Abmahnung Abwehr

Abmahnung Abwehr
Abmahnung Abwehr
Unternehmen können aus einer Vielzahl von Gründen abgemahnt werden. Eine Abmahnung ist ein formelles Verfahren, mit dem ein Missstand oder ein rechtswidriges Verhalten gerügt wird, verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten zu unterlassen und möglicherweise Schadensersatz zu leisten.
Die Abmahnung erhält das Unternehmen i.d.R. per Brief, in dem der Abmahnende den Abgemahnten eines Rechtsverstoßes bezichtigt, Unterlassung/Abstellung verlangt und ihm ggf. Konsequenzen androht. Auf eine Abmahnung können z.B. eine einstweilige Verfügung oder Klage folgen.
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Kernpunkte Abmahnung Abwehr
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Bedeutung von Abmahnungen
Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt in einem rechtlichen Verfahren und gibt dem abgemahnten Unternehmen die Möglichkeit, den beanstandeten Zustand zu korrigieren und weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.
Abmahnende machen häufig noch weitere Ansprüche geltend, insbesondere Auskunftsanprüche, Anwaltskosten oder Schadensersatz.
Bei Nichtbeachtung oder Wiederholung des abgemahnten Verhaltens können einstweilige Verfügungen, gerichtliche Verfahren oder Bußgelder drohen.
Typische Situationen/ Fälle
Einige häufige Gründe, aus denen Unternehmen abgemahnt werden können:
- Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
- Urheberrechtsverletzungen
- Markenrechtsverletzungen
- Datenschutzverstöße
- Nichteinhaltung von Verbraucherschutzgesetzen
- Nichteinhaltung gesetzlicher Informationspflichten u.v.m.
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Was ist bei Anmahnungen zu beachten?
Abmahnungen sollten Sie keinesfalls einfach ignorieren. Einstweilige Verfügung oder Klagen gegen Sie können teure Folgen haben.
Lassen Sie stattdessen zeitnah anwaltlich prüfen, ob die Abmahnung zu Recht erfolgte oder ob Sie sich gegen diese erfolgreich verteidigen können. Ist das nicht der Fall, müssen Sie die gerügten Verstöße abstellen. Abmahner setzen dafür meist eine Frist.
Oft schlägt der Abmahnende schon in seinem Schreiben eine außergerichtliche Einigung vor und stellt dafür Bedingungen.
Vielfach liegt dem Schreiben auch eine so genannte Unterlassungserklärung bei, mit der Aufforderung, diese zu unterschreiben. Davon ist dringend abzuraten! Lassen Sie jede Unterlassungserklärung zunächst anwaltlich prüfen.
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Ablauf Abmahnabwehr
Schritt 1 - Erstberatung zum erhaltenen Abmahnschreiben
Schritt 2 - Anwaltliche Prüfung des Schreibens und der Rechtslage
Schritt 2 - Anwaltliche Prüfung des Schreibens und der Rechtslage
Schritt 3 - Beauftragung mit außergerichtlicher anwaltlichen Vertretung
Schritt 4 - Erörterung von Handlungsoptionen und Verteidigungsstrategie
Schritt 4 - Erörterung von Handlungsoptionen und Verteidigungsstrategie
Schritt 5 - Kommunikation und anwaltliches Schreiben an den Abmahner
Schritt 6 - Ggf. Aufsetzen einer abgewandelten Unterlassungserklärung
Schritt 6 - Ggf. Aufsetzen einer abgewandelten Unterlassungserklärung
Schritt 7 - Ggf. Vergleichsverhandlungen mit dem Abmahner
Schritt 8 - Ggf. Formulieren eines Vergleichs
Schritt 8 - Ggf. Formulieren eines Vergleichs
Vorteile und Nachteile der Abmahnabwehr
Vorteile
Professionelle Unterstützung
Sie haben einen erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite, der die Abmahnung prüft und die für Sie passende Verteidigungsstrategie ausarbeitet.
Schutz vor rechtlichen Nachteilen
Falsche und übereilte Reaktionen auf eine Abmahnung, insbesondere das ungeprüfte Unterschreiben einer Unterlassungserklärung, können Ihnen rechtliche Nachteile bringen. Unterlassungserklärungen gehen oft viel weiter, als es das beanstandete Verhalten erlaubt. Außerdem können sie den Boden für Vertragstrafen bereiten, etwa wenn Ihnen ein erneuter ähnlicher Verstoß vorgeworfen wird, weil die Unterlassungserklärung zu ungenau formuliert war.
