AGB erstellen oder prüfen lassen: Bundesweit vom Anwalt
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AGB erstellen oder prüfen lassen
Allgemeine Geschäftsbedingungen – auch „AGB“, „Allgemeine Verkaufsbedingungen“ oder „Kleingedrucktes“ genannt – sind die rechtliche Basis Ihrer Beziehung zu Ihrem Kunden.
AGB ermöglichen Ihnen
- Ihre Vertriebsabläufe zu vereinheitlichen und zu optimieren
- einen für Sie günstigen Rechtsrahmen zu wählen
- Rechtssicherheit zu schaffen.
AGB bieten Ihnen rechtliche Vorteile und optimieren Abläufe
AGB werden an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst. Dadurch erhalten Sie vorteilhafte rechtliche Regelungen und vereinheitlichen Ihre internen Abläufe. Wir erstellen individuell an Ihr Unternehmen angepasste AGB rechtssicher und zu einem Festpreis.
Inhaltsverzeichnis
Unsere Dienstleistungen
Andre Kraus, Fachanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

AGB Erstellung oder Prüfung online beauftragen oder Anfrage senden
Sie können die Erstellung oder die Prüfung Ihrer AGB direkt online beauftragen oder uns telefonisch oder über das Kontaktformular kontaktieren, um eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine kostenfreie Erstberatung zur Erstellung bzw. Prüfung Ihrer AGB. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer AGB Erstellung wie der richtigen Vertragsart oder den Kosten und dem Ablauf Ihrer AGB Erstellung.

Erstellung und Prüfung Ihrer AGB
Wir beginnen mit der Erstellung bzw der Prüfung Ihrer AGB. Dazu ermitteln wir per Fragebogen die Details zu Ihren AGB und Ihren Wünschen. In einem weiteren Gespräch legen wir Ihnen unseren Entwurf vor und arbeiten Ihre Änderungswünsche – falls vorhanden – in die AGB ein. Sie verfügen nun über rechtssichere und lückenlos erstellte AGB.
Was sind AGB?
Jeder, der beispielsweise jemals
- einen Artikel auf Amazon oder eBay bestellt
- etwas in einem Webshop gekauft
- eine Dienstleistung Online in Anspruch genommen
- einen Versicherungsvertag abgeschlossen
- sich in einem Fitnesstudio angemeldet oder
- einen Mobilfunkverag abgeschlossen hat
kennt sie: „AGB“, „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, „Allgemeine Verkaufsbedingungen“, „Vertragsbedingungen“, „Lieferungs- und Zahlungsbedingungen“ oder umgangssprachlich auch „das Kleingedruckte“.
AGB im Online und Offline Bereich
Typischerweise kommen AGB bei Onlinegeschäften in Form eines Links auf der Website des Anbieters im Footerbereich oder im Pull-Down-Menü der Navigation vor. Bei Onlineshops wird beim Bezahlvorgang ein Link zu den AGB und ein „Zustimmen“ Kästchen eingeblendet.
Bei Offline Dienstleistungen werden AGB meistens in einem zu unterschreibenden Unterlagenpaket mitgeliefert. Typische Beispiele sind Versicherungs oder Darlehensverträge.
Praktisch werden allgemeine Geschäftsbedingungen in den wenigsten Fällen wirklich komplett vom Kunden gelesen. Erhält der Kunde jedoch eine zumutbare Gelegenheit, sie zu lesen und umfassend zu verstehen, werden die AGB vollumfänglich Bestandteil des Vertrages. Sie werden Teil aller Geschäfte zwischen Ihnen als Dienstleister bzw. Verkäufer und Ihren Kunden. Ihre Geschäfte werden dadurch immer auf voraussehbare Weise abgewickelt. Ihre rechtlichen Pflichten werden minimiert und bleiben in allen Fällen gleich.
AGB und ihre hohe Bedeutung im Geschäftsverkehr
AGB finden in den meisten Bereichen des Geschäftslebens Anwendung – so beispielsweise bei:
- Kaufverträgen – z. B. im Onlinehandel
- Mietverträgen – z. B. bei der Autovermietung
- Dienstleistungsverträgen – z. B. Maklern, Schulungs- und Seminaranbietern
- Werkverträgen, z. B. Handwerks- oder Webagenturdienstleistungen, IT Dienstleistern
- Verträgen mit Handy- und Internetanbietern oder
- Verträgen mit Banken und Versicherungen.
