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Umwandlung Unternehmen in Familiengesellschaft

Umwandlung in Familiengesellschaft

Eine Familiengesellschaft ist ein Unternehmen, das sich im Besitz einer Familie befindet und oft das Ziel verfolgt, das Unternehmen über Generationen hinweg innerhalb der Familie zu erhalten.

Familiengesellschaften bieten die Möglichkeit, das Familienvermögen strategisch und strukturiert zu bündeln, um so eine effektive und kontinuierliche Vermögensübertragung auf nachfolgende Generationen zu gewährleisten. Diese Organisationsform ist darauf ausgelegt, das Auseinanderfallen des Familienvermögens durch Erbfälle, Ehescheidungen oder andere Ereignisse zu verhindern. Ziel ist es, das Vermögen geschlossen an die nächste Generation weiterzureichen und es über Generationen hinweg zu bewahren. Dabei ist ein wesentlicher Aspekt, dass die Vermögensinhaber während ihres Lebens die Entscheidungsgewalt über ihr Vermögen nicht aus der Hand geben müssen, sondern weiterhin aktiv steuern und kontrollieren können.

Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung der Vermögensnachfolge, bei der sowohl die Interessen der derzeitigen als auch der zukünftigen Generationen berücksichtigt werden können, während gleichzeitig steuerliche Optimierungen realisiert werden.

Familiengesellschaften können nicht nur neu gegründet, sondern auch durch Umwandlung ins Leben gerufen werden. Umwandlungsfähig sind z.B. Einzelunternehmen (Gewerbe, Freiberufler, e. K., Handwerksbetriebe), Personenhandelsgesellschaften (GbR, OHK, KG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG).

Gängige Umwandlungsarten sind:

  • Einzelunternehmen in GmbH, GmbH & Co. KG oder Holding
  • UG in GmbH
  • GmbH oder UG in Holding
  • Personengesellschaft in GmbH oder Holding

Wichtige Umwandlungsmethoden sind:

  1. Aufgeld-Sachagio
  2. Sachgründung
  3. Ausgliederung
  4. Abspaltung
  5. Aufspaltung
  6. Verschmelzung

Im Folgenden bieten wir einen Einblick in diese Thematik.

Zwei ineinander liegende Hände von Kind und Erwachsenem

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Was zeichnet Familiengesellschaften aus?

Familiengesellschaften bieten den strategischen Vorteil, eine geordnete Übergabe von Vermögenswerten an nachfolgende Generationen zu erleichtern, während die Entscheidungsmacht innerhalb der Familie erhalten bleibt. Insbesondere bei schwer teilbaren Vermögenswerten wie Immobilien erweisen sich vermögensverwaltende Familiengesellschaften als besonders vorteilhaft. Sie ermöglichen eine vorzeitige Weitergabe dieser Werte an die nächste Generation, ohne dass eine Zersplitterung des Vermögens oder ein Verlust der Kontrolle über die Vermögenswerte in Kauf genommen werden muss.

Zudem stellt die vermögensverwaltende Familiengesellschaft ein effektives Instrument zur Steueroptimierung dar. So kann beispielsweise bei Immobilien die ansonsten fällige Grunderwerbsteuer umgangen werden. Weiterhin ermöglicht sie die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten des Erblassers, wodurch die Bildung einer Erbengemeinschaft vermieden und die Vermögensübertragung primär durch den Wechsel der Gesellschafterstruktur gesteuert wird. Dies bietet auch bei der Einkommensteuer Möglichkeiten zur steuereffizienten Verteilung der Erträge unter den Gesellschaftern.

Abhängig von der gewählten Form der Familiengesellschaft, sei es eine GbR oder GmbH für direktere Kontrollmöglichkeiten durch Mehrheitsbeteiligungen oder eine KG, die eine Steuerung über die jeweilige Gesellschafterposition ermöglicht, lässt sich die Führung und Verwaltung des Familienvermögens flexibel gestalten.

