Geschäftsordnung erstellen lassen
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Geschäftsordnung erstellen lassen
Es ist zwar nicht verpflichtend, eine Geschäftsordnung zu erstellen und im Unternehmen zu verabschieden, aber sie kann als ergänzendes und detaillierteres Regelwerk dienen.
Der Handlungsspielraum der Geschäftsführer ist bereits im Gesellschaftsvertrag, im Geschäftsführervertrag sowie in gesetzlichen Vorschriften festgelegt.
Wenn der Geschäftsbetrieb eine Abstimmung zwischen mehreren Geschäftsführern erfordert, ist es generell sinnvoll, eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung einzuführen. Oft ist dies bei Kapitalgesellschaften der Fall.
Wird eine Geschäftsordnung erstellt, so darf sie nicht im Widerspruch zu Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag oder gesetzlichen Vorgaben stehen, da sie sonst ungültig wäre.
Wir erstellen Ihren Geschäftsordnung – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.

Kernpunkte Geschäftsordnung
Inhaltsverzeichnis
Erstellung oder Prüfung
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Geschäftsordnungserstellung beauftragen
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Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine kostenfreie Erstberatung zur Erstellung Ihrer Geschäftsordnung. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Geschäftsordnungserstellung und den Kosten und dem Ablauf der Erstellung.

Erstellung Ihrer Geschäftsordnung
Wir beginnen mit der Erstellung Ihrer Geschäftsordnung. Dazu ermitteln wir per Fragebogen die Details zu Ihren Wünschen. In einem weiteren Gespräch legen wir Ihnen unseren Entwurf vor und arbeiten Ihre Änderungswünsche – falls vorhanden – in die Geschäftsordnung ein. Sie verfügen nun über eine rechtssichere und lückenlos erstellte Geschäftsordnung.
Was ist eine Geschäftsordnung?
Die Geschäftsordnung enthält interne Regelungen, welche die Abläufe innerhalb der Geschäftsführung bestimmen. Sie ist für die Geschäftsführer verpflichtend und ergänzt die gesetzlichen Regelungen und bereits geltende Bestimmungen im Gesellschafts- und Anstellungsvertrag der Geschäftsführer.
Wenn es mehrere Geschäftsführer gibt und der Geschäftsbetrieb eine Koordination untereinander erfordert, ist es im Allgemeinen ratsam, eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung einzuführen. Mit einem Geschäftsverteilungsplan können Aufgabenbereiche der Geschäftsführer definiert und abgegrenzt werden.
Auch aus der Perspektive der Gesellschafter hat die Einführung einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung Vorteile, etwa im Hinblick auf Planungs- und Berichtspflichten der Geschäftsführung.
Handlungsspielräume der Geschäftsführer können klar festgelegt und Informationspflichten gegenüber den Gesellschaftern festgeschrieben werden.
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Ziele der Erstellung einer Geschäftsordnung
1. Ziel
Abstimmung unter Geschäftsführern
Wenn die Geschäftsführung sich aus mehreren Geschäftsführern zusammensetzt, gibt es Abstimmungsbedarf. Hierbei hilft eine Geschäftsordnung.
2. Ziel
Arbeitsweise und Zuständigkeiten definieren
Mittels Geschäftsordnung kann die Arbeitsweise der Geschäftsführung geregelt und es können Zuständigkeiten verteilt werden.
Von einzelnen Geschäftsführern zu verantwortende Bereiche können klar umrissen werden.2. Ziel
3. Ziel
Berichts- und Informationspflichten festlegen
In der Geschäftsordnung können für die Geschäftsführung Berichts- und Informationspflichten festgeschrieben und den Gesellschaftern Kontrollrechte gewährt werden.
Erstellung von Geschäftsordnungen:
Überblick Ablauf einer Geschäftsordnungs-Erstellung
-
- Anwaltliche Geschäftsordnungs-Beratung
- Individuelle Geschäftsordnung
- Anwaltliche Abschlussberatung
- Abschlussanpassung
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Prüfung von Geschäftsordnungen:
1 Analyse der Geschäftsordnung
Im Vorfeld der Prüfung Ihrer Geschäftsordnung analysieren wir die Grundinformationen Ihrem Unternehmen und Ihrer Geschäftsordnung. Dies ist die Basis für die folgende anwaltliche Beratung.
