Ihrem Unternehmen einen seriösen, professionelles Anstrich. Die  Aufspaltung von Unternehmenszweigen ermöglicht es außerdem, neue Marktsegmente effektiver zu erschließen oder Sparten auszugliedern. Gegen eine Holding können die hohen  Gründungskosten sprechen, da ja  mehrerer Gesellschaft ins Leben gerufen werden müssen.

Wir gründen Ihre Holding– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Pakete GmbH und GmbH-Holding

GmbHStartUP

€319,–zzgl. € 60,61 USt.
  • Begleitung der notwendigen Schritte Ihrer Gründung.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • --
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • --
    • Checkliste Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
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    • --
    • --
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
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GmbHRechtssicher

€1.019,–zzgl. € 193,61 USt.
  • Gründung nach umfassender anwaltlicher Gründungsberatung und darauf aufbauender individueller Gestaltung.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Organisation Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • --
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  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
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GmbHPlus

€1.379,–zzgl. € 262,01 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess abgeben wollen: wir kümmern uns um alles. Steuerspar- und Asset-Protection Beratung sowie Steuer- und Gewerbeanmeldung inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Organisation Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung

Pakete GmbH Holding

GmbH HoldingRechtssicher

€1.019,–zzgl. € 193,61 USt.
  • Gründung nach umfassender anwaltlicher Gründungsberatung und darauf aufbauender individueller Gestaltung.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
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  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
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  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
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GmbH HoldingPlus

€1.379,–zzgl. € 262,01 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess abgeben wollen: wir kümmern uns um alles. Steuerspar- und Asset-Protection Beratung sowie Steuer- und Gewerbeanmeldung inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung

Was ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft?

In eine Vermögensverwaltungsgesellschaft  werden privates Vermögen  oder  auch Beteiligungen der Gesellschafter zu Verwaltungszwecken übertragen. Die Gesellschaft ist nicht  operativ tätig, sondern arbeitet darauf hin, Gewinne aus Kapitalvermögen zu verwalten. Steuerprivilegien genießt sie nur, sofern sie keinen weiteren  operativen Geschäften nachgeht. 

Die vermögensverwaltende Gesellschaft kann z.B.  eine GmbH  sein, in die Vermögen eingebracht wird. Beliebt ist aber auch die Beteiligung an einer Holding bzw. an deren Gesellschaften. Beteiligungen an  mehreren Gesellschaften  werden dann in  der Holding zusammengeführt.

Für Zwecke der Vermögensverwaltung wird oft die so genannte  Finanzholding gewählt. 

Die Finanzholding ist als Gegenstück der operativen Holding zu verstehen. Sie hat eine vermögensverwaltende Funktion und übt daher keine strategische oder operative Leitung aus. Wenn überhaupt hat sie einen mittelbaren Einfluss durch die Vorgabe finanzieller Ziele. Ihre Aufgabe besteht in der Wertoptimierung. Bei einer Gewinnausschüttung der Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft fällt keine Kapitalertragssteuer an.

Gründungs-Kostenrechner

Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

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Sie können unser Honorar bei Verwendung einer Satzung als Betriebsausgabe VON DER STEUER ABSETZEN.

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Ziele der Gründung

  • 1. Ziel

    Steuervorteile bei Wertpapieren sichern

    Für Wertpapiere fällt  Abgeltungsteuer an. Anders als eine Privatperson, kann eine vermögensverwaltenden Gesellschaft allerdings Werbungskosten in voller Höhe absetzen. 


    Kursgewinne
    auf Wertpapiere (Aktien usw.)  können sogar  fast  steuerfrei bleiben: Nach  § 8b des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) sind u.a. Gewinnausschüttungen  zu 95 Prozent steuerfrei, wenn die Anteile von einer Kapitalgesellschaft gehalten werden. Nur 5 Prozent der ausgeschütteten Gewinne unterfallen  als nicht steuerfreie Einnahmen der Körperschaftsteuer (15 Prozent). 

  • 2. Ziel

    Steuervorteile bei Beteiligungsgewinnen sichern

    Gewinne aus Beteiligungen an Gesellschaften sind körperschaftsteuerfrei, wenn die Beteiligung  mindestens 10 Prozent beträgt.


    Gewerbesteuer
    entfällt, wenn die Beteiligung  mindestens 15 Prozent beträgt.


