Buchhaltung für Personengesellschaften: Bundesweit mit Anwalt
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Buchhaltung für Personengesellschaften
Die Buchführung für Personengesellschaften gestaltet sich je nach Rechtsform unterschiedlich.
KG und OHG unterliegen den gesetzlichen Anforderungen des HGB. Eine doppelte Buchführung ist somit Pflicht. Für die korrekte Führung der Bücher haften alle Gesellschafter. Die doppelte Buchführung verlangt eine detaillierte und zeitlich genaue Erfassung aller finanziellen Geschäftsvorfälle.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann ihren Gewinn dagegen nach zwei Methoden ermitteln: Der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und dem Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung).
Bei einem Umsatz von unter 500.000 € und einem Jahresgewinn von unter 50.000 € ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwendbar. Sie ist eine der einfachsten Buchführungsmethoden im deutschen Recht. Ihre Anwendbarkeit ist einer der Vorteile der GbR, da sie einen geringen laufenden Verwaltungsaufwand mit sich bringt.
Bei höheren Summen kommt bei der GbR die Bilanzierung in Form des Betriebsvermögensvergleichs in Betracht.
Als erfahrene Unternehmensrechts-Kanzlei bieten wir unseren Mandanten einen Buchhaltungsservice an und führen Ihre Bücher unter anwaltlicher Gewähr. Im Nachfolgenden erläutern wir Ihnen alles Praxisnahe und Relevante zur Buchhaltung für Personengesellschaften.
Inhaltsverzeichnis
Gesellschaften
Unsere Dienstleistungen
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Sie können uns telefonisch oder per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de kontaktieren und erhalten einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

Kostenfreie Erstberatung
In der Regel findet der Termin zur kostenfreien Erstberatung kurzfristig, oft innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Kontaktaufnahme, statt. In diesem Gespräch klären wir zusammen offene Fragen und beraten Sie hinsichtlich Ihrer Buchhaltung.

Durchführung der Buchhaltung
Wir beginnen mit Ihrer Buchhaltung. Dazu lassen Sie uns sämtliche Belege Ihrer Geschäftstätigkeit zukommen. Anschließend führen wir Ihre Buchhaltung durch, von der Finanzbuchhaltung über die Lohnbuchhaltung bis hin zum Jahresabschluss.
Buchhaltung für KG, OHG und GbR
KG Buchhaltung
Die Kommanditgesellschaft ist eine handelsrechtliche Firma und unterliegt somit den Anforderungen des HGB. Sie ist zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet.
Gesellschafter haften für Buchführung
Die Kommanditgesellschaft kennt keine Geschäftsführerhaftung. Für Fehler in der Buchführung haften alle Gesellschafter. Durch Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags sind individuelle Vereinbarungen möglich.
Eine Ausgliederung der Buchhaltung zwecks Minimierung des Haftungsrisikos ist im Falle der Kommanditgesellschaft daher besonders sinnvoll.
Doppelte Buchführung erfordert vertiefte Fachkenntnisse
Die doppelte Buchführung ist im Handelsrecht geregelt. Laien oder Fachfremde sehen sich einem erheblichen Einarbeitungsaufwand gegenüber, um das komplexe System zu durchdringen. Es fallen unterschiedliche Aufgaben an:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnungen
- Abstimmung mit den Debitoren-Konten
- Ausdruck offener Posten
- Kontierung und Buchung von Eingangsrechnungen
- Abstimmung der Kreditoren-Konten
- Ausdruck der Verbindlichkeiten
- Abstimmung der Bestände
- Kontierung und Buchung der Kasse
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge
Jahresabschluss als Ergebnis der Buchführung
Zusätzlich zur doppelten Buchführung müssen die Inhaber einer Kommanditgesellschaft einen Jahresabschluss erstellen. Er umfasst dabei folgende Bestandteile:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lageberichte (für größere GmbHs)
Keine Erleichterungen nach §§ 264 ff. HGB
Da die Kommanditgesellschaft eine reine Personengesellschaft ist, können die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nicht angewandt werden. Somit trifft die Kommanditgesellschaft stets die gesamte Breite an Verpflichtungen bezüglich des Jahresabschlusses.
Vorteile des Outsourcing an externen Dienstleister
Durch die Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung ist die laufende Buchhaltung einer Kommanditgesellschaft umfangreich. Viele Unternehmer vertrauen daher auf einen externen Dienstleister. Dadurch profitieren sie in mehrfacher Hinsicht:
- Minimierung des formalen Aufwands
- Minimierung der Kosten aufgrund optimierter Prozesse und Strukturen
- Monatliche Übersicht über Finanzlage dank Kennzahlen
- Ausgliederung der Haftung an Kanzlei
Wir übernehmen die Buchhaltung Ihrer Kommanditgesellschaft für Sie mit anwaltlicher Gewähr.
Überblick
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die dem Handelsrecht unterliegt. Sie ist daher zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet. Der Aufwand ist mit dem einer UG oder GmbH vergleichbar.
