Beim partiarischen Darlehen wird mit dem Investor eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens vereinbart. Bei gewissen Gewinnunterschreitungen kann sogar die Aussetzung jeglicher Zinszahlungen vereinbart werden. Auch die Rückzahlung kann im Einzelfall zum Teil oder ganz abbedungen werden.
Partiarisches Darlehen ermöglicht eine zeitlich beschränkte Finanzierung ohne Gesellschafterstellung
Das partiarische Darlehen ist eine sogenannte mezzanine Beteiligungsform. Es ist als eine Darlehensform (§ 488 BGB) ausgestaltet und deshalb von einem minderen Einfluss des Investors geprägt als die Beteiligung durch eine stille Gesellschaft. Gleichzeitig werden partiarische Darlehen meistens auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt.
- Der Investor erhält weniger als eine stille Beteiligung – er erhält gar keine Mitbestimmungsrechte im Unternehmen und meistens eine zeitlich beschränkte Beteiligung.
- Der Investor erhält deutlich weniger als eine Gesellschafterstellung – er wird nicht Gesellschafter des Unternehmens und in keiner Weise in die laufenden unternehmerischen Entscheidungen einbezogen. Zudem ist die Gesellschafterstellung fast immer zeitlich unbeschränkt.
Partiarisches Darlehen bietet flexible Verzinsung
Ein partiarisches Darlehen, auch Beteiligungsdarlehen genannt, ist ein Darlehen, bei dem der Kreditgeber regelmäßig keine feste Verzinsung erhält. Stattdessen wird eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens vereinbart. Im Gegensatz zum klassischen Bankkredit ist das partiarische Darlehen bei der Verzinsung flexibel. Bei gewissen Gewinnunterschreitungen kann sogar die Aussetzung jeglicher Zinszahlungen vereinbart werden. So ist sichergestellt, dass die Liquidität des Unternehmens in schwachen Zeiten nicht durch starre Zinszahlungen gefährdet wird. In dieser Zeit liegt die Belastung durch Zinsen des partiarischen Darlehens für den Unternehmer niedriger als beim marktüblichen Zins. Gleichzeitig profitiert der Darlehensgeber aber stärker, wenn die Gewinne höher ausfallen.
Das partiarische Darlehen wird in der Bilanz als Verbindlichkeit – also als Fremdkapital – ausgewiesen. Zudem erfolgt ein Rangrücktritt des Darlehensgebers im Falle der Insolvenz (Nachrangdarlehen).
Investor ohne Mitbestimmungsrechte im Unternehmen
Obwohl das partiarische Darlehen den Investor am Unternehmenserfolg beteiligt, wird er kein Gesellschafter. Ihm werden höchstens eingeschränkte Kontrollrechte eingeräumt, wie etwa Einblick in die Auftragsbücher oder den Jahresabschluss.
Partiarisches Darlehen ist eine diskrete, anonyme Beteiligungsform
Das partiarische Darlehen ist – anders als bei den gängigen Gesellschaftsformen wie GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG – anonym. Die Vertragspartner eines partiarischen Darlehens (ein Unternehmen als Darlehensnehmer und ein Investor als Darlehensgeber) werden nicht in das Handelsregister eingetragen. Das partiarische Darlehen ist sehr diskret.
Eine Eigenkapitalbeteiligung als Gesellschafter einer Firma oder Stille Gesellschaft ist für viele Gründer keine Alternative, um Kapital in ein Unternehmen einzubringen. Sie scheuen den Einfluss und die gesellschaftsrechtliche Stellung des Investors und wollen die größtmögliche Kontrolle über ihr Unternehmen behalten.
- Eigenkapitalbeteiligung: Der Investor wird als Gesellschafter an der Firma beteiligt, häufig durch die Gründung einer GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG. Der Investor hat den Einfluss eines Gesellschafters. Seine Beteiligung ist öffentlich einsehbar.
- Stille Gesellschaft: Der Investor wird als anonymer stiller Gesellschafter beteiligt. Er hat weniger Einfluss, als ein Gesellschafter.
- Partiarisches Darlehen: Der Investor wird als Darlehensgeber beteiligt (§§ 488 ff. BGB). Er hat nur Auskunftsrechte hinsichtlich des Gewinns.