    Auf Gewinn-Ausschüttungen ist  Kapitalertragsteuer (25 Prozent ) zu zahlen.  Werden die  Gewinne allerdings in der vermögensverwaltenden Gesellschaft belassen, fällt gar keine Steuer an.


    Gegenüber dem ohne vermögensverwaltenden Gesellschaft zu zahlenden Einkommenssteuersatz (oft 42 -45 Prozent)  ergibt sich in der Gesamtbetrachtung eine deutliche Ersparnis.

    2. Ziel

  • 3. Ziel

    Steuervorteile bei Immobiien sichern

    Mieteinnahmen aus Immobilien werden i.d.R.  mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz  versteuert. Schnell kann so fast die Hälfte der Einnahmen an den Fiskus gehen.


    Gerade bei Immobilien lassen sich durch eine Vermögensverwaltung hohe Steuerersparnisse realisieren. Werden sie  in die vermögensverwaltende Gesellschaft, etwa eine Immobilien-GmbH,  übertragen, unterliegen Einnahmen wie Mieten nur der Körperschaftsteuer von 15 Prozent.


    Grunderwerbsteuer,  Notarkosten und Steuern auf den Verkaufs-Gewinn sollten allerdings einkalkuliert werden.
    Eine zehnjährige Spekulationsfrist, wie bei Gewinnen aus privaten Immobilien-Veräußerungen, gilt hier  nicht.

  • 4 Ziel

    Vermögen konzentrieren

    Mit einer vermögensverwaltenden GmbH lassen sich auch  Vermögensgegenstände unter mehreren  Personen oder Investoren  aufteilen bzw. gemeinsam erwerben.  Auch Familienvermögen kann weitergegeben werden.

    4 Ziel

  • 5. Ziel

    Privatvermögen schützen

    Privat- und Betriebsvermögen können klar getrennt  werden. Macht die Gesellschaft z.B. Verlust, bleibt das Privatvermögen der Gesellschafter davon unberührt. Das Betriebsvermögen ist geschützt, wenn die Gesellschafter  privat Verluste einfahren.

  • 6. Ziel

    Rechtssichere Gründung vom Anwalt

    Jede  Gründung sollte rechtssicher ablaufen. Dazu wird der gesamte Gründungsprozess von einem Anwalt übernommen – von der Gründungsberatung und der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrages bis hin zur Handelsregistereintragung. So ist sichergestellt, dass rechtliche Fehler vermieden werden, die Sie später viel Zeit und Aufwand kosten könnten.


    Eine Gründung mit uns entbindet Sie auch von den meisten Formalitäten des Gründungsprozesses. Dabei steht Ihnen unser in Gründungsfragen erfahrenes Kanzleiteam während des gesamten Gründungsvorgangs zur Verfügung.

    6. Ziel

Vorbereitung der Gründung

Wenn Sie eine vermögensverwaltende Gesellschaft gründen möchten, ist vorab danach zu fragen, ob dies sinnvoll ist und wenn ja in  welcher Form.

Möglich ist nicht nur die GmbH oder Holding, sondern zum Beispiel auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG) oder die  GmbH und Co. KG.

Wichtig für die Entscheidung für oder gegen eine  Gründung ist in jedem Fall, aus welchen Werten sich Ihr Vermögen zusammensetzt (Wertpapiere, Immobilien usw.) und wie hoch Ihr Einkommensteuersatz ist. Dem sind die  Kosten  gegenüberzustellen, die im Zusammenhang mit dem Einbringen in eine vermögensverwaltende Gesellschaft anfielen.

Wichtig für die Höhe Ihrer Steuerersparnisse ist z.B. auch die Überlegung, ob Sie künftig  Gewinnausschüttungen vornehmen wollen oder sogar müssen.

Haben Sie sich nach alldem für die Gründung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft entschieden, sind  die nachfolgenden Gründungs-Schritte zu unternehmen.

