mobile.de Bewertung löschen: bundesweit vom Anwalt
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So lassen Sie Händlerbewertungen auf mobile.de löschen
Haben Sie eine schlechte Bewertung auf mobile.de erhalten und empfinden diese als falsch bzw. ungerechtfertigt? Möglicherweise können Sie die Bewertung vom Portalbetreiber löschen lassen. Denn nicht jede Bewertung muss einfach von Ihnen hingenommen werden. Auf den folgenden Seiten zeigen wir Ihnen, wie Sie am besten mit negativen Bewertungen umgehen.
Händlerbewertungen auf mobile.de
Die Plattform mobile.de ist ein Online-Fahrzeugmarkt, der es Fahrzeughändlern und Privatkunden ermöglicht, Neu- und Gebrauchtwagen zu kaufen bzw. zu verkaufen. Unter anderem bietet sie Ihren Kunden auch die Möglichkeit an, Fahrzeughändler zu bewerten. Die Nutzer der Seite können somit auf den ersten Blick erkennen, wie viele Sterne – von möglichen fünf – ein Händler von seinen bisherigen Kunden erhalten hat. Außerdem wird angezeigt:
- in wie viel Prozent der Fälle das Fahrzeug wie in der Annonce beschrieben war,
- Angaben zu der Antwortzeit bei einer Anfrage,
- Angaben zur Freundlichkeit und der Beratungsqualität des Händlers.
Zu guter Letzt erhalten Kunden die Möglichkeit, einen positiven und/oder einen negativen Kommentar zu hinterlassen.
Die Kernpunkte
9 von 10 Kunden orientieren sich an Bewertungen im Internet
Wird die mobile.de Bewertung entfernt, bessert sich Ihre Reputation bei Kunden, Patienten oder Auftraggebern
Unwahre oder beleidigende mobile.de Bewertungen können gelöscht werden
Die Erfolgsaussicht des Vorgehens gegen eine mobile.de Bewertung wird kostenfrei überprüft
Gerichtskosten fallen beim Vorgehen gegen ein Portal nicht an
Ihre Anwaltskosten können im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ggf. erstattet werden
Andre Kraus ist Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert, sowie auf das Unternehmensrecht, Gründungen, Markenrecht und Reputationsschutz.
Online Bewertung einreichen oder Anfrage senden
Sie können direkt online Ihre negative Bewertung zur kostenfreien Prüfung einreichen oder uns vorab per Telefon oder Kontaktformular kontaktieren.
Kostenfreie Prüfung
Nach der Einreichung, überprüfen wir die Erfolgsaussicht der Löschung Ihrer schlechten Bewertung. Anschließend können Sie die Löschung beauftragen.
Entfernung der Bewertung
Wir schreiben das Portal an und fordern es zur Löschung auf ( Notice-and-Take-Down Letter ), in der Regel wird bereits nach dem anwaltlichen Schreiben die Bewertung entfernt. Im Nachhinein stehen wir Ihnen auch für weitere Ansprüche gegenüber dem Verfasser zur Verfügung.
Mobile.de Richtlinien für die Löschung und Entfernung von Bewertungen
Schlechte Bewertungen auf mobile.de haben einen starken Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens. Auf mobile.de ist es beispielsweise möglich, sich über den Online-Fahrzeugmarkt und deren Händler in kürzester Zeit und ohne größeren Aufwand zu informieren. Ebenso einfach ist es, eine Bewertung zu hinterlassen. Um unberechtigten negativen Bewertungen entgegenzuwirken und einen Qualitätsstandard sicherzustellen, hat mobile.de interne Richtlinien für die Abgabe und Löschung sowie Entfernung von Bewertungen geschaffen (abrufbar unter https://promo.mobile.de/sites/autohaendler-bewertung/).