Optimierung Ihres Geschäftsablaufs
Eines der wichtigsten Ziele allgemeiner Geschäftsbedingungen ist die Optimierung Ihres Geschäftsablaufs. Bei häufig vorkommenden Vertragsschlüssen führt die Verwendung von AGB zu einer enormen Vereinfachung des Ablaufs. Sie sind nicht mehr gezwungen, die Abwicklungs-, Zahlungs-, Versands-, und Haftungsmodalitäten jedes einzelnen Vertragsschlusses individuell zu verhandeln. Auf Basis des so entstehenden zuverlässigen und langfristig gültigen Rechtsrahmens können Sie einheitliche Prozesse aufbauen, die nachhaltig schulbar sind. Durch die so entstehende Zeitersparnis senken Sie Ihre Betriebskosten.
Günstiger Rechtsrahmen
Weiterhin schaffen Sie durch AGB einen günstigen Rechtsrahmen für Ihre Leistung. Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch die kleinsten Vertragsschlüsse jeweils umfassend geregelt. Nicht im Gesetz geregelte Bestimmungen oder nachteilhafte Lücken werden zu Ihrem Gunsten ausgefüllt. Der AGB-Inhalt wird nicht von den Vertragspartnern gemeinsam festgelegt, sondern allein von Ihnen als Verwender – nach individueller anwaltlicher Anpassung. Insbesondere werden AGB dabei Ihre Haftung begrenzen. Zahlungs- und Verzugsfristen werden bereits vorsorglich festgelegt. Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Besteller wird möglich frühzeitig gestaltet.
Rechtliche Definition von AGB
Für AGB gibt es eine klare rechtliche Definition im § 305 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach sind AGB
- für eine Vielzahl von Verträgen
- vorformulierte Vertragsbedingungen,
- die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei
- bei Abschluss eines Vertrages stellt.
Ist diese Definition erfüllt, spricht man von AGB. Es spielt keine Rolle, ob es sich beispielsweise um Onlineshop-AGB für Amazon, EBay oder eine andere Warenverkaufsplattform, Webdesigner-AGB, AGB für B2B oder B2C Handel, AGB für ein Vermittlungsportal, AGB für ein Gratisportal wie einen Blog oder ein Forum oder AGB für Dienstleister handelt.
Es kommt für die rechtliche Einordnung auch nicht darauf an, wie die AGB bezeichnet werden. So werden AGB oftmals auch „Vertragsbedingungen“, „Lieferungs- und Zahlungsbedingungen“ oder „Zusatzklauseln“ genannt.
AGB können Bestandteil des eigentlichen Vertragsdokuments sein oder auf einem gesonderten Blatt aufgeführt werden, durch einen Link auf einer Website oder durch Download verfügbar sein.
Auch die Schriftart, in denen sie verfasst sind, oder sogar die Form des Vertrages spielen keine Rolle.
Es kommt auch nicht darauf an, ob die AGB tatsächlich bei einer Vielzahl von Verträgen eingesetzt wurden. Sie müssen lediglich dazu geeignet und zu diesem Zweck vorformuliert sein. Es kann also auch schon bei erstmaliger Verwendung einer Klausel eine AGB vorliegen, wenn Sie als Verwender es nach Lage der Dinge beabsichtigen, die Klausel insgesamt mindestens dreimal zu verwenden. Trifft der Verwender aber erst bei der zweiten Verwendung die Entscheidung, die Klausel häufiger zu nutzen, lagen bei der erstmaligen Verwendung noch keine AGB vor. Sogar wenn die Klausel nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist, kann eine AGB vorliegen, und zwar dann, wenn ein Unternehmer mit einem Verbraucher einen Vertrag schließt und der Verbraucher keinen Einfluss auf die Klausel hatte (§ 305 Abs. 3 Satz 2 BGB). Deshalb ist es wichtig, direkt beim Geschäftsstart AGB zu verwenden.
Obwohl ein Vertrag gewöhnlich zwischen zwei oder mehr Parteien geschlossen wird, können AGB auch auf einige einseitige Rechtsgeschäfte wie Vollmachten und Ermächtigungen angewendet werden.
