• Jahresabschluss für Selbstständige

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Jahresabschluss für Selbständige, Gründer, Einzelunternehmer

Der Jahresabschluss ist die handelsrechtliche Rechnungslegung eines Unternehmens oder Kaufmanns mit Eintrag im Handelsregister. Er stellt die Dokumentation aller Geschäftsvorfälle innerhalb des Unternehmens dar. Betrachter könnten dank ihm die Mittelherkunft und die Mittelverwendung eines Unternehmens nachvollziehen.

Selbstständige Einzelpersonen können durchaus zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sein. Einzelunternehmer und Einzelkaufleute müssen aber dann keinen Jahresabschluss einreichen, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren der Umsatz weniger als 600.000 € und der Jahresüberschuss weniger als 60.000 € aufweist. Freiberufler und Kleinunternehmer sind von der Pflicht ausgenommen.

Gründer unterliegen gerade in der Startphase einem erhöhten Risiko. Gerade im steuerrechtlichen Bereich warten nicht zu unterschätzende Risiken. Wir empfehlen daher die Ausgliederung des Jahresabschlusses als Gründer. Als erfahrene Kanzlei im Unternehmensrecht übernehmen wir dieses Risiko für Sie.

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