Geheimhaltungserklärung NDA – typische Klauseln
Betriebsgeheimnisse und geistiges Eigentum gehören zu den wertvollsten Gütern eines Unternehmens. Dazu zählen Gewinnmargen, Preiskalkulationen oder Geschäftsideen. Der Gedanke, dass Wettbewerber von der Geschäftsidee oder auch von Zahlen und Statistiken Ihres Unternehmens erfahren könnten, ist sehr unangenehm. Um größtmögliche Sicherheit beim Umgang mit Geschäftsgeheimnissen zu erreichen, verwenden Unternehmer vor Gesprächen daher eine Geheimhaltungsvereinbarung bzw. ein NDA.
Die Geheimhaltungsvereinbarung ist ein bindender Vertrag. Er verpflichtet die Vertragspartner, offengelegte Informationen diskret zu behandeln und nicht zu veröffentlichen oder zu Wettbewerbszwecken zu verwenden.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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