Inhalt allgemeiner Geschäftsbedingungen: Was regeln AGB?
AGB enthalten Rechte und Pflichten, die alles rund um einen Vertrag mit einem Kunden regeln. Im Idealfall greifen Sie auf individuell angepasste und branchentypische Formulierungen zurück. Es kommt auch stark darauf an, ob sich Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen an Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B) richten – B2B AGB erlauben Ihnen höhere Haftungsfreistellungen. Typischer Inhalt von AGB-Klauseln ist:
- Anwendungsbereich: Hier wird geregelt, auf wen die AGB anwendbar sein sollen. Beispielsweise auf auf Geschäfte mit Unternehmern oder auf Verkäufe von Waren. Auch eine Einbeziehung in zukünftige Verträge kann hier geregelt sein (Nur B2B). Auf diese Weise lassen sich bestimmte Klauseln auf bestimmte Vertragsarten oder Personen ausrichten.
- Lieferbedingungen: Sie enthalten Regelungen zum Liefertermin (B2B und B2C) sowie zum Gefahrenübergang (Nur B2B). Auch ein Eigentumsvorbehalt kann hier vereinbart werden.
- Preise: Hier kann geregelt werden, dass die Preisangaben als Nettopreise exkl. Versandkosten (B2C) bzw. Bruttopreise inkl. Versand (B2B) zu verstehen sind.
- Zahlungsbedingungen: Regeln die Fälligkeit des Kaufpreises und können auch ein Aufrechnungsverbot enthalten. Ihre fehlerfreie Angabe ist nach der Preisangabenverordnung (PAngV) bei Händlern Pflicht.
- Versandbedingungen: Regeln vor allem die Versandkosten. Ihre fehlerfreie Angabe ist nach der Preisangabenverordnung (PAngV) bei Händlern Pflicht.
- Nutzungsrechte: Sind besonders entscheidend bei Verträgen von Dienstleistern wie Werkverträgen oder auch bei Software- und IT-Verträgen. Räumen Sie wenn möglich kein ausschließliches, sondern ein einfaches Nutzungsrecht ein.
- Fristen: Regeln Sie eine einheitliche Frist der Prüfungs- und Rügepflicht (B2B). Sie können auch die Verjährungsfrist von Ansprüchen verkürzen (B2B, bei gebrauchten Gegenständen auch B2C)
- Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse: Begrenzen Sie die Haftung auf Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (B2C, B2B). Die Haftung für Schäden an Körper und Gesundheit kann nicht ausgeschlossen werden.
- Preisanpassungsklauseln: Passen Sie die Preise automatisch an veränderte Marktbedingungen, beispielsweise steigende Rohstoffpreise, an (B2B, mit Abstrichen auch B2C)
- Gerichtsstandsvereinbarung: Hier können Sie als Gerichtsstand den Ort Ihres Firmensitzes vereinbaren, um im Streitfall Reisekosten zu sparen. Womöglich wird die andere Partei auch von einer Klage abgehalten werden (Nur B2B).
- Rechtswahlklausel: Sie können insbesondere gegenüber ausländischen Kunden vereinbaren, dass deutsches Recht gelten soll.
Überblick
AGB werden in allen Bereichen des Geschäftslebens verwendet: beim Verkauf, der Vermietung, bei Dienstleistungsverträgen, Werkverträgen usw. Jeder ist mit ihnen in Berührung gekommen. Obwohl AGB faktisch von den wenigsten komplett gelesen werden, regulieren Sie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verwender und seinen Kunden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen optimieren den Geschäftsablauf durch die Schaffung eines lange gültigen Rechtsrahmens für einheitliche interne Prozesse bei der Abwicklung von Käufen und Dienstleistungen. Sie bieten Ihnen als Verwender zudem einen von Ihnen gewählten, für Sie günstigen Rechtsrahmen.
Nach der Definition des § 305 Abs. 1 BGB sind AGB für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
Es gibt typische Regelungen in AGB, welche im Idealfall an Ihr Geschäftsmodell individuell angepasst werden. Die zulässigen Klauseln variieren stark danach, ob die AGB Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B) ansprechen.