Abgabe von negativen Bewertungen auf mobile.de
Eine negative Bewertung auf mobile.de kann von jedem Kunden abgegeben werden, der von mobile.de oder dem Händler selbst zu einer Bewertung eingeladen wurde. Bewertungen bestehen dabei aus:
- Sternen (1 = am schlechtesten / 5 = am besten),
- einer prozentualen Übersicht der Weiterempfehlungen,
- sowie einer prozentualen Angabe darüber, inwiefern das gekaufte Fahrzeug den Angaben der Beschreibung entsprach.
Den bewertenden mobile.de Kunden wird im Anschluss daran die Möglichkeit gegeben, einen positiven und/oder negativen Kommentar zu hinterlassen. Die Bewertung erscheint unter dem Namen des Fahrzeughändlers. Anonyme Bewertungen sind nicht zulässig, wenn der Verfasser unter einem Fremden Namen auftritt und den Eindruck erweckt, er sei eine andere Person. Phantasienamen, die keinen „Identitätsdiebstahl“ darstellen, sind zulässig.
Grundsätzliche Zulässigkeit von Bewertungen auf mobile.de
Viele Mandanten wollen zunächst wissen, ob sie sich Bewertungen auf mobile.de überhaupt gefallen lassen müssen. Der Bundesgerichtshof hat in den Jahren 2009 und 2014 dazu geurteilt (BGH „Spickmich“-Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/18 und Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13), dass sich Unternehmen oder Selbstständige auf öffentlichen Bewertungsportalen bewerten lassen müssen.
Löschung und Entfernung von Bewertungen auf mobile.de
Mobile.de lässt nur Bewertungen von echten Kunden zu und setzt zu diesem Zwecke moderne Analyse-Verfahren gegen Manipulation ein. Außerdem verpflichtet sich mobile.de dazu, Bewertungen zu löschen, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder die internen Bewertungsgrundsätze verstoßen.
Unrechtmäßige mobile.de Bewertungen
Bewertungen auf mobile.de haben einen direkten Einfluss auf die Reputation eines Online-Händlers und damit auch auf seinen wirtschaftlichen Erfolg. Die Nutzer des Portals können auf den ersten Blick erkennen, wie zufrieden die bisherigen Kunden des Händlers mit den erbrachten Leistungen waren. Für die meisten Kunden ist dies nachgewiesenermaßen ein wichtiger Indikator beim Kauf eines Fahrzeugs.
Doch nicht jede Bewertung ist rechtmäßig, sodass im Einzelfall geprüft werden muss, ob eine Bewertung gelöscht werden kann. Dabei hat der Portalbetreiber immer die ganze Bewertung löschen zu lassen – so wird beispielsweise nicht nur ein negativer Kommentar entfernt, sondern auch die dazu gehörige Sterne-Bewertung (so urteilte das OLG München in seinem Beschluss vom 17.10.2014 (Az.18 W 1933/14)).
Sie können die Löschung einer Bewertung seitens des Portalbetreibers immer dann fordern, wenn der Inhalt der Bewertung nicht von der Meinungsfreiheit aus Art.5 GG geschützt wird oder der Bewertende gar kein Kunde bei Ihnen ist oder war.
Unwahre Tatsachenbehauptungen
Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) schützt Meinungen, die
- auf einem subjektiven Werturteil oder
- einer wahren Tatsachenbehauptung beruhen.
Tatsachenbehauptungen sind überprüfbar und können im Gegensatz zu einer Meinung immer als wahr oder falsch eingeordnet werden.
Ist eine Tatsachenbehauptung falsch bzw. unwahr, so ist sie nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Konkret bedeutet das für Sie, dass Sie jede Bewertung auf mobile.de löschen lassen können, die nachweislich unwahr ist. In jedem Falle sollten Sie dabei beachten, dass die Beweispflicht bei Ihnen liegt und Sie den Inhalt der Bewertung wiederlegen können.
Beschwert sich ein Kunde in einem Kommentar darüber, dass Sie nie zu erreichen seien, können Sie diese Behauptung beispielsweise wiederlegen, wenn Sie mehrmals mit dem Kunden in telefonischen Kontakt standen oder regelmäßigen Schriftverkehr führten. Denkbar wäre auch, dass der Kunde während des Geschäftsablaufs gar kein Interesse an einer Kontaktaufnahme gezeigt hat.
