Steuern sparen – 8 Tipps:
Außer durch die Wahl der geeigneten Rechtsform zur Steueroptimierung lassen sich Steuern vor allem durch das Nutzen von Steuererleichterungen sparen sowie dadurch, dass der Gewinn durch Abzüge gemindert wird, z.B. durch Betriebsausgaben.
Tipp 1 – Erleichterungen bei Gewerbe- und Umsatzsteuer
Einzelne Gewerbebetriebe müssen bei Erträgen bis derzeit 24.500 Euro keine Gewerbesteuer zahlen. Davon kann auch profitieren, wer einen Betrieb in mehrere Einzelbetriebe aufspaltet,
Kleinunternehmer, deren Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, müssen keine Umsatzsteuer ausweisen (§ 19 UStG).
Tipp 2 – Fahrzeuge
Gehören Fahrzeuge zum Betriebsvermögen, lassen sich Aufwendungen für sie steuerlich als Betriebsausgaben abziehen. Neu gekaufte Firmenwagen werden über sechs Jahre abgeschrieben.
Bei einer geschäftlichen Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent können die realen Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden. Ab 50 Prozent geschäftlicher Nutzung gehören Fahrzeuge als Einlage zum Betriebsvermögen.
Tipp 3 – Arbeitszimmer
Wer keinen externen Büroarbeitsplatz hat, kann Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen, d.h. Miete, Stromkosten usw. Wer ohne eigenes Arbeitszimmer von zu Hause arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale geltend machen.
Tipp 4 – Arbeitsmittel
Büroeinrichtung, Computer usw. können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, zumindest der Anteil der beruflichen Nutzung.
Auch Business-Software und Kosten der geschäftlichen Online-Präsenz werden bei der Steuer berücksichtigt.
Tipp 5 – Fortbildung
Kosten für Schulungen, Fachliteratur usw. können ebenfalls abgesetzt werden.
Tipp 6 – Abschreibungen
Größere Anschaffungen werden nicht sofort abgesetzt, sondern abgeschrieben. Das heißt, der Wertverlust wird über mehrere Jahre steuermindernd von den Einnahmen abgezogen.
Tipp 7 – Bewirtung
Auch Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass können steuerlich geltend gemacht werden. Wird dafür ein Saal gemietet, können die Mietkosten komplett abgesetzt werden. Im Übrigen kommt es darauf an, ob die Belegschaft auf Firmenveranstaltungen bewirtet wird oder es um andere Anlässe geht, z.B. ein Geschäftsessen (dann sind nur max. 70 Prozent absetzbar).
Tipp 8 – Investitionsabzugsbetrag
Aufgrund von § 7 g des Einkommenssteuergesetzes können Unternehmen bis maximal 200.000 Euro Jahresgewinn einen Teil ihrer voraussichtlichen Investitionen der nächsten drei Jahre schon für das aktuelle Jahr ansetzen. Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten können sie bereits vor der Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter gewinnmindernd abziehen.