Was genau ist eine gGmbH?
Die gemeinnützige GmbH wurde durch eine Sonderregelung im Jahr 2013 geschaffen. Der Gesetzgeber reagierte damit auf die zunehmende Beliebtheit des sozialen Unternehmertums und den Bedarf nach einer gemeinnützigen kaufmännisch organisierten Rechtsform.
Definition der gemeinnützigen GmbH
Die gGmbH ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, die hauptsächlich einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dient. Der Zweck muss fest in der Satzung der Gesellschaft verankert sein und dabei selbstlos, unmittelbar und ausschließlich verfolgt werden. Wird der gemeinnützige Zweck vom Finanzamt anerkannt, kann die gGmbH zahlreiche Steuerfreiheiten genießen. Gleichzeitig profitiert die gGmbH von der kaufmännischen Organisation
Haftung der gGmbH
Wie bei der herkömmlichen GmbH beschränkt sich die Haftung der gemeinnützigen Variante auf das Betriebsvermögen der Gesellschaft. Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
Ausnahmen der Haftungsbeschränkung
In bestimmten Situationen kann die beschränkte Haftung aufgehoben werden. Einzelne Personen müssen dann für ihr Fehlverhalten oder ihre rechtliche Stellung haften.
- Persönliche Bürgschaften: Ist einer der Gesellschafter Bürge für Kredite der gGmbH, muss er bei Zahlungsausfall mit seinem Privatvermögen haften.
- Strafbares Verhalten der Geschäftsführer: Der Geschäftsführer der gGmbH kann privat haftbar gemacht werden, wenn er sich im Rahmen seiner Tätigkeit im Unternehmen strafbar gemacht und dadurch einen wirtschaftlichen Schaden verursacht hat. Häufig geschieht dies bei drohender Insolvenz.
- Reguläre Geschäftsführerhaftung: Auch für nicht strafbares Verhalten kann der Geschäftsführer aufgrund seiner regulären Haftung haftbar gemacht werden, wenn er seine Pflichten verletzt.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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