Buchhaltung für Selbstständige: Bundesweit mit Anwalt
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Buchhaltung für Selbständige
Die Buchhaltung ist für Selbstständige eine der verpflichtenden Verwaltungsaufgaben. Je nach Rechtsform des Unternehmens kann der Aufwand überschaubar bis umfangreich ausfallen.
In der Regel haften selbstständige Einzelunternehmer oder geschäftsführende Gesellschafter für die Buchhaltung persönlich.
Durch die Ausgliederung an einen professionellen Dienstleister können Risiken und Kosten minimiert werden.
Als erfahrene Kanzlei im Unternehmensrecht bieten wir unseren Mandanten einen Buchhaltungsservice an und führen Ihre Bücher unter anwaltlicher Gewähr. Im Nachfolgenden erläutern wir Ihnen alles Praxisnahe und Relevante zur Finanzbuchhaltung für Selbstständige.
Inhaltsverzeichnis
Buchhaltung outsourcen
Unsere Dienstleistungen
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Online mandatieren oder Anfrage senden
Sie können uns telefonisch oder per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de kontaktieren und erhalten einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

Kostenfreie Erstberatung
In der Regel findet der Termin zur kostenfreien Erstberatung kurzfristig, oft innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Kontaktaufnahme, statt. In diesem Gespräch klären wir zusammen offene Fragen und beraten Sie hinsichtlich Ihrer Buchhaltung.

Durchführung der Buchhaltung
Wir beginnen mit Ihrer Buchhaltung. Dazu lassen Sie uns sämtliche Belege Ihrer Geschäftstätigkeit zukommen. Anschließend führen wir Ihre Buchhaltung durch, von der Finanzbuchhaltung über die Lohnbuchhaltung bis hin zum Jahresabschluss.
Buchhaltung für Selbstständige
Als Selbstständiger sind Sie zur Buchführung verpflichtet. Der Umfang ist dabei abhängig von der gewählten Rechtsform Ihres Business und kann von überschaubar bis aufwändig reichen. In vielen Fällen macht die Ausgliederung der Buchführung für Selbstständige Sinn.
Haftungsrisiko meist beim Selbstständigen
In der Regel haften Selbstständige für ihre Bücher. Sind Sie z.B. Einzelunternehmer, können Fehler in der Buchführung neben Ihrer beruflichen auch Ihre private Existenz bedrohen, da Sie mit Ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Aber selbst als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie für die Korrektheit der Bücher verantwortlich.
Ausgliederung meist geschäftsfördernd
Für viele Selbstständige ist die Ausgliederung der Buchführung sinnvoll. Durch die dadurch gewonnene Zeit können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Sie fokussieren sich auf Ihre A-Kompetenzen und sorgen somit für maximale Produktivität. Zudem werden die Kosten minimiert, da Sie die Buchführung einem Dienstleister mit optimierten Strukturen und Prozessen überlassen.
Wir übernehmen Ihre Buchhaltung mit anwaltlicher Gewähr
Indem Sie an uns als erfahrene Unternehmensrechts-Kanzlei ausgliedern, profitieren Sie in mehrfacher Hinsicht. Wir übernehmen Ihre Buchführung mit anwaltlicher Gewähr. Ihre Vorteile:
- Minimierung des formalen Aufwands und der laufenden Kosten dank optimierter Prozesse und Strukturen.
- Überblick über Finanzlage dank monatlicher Kennzahlen.
- Auslagerung der Haftung an erfahrene Unternehmensrechts-Kanzlei.
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Einzelunternehmer: Kaufleute, Kleingewerbe, Freiberufler
Mehr als 79% aller Unternehmen in Deutschland sind als Einzelunternehmen organisiert. Es gibt drei Arten von Einzelunternehmen: Kaufleute, Freiberufler und Landwirte. Unterschieden werden die Gewerbetreibenden zudem danach, ob ihr Gewerbe eine kaufmännische Organisation erfordert („Ist-Kaufmann“ bzw. „Voll-Kaufmann“) oder nicht (Kleingewerbetreibender). Welcher Berufsgruppe der einzelne Selbständige zuzuordnen ist, hängt davon ab, welches Geschäft er betreibt.
Eingetragener Kaufmann unterliegt dem Handelsrecht
Ist ein Einzelunternehmer eingetragener Kaufmann, so muss er eine doppelte Buchführung vornehmen und einen Jahresabschluss erstellen. Das ist der Fall, sofern sein Unternehmen die Einrichtung einer kaufmännischen Organisation erfordert. Liegen seine Einkünfte über 50.000 €, ist generell nicht mehr von einem Kleingewerbetreibenden auszugehen, sondern von einem Kaufmann.
Einnahmen-Überschussrechnung statt doppelter Buchführung
In vielen Fällen ist für Einzelunternehmer, insbesondere auch für Freiberufler, aber die Einnahmen-Überschussrechnung anzuwenden. Dabei werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt und die Differenz ermittelt, die den Gewinn darstellt. Zudem müssen Ausgaben in bestimmte Kategorien eingeteilt werden.
Auch wenn die Pflege der Bücher bei korrekter Einarbeitung vom Einzelunternehmer selber vorgenommen werden kann, besteht weiterhin das Risiko der vollumfassenden Haftung mit Privatvermögen bei einer fehlerhaften Buchführung.
Die Motivation für die Ausgliederung der Buchführung ist deshalb bei vielen Einzelunternehmen besonders hoch.
Outsourcing minimiert Kosten und verlagert Risiko
Selbst für diejenigen Einzelunternehmer, die lediglich eine Einnahmen-Überschussrechnung vornehmen müssen, kann sich die Auslagerung der Buchhaltung lohnen. Sind gar die doppelte Buchführung und die Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtend, kann der buchhalterische Aufwand für eine Einzelperson ohnehin überfordernd sein. In jedem Fall aber ergeben sich folgende Vorteile:
- Der formale Aufwand wird minimiert. Lediglich das Sortieren und Aufbewahren der Belege fällt an.
- Die Kosten werden minimiert, da professionelle Dienstleister über optimierte Prozesse und Strukturen verfügen. Daher können sie einen hochqualitativen Service zu günstigen Preisen anbieten.
- Dank Übermittlung monatlicher Kennzahlen durch uns erhalten Sie einen regelmäßigen Überblick über die Finanzlage.
- Die Haftung für Fehler in der Buchführung wird an eine erfahrene Kanzlei ausgelagert.
Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Buchhaltung für Selbstständige und Einzelunternehmer”? Wir beantworten sie hier kostenlos!
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