Ehevertrag erstellen

Ehevertrag für Unternehmer oder Gesellschafter
Ehevertrag
Eheverträge können für Unternehmer und Gesellschafter aus mehreren Gründen besonders wichtig sein. Sie können z.B. das Betriebsvermögen im Falle einer Scheidung schützen oder Teil einer Nachfolgeplanung sein, um zu regeln, was im Falle des Todes eines Unternehmers mit dessen Anteilen am Unternehmen geschehen soll.
Im Folgenden bieten wir einen Einblick in diese Thematik.

Kernpunkte Ehevertrag
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Was ist ein Ehevertrag für Unternehmer?
Ein Ehevertrag für Unternehmer ist eine speziell auf die Bedürfnisse von Geschäftsleuten zugeschnittene rechtliche Vereinbarung, die vor oder während der Ehe geschlossen wird, um die finanziellen Angelegenheiten und Eigentumsverhältnisse zwischen den Ehepartnern klar zu regeln. Für Unternehmer und Gesellschafter ist ein solcher Vertrag von besonderer Bedeutung, da er dazu beitragen kann, das Unternehmensvermögen und die betrieblichen Interessen im Falle einer Scheidung oder Trennung zu schützen. Die gesetzlichen Scheidungsfolgen hinsichtlich Zugewinn- und Versorgungsausgleich und Unterhalt können für Unternehmer oder Gesellschafter sonst gravierende Folgen haben.
Ein Ehevertrag für Unternehmer sollte allerdings immer mit Blick auf Fairness und Angemessenheit gestaltet werden, auch um seine Gültigkeit und Durchsetzbarkeit vor Gericht zu gewährleisten. Da die Anforderungen und Umstände von Unternehmern und Gesellschaftern oft komplex sind, ist es ratsam, bei der Ausarbeitung eines Ehevertrags professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die den individuellen Bedürfnissen und Zielen entsprechen.
Typische Situationen und Regelungen
Ein Ehevertrag kann verschiedene Aspekte abdecken, darunter:
- Vermögensschutz: Er kann spezifische Regelungen zum Schutz des Unternehmensvermögens enthalten, um zu verhindern, dass das Unternehmen im Scheidungsfall aufgeteilt werden muss oder dass betriebliche Entscheidungen durch den Scheidungsprozess beeinträchtigt werden.
- Regelung des Zugewinnausgleichs: Der Vertrag kann den gesetzlichen Zugewinnausgleich modifizieren oder ausschließen. Der Zugewinnausgleich ist eine gesetzliche Regelung, die vorsieht, dass der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs im Falle einer Scheidung zwischen den Partnern aufgeteilt wird. Ein Ehevertrag kann stattdessen individuelle Vereinbarungen festlegen.
- Unterhaltsansprüche: Er kann Vereinbarungen zu Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung enthalten, die die besondere finanzielle Situation des Unternehmers berücksichtigen.
- Nachfolgeplanung: Der Ehevertrag kann Teil einer umfassenden Nachfolgeplanung sein und Regelungen für den Todesfall eines Partners beinhalten, insbesondere bezüglich der Anteile am Unternehmen und deren Übertragung.
- Internationale Regelungen: Für international tätige Unternehmer kann der Ehevertrag auch Bestimmungen enthalten, die internationale Rechtsfragen adressieren, wie die Wahl des anwendbaren Rechts und die Anerkennung des Vertrags in anderen Rechtsordnungen.
Voraussetzungen und Inhalte
Voraussetzungen
Für den Abschluss eines Ehevertrags für Unternehmer oder Gesellschafter gelten in Deutschland bestimmte Voraussetzungen und Formalitäten, die beachtet werden müssen, damit der Vertrag wirksam ist. Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, die Rechte beider Ehepartner zu schützen und sicherzustellen, dass beide Parteien den Inhalt und die Tragweite ihrer Vereinbarung vollständig verstehen.