Ein anderes denkbares Beispiel ist, dass in einer Bewertung behauptet wird, dass das Fahrzeug nicht den Angaben entsprach oder sogar, dass Sie den Kunden betrogen haben.
Schmähkritik
Von der Meinungsfreiheit nicht geschützt sind Äußerungen, welche die Grenze zur sogenannten Schmähkritik überschreiten und somit vom Portalbetreiber zu löschen sind. Dabei stehen die Diffamierung und die damit einhergehende Herabsetzung des Händlers im Vordergrund. Eine Form der Schmähkritik können z.B. Beleidigungen (Schimpfworte etc.) darstellen. Im schlimmsten Fall können Beleidigungen nach § 185 StGB sogar strafbar sein.
Meinung ohne Tatsachenbasis
Meinungen sind nicht geschützt, wenn sie keine Tatsachenbasis besitzen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Bewertende nie Kunde bei Ihnen war. Damit entfällt die Grundlage der Meinungsbildung. Auch solche Kommentare hat das Betreiberportal zu löschen.
Beispiele unerlaubter schlechter Bewertungen auf mobile.de
Unerlaubte Beispiele sind (ohne weitere Angaben zum Sachverhalt):
- „Der Händler ist unzuverlässig.“
- „Der Händler ist ein Rassist.“
- „Der Händler ist ein Abzocker.“
- „Der Händler handelt schwarz.“
Entfernung negativer Bewertungen vom Rechtsanwalt
✔ GÜNSTIG ✔ SCHNELL ✔ RECHTSSICHER
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Ziele
Reputation wiederherstellen
Durch die Löschung Ihrer negativen Bewertung wird Ihre Reputation im Internet wieder hergestellt.
Kostenfreie Prüfung und Rabatt
Keine Erfolgsaussicht – keine Kosten.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung Ihrer negativen Bewertung, nach unserer Einschätzung bzgl. der Erfolgsaussicht können Sie uns beauftragen gegen die schlechte Rezension vorzugehen. Unseren Dauermandanten bieten wir zudem einen Rabatt ab der 2. Bewertung.Kostenfreie Prüfung und Rabatt
Hohe Erfolgsquote
Die mit Abstand meisten Bewertung werden unmittelbar nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben entfernt.
Schnell und Einfach
Wir übernehmen die Löschung Ihrer Bewertung. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Schnell und Einfach
Mittel des Anwalts gegen eine negative mobile.de Bewertung
Um gegen eine negative mobile.de- Bewertung vorzugehen, können Sie zunächst den Portalbetreiber über die ungerechtfertigte Bewertung in Kenntnis setzen. Dabei sollten Sie genau angeben, aus welchem Grund Sie die Löschung der Bewertung verlangen. Das Portal leitet dann einen Prüfprozess ein. Dieser Prozess sollte nach 14 Tagen abgeschlossen und die Bewertung damit gelöscht sein. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Löschung einer negativen mobile.de-Bewertung mit diesen Mitteln:
- Kostenlose Erstberatung
- Anschreiben von mobile.de
- Mahnung
- Klage
Entfernung negativer Bewertungen vom Rechtsanwalt
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Entfernung einer negativen mobile.de Bewertung Schritt für Schritt
So gehen wir für Sie vor
Zusendung der NEGATIVEN mobile.de BEWERTUNG
Senden Sie uns Ihre negative mobile.de Bewertung über unser online Formular.
Alternativ können Sie die Bewertungsunterlagen auch herunterladen und uns ausgefüllt
- ➤per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) oder
- ➤per Fax (0221 – 6777 005-9) oder
- ➤per Post (KRAUS Anwaltskanzlei, Aachener Straße 1, 50674 Köln)
zusenden.
