Buchhaltung für Personengesellschaften
Die Buchführung für Personengesellschaften gestaltet sich je nach Rechtsform unterschiedlich.
KG und OHG unterliegen den gesetzlichen Anforderungen des HGB. Eine doppelte Buchführung ist somit Pflicht. Für die korrekte Führung der Bücher haften alle Gesellschafter. Die doppelte Buchführung verlangt eine detaillierte und zeitlich genaue Erfassung aller finanziellen Geschäftsvorfälle.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann ihren Gewinn dagegen nach zwei Methoden ermitteln: Der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und dem Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung).
Bei einem Umsatz von unter 500.000 € und einem Jahresgewinn von unter 50.000 € ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwendbar. Sie ist eine der einfachsten Buchführungsmethoden im deutschen Recht. Ihre Anwendbarkeit ist einer der Vorteile der GbR, da sie einen geringen laufenden Verwaltungsaufwand mit sich bringt.
Bei höheren Summen kommt bei der GbR die Bilanzierung in Form des Betriebsvermögensvergleichs in Betracht.
Als erfahrene Unternehmensrechts-Kanzlei bieten wir unseren Mandanten einen Buchhaltungsservice an und führen Ihre Bücher unter anwaltlicher Gewähr. Im Nachfolgenden erläutern wir Ihnen alles Praxisnahe und Relevante zur Buchhaltung für Personengesellschaften.
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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