Typische Konstellationen

Familiengesellschaften können als Kapital- oder Personengesellschaften errichtet werden, also z.B. als

  • GbR oder KG
  • GmbH/UG & Co. KG,
  • GmbH
  • oder Holding

Voraussetzungen Umwandlung Einzelunternehmen in Familien-GmbH

Die Ursprungsform kann ein gewerbliches Einzelunternehmen, ein Freiberufler, ein e.K. oder ein Handwerksbetrieb sein.

Die häufigsten Methoden der Umwandlung sind das Aufgeld-Sachagio und die Sacheinlage. Möglich sind aber auch Umwandlungen nach Einbringungsgesetz, wie etwa die Ausgliederung.

Voraussetzung der Umwandlung ist ein positives Eigenkapital – das Vermögen abzüglich der Schulden.

Das Stammkapital der Familien-GmbH. also 12.500 bzw. 25.000 €, wird im Fall  eines Aufgelds-Sachagio aus Mitteln des Einzelunternehmens eingezahlt. Bei den anderen Umwandlungsmethoden erfolgt eine Barkapitalersetzung.

Voraussetzungen Umwandlung  Einzelunternehmens in Familien-Holding

Eine  häufige  Umwandlungsart ist auch die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Familien-Holding, meist eine GmbH Holding.

Ursprungsrechtsform kann auch hier ein gewerbliches Einzelunternehmen, ein Freiberufler, die Firma eines e.K. oder auch eines Handwerkbetrieb sein.

Häufigste Umwandlungsmethode ist das Aufgeld-Sachagio, gefolgt von der Sacheinlage.  Umwandlungen nach dem Einbringungsgesetz sind ebenfalls möglich. Wird die  Ausgliederung gewählt, muss das Einzelunternehmen bereits ein e.K. sein oder in einem Vorschritt zu einem e.K. umgewandelt werden.

Voraussetzung der Umwandlung ist auch hier ein positives Eigenkapital des Ursprungsunternehmens

Das Stammkapital der Ziel-Familiengesellschaft stammt im Fall eines Aufgelds-Sachagio  aus Mitteln des Einzelunternehmens.

Es erfolgt eine Umkehr des üblichen Umwandlungs- bzw. Gründungsablaufs:

  1. Zuerst erfolgt eine Umwandlung der Ursprungsgesellschaft in die operative Holding-Tochter
  2. Danach werden die Anteile der operativen Holding-Tochter als Aufgeld-Sachagio oder im Wege einer Sachgründung in die Holding-Mutter eingebracht (“Anteilstausch”).

Typische Umwandlungsmethoden Einzelunternehmen in Familien- Holding

1. Einzelunternehmen in operative Tochter, meist GmbH

    • Aufgeld-Sachagio
    • Sachgründung
    • Ausgliederung
    • Selten: Abspaltung, Aufspaltung, Verschmelzung

2. Operative  Tochter in Holding

    • Aufgeld-Sachagio
    • Sachgründung

Voraussetzungen Umwandlung GmbH oder UG in eine Familien-Holding

Häufig erfolgt auch eine Umwandlung einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG) in eine Familien-Holding, i.d.R. eine GmbH Holding.

Als Umwandlungsmethode wird meist das Aufgeld-Sachagio gewählt. gefolgt von der Sacheinlage. Mangels Interesse an einer Gesamtrechtsnachfolge kommen die Methoden des Umwandlungsgesetzes eher nicht zur Anwendung.

Die Gesellschafter bleiben gleich und halten alle Geschäftsanteile der Mutter. Deshalb ist die Sperrfirst des § 22 UmwG  nicht einzuhalten, sondern es gilt nur eine jährliche Anzeigepflicht, dass Anteile nicht an Dritte veräußert wurden.

Voraussetzungen Umwandlung UG in Familien-GmbH

Eine weitere  häufige Umwandlungsart ist die Umwandlung einer UG in eine Familien-GmbH.

Häufigste Umwandlungsmethode ist dabei die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftereinlagen. Dabei bringen die Gesellschafter eine Bar- oder  Sacheinlage, deren Höhe  die Differenz zwischen der schon erbrachten UG-Stammeinlage und der mindestens zur Gründung erforderlichen 12.500 € ausmacht,  ein.