Kostenfreie Überprüfung
Wir überprüfen kostenfrei, ob die negative mobile.de Bewertung gelöscht werden kann. Besteht Erfolgsaussicht informieren wir Sie darüber und Sie können uns gesondert beauftragen,anschließend fordern wir mobile.de zur Löschung auf. Besteht keine Erfolgsaussicht bleibt unsere Tätigkeit für Sie gratis – Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
Anschreiben des Portals
Die Rechtsabteilung von mobile.de wird von uns schnellstmöglich mit einem anwaltlichen notice-and-take-down-letter angeschrieben. Unter Bezugnahme auf Ihren Sachverhalt und rechtlicher Würdigung (Doppelstrategie) werden damit die Prüfungspflichten von mobile.de gegenüber Ihnen als Adressat einer Bewertung rechtlich durchgesetzt. Unser Anschreiben ist an die „Blogspot“ Kriterien des BGH angepasst.
Entfernung und weitere Ansprüche
Sehr häufig bewirkt bereits das erste anwaltliche Anschreiben von mobile.de die Löschung und Entfernung der negativen Bewertung durch das Unternehmen. Auf Ihren Wunsch hin, besprechen wir gemeinsam die Möglichkeiten weiterer Ansprüche wie Schadensersatz, der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder der gerichtlichen Durchsetzung.

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Mehr erfahren
Schadenersatz
Nach Ablauf der gesetzten Frist zur Löschung und Entfernung der unrechtmäßigen Bewertung wird das Portal schadenersatzpflichtig, wenn es dieser Aufforderung nicht nachkommt. Das Portal müsste dann für Sie entstandene Rechtsanwaltskosten übernehmen und gegebenenfalls weiteren Schadenersatzpflichten nachkommen. Dies ist dann denkbar, wenn Sie nachweislich aufgrund der negativen Bewertung Umsatzeinbußen in Kauf nehmen mussten. Dieser Nachweis ist schwer zu erbringen, kann im Einzelfall aber durchsetzbar sein.
Alternativen zur Löschung einer negativen mobile.de Bewertung
Bestehen keine Erfolgsaussichten zur Löschung und Entfernung der Bewertung, empfiehlt es sich, konstruktiv und offen mit der Bewertung umzugehen. Auch wenn die Formulierung negative Seiten umreißt, sollte sie ernst genommen werden. Das Portal räumt dem Händler dazu die Möglichkeit ein, auf eine Bewertung zu antworten. Fragen Sie den Verfasser sachlich nach der konkreten Situation und klären Sie diese umfassend auf. So lassen sich Missverständnisse beseitigen. Ein sachlicher Umgang mit der Kritik hinterlässt auch bei Neukunden einen guten Eindruck. Das unkommentierte Stehenlassen einer schlechten Bewertung sollten Sie vermeiden.
Entfernung negativer Bewertungen vom Rechtsanwalt
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Vorteile und Nachteile der Verteidigung gegen eine negative Bewertung auf mobile.de
MOBILE.DE LÖSCHT UNTER ANWALTLICHEM DRUCK NEGATIVE BEWERTUNGEN
Durch anwaltlichen Druck prüft und bearbeitet mobile.de die Aufforderung zur dauerhaften Entfernung einer negativen Bewertung ohne Zeitverzögerung.
Bewertungen, die gegen die Nutzungsrichtlinien von mobile.de oder rechtliche Vorgaben verstoßen, werden von mobile.de regelmäßig unverzüglich entfernt.ANWALTLICHE ABWEHR NEGATIVER BEWERTUNGEN ALS MARKETINGSTRATEGIE
Negative mobile.de-Bewertungen haben bei der Entscheidungsfindung von Kunden ein großes Gewicht. Schon wenige negative Bewertungen können regelmäßig positive Bewertungen überschatten.
Eine Vielzahl von Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen haben dies erkannt und setzen verstärkt auf eine tadellose Reputation im Internet. Dies ist Teil einer soliden Marketingstrategie. Eine professionelle anwaltliche Abwehr von Bewertungen als Teil Ihres Reputationsmanagements hilft Ihnen, wenn Sie selbst nicht weiterkommen oder den Bereich der Bewertungsabwehr aus zeitlichen oder sonstigen Gründen in die Hände eines Spezialisten auslagern möchten.
