Nachteile der UG Gründung
Die folgenden Nachteile treffen Sie als Gründer, wenn Sie sich für die Gründung einer UG entscheiden. Für eine Auflistung der Vorteile klicken Sie hier.
Formaler Aufwand
Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft besteht der größte Nachteil in den damit einhergehenden Formalitäten.
Von der Ausarbeitung eines ausführlichen Gründungsplans über die Ausarbeitung eines individuellen Gesellschaftsvertrags bis hin zur Eintragung in das Handelsregister müssen alle Punkte vor dem Hintergrund einer rechtlich sicheren Gründung besondere Berücksichtigung finden.
In der Praxis führt dieser Nachteil zu besonderem Verwaltungs- und Beratungsbedarf.
Buchführung
Auch nach der Gründung nimmt der Verwaltungsaufwand nicht ab. Die UG ist als Kapitalgesellschaft zur Buchführung und Aufstellung von Bilanzen verpflichtet. Die Wahrnehmung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung trifft den Geschäftsführer des Unternehmens (§ 41 GmbHG).
Ausschluss von Sacheinlagen
Ein Nachteil der UG gegenüber der GmbH besteht darin, dass Sacheinlagen zur Erbringung des Stammkapitals bei der UG-Gründung ausgeschlossen sind.
Das Stammkapital darf lediglich über die „klassischen“ Bareinlagen erbracht werden.
Ansparpflicht
Sobald Sie Ihre UG gegründet haben und fortführen, trifft diese die Pflicht einen Viertel des Jahresgewinns als Rücklage einzusparen. Diese Pflicht besteht solange bis das Stammkapital einer GmbH in Höhe von 25.000 € eingespart worden ist.
Mit der Ansparpflicht festigte der Gesetzgeber den Gedanken, den er zur Einführung der UG ursprünglich hatte, die UG zeitnah in eine „richtige“ GmbH umzuwandeln.
Gefahr der Unterkapitalisierung
Ein wesentlicher Nachteil der UG besteht in einem Trugschluss aus dem Hauptvorteil des geringen Stammkapitals von 1 €. Denn: In der Praxis besteht die Gefahr der Unterkapitalisierung!
Rein rechnerisch kann bereits der Kauf zweier Standardbriefmarken zu einem Preis von 70 Cent pro Stück zu einer Überschuldungssituation des Unternehmens führen, soweit keine Vermögenserhöhung stattfindet. Liegt diese sog. „rechnerische Überschuldung“ vor und kann keine positive Fortführungsprognose über den Bestand der Gesellschaft in den nächsten zwei Jahren getroffen werden, trifft den Geschäftsführer eine Insolvenzantragspflicht.
Lesen Sie hier unter dem Punkt „Stammkapital UG: Wie viel Stammkapital sollte eine UG haben“ mehr zu dem Thema der Unterkapitalisierung und wie Sie vorbeugende Maßnahmen treffen können.
Imagenachteil gegenüber der GmbH
Die GmbH wird gegenüber der UG als eine etabliertere Gesellschaftsform angesehen.
Steueraufwendige Beteiligung für Investoren
Falls Sie Investoren oder Familienmitglieder als Gesellschafter an der UG beteiligen wollen, ohne ihnen die gesamte oder einen Teil der Geschäftsführung überlassen zu wollen, würden diese nicht über ein Geschäftsführergehalt steuerlich vorteilhaft am Unternehmenserfolg beteiligt werden könnten. Die Gewinne müssten jeweils mit der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag sowie Kapitalertragssteuer besteuert werden. Die Steuerlast würde insgesamt deutlich über der Einkommenssteuer liegen, die beim UG-Geschäftsführergehalt anfällt.
Gesellschafterwechsel nur nach notarieller UG-Satzungsänderung
Falls sich die Gesellschafter einer UG ändern, wird der Gesellschaftsvertrag beim Notar um den neuen Gesellschafter ergänzt.
Gefährdung mehrerer Geschäftszweige einer UG bei Krise eines einzelnen Geschäftszweigs
Betreibt eine UG dauerhaft mehrere verschiedene Geschäftszweige, besteht die Gefahr, dass ein finanziell angeschlagener Geschäftszweig die gesamte UG in Insolvenzgefahr bringt. Seine Verluste werden den übrigen Zweigen der UG zugerechnet. Dem Inhaber kann ein „Totalverlust“ drohen.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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