Eine weitere Umwandlungsmethode ist die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Diese ist allerdings  weniger gebräuchlich, da dann ein Wirtschaftsprüfer einen “uneingeschränkten Bestätigungsvermerk”, faktisch eine Unternehmensbewertung, erstellen muss.

Zur Umwandlung einer UG in eine GmbH ist zunächst ein Gesellschafterbeschluss über die Kapitalerhöhung zu fassen. Erforderlich ist ferner ein Notartermin zur Beglaubigung der Änderung der Satzung. Nach Einzahlung des Differenzbetrags zwischen dem Stammkapital der UG und der  GmbH kann die Handelsregisteranmeldung der Änderung der Firma erfolgen.

Voraussetzungen Umwandlung  Einzelunternehmens in Familien-GmbH & Co. KG

Eine häufige  Umwandlungsart – gerade bei Familiengesellschaften zum Zweck einer vorweggenommenen Erbfolge – ist die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG. Die GmbH & Co. KG bietet nicht an der Geschäftsführung beteiligten  Familienmitgliedern Steuervorteile. Auch können sie weniger kompliziert beteiligt werden als etwa  bei einer GmbH.

Ursprungsrechtsform kann ein  Einzelunternehmen oder auch eine im Eigeninteresse verwaltete Immobilie sein.

Als Umwandlungsmethode wird meist das Aufgeld-Sachagio oder die Sacheinlage gewählt.  Umwandlungen nach dem Einbringungsgesetz, etwa die Ausgliederung, kommen aber auch vor.

Voraussetzung der Umwandlung ist ein positives Eigenkapital des Ursprungsunternehmens. Das Stammkapital der Ziel-Familiengesellschaft (12.500 bzw. 25.000 € für die GmbH) wird beim Aufgeld-Sachagio aus  Mitteln des Ursprungsunternehmens eingezahlt. Bei den übrigen Umwandlungsmethoden erfolgt eine Barkapitalersetzung,

Voraussetzungen Umwandlung GbR, OHG oder KG in Familien-GmbH oder Holding

Nicht selten wird auch eine Personengesellschaft (GbR, OHG oder KG) in eine Familien-GmbH oder  Holding umgewandelt, bei der Holding meistens in eine GmbH Holding.

Die häufigste Umwandlungsmethode ist dabei das Aufgeld-Sachagio, die einfach und schnell durchzuführen ist. Darauf folgt die etwas komplexere Sacheinlage. Auf diese beiden Methoden folgen mit deutlichem Abstand die Umwandlungen nach dem Einbringungsgesetz, unter ihnen insbesondere die Ausgliederung, die im ersten Umwandlungsschritt (OHG oder KG zur GmbH) Anwendung finden und voraussetzen, dass das Ursprungsunternehmen bereits eine OHG oder KG ist oder eine GmbH in einem Vorschritt zu einer OHG umgewandelt wird.

Im Fall der Holding erfolgt eine Umkehr des üblichen Umwandlungsablaufs:

  1.  Umwandlung der Ursprungsgesellschaft in die operative Tochter
  2.  Anteile der operativen Tochter werden als Aufgeld-Sachagio oder im Wege einer Sachgründung in die Holding-Mutter eingebracht (“Anteilstausch”).

Voraussetzung für die Umwandlung ist ein positives Eigenkapital der Ursprungs-GbR,  OHG oder KG.  Das Stammkapital der Ziel-Familien-GmbH (12.500 bzw. 25.000 € ) wird beim Aufgeld-Sachagio aus den Mitteln des Ursprungsunternehmens eingezahlt. Bei den übrigen, insgesamt komplexeren Umwandlungsmethoden kommt es zur Barkapitalsersetzung.

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Ablauf der Umwandlung bei Gründung

  • Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung

    Für die Umwandlung Ihres Unternehmens in eine Familiengesellschaft können Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Sie erhalten einen Überblick über die Umwandlungsarten, ihre Anforderungen, Folgen, Rechtsformen usw.