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Ziele von AGB
1. Ziel
Regeln Ihres Geschäftsbetriebs selbst aufstellen
Durch Verwendung eigener individuell angepasster AGB kreieren Sie einen eigenen, auf Ihr Geschäftsmodell angepassten Rechtsrahmen. Dadurch läuft Ihr Geschäftsbetrieb nach Ihren eigenen Regeln. Bei der Erstellung Ihrer individuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen handeln wir vor allem in Ihrem Interesse. Nachteilige gesetzliche Bestimmungen oder fremde AGB werden dadurch modifiziert.
2. Ziel
Abläufe Ihres Geschäfts optimieren
AGB optimieren die Abläufe Ihres Geschäftes. Rechtssicher verfasste allgemeine Geschäftsbedingungen ersparen Ihnen die individuelle Aushandlung wichtiger Vertragspunkte mit jedem einzelnen Vertragspartner. Insbesondere die Lieferungs-, Zahlungs-, und Haftungsabläufe organisieren sich nach Ihrer Vorstellung. Auf diese Weise lässt sich der Organisationsaufwand Ihres Geschäftsbetriebs mit einer Vielzahl von Kunden, Käufern, Nutzern oder Auftraggebern erheblich senken.
Durch individuell und in enger Absprache erstellte Klauseln werden Ihre Prozesse vereinheitlicht und gewinnen an Übersichtlichkeit.
3. Ziel
Rechtliche Risiken minimieren
AGB minimieren das rechtliche Risiko Ihres Unternehmens. Im Gegensatz zu neutral gestalteten Muster-AGB können Sie durch die Verwendung individuell angepasster und rechtlich wirksamer allgemeiner Geschäftsbedingungen Lieferungs-, Zahlungs- oder Haftungsklauseln den Betrieb Ihres Geschäftes vorteilhaft gestalten. Auf diese Weise werden Ihre rechtlichen Pflichten im Rahmen des rechtlich möglichen minimiert.
4. Ziel
Rechtssicherheit
Falsche AGB haben zur Folge, dass ganze Klauseln unwirksam werden. An ihre Stelle treten unter Umständen ungünstige gesetzliche Regelungen (§ 306 Abs. 2 BGB). Dies verhindern wir durch individuelle Anpassung und fortlaufende regelmäßige Überprüfung. So können Sie sich auf Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen dauerhaft verlassen.
5. Ziel
Abmahnsicherheit
Falsche AGB bedeuten eine Abmahngefahr. Konkurrenten können Ihr Unternehmen wegen der Verwendung rechtlich unzulässiger oder dem Kopieren fremder allgemeiner Geschäftsbedingungen kostenpflichtig abmahnen und verklagen. Wir stellen sicher, dass dies nicht eintritt.
6. Ziel
Anwaltliche Gewähr
Als zur Rechtsberatung zugelassene Kanzlei (§ 2 RDG) übernehmen wir die Gewähr für die Erstellung Ihrer AGB – zu einem Festpreis. Das ist ein Vorteil gegenüber AGB-Generatoren, Muster-AGB oder sogenannten gewerblichen „AGB-Paketen“. Diese sind nicht berechtigt, rechtliche Beratung durchzuführen und übernehmen deshalb keine Verantwortung für ihre Richtigkeit.
7. Ziel
Keine Formalitäten
Wie übernehmen die komplette Gestaltung Ihrer AGB sowie aller Nebentexte wie Impressum oder Datenschutzerklärung. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen – Ablauf AGB Erstellung Schritt für Schritt
Überblick Ablauf AGB Erstellung
- Analyse Ihres Geschäftsmodells
- AGB Beratung durch einen Anwalt
- Erstellung individuell angepasster AGB
- Informationsunterlagen erstellen – Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung
- Abschlussberatung durch einen Anwalt
- Abschlussanpassung
- Überwachung und Aktualisierung
Ablauf der AGB Erstellung
Schritt 1 - Analyse Ihres Geschäftsmodells
Im Vorfeld Ihrer AGB-Beratung und Erstellung analysieren wir die Grundinformationen Ihrer Unternehmung. Wir werten dazu unseren Fragebogen aus und sichten eine eventuell vorhandene Website Ihres Onlineauftritts. Damit schaffen wir eine Basis für die Folgende anwaltliche AGB-Beratung. Ist Ihr genauer Geschäftsablauf noch nicht vollständig konzipiert oder haben Sie keine Website, werden wir Ihnen in der AGB-Beratung Tipps zu einem effektiven und kundenfreundlichen Ablauf geben können.
