Vorbereitung kleine AG gründen
Die Gründung einer kleinen Aktiengesellschaft ist ein großer Schritt mit weitreichenden Folgen. Damit Ihre Gründung erfolgreich ist und nach Ihren Vorstellungen verläuft, sollten Sie sich angemessen vorbereiten. Werden bestimmte wichtige Aspekte vernachlässigt, kann Ihr Vorhaben scheitern oder zumindest erhebliche Mehrkosten verursachen.
Basierend auf unseren Erfahrungen können wir Ihnen die folgenden vier Schritte an die Hand legen, welche die Vorbereitung Ihrer Unternehmensgründung grob umfassen sollten.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Schritt 1 - Erstellung des Businessplans
Der Businessplan ist das Herzstück eines jeden neuen Unternehmens. Das geschäftliche Vorhaben wird realistisch, kritisch und detailliert analysiert und beschrieben. Chancen und Risiken werden ebenso dargestellt, wie die beteiligten Personen oder die genaue Planung. Er dient nicht nur der Präsentation gegenüber potenziellen Stakeholdern, sondern auch der eigenen Übersichtlichkeit. Wichtige Themen beinhalten:
- Gründer
- Geschäftsidee
- Marktanalyse
- Konkurrenzanalyse
- Vermarktungsstrategie
- Organisatorische Unternehmensstruktur
- Mitarbeiter
- Chancen und Risiken
- Finanzierungs- und Liquiditätsplanung
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Die wichtigsten Grundpfeiler eines jungen Unternehmens sind eine durchdachte Strategie für Marketing und Finanzierung. Ein funktionierender Marketingansatz stellt sicher, dass die ersten Kunden akquiriert werden. Die Finanzierung sichert die Kostendeckung bis zur Generierung der ersten Einnahmen durch die neuen Kunden.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Schritt 3 - Abklärung rechtlicher Grundfragen
Bereits vor der Gründung sollten die wichtigen juristischen Aspekte abschließend geklärt werden. Hier besteht eine hohe Fehleranfälligkeit in der Gründungsphase. Sie sollten sicherstellen, dass Ihr Geschäftsansatz unter den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten auch in der Form ausgeübt werden kann, die Ihnen vorschwebt. In der Gründungsberatung beschäftigen wir uns ausgiebig damit. Wichtige Themen betreffen:
- Haftung
- Rechtsform
- Geschäftsführung
- Aktionäre
- Datenschutz
- Nachfolge
- Erbschaft
- Börsengang
Schritt 4 - Wahl des AG-Firmennamens
Für eine erfolgreiche Gründung der Aktiengesellschaft ist ein juristisch korrekter Firmenname von enormer Relevanz. Als Kapitalgesellschaft kann die Aktiengesellschaft einen Namen erhalten, der frei und kreativ ist. Sie sollten diesen Spielraum nutzen, um Ihre unternehmerische Absicht bestmöglich zu fördern.
Wählen Sie daher einen Namen, der auch bei Ihrer Zielgruppe Anklang findet, Ihre Unternehmenswerte kommuniziert oder im Einklang mit Ihrer Marketingstrategie steht.
Möchten Sie etwa eine internationale Zielgruppe ansprechen, so sollten Sie einen Namen wählen, der auch in anderen Kulturkreisen nicht anstößig ist.
Auch wenn der Name frei gewählt werden kann, unterliegt er firmenrechtlichen Bestimmungen. Der Name darf nicht
- irreführend sein oder
- bereits von einer anderen Firma verwendet werden (§ 30 Abs. 1 HGB).
- Außerdem muss er Unterscheidungskraft haben (§ 18 Abs. 1 HGB).
Wir prüfen die Korrektheit Ihres Firmennamens im Rahmen der Gründungsberatung. So kann einer Verzögerung aufgrund fehlender Verfügbarkeit vorgebeugt werden.
Schritt 4 - Wahl des AG-Firmennamens
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