Unternehmensgegenstand, Firmenname, Formalien
Unternehmensgegenstand
Das Amtsgericht benötigt für die GmbH- oder UG-Anmeldung präzise Angaben. Achten Sie darauf, Ihren Unternehmensgegenstand genau zu beschreiben, um Nachfragen oder Ablehnungen des Gerichts sowie ggf. erneute Notarkosten für Korrekturen – und eine verzögerte Anmeldung – zu vermeiden.
Firmenname
Ähnlich verhält es sich mit dem Firmennamen. Das Amtsgericht schaut hier nicht nur darauf, ob alle formellen Anforderungen erfüllt sind. Auch gleich- oder sehr ähnlich lautende Firmennamen anderer Unternehmen können der Eintragung entgegenstehen. Mangelnde Sorgfalt bei der Namenswahl führt auch hier zu weiteren Notarkosten und Verzögerungen.
Wir führen bei unseren begleiteten Gründungen stets ein Firmennamen-Vorabstellungnahmeverfahren bei der zuständigen IHK durch. Geprüft wird insbesondere, ob es firmenrechtliche Bedenken gegen den Namen gibt, welche eine Verzögerung der Eintragung ins Handelsregister oder Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben können.
Natürlich dauert auch die IHK-Überprüfung ihre Zeit. Eine positive Stellungnahme trägt aber zu einer beschleunigten Bearbeitung beim Amtsgericht bei. Auch lässt sich so vermeiden, dass das Gericht nach dem Einreichen Ihrer Anmeldung noch eine IHK Stellungnahme einfordert und das Ganze an dieser Stelle erneut „hakt“, was durchaus vorkommen kann.
Weitere Formalien
Formfehler können auch bei der Anmeldung zum Handelsregister oder dem Formulieren des Gesellschaftsvertrages passieren. Mit einer anwaltlich begleiteten Gründung lässt sich solches vermeiden.
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