• Was ist eine Einzelfirma/ ein Einzelunternehmen?

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Was ist eine Einzelfirma?

Es gibt drei Arten von Einzelunternehmen: die Kaufleute, die Freiberufler und die Landwirte. Welcher Berufsgruppe der einzelne Selbständige zuzuordnen ist, hängt davon ab, welches Geschäft dieser betreibt.

Unterschieden werden die Gewerbetreibenden danach, ob ihr Gewerbe eine kaufmännische Organisation erfordert („Ist-Kaufmann“ bzw. „Voll-Kaufmann“) oder nicht (Kleingewerbetreibender).

Welche Berufsgruppen als Freiberufler gelten, ist in verschiedenen Gesetzen (vgl. § 1 Abs. 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)) festgelegt.Freiberufler haben klare Vorteile gegenüber gewerbetreibenden Kaufleuten. Als Freiberufler müssen Sie weder ein Gewerbe anmelden, noch eine Gewerbesteuer entrichten. Auch besteht keine doppelte Buchführungspflicht und Sie sind von der Zwangsmitgliedschaft in der IHK (Industrie- und Handelskammer) befreit.

Auch Landwirte sind keine Kaufleute und betreiben kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Landwirt ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, der sich mit der Herstellung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse auf einer bewirtschafteten Fläche beschäftigt.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.