KOSTENFREIE ÜBERPRÜFUNG
Zunächst prüfen wir die mobile.de-Bewertung kostenfrei.
Wenn die Entfernung und Löschung erfolgversprechend ist, können Sie uns beauftragen gegen die negative Rezension vorzugehen.
SCHNELL, EINFACH UND GÜNSTIG
Durch unsere ausdrückliche Spezialisierung auf Unternehmens- und Reputationsrecht ist die Löschung einer mobile.de Bewertung für Sie schnell und einfach. Sie übersenden uns Ihre negative mobile.de Bewertung – wir übernehmen den Rest.
Wird Ihr Unternehmen häufig negativ bewertet, profitieren Sie von unserem Dauermandantenrabatt.
HONORAR
Im Fall einer Beauftragung zur Löschung der negativen mobile.de Bewertung fallen Kosten an.
Ihr spezialisiertes Team für den Reputationsschutz

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Dauer der Löschung einer mobile.de Bewertung
Die Löschung einer mobile.de Bewertung kann sich langwierig gestalten. Die anwaltliche Begleitung hat den Zweck, Sie durch fundierte Argumentation zu verkürzen und mobile.de damit „die Entscheidung zu erleichtern„. Mobile.de weist nach einer Anfrage eines Bewerteten selbst zunächst auf eine längere Bearbeitungsdauer hin – dies hängt mit dem hohen Anfragenvolumen zusammen. Bei einem anwaltlichen Anschreiben hängt die Dauer der Bearbeitung durch mobile.de nach unserer Erfahrung vom Grund des Löschungsbegehrens ab:
Grund | Beschreibung | Dauer |
---|---|---|
Unwahrheit | Das notice-and-take-down Schreiben an mobile.de argumentiert mit einer unwahren Tatsachenbehauptung des Bewerters | Interne Prüfung von 2-4 Wochen, anschließende Weiterleitung an Bewerter, Löschung nach weiteren 2 Wochen bei Nichtäußerung |
Unzulässige Meinungsäußerung | Im Anschreiben wird eine allgemeine Persönlichkeitsverletzung in Form einer die zulässige Meinungsäußerung überschreitenden beleidigenden Äußerung geltend gemacht – Dauer hängt von der Intensität der Schmähkritik ab | Interne Prüfung von 1-4 Wochen, keine Weiterleitung und direkte Löschung |
Offensichtlich rechtswidriger Inhalt nach NetzDG | Bei einem offensichtlich rechtswidrigen Inhalt nach NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) muss eine Löschung oder Sperrung der Internet-Bewertung innerhalb von 24 Stunden erfolgen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 NetzDG). Dies ist selten der Fall, führt aber zu einer beschleunigten Löschung. Beispiele sind offensichtliche und stumpfe Beleidigungen, Hassrede oder Bedrohungen | Interne Prüfung von 24 Stunden, keine Weiterleitung und direkte Löschung (gesonderter Hinweis im notice-and-take-down-letter) |
Kosten Löschung mobile.de Bewertung
Durch die Löschung einer negativen mobile.de Bewertung entstehen die folgenden Kosten:
Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
---|---|---|
Kosten außergerichtliche Inanspruchnahme mobile.de | Erstellung eines individuellen anwaltlichen notice-and-takedown-letter zur Löschung einer negativen Bewertung; Anschreiben von mobile.de , Überwachung der Löschung im Zeitraum von 2 Monaten ab Anschreiben; Ausarbeitung einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Folgestrategie gegen mobile.de oder den Verfasser der negativen Online-Bewertung bei unterbleibender Löschung | Pauschal 179,- € |
Kosten eines gerichtlichen Vorgehens gegen mobile.de oder einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Inanspruchnahme des Verfassers | Rechtswidrige Internetbewertungen werden oft auf das erste anwaltliche Anschreiben hin gelöscht. Mobile.de überprüft ein fundiertes anwaltliches Anschreiben mit der gebotenen Sorgfalt, um die Entstehung weiterer Anwaltskosten zu vermeiden. In schwierigen Fällen kann eine weitergehende Durchsetzung der Löschung notwendig werden. Sie kann mittels gerichtlicher Maßnahmen gegen mobile.de oder einer Inanspruchnahme des Verfassers der negativen Bewertung erfolgen | Gebühren nach RVG, Tätigkeit und Fälligkeit erst nach Absprache und Kostenklärung (Preistransparenz). |
Rabatt für Dauermandanten
Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Bewertungen betroffen. Unseren Stammandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:
- Ab der 2 Löschung einer Bewertung kostet jede Löschung 174,00 € netto.
