Kosten von Abmahnungen:
Abmahnkosten können sich stark unterscheiden.
Manche Aufsichtsbehörden (z.B. für Gesundheitsschutz, Umweltschutz usw.) können sowohl Abmahnungen aussprechen als auch Sanktionen und Bußgelder verhängen. Bei Verstößen gegen die DSGVO können gegen Unternehmen, die gegen Datenschutzgesetze verstoßen, z.T. drakonische Bußgelder verhängt werden, die bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen können.
Abmahnungen durch Wettbewerbsvereine ergehen im Falle von Wettbewerbsverstößen. Für sie werden meist einige hundert Euro fällig.
Werden Sie dagegen z.B. direkt von einem Konkurrenten abgemahnt, kann es deutlich teurer werden. Im Markenrecht etwa steigen die Kosten dann schnell auf über tausend Euro. Maßgeblich sind die angesetzten Streitwerte und die damit einhergehenden Gebühren nach dem RVG.
Kommen Schadensersatzansprüche hinzu, können auch hierdurch weitere hohe Kosten entstehen, wenn die Abmahnung berechtigt war. Auch deshalb ist eine anwaltliche Beratung und gute Verteidigungsstrategie wichtig.
Zu berücksichtigen sind auch die Kosten Ihrer Abmahnabwehr (Anwaltskosten), im Fall einer einstweiligen Verfügung bzw. gerichtlichen Auseinandersetzung ferner die Gerichtskosten.
Bei einer einstweiligen Verfügung hängen die Kosten von Ihrer Reaktion ab. Wird die Verfügung akzeptiert, fallen weniger Kosten an, als wenn die Sache streitig ausgetragen werden muss. Wird eine mündliche Verhandlung durchgeführt, liegen die Kosten höher als bei einer einstweiligen Verfügung, die ohne Verhandlung durch Beschluss ergeht.