Steuerberatung, Steueroptimierung, Steuergestaltung

Steuerberatung, Steueroptimierung, Steuergestaltung
Steueroptimierung, Steuergestaltung
Als Gründer eines neuen Unternehmens kommen verschiedene Steuerarten auf Sie zu, die je nach der gewählten Rechtsform Ihres Unternehmens variieren können. Zu diesen Steuern gehören unter anderem die Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer.
Hier erhalten Sie wichtige Informationen über die Besteuerung für Selbständige, erfahren, wer steuerpflichtig ist und welche gängigen Fehler im Umgang mit Steuern vermieden werden sollten.

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Wie erfolgt die Besteuerung unternehmerischer Einkünfte?
Die Besteuerung Ihrer unternehmerischen Einkünfte und Gewinne ist ein wesentlicher Bestandteil der Selbstständigkeit, wobei die spezifischen Steuerarten von der Rechtsform Ihres Unternehmens abhängen. Es ist ratsam, sich schon vor dem Start in die Selbstständigkeit eingehend mit den Steuerpflichten auseinanderzusetzen.
Wir stellen hier die wichtigsten Steuerarten vor, die für Selbstständige relevant sind, und erläutern diese näher.
Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit können viele Weichen gestellt werden, um die Besteuerung des Unternehmens möglichst günstig zu gestalten.
Einzelunternehmer und Personengesellschaften
Einzelunternehmer oder Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) zahlen Einkommensteuer, ggf. auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Daneben fallen noch Gewerbesteuer (außer bei Freiberuflern) sowie Umsatzsteuer an.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften, wie GmbH, UG oder AG, zahlen dagegen Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer sowie ebenfalls Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
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Personengesellschaft/ Einzelunternehmen versus Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft/Einzelfirma
Einkommensteuer
Personengesellschaft und Einzelunternehmer zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn. Sonder- und Betriebsausgaben werden dabei abgezogen
In Deutschland sind die Einkommensteuersätze progressiv gestaltet, was bedeutet, dass sie mit steigendem Einkommen anwachsen. Höhere Einkünfte führen zu einem höheren Steuersatz. Dieser liegt zwischen 14 und 42 Prozent bzw. 45 Prozent, bei den höchsten Einkommen.
Wer nur Verluste einfährt. der hat keine Einkommenssteuer zu zahlen. Außerdem gilt für Selbstständige ein Grundfreibetrag.
Wer der katholischen oder evangelischen Kirche angehört hat ferner Kirchensteuer zu zahlen.
Hinzu kommen kann – je nach Einkommenshöhe – der Solidaritätszuschlag von maximal 5,5 Prozent. Hier sind Freigrenze und Milderungszone zu beachten.
Einkommenssteuervoranmeldung
Selbstständige haben i.d.R. viermal im Jahr eine Vorauszahlung zu leisten. Bei der Einkommensteuer-Vorauszahlung schätzt das Finanzamt auf Basis der letzten Einkommensteuererklärung oder der erwarteten Einkünfte für das laufende Jahr die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer. Anschließend teilt es dem Steuerpflichtigen mit, in welcher Höhe und in welchen Zeitabständen (üblicherweise vierteljährlich) er Vorauszahlungen leisten muss. Diese Vorauszahlungen werden dann mit der tatsächlich geschuldeten Einkommensteuer, die nach Abgabe der Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr ermittelt wird, verrechnet. Ziel ist es, eine hohe Nachzahlung am Ende des Veranlagungszeitraums zu vermeiden und die Steuerlast gleichmäßiger über das Jahr zu verteilen.
Gewerbesteuer
Wer ein Gewerbe angemeldet hat, der muss auf seinen Gewinn/Gewerbeertrag Gewerbesteuer zahlen. Für die Höhe spielt neben der Steuermesszahl von 3,5 Prozent auch der kommunale Hebesatz eine Rolle. Er liegt bei mindestens 200 Prozent, kann je nach Stadt aber auch erheblich höher liegen.