2 Anwaltlicher Geschäftsordnungsd-Check
Nach der Analyse führen wir eine Geschäftsordnungs-Beratung durch einen Anwalt durch.
Auf Grundlage der Beratung prüfen wir alle Regelungen Ihrer Geschäftsordnung im Hinblick auf aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage.
3 Hinweise und Änderungsvorschläge
Sie erhalten von uns das Ergebnis des Geschäftsordnungs-Checks. Auf problematische oder fehlende Regelungen wird hingewiesen.
4 Abschlussberatung
Nach Zusendung des Ergebnisses des Geschäftsordnungs-Checks besprechen wir mit Ihnen, welche Regelungen ggf. nicht haltbar, nicht sinnvoll oder aber zu ergänzen sind.
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Vorteile der Geschäftsordnungserstellung
RECHTSSTREIT VERMEIDEN
Eine klare Formulierung der Geschäftsordnung sorgt für Rechtssicherheit. Die Bestimmungen definieren das Verhältnis der Geschäftsführer untereinander und zu den Gesellschaftern unmissverständlich. Teure Rechtsstreitigkeiten lassen sich so vermeiden.
UNGÜNSTIGE GESETZLICHE REGELUNGEN VERMEIDEN
Wenn die Geschäftsordnung keine Bestimmungen enthält, gelten die gesetzliche Regelungen. Diese können sich u.U. ungünstig auswirken.
KLARHEIT ÜBER RECHLICHE MÖGLICHKEITEN
Aufgrund unserer Beratung kennen Sie die Geschäftsordnung und die mit ihr einhergehenden rechtlich Möglichkeiten genauestens.
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Typische Klauseln einer Geschäftsordnung
BESCHLUSSFASSUNG
Die Regelungen für die Einberufung von Geschäftsführungssitzungen können festgelegt werden. Es können Bestimmungen zu Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung aufgenommen werden.
Es kann ggf. auch ein Vorsitzender der Geschäftsführung bestimmt werden.
GESCHÄFTSVERTEILUNG
Die verschiedenen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten können mittels eines Aufgabenverteilungsplans unter den Geschäftsführern aufgeteilt werden. Trotz dieser Aufteilung sind jedoch alle Geschäftsführer weiterhin gemeinsam für die Geschäftsführung verantwortlich (Überwachungspflicht).
Für besonders bedeutsame Angelegenheiten kann eine Entscheidung der gesamten Geschäftsführung vorgesehen werden.
STÄRKUNG DER GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG
Es kann vorgegeben werden, dass die Geschäftsführer vor dem Abschluss besonders bedeutsamer Geschäfte die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen haben. Die Geschäftsordnung kann eine Auflistung zustimmungsbedürftiger Geschäfte enthalten. Der Handlungsspielraum der Geschäftsführung lässt sich so begrenzen.
BERICHTSPFLICHTEN
Die Geschäftsordnung kann zusätzliche Berichtspflichten der Geschäftsführer vorsehen, zusätzlich zum obligatorischen Jahresabschluss. Denkbar sind z.B. Quartalsberichte oder Information über wichtige Geschäfte.
Auch die Jahresplanung kann näher festgelegt oder eine Mehrjahresplanung vorgegeben werden.
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Zustimmungspflichtige Geschäfte
Folgende Geschäfte werden häufig durch eine Geschäftsordnung unter Zustimmungsvorbehalt gestellt.
Aufnahme hoher Darlehen
Investitionsplanung
Mietverträge
Veräußerung von Unternehmensanteilen
Prokura-Erteilung
Erwerb von Beteiligungen
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03 Dez. 2024/0 Kommentare/in VertragsrechtWie kann ich herausfinden, ob mein Vertrag gültig ist?
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