Die Kosten für das Aufsetzen einer Gesellschaftervereinbarung können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören die Komplexität der Vereinbarung, der Umfang der zu regelnden Sachverhalte, die Notwendigkeit spezialisierter rechtlicher Beratung sowie die Kosten für eventuelle notarielle Beurkundungen. Hier einige der Hauptkostenpunkte, die bei der Erstellung einer Gesellschaftervereinbarung typischerweise anfallen:
Anwaltskosten: Die Ausarbeitung einer Gesellschaftervereinbarung erfordert in der Regel die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, der auf Gesellschaftsrecht spezialisiert ist. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Zeitaufwand und der Komplexität der Vereinbarung.
Notarkosten: Wenn die Vereinbarung Regelungen enthält, die einer notariellen Beurkundung bedürfen (z.B. die Übertragung von GmbH-Anteilen, Vorkaufsrechte, Optionen usw.), fallen zusätzlich Notarkosten an. Die Kosten der Beurkundung richten sich nach dem Unternehmenswert und können entsprechend hoch sein.
Sonstige Gebühren und Auslagen: Neben den Anwalts- und Notarkosten können weitere Kosten für die Einholung von Auskünften, die Beschaffung von Unterlagen oder für die Durchführung von Gesellschafterversammlungen anfallen, sofern diese für die Vorbereitung oder Umsetzung der Vereinbarung erforderlich sind.
Interne Kosten: Zu berücksichtigen sind auch interne Kosten, etwa für die Zeit, die Geschäftsführer und Gesellschafter aufwenden müssen, um sich mit der Vereinbarung zu beschäftigen, Verhandlungen zu führen und Entscheidungen zu treffen.
Bei Investoren: Eine Gesellschaftervereinbarung oder ein Investorenvertrag legt die Bedingungen für den Einstieg eines Investors fest. Dazu gehören die Bewertung des Unternehmens sowie die Höhe des Eigen- und Fremdkapitals.