Vermögensverwaltende GmbH gründen in 11 Schritten – Ablauf der Gründung Schritt für Schritt

Überblick Ablauf GmbH Gründung

Eine GmbH Gründung läuft wie folgt ab:

  • 1. Kostenfreie Erstberatung – insbesondere Rechtsformwahl
  • 2. Gründungsberatung vom Anwalt
  • 3. Überprüfung des Firmennamens
  • 4. Individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen – insbesondere Gesellschaftsvertrag
  • 5. Notarielle Beurkundung
  • 6. Eintragung in das Transparenzregister
  • 7. Eröffnung Geschäftskonto und Einzahlung Stammkapital durch Sie
  • 8. Eintragung der GmbH ins Handelsregister
  • 9. Abschlussgespräch
  • 10. Erstellung der Eröffnungsbilanz
  • 11. Erstellung der Steuer- und Gewerbeanmeldung

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Exkurs: Transparenzregister

Wegen des Geldwäschegesetzes (GwG) müssen die meisten Gesellschaften ab dem 30.06.2022 in das Transparenzregister eingetragen werden. In der Regel sind hier die Geschäftsführer gefragt.

Als wirtschaftlich Berechtigte werden Gesellschafter mit Anteilen von über 25 % eingetragen, i.Ü.  die an Abstimmung oder Erfolg Beteiligten.

Wird die Eintragung “vergessen”, drohen hohe Bußgelder bis zu 150.000 €.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei Eintragung ins Transparenzregister. Schnell, rechtssicher und zu einem Festpreis.

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Vor- und Nachteile der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH

Vorteile

  • Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung

    Ihr Privatvermögen als Gesellschafter ist durch die Haftungsbeschränkung geschützt. Für  Verbindlichkeiten kommt alleine die Gesellschaft auf (§ 13 GmbHG).

  • Eigener Firmenname

    Die GmbH tritt im Rechtsverkehr selbständig auf. Geschäfte werden nicht in Ihrem Namen, sondern unter dem Firmennamen der GmbH abgeschlossen. Sofern Sie nicht Geschäftsführer sind, taucht Ihr Name nicht auf Rechnungen oder dem Impressum auf. So wird Ihre Privatsphäre gewahrt.

  • Steuerersparnisse und finanzielle Vorteile

    Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und unterliegt als solche der Körperschaftssteuer in Höhe von 15 Prozent, statt der sonst einschlägigen Einkommenssteuer von über  20 Prozent. Wollen Sie Gewinne zunächst in der GmbH belassen,  werden sie nicht von Jahr zu Jahr mit der vollen Einkommenssteuer besteuert.

    Die vermögensverwaltende GmbH bringt ihnen sowohl bei Immobilien als auch bei Beteiligungsgewinnen oder Wertpapieren erhebliche Steuervergünstigungen, 

    Vorteile ergeben sich auch bei der  späteren Weitergabe von Privatvermögen an  Nachkommen. 

    Sie können bei Ihrer  vermögensverwaltende GmbH sogar Darlehen aufnehmen und so Zinszahlungen an Banken sparen.  

  • Ein-Mann-GmbH möglich

    Bei einer GmbH brauchen Sie keine weiteren Gesellschafter. So können Sie auch ganz alleine eine GmbH gründen und auf diese Weise Ihr privates Vermögen schützen.

Nachteile

  • Kostenaufwändige Gründung

    Die Gründung einer GmbH erfordert eine Stammeinlage von 25.000 € bzw. 12.500 €.

  • Nicht lohnend bei kleineren Vermögen

    Für eine vermögensverwaltende GmbH fallen Gründungskosten und laufende Kosten an, die sich nur bei hohen Vermögen (nicht unter mehreren hunderttausend Euro) oder Unternehmensbeteiligungen  lohnen.

  • Unternehmerpflichten

    Sie sind jetzt außerdem Unternehmer und nicht mehr nur Privatperson. Damit gehen bestimmte Pflichten, Beiträge an die  IHK usw.  einher.

    Da sich ihre Mittel in Betriebsvermögen wandeln, ist außerdem Vorsicht bei Transaktionen geboten, die als verdeckte Gewinnausschüttungen eingestuft werden könnten.

Durchschnittiche Dauer der Gründung

GmbH gründen - das ist die Dauer

Die Mindest-Gründungsdauer einer GmbH beträgt 8 Tage. Im Regelfall nimmt die Gründung einer GmbH eher 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister. Je nach Fall können diese Zeiten abweichen.

Die Gründung der Holding-Mutter als GmbH oder UG nimmt durchschnittlich 21 Tage in Anspruch.

