• Gemeinnützige Stiftung gründen : Bundesweit mit Anwalt

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Eine gemeinnützige Stiftung gründen

Eine gemeinnützige Stiftung ist eine Organisation, die Vermögen einem bestimmten Zweck widmet und diesen Zweck auf Dauer verfolgt. Das Stiftungsvermögen ist dauerhaft und zweckgebunden. Es wird in der Regel aus dem Stiftungskapital sowie ggf. aus Erträgen des Stiftungskapitals finanziert. Die große Mehrzahl der Stiftungen in Deutschland ist gemeinnützig.

Gemeinnützige Stiftungen können von Personen oder auch von Unternehmen, Vereinen usw. gegründet werden. Oft werden Stiftungen auch zur Nachlassverwaltung errichtet.

Stiftungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sind weitgehend steuerbefreit.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.