  • Schritt 2 - Anwaltliche Umwandlungsberatung

    Sie erhalten eine anwaltliche Gründungs- und Umwandlungsberatung.  Ihr Vorhaben wird  aus der rechtlichen Perspektive ausgeleuchtet und auf dieser Basis ein individueller Gründungs- und Umwandlungsplan aufgestellt.

     

    Schritt 2 - Anwaltliche Umwandlungsberatung

  • Schritt 3 - Entwurf der Gründungs- und Umwandlungsstruktur

    Auf Grundlage der Informationen des Beratungsgespräches entwerfen wir Ihre individuelle Gründungs- und Umwandlungsstruktur für Ihr Vorhaben.

  • Schritt 4 - Geschäftsbezeichnung/ ggf. Prüfung des Firmennamens

    Eine Familien-GbR hat keinen Firmennamen, aber muss unter einer akzeptierten Bezeichnung agieren.

    Bei den anderen Rechtsformen führen wir bei der für Ihr Zielunternehmen zuständigen IHK / HWK eine firmenrechtliche Voranfrage bzgl. des Firmennamens durch. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort vermieden.

    Schritt 4 - Geschäftsbezeichnung/ ggf. Prüfung des Firmennamens

  • Schritt 5 - Erstellung der Gründungs- und Umwandlungsunterlagen

    Es werden die erforderlichen Umwandlungsunterlagen erstellt. Dies übernimmt Ihr persönlicher Gründungs- und Umwandlungsrechtsanwalt. Ihr Steuerberater erstellt die steuerlichen Unterlagen (Bilanzen. ggf. Bewertungen usw.).

    • Aufgeld-Sachagio:  Einbringungsvertrag und Anpassung der Zielgesellschaftssatzung – Bilanz zum Stichtag
    • Sachgründung:  Einbringungsvertrag  und Anpassung der Zielgesellschaftssatzung – Bilanz zum Stichtag und Werthaltigkeitsbescheinigung
    • Ausgliederung (§§ 123 ff. UmwG): Ausgliederungserklärung, Anmeldung, Sachgründungsberichtsvorentwurf – Bilanz zum Stichtag, Sachgründungsbericht, Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre
    • Abspaltung (§§ 123 ff. UmwG): Spaltungs- und Übernahmevertrag, Beschluss, Anmeldung, Sachgründungsberichtsvorentwurf – Bilanz zum Stichtag, Sachgründungsbericht, Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre
    • Aufspaltung (§§ 123 ff. UmwG): Spaltungsplan, Beschluss, Anmeldung, Sachgründungsberichtsvorentwurf – Bilanz zum Stichtag, Sachgründungsbericht, Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre
    • Verschmelzung (§§ 123 ff. UmwG): Verschmelzungsvertrag und -plan, Beschluss, Anmeldung, Sachgründungsberichtsvorentwurf – Bilanz zum Stichtag, Sachgründungsbericht, Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre
  • Schritt 6 - Ggf. notarielle Beurkundung der Gründung und Umwandlung

    Es folgt erforderlichenfalls der Notartermin für die Beurkundung der Gründungs- und Umwandlungsunterlagen.

    Schritt 6 - Ggf. notarielle Beurkundung der Gründung und Umwandlung

  • Schritt 7 - Kontoeröffnung, ggf. Stammkapitaleinzahlung

    Für die Ziel-Familiengesellschaft wird ein Geschäftskonto eröffnet. Erforderlichenfalls (z.B. GmbH)  wird das Stammkapital eingezahlt.

    Beim Aufgeld -Sachagio stammt das Kapital aus den Mitteln des Ursprungsunternehmens, bei den anderen Umwandlungsmethoden kommt es zur Barkapitalsersetzung.

    Nach der Einbringung befinden sich die Mittel wieder im Unternehmen und Unternehmenskreislauf, so dass Ihnen dadurch keine zusätzlichen, nicht aus dem Unternehmen stammenden Kosten entstehen-

  • Schritt 8 - Ggf. Handelsregistereintrag

    Im Anschluss kann die Ziel-Familiengesellschaft erforderlichenfalls ins Handelsregister eingetragen werden.