Die Gründung der Holding-Tochter oder der Töchter nimmt im Durchschnitt denselben Zeitraum ein.

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Steuern einer vermögensverwaltenden Gesellschaft

Die Steuervorteile sind der Hauptgrund für die Gründung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft. Ob ihre  Gesellschaft von der Gewerbesteuer befreit wird entscheidet das Finanzamt nach Ermessen.

Wer bei der Einkommensteuer den  Spitzensteuersatz zahlt, der profitiert meist von einer vermögensverwaltenden Gesellschaft. 

Steuervorteile winken insbesondere dann, wenn  Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern einbehalten und reinvestiert werden.

Die GmbH wird wie jede andere Kapitalgesellschaft besteuert. Es fallen in erster Linie an:

  • Körperschaftssteuer in Höhe von 15%
  • Solidaritätszuschlag in Höhe von 0,825%
  • Gewerbesteuer bei durchschnittlich 15%
  • Umsatzsteuer bei 7% bzw. 19%
  • Bei Gewinnausschüttungen die Kapitalertragssteuer mit Solidaritätszuschlag zu 26,5%

Aufgrund der enorm hohen Besteuerung der Gewinnausschüttung kann es sein, dass sich die Gründung  für einen einzelnen Unternehmer nicht lohnt. Der häufigste Lösungsweg zur Vermeidung der Kapitalertragssteuer ist die Auszahlung des Geschäftsführergehalts. Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kann ein vertragliches Gehalt erhalten, welches dann nur durch die Einkommenssteuer belastet wird.

Vermögensverwaltende, nicht operativ tätige  GmbHs sind meist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Der Grund liegt darin, dass sie i.d.R. keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen haben. Dividenden und  Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren sind keine Umsätze in diesem Sinne.

Immobilien-GmbHs können sich von der Gewerbesteuer befreien lassen.

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Immobilien in der vermögensverwaltenden Gesellschaft

Immobilien nicht privat zu halten, sondern sie in eine vermögensverwaltende Gesellschaft  zu überführen, kann eine Reihe von Vorteilen haben. Mehr zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten lesen Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wertpapiere in der vermögensverwaltenden Gesellschaft

Aktien und Wertpapiere über eine vermögensverwaltende GmbH zu halten hat steuerliche Vorteile. Für Veräußerungsgewinne von Aktien fallen bei der vermögensverwaltenden Gesellschaft nur 1,54 Prozent Steuern an.  Mehr dazu lesen Sie unter dem nachfolgenden Link.

Fallstricke erkennen und umgehen

Wenn Sie eine vermögensverwaltende Gesellschaft gründen möchten, sollten Sie die wichtigsten Fallstricke kennen, um diese umgehen zu können. Dazu gehören folgende:

Unverhältnismäßiger Aufwand und Kosten 

Die möglichen Steuerersparnisse werden nicht immer durch die Gründungs- und Verwaltungskosten und den damit einhergehenden Aufwand aufgewogen. Dies ist i.d.R nur dann der Fall, wenn die Gesellschafter ein überdurchschnittlich hohes persönliches Einkommen haben.

Immobilienverkäufe nach kurzer Zeit

Beim Verkauf von Immobilien lauert ein weiterer Fallstrick: Die Spekulationsfrist von zehn Jahren, nach denen Privatpersonen beim Verkauf keine Spekulationssteuer auf den Immobilienverkaufs-Erlös zahlen müssen. gilt nicht für Unternehmen! Immobilien sollten deshalb nur in eine vermögensverwaltende Gesellschaft  übertragen werden, wenn kein alsbaldiger Verkauf geplant ist.

Nachteile bei Gewinnausschüttungen

Die von der Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne sind Betriebsvermögen, während die  Gesellschafter nur Anteile an der vermögensverwaltenden Gesellschaft halten. Werden nun Gewinne ausgeschüttet, so erfolgt eine zusätzliche Besteuerung: Jeder Gesellschafter hat sie persönlich zu versteuern. Vorteilhafter ist es deshalb, die Gewinne in der Gesellschaft zu belassen und zu investieren. Die Vermögensverwaltungsgesellschaft ist insofern unflexibel.