Schutz vor finanziellen Nachteilen
Wenn Sie eine Abmahnung ignorieren, Fristen verstreichen lassen oder unprofessionell reagieren drohen teurere einstweilige Verfügungen oder Klagen.
Nachteile
Kosten
Die anwaltliche Abmahnabwehr ist mit Kosten verbunden. Diese liegen aber weit unter dem, was im Falle einer unterbliebenen oder unprofessionellen Verteidigung finanziell auf Sie zukäme.
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Kosten von Abmahnungen:
Abmahnkosten können sich stark unterscheiden.
Manche Aufsichtsbehörden (z.B. für Gesundheitsschutz, Umweltschutz usw.) können sowohl Abmahnungen aussprechen als auch Sanktionen und Bußgelder verhängen. Bei Verstößen gegen die DSGVO können gegen Unternehmen, die gegen Datenschutzgesetze verstoßen, z.T. drakonische Bußgelder verhängt werden, die bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen können.
Abmahnungen durch Wettbewerbsvereine ergehen im Falle von Wettbewerbsverstößen. Für sie werden meist einige hundert Euro fällig.
Werden Sie dagegen z.B. direkt von einem Konkurrenten abgemahnt, kann es deutlich teurer werden. Im Markenrecht etwa steigen die Kosten dann schnell auf über tausend Euro. Maßgeblich sind die angesetzten Streitwerte und die damit einhergehenden Gebühren nach dem RVG.
Kommen Schadensersatzansprüche hinzu, können auch hierdurch weitere hohe Kosten entstehen, wenn die Abmahnung berechtigt war. Auch deshalb ist eine anwaltliche Beratung und gute Verteidigungsstrategie wichtig.
Zu berücksichtigen sind auch die Kosten Ihrer Abmahnabwehr (Anwaltskosten), im Fall einer einstweiligen Verfügung bzw. gerichtlichen Auseinandersetzung ferner die Gerichtskosten.
Bei einer einstweiligen Verfügung hängen die Kosten von Ihrer Reaktion ab. Wird die Verfügung akzeptiert, fallen weniger Kosten an, als wenn die Sache streitig ausgetragen werden muss. Wird eine mündliche Verhandlung durchgeführt, liegen die Kosten höher als bei einer einstweiligen Verfügung, die ohne Verhandlung durch Beschluss ergeht.
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Arten von Abmahnungen
| Rechtsbereich | Schutzgegenstand |
|---|---|
| Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht | Dies beinhaltet irreführende Werbung, unlauteren Wettbewerb oder die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. |
| Urheberrechtsverletzungen | Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material (z.B. Musik, Bilder, Texte) ohne Erlaubnis. |
| Marken- / Designrechtsverletzungen | Unberechtigte Nutzung geschützter Marken (Erkennungszeichen wie Buchstabenfolgen, grafische Darstellung/ Logo oder auch Elemente beider, sog. Wort-Bild-Marke) oder eines eingetragenen Designs (Erscheinungsform eines Erzeugnisses, die sich aus Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt.) |
| Datenschutzverstöße | Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, einschließlich Sprachwerke, Musikwerke, bildende Kunstwerke, Filmwerke, etc. |
| Verstöße gegen das Arbeitsrecht | Dies kann Diskriminierung, Verstöße gegen Arbeitszeiten oder Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz umfassen. |
| Nichteinhaltung von Verbraucherschutzgesetzen | Zum Beispiel irreführende Angaben über Produkte oder Dienstleistungen, unfaire Geschäftspraktiken oder der Verkauf von unsicheren Produkten. |
| Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz | Vertrieb von Produkten, die nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. |
| Nichteinhaltung gesetzlicher Informationspflichten | Beispielsweise unzureichende Impressumsangaben auf der Unternehmenswebsite. |
| Verletzung von Vertragspflichten | Nichterfüllung oder unangemessene Erfüllung von vertraglichen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen oder Kunden. |
| Verstöße gegen das Umweltrecht | Nichtbeachtung von Vorschriften zur Abfallentsorgung, Emissionen, Wasserverschmutzung usw. |
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