    Schritt 8 - Ggf. Handelsregistereintrag

  • Schritt 9 - Steueranmeldung, ggf. Eröffnungsbilanz

    Es erfolgt ferner die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. erforderlichenfalls eine Eröffnungsbilanz-Erstellung und  ggf. auch eine gewerbliche Anmeldung beim Gewerbeamt.

  • Schritt 10 - Transparenzregister

    Die durch Umwandlung entstehenden Gesellschaften sowie die “wirtschaftlich Berechtigten” Gesellschafter werden in das Transparenzregister eintragen

    Schritt 10 - Transparenzregister

  • Schritt 11 - Bei Holding: Zweite Ebene

    Bei der Umwandlung in eine Familien-Holding wird noch die zweite Gründungsebene “ausgegründet”, mit Beurkundung, Geschäftskonto, Stammkapitaleinzahlung, Handelsregistereintragung, Steueranmeldung,  Eröffnungsbilanzerstellung, Gewerbeanzeige und Transparenzregistereintrag.

  • Schritt 12 - Anwaltliche Abschlussberatung

    Um die Vorteile der nun durch Umwandlung gegründeten Ziel-Familiengesellschaft voll ausschöpfen zu können, erhalten Sie zu Schluss noch eine anwaltliche Abschlussberatung.

    Schritt 12 - Anwaltliche Abschlussberatung

Überblick Ablauf Umwandlung nach einer erfolgten Gründung

Die Umwandlung Ihres Unternehmens nach einer bereits erfolgten Gründung durch Einbringung oder zur Aufnahme in ein bestehendes Unternehmen erfolgt in den folgenden Schritten:

1. Kostenlose Erstberatung

2. Anwaltliche Umwandlungsberatung

3. Entwurf der Umwandlungsstruktur

4. Erstellung der Umwandlungsunterlagen

5. Notarielle Beurkundung der Umwandlung

6. Abschlussberatung

Vorteile und Nachteile der Umwandlung in eine Familiengesellschaft

Vorteile

  • VERMÖGENSBÜNDELUNG UND SCHUTZ

    In der Familiengesellschaft können Sie Familienvermögen bündeln und vor dem Zerfall im Erbfall, bei Scheidungen oder Gläubigerzugriff schützen.

  • Vermögensweitergabe

    Das Familienvermögen kann über Generationen weitergegeben werden,  einfach durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen

  • Kontrollerhalt

    Sie können, auch wenn das Vermögen frühzeitig auf Kinder, Enkel usw. übertragen wird, die Kontrolle und Verfügungsgewalt  behalten, etwa als Geschäftsführer, durch  Stimmrechte, Beschränkungen oder andere Regelungen im  Gesellschaftsvertrag.

  • STEUERVERGÜNSTIGUNGEN

    Sie können Steuervergünstigungen nutzen, z.B.

    Erbschafts- und Schenkungssteuer (sukzessive Vermögen an die Kinder übertragen und dabei  jeweils Freibeträge nutzen.) oder

    Einkommensteuer (günstige Verteilung der Einkünfte auf Gesellschafter) oder

    Grunderwerbsteuer für Immobilien (entfällt zumeist)

  • Vorteile des Aufgeldes-Sachagio

    Schnell und einfach

    Niedrigste Steuerberaterkosten

  • Vorteile der Sachgründung

    Schnell und einfach

    Moderate Steuerberaterkosten

    Ersetzung der Bareinlage

  • Vorteile der Umwandlung nach Umwandlungsgesetz

    Gesamtrechtdnachfolge

    Ersetzung der Bareinlage

Nachteile

  • Kosten

    Die Umwandlung in eine Familiengesellschaft kostet. Dazu gehören Beratungs-, Notar- und ggf. auch Register-/Eintragungskosten usw.

  • VERWALTUNGSAUFWAND

    Für die Gesellschaft fällt auch Verwaltungs­aufwand an, je nach Rechtsform ist z.B. ein Jahresabschluss zu erstellen.