Freiwilligkeit: Beide Parteien müssen dem Ehevertrag freiwillig zustimmen, ohne durch Zwang, Täuschung oder unter unangemessenem Druck zu handeln.
Aufklärung und Transparenz: Es ist wichtig, dass beide Ehepartner vollständig über ihre finanzielle Situation aufgeklärt sind. Dies bedeutet, dass jeder Partner dem anderen gegenüber offenlegen muss, wie sein Vermögensstand ist, insbesondere wenn es um Unternehmensbeteiligungen oder andere wesentliche Vermögenswerte geht.
Notarielle Beurkundung: In Deutschland muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. Der Notar prüft die Identität der Vertragsparteien, stellt sicher, dass beide die Vereinbarung verstehen und freiwillig zustimmen, und erläutert die rechtlichen Konsequenzen des Vertrags.
Berücksichtigung des Familienrechts: Der Ehevertrag darf keine Bestimmungen enthalten, die gegen zwingende familienrechtliche Vorschriften verstoßen. Dies betrifft insbesondere Regelungen zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern, die nicht Gegenstand eines Ehevertrags sein können.
Fairness und Angemessenheit: Obwohl die Parteien weitgehende Freiheit haben, ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln, dürfen die Vereinbarungen nicht sittenwidrig sein oder eine Partei unangemessen benachteiligen. Ein Vertrag, der als extrem unfair oder einseitig angesehen wird, kann von einem Gericht für unwirksam erklärt werden. Voraussetzung eines Ehevertrags für Unternehmer ist deshalb, dass die beabsichtigten Regelungen den Ehegatten nicht unangemessen benachteiligen und keine verwerfliche Gesinnung des Unternehmers zum Ausdruck kommt. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Regelungen unausgewogen sind und der Ehegatte eine unterlegene Verhandlungspositionen hat, eine einseitige Dominanz des Unternehmers gegeben ist.
- Eine Modifizierung oder ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs ist aber grundsätzlich erlaubt.
- Auch der nacheheliche Unterhalt darf ausgeschlossen werden, sofern es dabei nicht um den Betreuungsunterhalt hinsichtlich der Kinder geht.
- Der Versorgungsausgleich kann ebenfalls ausgeschlossen werden, wenn beide Partner über eigene Versorgungsanwartschaften verfügen. Problematisch kann es dagegen z.B. sein, wenn Gütertrennung vereinbart ist. der Versorgungsausgleich aber durchgeführt wird. Dies kann den Gatten des Unternehmers einseitig benachteiligen, wenn er über eigenen Rentenanwartschaften verfügt, die er nun teilen soll, da der nicht pflichtversicherte Unternehmer keine Anwartschaften erworben hat.
Typische Vertragsinhalte
Güterstand
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft bei einer Eheschließung führt dazu, dass der Ehepartner, dessen Vermögen während der Ehe stärker gewachsen ist, im Falle einer Scheidung verpflichtet ist, den Mehrwert seines Vermögens mit dem anderen Partner finanziell auszugleichen. Dieser Ausgleich wird in Geld berechnet, nicht als direkter Anspruch auf das Vermögen selbst. In diesem Kontext kann auch der Wert eines Unternehmens oder von Geschäftsanteilen relevant werden.
Für Unternehmen kann eine solche Regelung problematisch werden, auch weil eine hohe Bewertung des Unternehmens nicht notwendigerweise bedeutet, dass ausreichend flüssige Mittel für eine Ausgleichszahlung zur Verfügung stehen. Eine solche Situation könnte im schlimmsten Fall sogar zur Auflösung oder zum Verkauf des Unternehmens führen, um den finanziellen Ansprüchen nachzukommen.
Um solche Risiken zu vermeiden, können Unternehmer einen speziellen Ehevertrag abschließen, der den Güterstand und damit verbundene Regelungen individuell anpasst.
Dabei ist zunächst an die Gütertrennung zu denken. Diese eliminiert zwar den Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung, kann aber unerwünschte steuerliche Konsequenzen haben. Dies liegt daran, dass bei Gütertrennung der steuerfreie Zugewinnausgleich im Todesfall, der unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftsteuer befreit ist, ebenfalls entfällt.
