Was ist eine GmbH?
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Was genau ist eine GmbH?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – abgekürzt und im allgemeinen Sprachgebrauch: GmbH – hat seit ihrer Einführung 1892 über Jahrzehnte im deutschen und europäischen Geschäftsverkehr bewährt. Sie ist der absolute Klassiker unter den Gesellschaftsformen. Die GmbH wurde eingeführt, um Unternehmern und Gründern die Möglichkeit zu geben, ins unternehmerische Risiko zu gehen, ohne ihr gesamtes privates Vermögen zu gefährden.
Definition der GmbH
Die GmbH ist eine eigenständige Rechtsform: Als Kapitalgesellschaft ist sie eine juristische Person (§ 13 GmbHG). Für Sie als Gründer bedeutet dies, dass Sie für die Verbindlichkeiten einer GmbH nicht mit Ihrem privaten Vermögen haften. Obwohl Ihre Gläubiger wegen dieses Haftungsausschlusses leer ausgehen könnten, genießt sie ein hohes Vertrauen. Aufgrund des hohen Stammkapitals von 25.000 € gehen Ihre Geschäftspartner von einer gute Bonität des Gründers aus.
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Haftung der GmbH
Ihnen als Unternehmer wird mit der GmbH die Wahl einer haftungsbeschränkten Gesellschaftsform möglich gemacht. Sie haften für Schulden der GmbH grundsätzlich nicht mit Ihrem privaten Vermögen. Die Haftung übernimmt die GmbH.
Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung der GmbH
Davon gibt es allerdings Ausnahmen:
- Persönliche Bürgschaften – Bürgt ein Gesellschafter oder Geschäftsführer für Kredite oder sonstige Verbindlichkeiten der GmbH, haftet er dafür privat
- Strafrechtlich relevantes Verhalten des Geschäftsführers – Verursacht der Geschäftsführer der GmbH durch strafrechtlich relevantes Verhalten wie eine Steuerhinnterziehungh, einen Betrug oder eine Unterschlagung einen Schaden bei einem Gläubiger der GmbH, haftet er privat
- Geschäftsführerhaftung: Kapitalrechtliche Bestimmungen, Missachtung der Grenzen der Vertretungsmacht oder der Weisungen der Gesellschafter, Schuldhafte Verletzung der gesetzlichen Pflichten der GmbH
Zusammengefasst haftet der Geschäftsführer, wenn er schuldhaft gegen seine Pflichten zur ordentlichen Geschäftsführung verstößt. Für alle Geschäfte der GmbH im Rahmen Ihres Betriebs haftet die GmbH. So haftet die GmbH beispielsweise auch für Schulden aus riskanten Geschäfte – sie gehören bei hohen Gewinnaussichten zum Betrieb eines Unternehmens.
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Die GmbH ist eine juristische Person
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und damit eine juristische Person (§ 13 GmbHG). Sie schließt eigenständig Verträge, kann kaufen, verkaufen, mieten und vermieten. Werden z.B. Mitarbeiter für die GmbH eingestellt, ist nicht der einzelne Gesellschafter, sondern die GmbH selbst der Arbeitgeber.
Eigener Firmenname
Wie jede andere Gesellschaft auch, trägt die GmbH einen eigenen Firmennamen. Dem wird ein Zusatz “Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)” beigefügt. Auf diese Weise bleiben die Gesellschafter im Hintergrund – Ihr Name taucht nicht auf Geschäftsbriefen oder dem Impressum auf.
Gründung als Einmann-GmbH oder im Team
Die GmbH kann von einem Gründer alleine gegründet – als sogenannte “Einmann-GmbH“. Natürlich kann eine GmbH auch von mehreren Gründern im Team gegründet werden.
Geschäftsführer
Außerdem wird eine GmbH von mindestens einem Geschäftsführer geleitet (§ 35 GmbHG). Ein Geschäftsführer kommt entweder aus dem Kreis der Gesellschafter (Eigengeschäftsführer) oder wird eingestellt (Fremdgeschäftsführer).
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