Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?
Definition der Unternehmergesellschaft
Die Unternehmergesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Abwandlung der GmbH. Geschaffen wurde sie im Jahr 2008 durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) – als deutsches Pendant zur englischen Limited.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt), ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine „kleinere“ Variante der GmbH. Sie ist eine Kapitalgesellschaft und damit als juristische Person anzusehen (§§ 13, 5a GmbHG), die eigenständig Verträge abschließen kann.
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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