Eine modifizierte Form der Zugewinngemeinschaft kann eine Lösung bieten, die sowohl den steuerlichen Vorteil im Todesfall bewahrt als auch flexible Regelungen für den Fall einer Scheidung ermöglicht. Diese angepasste Vereinbarung kann den Bedürfnissen von Unternehmern besser entsprechen, indem sie die finanzielle und operative Stabilität des Unternehmens schützt, gleichzeitig aber die steuerlichen Vorteile des Zugewinnausgleichs im Todesfall erhält.
Ist ein Ehegatte Gesellschafter ist eine Absicherung auch für seine Mit-Gesellschafter wichtig. Häufig enthalten Gesellschaftsverträge Klauseln, in denen sich Gesellschafter dazu verpflichten, mittels Ehevertrags Wertzuwächse vom Zugewinn auszunehmen. Wer keinen Ehevertrag schließt kann dann ggf. sogar aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Unterhalt
Auch in einer Ehe entstehen Unterhaltspflichten können nach einer Trennung oder Scheidung häufig zum Streitpunkt werden.
Es gibt zwei Arten des Ehegattenunterhalts: den Trennungsunterhalt, der bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt wird, und den nachehelichen Unterhalt, der nach der Scheidung fällig wird.
Der Unterhaltsanspruch orientiert sich an den während der Ehe gewohnten Lebensverhältnissen, wobei das Einkommen beider Ehepartner als Grundlage dient. Bei Unternehmern gestaltet sich die Einkommenserfassung oft komplex, da es durch Schwankungen und unterschiedliche Einkommensarten wie Geschäftsführergehälter und Gewinnanteile charakterisiert ist.
Um Konflikte um den Ehegattenunterhalt zu vermeiden, ist es sinnvoll, im Rahmen eines Ehevertrags für Unternehmer klare Vereinbarungen zum Unterhalt zu treffen. Dies kann eine Einigung über die Berechnung des Einkommens umfassen sowie Festlegungen zur Höhe und Dauer des Unterhalts. Solche Vereinbarungen ermöglichen eine transparente und faire Handhabung der Unterhaltspflichten und können dazu beitragen, Streitigkeiten nach der Trennung oder Scheidung zu minimieren.
Versorgungsausgleich
Auch die Altersversorgung, namentlich der Versorgungsausgleich im Scheidungsfall, ist zu bedenken. Unternehmer fallen nicht unter die gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Ihre Altersversorgung wird privat geregelt. Auch zum Versorgungsausgleich sollte der Ehevertrag klare Reglungen enthalten.
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Ablauf beim Ehevertrag
Schritt 1 - Anwaltliche Ehevertrags-Beratung
Den Anfang macht eine umfassende anwaltliche Vertrags–Beratung.
Beide Partner sollten sich über ihre finanzielle Situation, ihre Ziele und ihre Erwartungen klar werden. Ein Anwalt kann über die rechtlichen Möglichkeiten informieren und dabei helfen, die individuellen Bedürfnisse und Risiken zu identifizieren.
Schritt 2 - Individueller Entwurf des Ehevertrags
Auf Basis der Beratungen wird ein Entwurf des Ehevertrags erstellt. Dieser Entwurf sollte alle relevanten Aspekte abdecken, wie z.B. den Güterstand, Regelungen zum Zugewinnausgleich, Unterhaltsvereinbarungen und, falls relevant, Nachfolge- und Erbschaftsfragen. Für Unternehmer und Gesellschafter sind insbesondere Regelungen zum Schutz des Unternehmens wichtig.
Schritt 2 - Individueller Entwurf des Ehevertrags
Schritt 3 - Anwaltliche Abschlussberatung
Der Entwurf wird zwischen den Partnern diskutiert. Es ist wichtig, dass beide Seiten ihre Meinung äußern und Verhandlungen über die Bedingungen führen können.