Wenn sich Investor und Gesellschafter auf eine Beteiligung in Form eines partiarischen Darlehens einigen, benötigen sie einen partiarisches Darlehensvertrag.
Berücksichtigung aller wichtigen Regelungsbereiche des partiarischen Darlehens
Im Vorfeld der Erstellung eines partiarischen Darlehensvertrags setzen wir uns mit Ihnen zusammen, um step by step die wichtigsten Regelungsbereiche des Darlehens zu besprechen. So werden lückenlos alle für Sie relevanten Bereiche nach Ihren Wünschen formuliert. Dadurch wird vermieden, dass Sie unbeabsichtigt für Sie nachteilige Klauseln in den Vertrag mit aufnehmen.
Vertrag für eine konkretes Darlehen oder als Vorlage
Den Vertrag über das paritätisch Darlehen schneiden wir für Sie auf eine der zwei folgenden Situationen zu:
- Partiarischer Darlehensvertrag für einen konkreten Fall: In der Regel sind die Modalitäten des Vertrags über das partiarisches Darlehen auf einen konkreten Fall zugeschnitten. Der Vertrag entspricht der individuellen Verhandlungssituation zwischen Ihnen und einem künftigen Investor oder anderen Beteiligten.
- Partiarischer Darlehensvertrag als Vorlage für künftige Anwendung: Gerne erstellen wir auch einen paritätischen Darlehensvertrag, der als Vorlage für viele Finanzierungen dient. Sie können diese Vorlage immer dann einsetzen, wenn Sie einen neuen Geldgeber finden wollen. Dies ist nützlich, wenn Sie viele ähnliche Darlehensverträge eingehen möchten. Einzelne Punkte wie Laufzeit, Höhe und Verzinsung lassen sich auch hier leicht abändern.
Inhalt des partiarischen Darlehens
Das partiarische Darlehen vereint
- Merkmale des Fremdkapitals – Rückzahlungspflicht nach einer bestimmten Zeit, keine Mitspracherechte des Kreditgebers sowie
- Merkmale des Eigenkapitals – Gewinnbeteiligung und Nachrangigkeit.
Die Verzinsung des partiarischen Darlehens ist abweichend zum klassischen Darlehen ganz oder zumindest größtenteils gewinnabhängig. Sie vereinbaren mit dem Investor also eine variable Verzinsung seines Kapitals, die sich nach bestimmten Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung richtet (z.B. Jahresüberschuss vor Steuern [EBT]). Häufig wird auch vereinbart, dass der Darlehensgeber nur an den Gewinnen partizipiert, die bei jenen Geschäften erzielt wurden, für die das Darlehen verwendet wurde. Ebenso kann die Beteiligung auf einen bestimmten Bereich des Unternehmens bezogen werden. Bei aller Flexibilität dieser Finanzierungsform sollte auch beachtet werden, dass die Berechnung des Gewinns komplex sein kann und von der Ausübung des Bilanzierungswahlrechts des Geschäftsführers abhängt. Daher kommt auch eine leichter zu berechnende Umsatzbeteiligung in Betracht.
Falls daneben eine gewinnunabhängige, feste Mindestverzinsung vorgesehen ist, wird diese in der Regel niedriger als der marktübliche Zinssatz angesetzt. Sie als Unternehmer können somit in Geschäftsjahren ohne oder mit nur geringen Gewinnen Ihre Fixkosten niedrig halten. Das Darlehen belastet Ihr Unternehmen flexibel je nach Geschäftserfolg.
Stellung des partiarischen Darlehensgebers
Der Investor ist Kreditgeber und gewährt dem Unternehmen einen Geldbetrag zur zeitlich befristeten Nutzung (§§ 488 ff. BGB). Dabei hat der Darlehensgeber im Falle einer Insolvenz nur einen nachrangigen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens hinter den sonstigen Gläubigern des Unternehmens. Die wesentlichen Unterschiede zu einem klassischen Kredit sind also
- Variable, gewinnabhängige Verzinsung
- Nachrangigkeit des Rückzahlungsanpruchs
Der Darlehensgeber geht also durch den Rangrücktritt das Risiko ein, im Falle einer Insolvenz leer auszugehen. Im Gegenzug partizipiert er dafür stärker am Unternehmenserfolg. Denn häufig beinhaltet das partiarische Darlehen auch eine Beteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens bei einem Unternehmensverkauf.
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