Eine Vorratsgesellschaft ist eine bereits vorgegründete Gesellschaft, die noch keine geschäftlichen Aktivitäten ausgeführt hat. Diese wird von spezialisierten Anbietern, oft Rechtsanwälten, zur Verfügung gestellt und ist in der Regel sofort handlungsfähig.
Vorratsgesellschaften haben bereits alle rechtlichen Schritte der Gründung, wie die Eintragung ins Handelsregister und die Hinterlegung des Stammkapitals, durchlaufen. Sie haben in der Regel keine Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder Geschäftstätigkeiten, bis sie von einem Käufer erworben werden.
Mantelgesellschaften waren hingegen früher einmal geschäftlich tätig, sind dies nun aber nicht mehr. Gleichwohl sind sie nicht aus dem Handelsregister gelöscht worden. Die nicht mehr genutzte Gesellschaft besteht als eine Art Mantel fort. Bei Mantelgesellschaften können deshalb noch alte Verbindlichkeiten bestehen.
Gründe für den Gesellschafts-Kauf
- Ein Vorteil des Erwerbs einer bestehenden Gesellschaft besteht darin, dass der Käufer sofort geschäftlich tätig werden kann, ohne den oft langwierigen und komplexen Gründungsprozess durchlaufen zu müssen. Er erwirbt eine Gesellschaft mit bestehender Steuernummer und Umsatzsteuer- ID usw.
- Darüber hinaus bietet ihr Kauf ggf. auch sofortigen Schutz in Form einer haftungsbeschränkten Gesellschaft, ohne dass der Käufer vorübergehend für eine Vor-GmbH in Gründung haften muss.
- Auch bei Auslandsgründungen gibt es Vorteile, denn beim Kauf der Vorrats- oder Mantelgesellschaft wird das Geschäftskonto mit erworben; mögliche Probleme bei der Kontoeröffnung entfallen damit.
Vorrats- oder Mantelgesellschaften können in unterschiedlichen Formen, z.B. als GmbH, AG, UG oder KG bestehen.
Was spricht u.U. gegen einen Gesellschaftskauf?
- Vorteile haben Sie beim Gesellschaftskauf allerdings nur dann, wenn Vorrats-/ Mantel- und neue Gesellschaft im selben Bundesland liegen. Nur in diesem Fall sparen Sie Gründungsaufwand, weil die Gesellschaft ansonsten beim bisher und jetzt zuständigen Handelsregister ab- und anzumelden wäre.
- Auch die zusätzlichen Kosten sollten Sie im Blick haben. Servicepauschalen der Anbieter von durchschnittlich 3.000 Euro sind durchaus üblich.
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