Gewerbliche Tätigkeit

Eine vermögensverwaltende Gesellschaft darf nicht gewerblich tätig werden. Tut sie dies doch, so muss zusätzlich Gewerbesteuer gezahlt werden und die eigentlich bei der Gründung beabsichtigten Steuerersparnisse gehen verloren.

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Kosten der GmbH Gründung

Übersicht der Pakete

GmbHStartUP

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  • Begleitung der notwendigen Schritte Ihrer Gründung.

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GmbHRechtssicher

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GmbH Kosten im Überblick

Bei der Gründung entstehen die folgenden Kosten:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
GründungskostenRechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie VertragsunterlagenFestpreis: 319,– € (“Gründungspaket START-UP”), 1.019,– € (“Rechtssicher”) oder 1.379,– € (“Rechtssicher PLUS”)
BeurkundungskostenNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf StundenbasisDurchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (Individuelle Satzung)
IHK Überprüfung FirmennameSoweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).Kostenfrei, ausnahmsweise in manchen Städten/Gemeinden ab 45,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig zwischen 170,- € und 240,- €
GewerbeanmeldungJe nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei
IHK BeitragAb 115,- €
Eintrag TransparenzregisterEintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister.Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €.
Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €.

GmbH-Holding -Kosten im Überblick

Bei der Gründung entstehen die folgenden Kosten:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
Gründungskosten je GesellschaftRechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie VertragsunterlagenFestpreis: 1.019,– € (“Rechtssicher”) oder 1.379,– € (“Rechtssicher PLUS”)
Beurkundungskosten je GesellschaftNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf StundenbasisDurchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (Individuelle Satzung)
IHK Überprüfung FirmennameSoweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).Kostenfrei, ausnahmsweise in manchen Städten/Gemeinden ab 45,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig zwischen 170,- € und 240,- € je Gesellschaft
GewerbeanmeldungJe nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei
IHK BeitragAb 115,- €
Eintrag TransparenzregisterEintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister.Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €.
Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €.

Gründung  zum Festpreis

Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie

  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
  • keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)

zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).

Gründungskosten steuerlich absetzbar

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.

Rabatt für GmbH Seriengründer oder Holdings

Oftmals werden mehrere GmbH gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.

Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

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Fragen und Antworten zur Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH oder Holding

Bei der Gründung einer GmbH oder Holding haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:

  • “Wie ist der Unterschied zwischen Holding und Konzern?”
  • “Wie wird der Gewinn einer GmbH verteilt?” oder
  • “Was ist der Unterschied von GmbH und GmbH & Co. KG?”

Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten.

Sie wollen endlich mit der Geschäftstätigkeit starten und Ihre Ideen in die Tat umsetzen? Dies geht bereits vor Eintragung der GmbH in das Handelsregister. Es ist jedoch sehr wichtig, dass Sie dabei die folgenden zwei Punkte beachten :

  1. Beachten Sie, dass Sie stets den Zusatz „GmbH i. G.“ (GmbH in Gründung) verwenden sollten.
  2. Die GmbH i. G.“, „kann“ zwar alles, was eine eingetragene GmbH kann. Jedoch findet in dieser Zeit keine Haftungsbeschränkung auf das bloße Gesellschaftsvermögen statt. Die Gesellschafter haften also persönlich mit ihrem (privaten) Vermögen.
  3. Falls Sie Auftraggebern, Kunden usw. eine Rechnung ausstellen wollen, sollten Sie sich eine vorläufige Steuernummer beim zuständigen Finanzamt ausstellen lassen.

Aus Marketing-Perspektive bietet die GmbH den Vorteil der freien Namensfindung. Es kann somit ein Firmenname gewählt werden, der frei und im Einklang mit der Marketing-Strategie gewählt werden kann. Insgesamt unterliegt er jedoch den rechtlichen Rahmenbedingungen.

So darf der GmbH-Name

  • nicht irreführend (§ 30 Abs. 1 HGB),
  • muss aber unterscheidunsgkräftig (§ 18 Abs. 1 HGB) sein und
  • nicht bereits verwendet (§ 30 Abs. 1 HGB) werden.

Zudem muss das entsprechende Kürzel der Rechtsform angehängt werden. Zur Auswahl stehen „GmbH“, „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder „Ges. m. b. Haftung“.

