Vermögensverwaltungsgesellschaft oder Spardosen-GmbH gründen
Sie planen eine vermögensverwaltende Gesellschaft zu gründen, um von Steuervorteilen zu profitieren? Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Wer Erträge erzielt, der hat diese nicht selten mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent zu versteuern. Mit Hilfe einer vermögensverwaltenden Gesellschaft kann die Steuer je nach Art der Einkünfte um bis zu 40 Prozent reduziert werden.
Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft ist zum Beispiel als GmbH oder als Holding möglich. Oft spricht man auch salopp von einer Spardosen-GmbH. Sie bietet Ihnen die Chance, Steuern zu sparen. Wichtig ist dafür allerdings, in welchen Bereichen die Gesellschaft tätig ist.
Eine vermögensverwaltende Gesellschaft ist nicht mit operativen Geschäften befasst, sondern nur mit Aufgaben der Verwaltung von Vermögen. Geht sie z.B. nicht nur der Vermögensverwaltung, sondern auch anderen Tätigkeiten nach, kann schnell Gewerbesteuer anfallen. Fließt Kapital von der vermögensverwaltenden Gesellschaft an die Gesellschafter, so werden ebenfalls Steuern fällig.
- Die GmbH kann bereits mit einem Startkapital von 12.500 Euro gegründet werden
- Mit einem Stammkapital von 25.000 € entfällt die private Haftung der Gründer
- Die GmbH ist eine prestigeträchtige Unternehmensform und genießt ein hohes Ansehen
Wir gründen Ihre Vermögensverwaltungsgesellschaft – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Vermögensverwaltungsgesellschaft Gründung
Inhaltsverzeichnis
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.