Nachfolge durch Verkauf an Dritte
Die Übergabe eines Unternehmens kann auch durch einen Verkaufsprozess erfolgen, wobei potenzielle Käufer sowohl Investoren als auch bisherige Konkurrenten sein können.
Eine Möglichkeit ist die Fusion (Merger), bei der sich zwei oder mehrere Unternehmen zusammenschließen, um entweder ein neues Unternehmen zu gründen oder unter der Flagge eines bestehenden weiterzuführen. Die Zwecke dahinter können vielfältig sein, wie etwa die Steigerung der Marktpräsenz, das Nutzen von Synergien oder die Erweiterung des Produktangebots.
Eine andere Option stellt die Übernahme (Acquisition) dar, bei der ein Unternehmen ein anderes kauft und dieses entweder als separate Einheit weiterführt oder komplett in seine Strukturen integriert. Übernahmen zielen häufig darauf ab, in neue Märkte einzudringen, Konkurrenz zu reduzieren oder Zugang zu speziellen Ressourcen oder Technologien zu erhalten.
Im Vorfeld eines Kaufs führen Käufer in der Regel eine umfassende Überprüfung, die sogenannte Due Diligence, durch. Dieser Prozess soll ein genaues Bild des Unternehmens zeichnen und mögliche Risiken aufdecken, die den Unternehmenswert oder die Kaufbedingungen beeinflussen könnten. Zu den Bereichen der Due Diligence gehören unter anderem die finanzielle Prüfung (Analyse der Finanzdaten und Prognosen), die rechtliche Prüfung (Überprüfung von Verträgen, Rechtsstreitigkeiten etc.), die operationelle Prüfung (Bewertung der Geschäftsprozesse und Strukturen) sowie die technische Prüfung (Untersuchung der Technologie, Ausrüstung und Infrastruktur).
Es ist essenziell, bei der Ausarbeitung eines Unternehmenskaufvertrags Rechtsrat einzuholen. Die Entscheidung zwischen einem Vermögenserwerb (Asset Deal) und einem Anteilserwerb (Share Deal) hängt z.B. von zahlreichen Faktoren ab, wie der Struktur des Zielunternehmens, der steuerlichen Situation und den spezifischen Zielen und Risiken der Beteiligten.
Bei einem Asset Deal kauft der Erwerber spezifische Vermögensgegenstände des Unternehmens, wie Maschinen oder Patente, ohne automatisch alle Verbindlichkeiten zu übernehmen. Dieser Weg ist vorteilhaft, wenn nur Interesse an bestimmten Teilen des Unternehmens besteht oder bestimmte Risiken vermieden werden sollen, kann aber steuerlich komplex sein.
Im Gegensatz dazu erwirbt der Käufer bei einem Share Deal die Anteile des Unternehmens und somit das gesamte Unternehmen mit allen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Dieser Vorgang ist in der Regel schneller und steuerlich unter Umständen günstiger, birgt jedoch das Risiko, auch unerkannte Verbindlichkeiten zu übernehmen.