Schritt 4 - Abschlussanpassung
Anpassungen können vorgenommen werden, bis beide Partner mit dem Vertrag einverstanden sind.
Schritt 4 - Abschlussanpassung
Schritt 5 - Notarielle Beurkundung
In Deutschland muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden, um gültig zu sein. Dies bedeutet, dass die Partner den Vertrag in Gegenwart eines Notars unterzeichnen müssen. Der Notar prüft die Identität der Partner, stellt sicher, dass beide die Vereinbarung verstehen und freiwillig zustimmen, und informiert über die rechtlichen Konsequenzen des Vertrags. Die notarielle Beurkundung dient auch dem Schutz der Partner, indem sie sicherstellt, dass der Vertrag keine unwirksamen oder unfairen Klauseln enthält.
Vorteile und Nachteile von Eheverträgen
Vorteile
Vermögensschutz:
Ein Ehevertrag kann spezifische Klauseln enthalten, die das Unternehmensvermögen und die Geschäftsanteile im Falle einer Scheidung schützen. Dies ist besonders wichtig, um die Liquidität und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Klarheit und Planungssicherheit:
Durch einen Ehevertrag können Unternehmer ihre finanziellen Angelegenheiten transparent regeln und so für beide Ehepartner Klarheit und Planungssicherheit schaffen. Dies beugt langwierigen und kostspieligen rechtlichen Auseinandersetzungen im Falle einer Trennung vor.
Flexibilität:
Ein Ehevertrag ermöglicht es, individuelle Regelungen zu treffen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele der Ehepartner zugeschnitten sind. Dies kann die gesetzlichen Standardregelungen ergänzen oder ersetzen.
Unternehmensnachfolge:
Der Vertrag kann auch Regelungen zur Unternehmensnachfolge enthalten, um sicherzustellen, dass das Unternehmen im Todesfall eines Partners innerhalb der gewünschten Familie oder des gewünschten Personenkreises bleibt.
Steuerliche Aspekte:
Durch die Wahl des Güterstands und andere Regelungen können unter Umständen steuerliche Vorteile realisiert werden, etwa im Erbfall.
Nachteile
Kosten:
Die Ausarbeitung und notarielle Beurkundung eines Ehevertrags verursachen Kosten, die je nach Komplexität des Vertrags und den Honoraren des Notars und der beteiligten Anwälte variieren können.
Emotionale Belastung:
Die Diskussion und Aushandlung eines Ehevertrags kann emotional belastend sein und als Misstrauensbeweis wahrgenommen werden. Dies kann zu Spannungen in der Beziehung führen.
Besonders wenn einer der Partner deutlich stärker von den Regelungen profitiert, kann dies als unfair empfunden werden und zu Unstimmigkeiten führen.
Änderung der Lebensumstände:
Lebensumstände ändern sich, und ein Ehevertrag, der zum Zeitpunkt der Eheschließung fair und angemessen war, kann in Zukunft unpassend werden. Anpassungen des Vertrags erfordern wiederum die Zustimmung beider Partner und notarielle Beurkundung.
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Kosten:
Die Kosten für die Erstellung eines Ehevertrags in Deutschland können variieren, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen, wie der Komplexität des Vertrags, dem Vermögenswert, den daraus resultierenden Gebühren usw. Hier eine Übersicht über die Kostenarten und Faktoren, die die Gesamtkosten beeinflussen können:
Anwaltsgebühren
Die anwaltliche Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil der Erstellung eines Ehevertrags. Hinzu kommen die Gebühren für den Vertragsentwurf. Je komplexer die Vereinbarung, desto höher sind in der Regel die Kosten.
Notargebühren
Beurkundung: In Deutschland muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden, um gültig zu sein. Die Gebühren des Notars richten sich nach dem Vermögenswert, der im Vertrag geregelt wird. Der Notar verwendet für die Berechnung seiner Gebühren eine Gebührenordnung, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Höhere Vermögenswerte führen in der Regel zu höheren Notargebühren.
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