Als reine Personengesellschaft kann die Kommanditgesellschaft nicht von den Erleichterungen der §§264 ff. HGB (Kleinstkapitalgesellschaften) profitieren. Es existieren keine Erleichterungen für den Jahresabschluss – unabhängig von der Größe und dem Umsatz des Unternehmens.
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GbR Buchhaltung
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zeichnet sich durch geringe Verwaltungspflichten aus. Dennoch ist sie dazu verpflichtet, Bücher zu führen. Dank der Einnahmen-Überschussrechnung bleibt dieser Aufwand aber meist überschaubar und ist fachlich nicht allzu anspruchsvoll. Es werden lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und die Differenz ermittelt – der Gewinn der GbR.
Inhaber haften mit Privatvermögen für Buchführungsfehler
Da Inhaber einer GbR vollumfassend mit ihrem Privatvermögen haften, besteht ein hohes Haftungsrisiko bei Fehlern in der Buchführung. Grobe Fehler, die etwa zu hohen Steuernachzahlungen führen, könnten somit auch die private Existenz bedrohen.
Ab gewisser Größe Bilanzierung und doppelte Buchführung
Übersteigt der Umsatz Ihrer GbR 500.000 € und der Reingewinn 50.000 €, so wird die Art der Gewinnermittlung von der EÜR auf den Betriebsvermögensausgleich umgestellt. Damit wird eine Bilanzierung notwendig, was mit einem erheblich größeren Aufwand einhergeht.
Outsourcing minimiert Kosten und Risiken
Die Ausgliederung der Buchhaltung ist trotz geringerer formaler Anforderungen auch für Inhaber einer GbR sinnvoll. Gerade wegen der privaten Haftbarkeit, ist eine Minimierung der Gesamtrisiken geboten. Wenn Sie uns mit Ihrer Buchhaltung beauftragen, übernehmen wir das Haftungsrisiko für Sie mit anwaltlicher Gewähr. Weitere Vorteile im Überblick:
- Durch Auslagerung an Dienstleister mit optimierten Strukturen und Prozessen werden Kosten minimiert.
- Durch Konzentration auf Ihre A-Kompetenzen erhöhen Sie den produktiven und ertragreichen Output Ihres Unternehmens.
- Wir übermitteln Ihnen monatliche Kennzahlen. Sie erhalten so einen regelmäßigen Überblick über die finanzielle Lage.
- Wir haften mit anwaltlicher Gewähr für Ihre Buchführung.
Überblick
Die Buchführung der GbR umfasst in der Regel nur die Einnahmen-Überschussrechnung. Erst ab einem Jahresumsatz über 500.000 € und einem Reingewinn von 50.000 € ist die GbR zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.
Als Teilhaber einer GbR haften Sie allerdings mit Ihrem Privatvermögen für Fehler in der Buchhaltung. Auch wenn der formale Aufwand der EÜR überschaubar ist, kann mit der Ausgliederung der Buchführung das persönliche Haftungsrisiko minimiert werden.
OHG Buchhaltung
Inhaber einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) haften mit ihrem Privatvermögen für betriebliche Schulden und andere Verbindlichkeiten. Fehler in der Buchführung, die hohe Steuernachzahlungen verursachen, bedrohen somit nicht nur die geschäftliche, sondern auch die private Existenz.
Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung
Als handelsrechtliche Firma ist die offene Handelsgesellschaft zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet. Damit fallen laufende komplexe Verwaltungsaufgaben an:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnungen
- Abstimmung mit den Debitoren-Konten
- Ausdruck offener Posten
- Kontierung und Buchung von Eingangsrechnungen
- Abstimmung der Kreditoren-Konten
- Ausdruck der Verbindlichkeiten
- Abstimmung der Bestände
- Kontierung und Buchung der Kasse
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge
Basierend auf den Daten der laufenden Buchführung müssen die Gesellschafter der OHG zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen. Dieser umfasst:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Durch Ausgliederung werden Kosten und Risiken minimiert
Die laufenden Verwaltungsaufgaben der OHG sind aufgrund der Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung umfangreich. Gerade wegen der privaten Haftbarkeit ist die Ausgliederung der Buchhaltung empfehlenswert. Mit uns vertrauen Sie auf eine erfahrene Unternehmensrechts-Kanzlei, die Ihre Buchhaltung mit anwaltlicher Gewähr übernimmt. Ihr persönliches Haftungsrisiko wird minimiert. Zudem profitieren Sie von weiteren Vorteilen:
- Durch Auslagerung an einen Dienstleister mit professionellen und optimierten Strukturen werden die Kosten bei hoher Servicequalität minimiert.
- Der formale Aufwand wird minimiert. Mehr Fokus auf gewinnbringende Kernaufgaben.
- Monatliche Kennzahlen ermöglichen einen Überblick über finanzielle Entwicklung.
- Das persönliche Haftungsrisiko wird an erfahrene Unternehmensrechts-Kanzlei ausgelagert.
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