Ziele der UG Gründung
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Ziele der UG Gründung
Die Gründung einer UG gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Ihre persönliche Haftung ausschließende Gesellschaftsform zu wählen. Gleichzeitig erhalten Sie eine Gesellschaft mit einem guten Ruf. Die wichtigsten Ziele einer UG Gründung sind:
- Kostengünstige Gründung
- Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung
- Rechtssicherer Gesellschaftsvertrag und Gründungsprozess
- Aufwandersparnis: Keine unnötigen Formalitäten

Das sind die Ziele der UG-Gründung
Ziel1
Geringe Gründungskosten
Aufgrund des niedrigen Stammkapitals von nur 1,- € ist die Gründung einer UG gegenüber der GmbH mit einer notwendigen Stammeinlage von 12.500,- € bzw. 25.000,- € bedeutend günstiger.
Ziel2
Keine private Haftung
Das wirtschaftliche Risiko der Gründer wird verringert. Grundsätzlich haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen.
Ziel2
Ziel3
Rechtssicherheit
Ihre Gründung erfolgt nach einer ausführlichen anwaltlichen Rechtsberatung. Der Gesellschaftsvertrag wird von unserem Spezialisierten Gründungsanwalt auf Ihre Bedürfnisse angepasst.
Ziel4
Kaum Formalitäten
Wir befreien Sie von den Formalitäten des Gründungsprozesses. Sie können sich vollständig auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Ziel4
Unternehmensgründung vom Rechtsanwalt
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Über
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Ziel 1: Kostengünstige Gründung
Als Gründer profitieren Sie von den enorm günstigeren Kosten der UG-Gründung. Zur Gründung einer GmbH ist eine Stammeinlage von 25.000,- € oder 12.500,- € bei hälftiger Einzahlung notwendig. Für die Gründung einer UG hingegen müssen Sie nur ein Stammkapital von 1,- € aufweisen, um die Gesellschaft eintragen lassen zu können. Wir empfehlen dennoch eine Gründung mit mindestens 200-300,- € Stammkapital. So können Sie sichergehen, dass Sie nicht bereits bei der ersten Rechnung in die Insolvenz gehen müssen, sondern sind von beginn an mit Ihrer UG liquide. Natürlich können Sie auch ein höheres Stammkapital aufbringen, dies richtet sich ganz nach Ihren Wünschen.
Die Vorteile der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

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Ziel 2: Beschränkung der persönlichen Haftung
Die UG bietet Ihnen als Kapitalgesellschaft den Vorteil der privaten Enthaftung. Als Gesellschafter der UG haften Sie nicht mit Ihrem Vermögen für Schulden, sondern nur die Gesellschaft. Dies unterscheidet sich enorm von der Haftung als e.K. oder GbR, wo etwaige Haftungsfälle direkt auf Ihr Privatvermögen durchgreifen. Als Gründer liegt der Vorteil auf der Hand: Sie können das von Ihnen eingegangene unternehmerische Risiko genauestens abschätzen. Nur das in die Gesellschaft eingezahlte Vermögen unterliegt der Gefahr der Insolvenz.
Etwas anderes Gilt nur wenn Sie eine Privatbürgschaft eingehen oder sich als Geschäftsführer strafbar machen.
Ziel 3: Rechtssichere Gründung vom Anwalt
Um den Haftungsausschluss vollständig zu erreichen und keine Fehler bei den Gründungsunterlagen einzugehen bedarf es einer rechtssicheren Gründung. Dazu wird der gesamte Gründungsprozess vom spezialisierten Anwalt übernommen – von der Gründungsberatung, über die Erstellung des Gesellschaftsvertrags bis hin zu Handelsregistereintragung. So wird sichergestellt, dass rechtliche Fehler vermieden werden, die Sie später viel Zeit und Aufwand kostten können. Wir helfen Ihnen bei der Gründung – zum Festpreis.
Ziel 4: Kaum Formalitäten
Eine Gründung mit unserer Hilfe entbindet Sie von nahezu allen Formalitäten des Gründungsprozesses. Unser auf Gründungsfragen spezialisiertes Kanzleiteam steht Ihnen dabei während des gesamten Gründungsprozesses zur Verfügung. Wir übernehmen die Erstellung der Unterlagen, die Organisation des Notartermins und die nötigen abfragen – Sie konzentrieren sich ganz auf Ihr Geschäft.
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