Visaberatung für Unternehmen und Unternehmer
Sie sind Unternehmer aus einem Nicht-EU- oder EWR-Land (Europäischer Wirtschaftsraum, d.h. die EU und Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz), einem so genannten “Drittland”, und möchten in Deutschland ein Unternehmen gründen?
In diesem Fall benötigen Sie ein entsprechendes Visum. Selbst ein so genanntes Geschäftsvisum reicht nicht aus, da es nur wiederholte Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr erlaubt. Stattdessen benötigen Sie ein Einreisevisum und eine Aufenthaltserlaubnis.
Wenn Sie aus einem so genannten privilegierten Land (Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, USA) kommen, können Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen aber eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die Ihnen eine selbständige Tätigkeit hier erlaubt.
Wir kümmern uns um Ihre Visaangelegenheiten – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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