Die GmbH & Co. KG ist eine  Mischform der GmbH und der Kommanditgesellschaft. Im Grunde handelt es sich nicht um eine Rechtsform, sondern ein juristisches Konstrukt. Durch die mehrfache Bestätigung durch Urteile verschiedener Gerichte ist die GmbH & Co. KG mittlerweile fester Bestandteil der deutschen Unternehmenslandschaft.

Sie ist grundsätzlich eher eine Personengesellschaft anstatt einer Kapitalgesellschaft. Das Gerüst beruht auf der KG. Anstelle einer natürlichen Person als vollhaftenden Kommanditisten einzusetzen, wird die GmbH als vollhaftende Partei eingesetzt. Somit wird die Haftung von einer natürlichen Person auf eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft umgewälzt und die Vollhaftung aufgehoben.

Das Konstrukt ist für stille Investoren steuerlich vorteilhaft. Ein stiller Investor kann als Komplementär agieren, anstatt als Gesellschafter einer GmbH. Wäre dies der Fall so müsste er seine Betriebsgewinne einer Steuerlast von über 50% unterlegen. Als Komplementär könnte er Betriebsgewinne entnehmen, die lediglich in der Höhe seines persönlichen Einkommenssteuersatzes versteuert werden.

Im Grunde haftet die GmbH als juristische Personen selbst für die Schulden der Gesellschaft mit ihrem Betriebsvermögen. Allerdings unterliegt der Geschäftsführer bestimmten Pflichten, deren Verletzungen zu einer privaten Haftung seiner Person führen können.

Die Grundlage dafür findet sich in §43 GmbHG. Meistens betrifft die persönliche Haftung des Geschäftsführers Angelegenheiten im Bereich des:

  • Steuerrechts und Sozialversicherungen
  • Im Rahmen des Insolvenzrechts
  • Bei sonstigen Eintritt eines Schadens im Rahmen der Verletzung seiner Sorgfalt.

Somit kann ein Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden, wenn er fahrlässig gegen seine Pflichten als Geschäftsführer verstößt. 

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass für die GmbH-Gründung mehrere Gesellschafter benötigt werden.  Auch für Einzelpersonen kann die Gründung sinnvoll sein. Möglich ist es in jedem Falle.

Eine Obergrenze für die Beteiligung mehrerer Gesellschafter existiert jedenfalls nicht. Theoretisch können dutzende Gesellschafter beteiligt werden. Allerdings wird das Vertragsverhältnis untereinander immer schwieriger.

Ab einer gewissen Umsatzgrenze ist Gründung einer GmbH & Co. KG empfehlenswert, da stille Investoren steuerlich vorteilhaft beteiligt werden können.

Eine Holding kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden.

Die Gründung einer Holding kann sich auch für kleinere Unternehmen oder sogar Einzelpersonen schon lohnen. Dank der Einführung der Unternehmergesellschaft (UG) im Jahr 2008 ist die Gründung von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften deutlich günstiger geworden.

So kann eine Einzelperson etwa eine UG (haftungsbeschränkt) als Mutter und gleichzeitig zwei UGs als Tochtergesellschaften gründen. Er tritt als Gesellschafter und Geschäftsführer der Mutter auf, während die Muttergesellschaft 100% der Anteile der Tochtergesellschaft hält.

Also kann jeder eine Holding gründen, der mindestens die Voraussetzungen für eine GmbH-Geschäftsführung erfüllt:

  • Uneingeschränkt geschäftsfähig und volljährig
  • Keine Verurteilung wegen Vermögensstraftaten (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG)
  • Kein Berufs- oder Gewerbeverbot (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG)

Ein Konzern ist eine eine Einheit und damit für alle Bereiche haftend, auch wenn er aus einer Mehrzahl an Gesellschaften besteht. So haftet bei einem Konzern die Mutter für die Schulden einer Tochter – sie ist verpflichtet, diese im Falle finanzieller Schwierigkeiten aufzufangen. Dies ist für die meisten Gründer nicht vorteilhaft und daher unerwünscht.

Ein Konzern entsteht beispielsweise bei der Beherrschung durch einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag. Wir raten deshalb regelmäßig von seinem Abschluss ab.

Im Regelfall findet einmal pro Jahr eine Gewinnausschüttung der Betriebseinnahmen unter den Gesellschaftern statt. Der genaue Zeitpunkt und auch die Häufigkeit kann jedoch individuell im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden.