  • STIMMRECHTE

    Wenn Entscheidungen zu treffen sind oder der  Gesellschaftsvertrag geändert werden soll, sind  dazu entsprechende Stimmenmehrheiten erforderlich.

  • Nachteile des Aufgeldes-Sachagio


    Keine Ersetzung der Bareinlage

    Keine Gesamtrechtsnachfolge

  • Nachteile Sachgründung

    Aufwändiger als Aufgeld-Sachagio
    Keine Gesamtrechtsnachfolge

  • Nachteile der Umwandlung nach Umwandlungsgesetz

    Aufwändiger und langwieriger
    Hohe Steuerberaterkosten

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Dauer der Umwandlung

Die Umwandlung nimmt je nach Umwandlungsmethode 14 Tage, 21 Tage oder 2 Monate in Anspruch

    • 1. Umwandlungsberatung und Erstellung der Umwandlungsunterlagen durch uns – werden mit den Gründungsunterlagen erstellt
    • 2. Erstellung der Betriebswirtschaftlichen Unterlagen wie der Bilanz durch den Steuerberater
      • Aufgeld-Sachagio – durchschnittlich 14 Tage
      • Sachgründung – durchschnittlich 21 Tage
      • Umwandlung nach Umwandlungsgesetz wie Ausgliederung, Abspaltung, Aufspaltung oder Verschmelzung – durchschnittlich 2 Monate

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Vergleich unterschiedlicher Umwandlungsarten

EINBRINGUNG AUFGELD-SACHAGIOEINBRINGUNG SACHGRÜNDUNGAUSGLIEDERUNG (§§ 123 FF. UMWG)ABSPALTUNG (§§ 123 FF. UMWG)AUFSPALTUNG (§§ 123 FF. UMWG)VERSCHMELZUNG (§§ 123 FF. UMWG)
UNTERNEHMENSARTAlleAlleÜbertragender Rechtsträger ist ein Handelsunternehmen wie e.K., OHG, usw.Übertragender Rechtsträger ist ein HandelsunternehmenÜbertragender Rechtsträger ist ein HandelsunternehmenÜbertragender Rechtsträger ist ein Handelsunternehmen
ABLAUF UND UNTERLAGENGründungsunterlagen für Familiengesellschaft

Einbringungsunterlagen

Notarielle Beurkundung

Bilanz zum Stichtag

Wie bei Einbringung Aufgeld Sachagio

Zusätzlich: Wertbestimmung

Wie bei Einbringung Sachgründung

Zusätzlich:

– Vertragsinventur

– Unterrichtungen und Berücksichtigung Change of Control Klauseln

Wie bei AusgliederungWie bei AusgliederungWie bei Ausgliederung
FOLGENFormwechsel

Steuerliche Wirkung der Einbringung zum Stichtag (8 Monate Rückwirkung)

Steuererleichterte Entnahme

Wie bei Einbringung Aufgeld Sachagio

Zusätzlich: Ersetzung einer Bareinlage des Zielunternehmens

Wie bei Einbringung Sachgründung

Zusätzlich:

Nachhaftung für Altverbindlichkeiten (5 Jahre)

Gesamtrechtsnachfolge

Wie bei Ausgliederung

Unterschiede:

Statt Formwechsel: Unternehmensteil wird zum Zielunternehmen, übertragendes Unternehmen bleibt bestehen

Wie bei Ausgliederung

Unterschiede:

Statt Formwechsel: Übertragendes Unternehmen wird in mehrere Zielunternehmen aufgespalten

Wie bei Ausgliederung

Unterschiede:

Statt Formwechsel: Übertragendes Unternehmen wird in mehrere Zielunternehmen aufgespalten

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Vertrag Stille Gesellschaft

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin an einem Vertragsentwurf für mich als Einzelperson als stillen Gesellschafter in einem neu gegründeten Unternehmen, bestehend auch aus einer Person, interessiert. Was kostet so ein Entwurf ?? Mit freundlichen Grüßen, A. B. REIM

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