Bei Gewerbeerträgen unter derzeit 24.500 EUR fällt keine Gewerbesteuer an.
Umsatzsteuer
Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben außerdem Umsatzsteuer zu zahlen. Ausnahmen hiervon gelten nur für Kleinunternehmer unter 22.000€ Jahresumsatz.
Der Satz liegt bei 19 Prozent, bei einigen Leistungen gilt ein reduzierter Satz von 7 Prozent. Die Umsatzsteuer ist meist monatlich zu berechnen, dem Finanzamt zu melden und bis zum 10. des Folgemonats zu zahlen. Bei niedriger Steuer im Vorjahr kann auch eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung gewährt werden. Es gibt zudem die Möglichkeit einer Dauerfristverlängerung, durch die Unternehmer die Umsatzsteuervoranmeldung und die Zahlung um einen Monat verschieben können. Dies erfordert jedoch einen Antrag beim Finanzamt.
Unternehmer können bei Waren und Dienstleistungen, die sie selbst erwerben, ferner einen so genannten Vorsteuerabzug vornehmen. Die auf sie berechnete Umsatzsteuer kann von der selbst zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen werden.
Lohnsteuer
Für Mitarbeiter sind Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialabgaben abzuführen.
Kapitalgesellschaft
Körperschaftssteuer
Kapitalgesellschaften zahlen statt Einkommensteuer die Körperschaftsteuer. Sie beträgt 15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen (Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben) plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Es gibt hier keine Freibeträge.
Kapitalertragssteuer
Kapitalgesellschaften haben ferner Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abzuführen. Sie ist für Gewinnausschüttungen zu entrichten.
Umsatzsteuer
Hinsichtlich der Umsatzsteuer gelten die selben Regeln wie bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften.
Gewerbesteuer
Auch bei der Gewerbesteuer bestehen keine Unterschiede zu Einzelunternehmern und Personengesellschaften. Es gibt hier allerdings keine Freibeträge.
Lohnsteuer
Hinsichtlich der Lohnsteuer gilt dasselbe wie bei Personengesellschaft und Einzelunternehmen.
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Steuern sparen – 8 Tipps:
Außer durch die Wahl der geeigneten Rechtsform zur Steueroptimierung lassen sich Steuern vor allem durch das Nutzen von Steuererleichterungen sparen sowie dadurch, dass der Gewinn durch Abzüge gemindert wird, z.B. durch Betriebsausgaben.
Tipp 1 – Erleichterungen bei Gewerbe- und Umsatzsteuer
Einzelne Gewerbebetriebe müssen bei Erträgen bis derzeit 24.500 Euro keine Gewerbesteuer zahlen. Davon kann auch profitieren, wer einen Betrieb in mehrere Einzelbetriebe aufspaltet,
Kleinunternehmer, deren Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, müssen keine Umsatzsteuer ausweisen (§ 19 UStG).
Tipp 2 – Fahrzeuge
Gehören Fahrzeuge zum Betriebsvermögen, lassen sich Aufwendungen für sie steuerlich als Betriebsausgaben abziehen. Neu gekaufte Firmenwagen werden über sechs Jahre abgeschrieben.
Bei einer geschäftlichen Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent können die realen Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden. Ab 50 Prozent geschäftlicher Nutzung gehören Fahrzeuge als Einlage zum Betriebsvermögen.
Tipp 3 – Arbeitszimmer
Wer keinen externen Büroarbeitsplatz hat, kann Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen, d.h. Miete, Stromkosten usw. Wer ohne eigenes Arbeitszimmer von zu Hause arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale geltend machen.
Tipp 4 – Arbeitsmittel
Büroeinrichtung, Computer usw. können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, zumindest der Anteil der beruflichen Nutzung.
Auch Business-Software und Kosten der geschäftlichen Online-Präsenz werden bei der Steuer berücksichtigt.
Tipp 5 – Fortbildung
Kosten für Schulungen, Fachliteratur usw. können ebenfalls abgesetzt werden.