Der prozentuale Anteil am Gewinn der Gesellschaft unterliegt ebenfalls der individuellen Regelung im Gesellschaftsvertrag. Meistens richtet sich der Anteil nach der Höhe der erbrachten Stammeinlage.

Damit eine Ausschüttung allerdings stattfinden kann, muss das Betriebsvermögen die Stammeinlage überschreiten. Sie kann nicht als Gewinn ausgeschüttet werden, sondern muss im Unternehmen verbleiben. Zudem können vertraglich zusätzliche Beträge festgelegt werden, die als Rücklage einbehalten werden.

Um die Haftungsbeschränkung einer Holding-Struktur nutzen zu können, sollte mit Kapitalgesellschaften agiert werden.

Für die Gründung einer Holding kommen somit

  • GmbH
  • AG
  • UG (haftungsbeschränkt)

in Frage.

Der Schutz des geistigen Eigentums war schon immer ein großes, auch medial geführtes Thema. Auch Sie als Gründer sollten auf diesem Feld in Grundzügen informiert sein.

Besonders zu beachten ist das Urheberrecht beim Betrieb von Internetseiten, aber auch beim Erstellen von Werbeflyern oder Produktbeschreibungen. Wer gegen das geltende Urheberrecht verstößt, kann von Mitbewerbern abgemahnt werden, was hohe Kosten zur Folge hat. Erschwerend kommt hinzu, dass solche Verstöße leicht beweisbar sind. Ein Konkurrent hätte durch einen einfachen Screenshot bzw. eine Broschüre den Verstoß bereits nachgewiesen.

Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz durch das Urheberrechtsgesetz. Ganz konkret zählen zu diesen Werken Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Texte, Software, Filme, Musikstücke, Tabellen und vieles mehr (§ 2 UrhG). Wenn Sie solche Inhalte für Ihre Werbemaßnahmen nutzen möchten, benötigen Sie die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers im Vorfeld der Nutzung (Nutzungslizenz).

Aus Erfahrung wissen wir, dass besonders häufig die ungenehmigte Benutzung fremder Bilder zu rechtlichen Komplikationen führen kann. Ohne die Zustimmung des Urhebers dürfen Sie weder spontane Handy-Aufnahmen, noch ein aufwendig bearbeitetes Bild eines Star-Fotografen für Ihr Unternehmen verwenden.

Ein anderes besonders häufig auftretendes Problem ist das Kopieren von fremden Produktbeschreibungen ohne Zustimmung des Erstellers. Wenn Sie solche Texte für Ihre Webseite verwenden, verstoßen Sie gegen das Urheberrecht.

An dieser Stelle gilt es, mit einem verbreiteten Irrtum aufzuräumen: Sie können sich nicht durch das Nennen des Urhebers (beispielsweise unter dem Foto) von der Haftung befreien. Sie brauchen unbedingt die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers.

Umgekehrt schützt das Urheberrecht allerdings auch das geistige Eigentum Ihres Unternehmens. Sie sind beispielsweise Urheber der Werke Ihrer Angestellten und freien Mitarbeiter.  Sie können die Werke Ihrer Mitarbeiter wirtschaftlich verwerten, selbst wenn diese das Unternehmen verlassen (§ 43 UrhG).

Außerdem brauchen Sie für Ihren geschäftlichen Auftritt im Internet in der Regel ein Impressum nach § 5 TMG. Zu solchen Auftritten Zu solchen Auftritten gehören neben Webseiten auch Auktionsangebote bei eBay, E-Mail-Newsletter, aber auch Auftritte bei Facebook, Google + und gegebenenfalls auch XING. Notwendig ist hier eine hinreichende kommunikationsbezogene Eigenständigkeit.

Lesen Sie hier näheres zum Umfang des Urheberrechtes (Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Texte, Software, Filme, Musikstücke, Tabellen), den Voraussetzungen für das Vorliegen einer ungenehmigten Nutzung sowie den Voraussetzungen für eine wirksame Erlaubnis sowie den dazugehörigen Praxistipps, dem rechtlich richtigen Verhalten gegenüber Ihren Arbeitnehmern, der Urheberbezeichnungsregel sowie der genauen Ausgestaltung der Impressumspflicht.

