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Geschäftsordnung erstellen lassen

Es ist zwar nicht verpflichtend, eine Geschäftsordnung zu erstellen und im Unternehmen zu verabschieden, aber sie kann als ergänzendes und detaillierteres Regelwerk dienen.

Der Handlungsspielraum der Geschäftsführer ist bereits im Gesellschaftsvertrag, im Geschäftsführervertrag sowie in gesetzlichen Vorschriften festgelegt.

Wenn der Geschäftsbetrieb eine Abstimmung zwischen mehreren Geschäftsführern erfordert, ist es generell sinnvoll, eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung einzuführen. Oft ist dies bei Kapitalgesellschaften der Fall.

Wird eine Geschäftsordnung erstellt, so darf sie nicht im Widerspruch zu Gesellschaftsvertrag,  Geschäftsführervertrag oder gesetzlichen Vorgaben stehen, da sie sonst ungültig wäre.

Wir erstellen Ihren Geschäftsordnung – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.

Geschäftsordnungserstellung beauftragen

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Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine kostenfreie Erstberatung zur Erstellung Ihrer Geschäftsordnung. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Geschäftsordnungserstellung und den Kosten und dem Ablauf der Erstellung.

Erstellung Ihrer Geschäftsordnung

Wir beginnen mit der Erstellung Ihrer Geschäftsordnung. Dazu ermitteln wir per Fragebogen die Details zu  Ihren Wünschen. In einem weiteren Gespräch legen wir Ihnen unseren Entwurf vor und arbeiten Ihre Änderungswünsche – falls vorhanden – in die Geschäftsordnung ein. Sie verfügen nun über eine  rechtssichere  und lückenlos erstellte Geschäftsordnung.

Was ist eine Geschäftsordnung?

Die Geschäftsordnung enthält interne  Regelungen, welche die Abläufe innerhalb der Geschäftsführung bestimmen. Sie ist für die Geschäftsführer verpflichtend und ergänzt die gesetzlichen Regelungen und bereits geltende  Bestimmungen im Gesellschafts- und Anstellungsvertrag der Geschäftsführer.

Wenn es mehrere Geschäftsführer gibt und der Geschäftsbetrieb eine Koordination untereinander erfordert, ist es im Allgemeinen ratsam, eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung einzuführen. Mit einem Geschäftsverteilungsplan können Aufgabenbereiche der  Geschäftsführer definiert und abgegrenzt werden.

Auch aus der Perspektive der Gesellschafter hat die Einführung einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung Vorteile, etwa im Hinblick auf Planungs- und Berichtspflichten der  Geschäftsführung.

Handlungsspielräume der Geschäftsführer können klar festgelegt und Informationspflichten gegenüber den Gesellschaftern festgeschrieben werden.

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Ziele der Erstellung einer Geschäftsordnung

  • 1. Ziel

    Abstimmung unter Geschäftsführern

    Wenn die Geschäftsführung sich aus mehreren Geschäftsführern zusammensetzt, gibt es Abstimmungsbedarf. Hierbei hilft eine Geschäftsordnung.

  • 2. Ziel

    Arbeitsweise und Zuständigkeiten definieren

    Mittels Geschäftsordnung kann die Arbeitsweise der Geschäftsführung geregelt und es können Zuständigkeiten verteilt werden.
    Von einzelnen Geschäftsführern zu verantwortende Bereiche können klar umrissen werden.

    2. Ziel

  • 3. Ziel

    Berichts- und Informationspflichten festlegen

    In der Geschäftsordnung können für die Geschäftsführung Berichts- und Informationspflichten festgeschrieben und den Gesellschaftern Kontrollrechte gewährt werden.

Erstellung von Geschäftsordnungen:

Überblick Ablauf einer Geschäftsordnungs-Erstellung

    1. Anwaltliche Geschäftsordnungs-Beratung
    2. Individuelle Geschäftsordnung
    3. Anwaltliche Abschlussberatung
    4. Abschlussanpassung

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Prüfung von Geschäftsordnungen:

  • 1 Analyse der Geschäftsordnung

    Im Vorfeld der Prüfung Ihrer Geschäftsordnung analysieren wir die Grundinformationen Ihrem Unternehmen und Ihrer  Geschäftsordnung. Dies ist die Basis für die folgende anwaltliche Beratung.  