Tipp 6 – Abschreibungen
Größere Anschaffungen werden nicht sofort abgesetzt, sondern abgeschrieben. Das heißt, der Wertverlust wird über mehrere Jahre steuermindernd von den Einnahmen abgezogen.
Tipp 7 – Bewirtung
Auch Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass können steuerlich geltend gemacht werden. Wird dafür ein Saal gemietet, können die Mietkosten komplett abgesetzt werden. Im Übrigen kommt es darauf an, ob die Belegschaft auf Firmenveranstaltungen bewirtet wird oder es um andere Anlässe geht, z.B. ein Geschäftsessen (dann sind nur max. 70 Prozent absetzbar).
Tipp 8 – Investitionsabzugsbetrag
Aufgrund von § 7 g des Einkommenssteuergesetzes können Unternehmen bis maximal 200.000 Euro Jahresgewinn einen Teil ihrer voraussichtlichen Investitionen der nächsten drei Jahre schon für das aktuelle Jahr ansetzen. Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten können sie bereits vor der Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter gewinnmindernd abziehen.
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Steueroptimierung und -gestaltung mit Steuerberater
Steuerberater spielen eine zentrale Rolle bei der Optimierung der Steuerlast für Unternehmen. Durch ihre Expertise können sie verschiedene Strategien anwenden, um die steuerliche Belastung zu minimieren und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern. Hier einige Schlüsselbereiche, in denen Steuerberater zur Steueroptimierung beitragen können:
- Steuerplanung und -gestaltung: Steuerberater helfen bei der Entwicklung einer effektiven Steuerstrategie, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele des Unternehmens zugeschnitten ist. Dies kann die Wahl der richtigen Rechtsform, die Umwandlung, die Nutzung steuerlicher Vergünstigungen und die Planung von Geschäftstransaktionen umfassen, um die Steuerbelastung zu minimieren.
- Nutzung von Steuervergünstigungen und -befreiungen: Sie identifizieren relevante Steuervergünstigungen, -befreiungen und -ermäßigungen, für die das Unternehmen qualifiziert ist, und stellen sicher, dass diese optimal genutzt werden.
- Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen: Steuerberater beraten bezüglich der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen, um zukünftige Investitionen steuerlich vorteilhaft zu gestalten.
- Umsatzsteueroptimierung: Sie bieten Beratung zur optimalen Umsatzsteuerhandhabung an, inklusive der korrekten Anwendung von Steuersätzen, Vorsteuerabzug und Umsatzsteuervoranmeldungen.
- Nachfolgeplanung und Unternehmensübertragung: Sie unterstützen bei der steuereffizienten Gestaltung von Unternehmensnachfolgen und -übertragungen, um Steuerbelastungen für Übergeber und Übernehmer zu optimieren.
- Vertretung bei Betriebsprüfungen: Steuerberater vertreten Unternehmen in steuerrechtlichen Angelegenheiten bei Betriebsprüfungen, um die Interessen des Unternehmens bestmöglich zu wahren.
- Laufende Steuerberatung und Compliance: Sie sorgen für die Einhaltung aller steuerlichen Meldepflichten und fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen, um Strafen und Nachzahlungen zu vermeiden.
Indem sie diese und weitere Dienstleistungen anbieten, tragen Steuerberater maßgeblich dazu bei, die steuerliche Effizienz von Unternehmen zu maximieren und gleichzeitig die Einhaltung aller steuerlichen Vorschriften sicherzustellen.
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Vertrag Stille Gesellschaft
19 Juni 2018/1 Kommentar/in Stille GesellschaftSehr geehrte Damen und Herren, ich bin an einem Vertragsentwurf für mich als Einzelperson als stillen Gesellschafter in einem neu gegründeten Unternehmen, bestehend auch aus einer Person, interessiert. Was kostet so ein Entwurf ?? Mit freundlichen Grüßen, A. B. REIM
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