- Ab der 10 negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 169,00 € pro Löschung – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
Hohe Kostenersparnis durch Festpreis
Ein außergerichtliches Vorgehen gegen mobile.de durch einen anwaltlichen notice-and-take-down-letter zu einem pauschalen Festpreis bedeutet eine hohe Einsparung gegenüber einer sonst üblichen Bezahlung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese würde
- bei einem Streitwert bis 5.000 € (in den meisten Fällen einschlägig bei einer üblichen 1,3 Gebühr) Rechtsanwaltskosten von 492,54 € verursachen
- bei einem Streitwert bis 10.000 € (seltener, schlechte mobile.de-Bewertung eines Unternehmers durch einen anderen Unternehmer, bei einer üblichen 1,3 Gebühr) Rechtsanwaltskosten von 887,03 € verursachen
Im Falle einer bei Anwälten oft üblichen Stundenregelung können noch höhere Kosten entstehen.
Festpreis und keine weiteren Kosten nach RVG
Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag, der weitere Kosten nach dem RVG ausschließt: durch unsere Spezialisierung auf einige Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Fälle können wir unseren Mandanten ein transparentes und ein verhältnismäßig geringes Festhonorar anbieten.
Kostenerstattung möglich
Ist der Verfasser einer negativen mobile.de Rezension bekannt, kann er auf die Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten in Anspruch genommen werden. Sie haben einen Anspruch auf Löschung der Google Bewertung (Unterlassungsanspruch) auch einen Anspruch auf Schadensersatz. Er beinhaltet grundsätzlich die Anwaltskosten.
Bei einem gerichtlichen Verfahren trägt regelmäßig der unterlege Kläger oder Beklagte die Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten).
Entfernung negativer Bewertungen vom Rechtsanwalt
✔ GÜNSTIG ✔ SCHNELL ✔ RECHTSSICHER
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Unsere Prinzipien
Prinzipien
Kostenfreie Ersteinschätzung
Sie übersenden uns Ihre negative Bewertung – wir überprüfen sie unverbindlich und kostenfrei. Erst nach Ihrer Auftragserteilung werden wir für Sie tätig.
Schnell & einfach
Wir kümmern uns um die Löschung Ihrer Bewertung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
Rechtssicherheit
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
Langfristigkeit
Die Begleitung der Entfernung Ihrer negativen Internetbewertung ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts. Unseren Dauermandanten gewähren wir zudem einen langfristigen Rabatt.
Jetzt Ihre negative Bewertung löschen lassen!
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Ihre Fragen und unsere Antworten zur Löschung einer Arbeitgeberbewertung auf mobile.de
Schlechte Arbeitgeberbewertung, die vermutlich von einem ehemaligen Mitarbeiter kommt
30 Jan 2019/1 Kommentar/in Kununu BewertungWir haben eine schlechte Bewertung bekommen, die uns Ratlos macht. Wir sind nur 13 Mitarbeiter und nehmen auf Grund deren hervorragender Arbeit einen sehr guten Weg. Die Stimmung ist durchweg sehr positiv, wir gewinnen aktuell sehr gute Kunden und Projekte. Wir glauben nicht, dass die Bewertung aus dem aktuellem Team kommt. Das sehen wir daran, […]
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: Kraus Ghendler GbR, der GHENDLER RUVINSKIJ Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).