  • 2 Anwaltlicher Geschäftsordnungsd-Check

    Nach der Analyse führen wir eine  Geschäftsordnungs-Beratung durch einen Anwalt durch. 

    Auf Grundlage der Beratung prüfen wir alle Regelungen Ihrer Geschäftsordnung im Hinblick auf aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage.

  • 3 Hinweise und Änderungsvorschläge

    Sie erhalten von uns das Ergebnis des Geschäftsordnungs-Checks. Auf problematische oder fehlende Regelungen wird  hingewiesen.   

  • 4 Abschlussberatung

    Nach Zusendung des Ergebnisses des Geschäftsordnungs-Checks  besprechen wir mit Ihnen, welche  Regelungen ggf. nicht haltbar, nicht sinnvoll oder aber zu ergänzen sind.  

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Vorteile der Geschäftsordnungserstellung

  • RECHTSSTREIT VERMEIDEN

    Eine klare Formulierung der Geschäftsordnung sorgt für Rechtssicherheit. Die Bestimmungen definieren das Verhältnis der Geschäftsführer untereinander und zu den Gesellschaftern unmissverständlich.  Teure  Rechtsstreitigkeiten lassen sich so vermeiden.

  • UNGÜNSTIGE GESETZLICHE REGELUNGEN VERMEIDEN

    Wenn die Geschäftsordnung keine Bestimmungen enthält, gelten die gesetzliche Regelungen. Diese können sich u.U. ungünstig  auswirken.

  • KLARHEIT ÜBER RECHLICHE MÖGLICHKEITEN

    Aufgrund unserer Beratung kennen Sie die Geschäftsordnung und die mit ihr einhergehenden rechtlich Möglichkeiten genauestens.

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Typische Klauseln einer Geschäftsordnung

  • BESCHLUSSFASSUNG

    Die Regelungen für die Einberufung von Geschäftsführungssitzungen können festgelegt werden. Es können Bestimmungen zu  Beschlussfähigkeit und  Beschlussfassung aufgenommen werden.

    Es kann ggf. auch ein Vorsitzender der Geschäftsführung bestimmt werden.

  • GESCHÄFTSVERTEILUNG

    Die verschiedenen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten können mittels eines Aufgabenverteilungsplans unter den Geschäftsführern aufgeteilt werden. Trotz dieser Aufteilung sind jedoch alle Geschäftsführer weiterhin gemeinsam für die Geschäftsführung verantwortlich (Überwachungspflicht).

    Für besonders bedeutsame Angelegenheiten kann eine Entscheidung  der gesamten Geschäftsführung vorgesehen werden.

  • STÄRKUNG DER GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG

    Es kann vorgegeben werden, dass die Geschäftsführer vor dem Abschluss besonders bedeutsamer Geschäfte  die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen haben. Die Geschäftsordnung kann eine  Auflistung zustimmungsbedürftiger Geschäfte enthalten. Der Handlungsspielraum der Geschäftsführung  lässt sich so begrenzen.

  • BERICHTSPFLICHTEN

    Die Geschäftsordnung kann zusätzliche Berichtspflichten der Geschäftsführer vorsehen, zusätzlich zum obligatorischen Jahresabschluss. Denkbar sind z.B. Quartalsberichte oder Information über wichtige Geschäfte.

    Auch die Jahresplanung kann näher festgelegt oder eine Mehrjahresplanung vorgegeben werden.

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Zustimmungspflichtige Geschäfte

Folgende Geschäfte werden häufig durch eine Geschäftsordnung unter Zustimmungsvorbehalt gestellt.

  • Aufnahme hoher Darlehen

  • Investitionsplanung

  • Mietverträge

  • Veräußerung von Unternehmensanteilen

  • Prokura-Erteilung

  • Erwerb von Beteiligungen

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