Selbstständige und Unternehmer verfolgen oft ähnliche, sich wiederholende Geschäfte. Jedes Geschäft unterliegt allerdings bestimmten Konditionen. Je nach Art des Geschäfts, ob es sich um ein Produkt oder eine Dienstleistung handelt. Häufige Vertragskonditionen betreffen:

  • Lieferfristen
  • Zahlungsweisen
  • Haftung
  • Porto- und Verpackunskosten
  • Eigentumsvorbehalte
  • Gerichtsstand
  • Widerruf und Rückgabe
  • Nutzungsrechte

Damit nicht vor jedem Geschäft derartige Konditionen erneut ausgehandelt werden müssen, werden allgemeine Geschäftsbedingungen verfasst. Im Rahmen der individuellen Vertragsfreiheit kann ein Anbieter Geschäftsbedingungen verfassen, die von der Norm der gesetzlichen Regelung abweichen. Dafür müssen die AGB allerdings einer Kontrolle standhalten.

Unternehmen und Selbstständige benötigen AGB, um den Geschäftsablauf zu vereinfachen.

Gerade in der digitalen Wirtschaft, aber auch in klassischen Geschäftsbereichen werden Produkte, Dienstleistung und Marketing-Ansätze häufig kopiert. Nicht nur Produkte oder Dienstleistung, sondern eindeutige Aspekte, die ein Kunde normalerweise mit Ihrem Angebot in Verbindung bringen würde, werden kopiert.

Damit Sie sich gegen derartige Wettbewerber wehren können, sollte eine Marke angemeldet werden. Das deutsche Markenrecht ist sehr durchdacht, sodass sich auch das europäische Markenrecht an ihm orientiert.

Es zielt nicht nur auf den Schutz des Markennamens oder des Logos ab, sondern kann auch auf Formen eingetragen werden. Zudem werden auch ähnliche Marken vor der Eintragung geblockt, die im normalen Verkehrsumfeld, also Ihrem Kundenkreis, eine Verwechslungsgefahr oder eine Rufausbeutung hervorrufen würden.

Wir empfehlen daher eine Markenanmeldung, gerade für die wichtigsten Produkte und Dienstleistungen Ihres Unternehmens.

GmbH Unterlagen Download

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen. Sie können auch einige unserer Muster ansehen oder eine Checkliste herunterladen um zu überprüfen, was Sie noch zur Gründung benötigen.

GmbH Checkliste Download

Bei der Gründung einer GmbH sind bestimmte Punkte zu beachten. Diese haben wir für Sie in einer Checkliste zum Ablauf einer GmbH Gründung zusammengefasst.

GmbH Satzung Download

Die Satzung einer GmbH (oder auch Gesellschaftsvertrag) ist die Grundlage der Firma. Sie regelt die zur Gründung notwendigen Punkte und das Verhältnis der Gesellschafter zueinander. Falls möglich, erhalten unsere Mandanten deshalb eine individuelle Satzung.

Beispiel einer GmbH Satzung mit Einbringung eines PKW (Sachgründung)

GmbH Musterprotokoll Download

Das GmbH Musterprotokoll ist eine sehr vereinfachte Variante der GmbH Satzung. Wichtige Bestimmungen werden nicht getroffen. Deshalb raten wir meistens von einer Gründung mit dem Musterprotokoll ab. Mandanten erhalten eine individuelle GmbH Satzung zum selben Festpreis.

GmbH Unterlagen Download

Gerne begleitet unsere Kanzlei Ihre GmbH Gründung – Sie können sich dabei alleine auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Laden Sie sich die Auftragsunterlagen runter und  lassen Sie sie uns ausgefüllt zukommen:

  • per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) oder
  • per Fax (0221 – 6777 005-9) oder
  • per Post (KRAUS I GHENDLER Anwaltskanzlei, Aachener Straße 1, 50674 Köln).

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    • GmbH Gründung

    Notargebühren

    Hallo guten Tag sind in dem plus Paket auch die Gebühren der Gründung Notar usw mit dabei? Mfg

    Ausländische personal

    Wie konnte solche Firma ein ausländische Mitarbeiter oder geselschafterin aufnehmen , in diesem Fall wie konnte diese Mitarbeiter oder geselschaterin DE Visum erhalten? Mit freundlichen Grüßen Hani Barati

    Developer

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