Schritt 2 - AGB Beratung durch einen Anwalt
Nach der Analyse führen wir eine rechtliche AGB-Beratung durch einen Anwalt durch. Dabei wird Ihr Geschäftsmodell abschließend eingeschätzt und ein individueller Vertragsplan aufgestellt.
Beratungsgespräch ermöglicht Detailliertheit
Im Unterschied zu rein onlinebasierten Lösungen („AGB-Generatoren“, „AGB-Baukasten“, „Online-AGB“) können Ihre Fragen und eventuelle Missverständnisse bei einem Gespräch geklärt werden. Dadurch wird vermieden, dass Klauseln unrichtig oder unvollständig ausgestaltet werden und unwirksam sind. Zudem erhalten Mandanten oftmals Tipps zur richtigen Konfiguration Ihrer Abläufe und sparen auf diese Weise und sparen hierdurch langfristig Geld und Zeit.
Anwaltliche Gewähr
Hierbei besteht die anwaltliche Gewähr – im Gegensatz zu gewerblichen Anbietern übernehmen wir die Gewährleistung für Ihre AGB – zu einem einmaligen Festpreis. Es werden alle relevanten Klauseln Ihrer AGB besprochen und Ihre Fragen beantwortet.
Häufigste Beratungsfelder
Die häufigsten Beratungsfelder sind:
- Ziele der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Richtige Einbindung der AGB in IhrenGeschäftsbetrieb
- Wirksame Einbeziehung der AGB in Ihre Verträge
- Herstellung zumutbarer Kenntnisnahme durch den Kunden
- Einverständniserklärung des Kunden
- Verwendung von AGB gegenüber Privatkunden
- Verwendung von AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr
- Branchenübliche Klauseln
- Gestaltungs- und Formulierungshinweise
- Kollidierende AGB im B2B Bereich
Schritt 2 - AGB Beratung durch einen Anwalt
Schritt 3 - Erstellung individuell angepasster AGB
Nach der Analyse führen wir eine rechtliche AGB-Beratung durch einen Anwalt durch. Dabei wird Ihr Geschäftsmodell abschließend eingeschätzt und ein individueller Vertragsplan aufgestellt.
Beratungsgespräch ermöglicht Detailliertheit
Im Unterschied zu rein onlinebasierten Lösungen („AGB-Generatoren“, „AGB-Baukasten“, „Online-AGB“) können Ihre Fragen und eventuelle Missverständnisse bei einem Gespräch geklärt werden. Dadurch wird vermieden, dass Klauseln unrichtig oder unvollständig ausgestaltet werden und unwirksam sind. Zudem erhalten Mandanten oftmals Tipps zur richtigen Konfiguration Ihrer Abläufe und sparen auf diese Weise und sparen hierdurch langfristig Geld und Zeit.
Anwaltliche Gewähr
Hierbei besteht die anwaltliche Gewähr – im Gegensatz zu gewerblichen Anbietern übernehmen wir die Gewährleistung für Ihre AGB – zu einem einmaligen Festpreis. Es werden alle relevanten Klauseln Ihrer AGB besprochen und Ihre Fragen beantwortet.
Häufigste Beratungsfelder
Die häufigsten Beratungsfelder sind:
- Ziele der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Richtige Einbindung der AGB in IhrenGeschäftsbetrieb
- Wirksame Einbeziehung der AGB in Ihre Verträge
- Herstellung zumutbarer Kenntnisnahme durch den Kunden
- Einverständniserklärung des Kunden
- Verwendung von AGB gegenüber Privatkunden
- Verwendung von AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr
- Branchenübliche Klauseln
- Gestaltungs- und Formulierungshinweise
- Kollidierende AGB im B2B Bereich
Schritt 4 - Informationsunterlagen erstellen - Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung
Im nächsten Schritt erstellen wir sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Informationsunterlagen wie Impressum und eingebundene Zahlungs- und Versandbedingungen, eine Widerrufserklärung sowie eine Datenschutzerklärung. Damit wird sichergestellt, dass Sie Ihren Informationspflichten nachkommen und Bußgelder sowie Abmahnungen vermeiden.
Schritt 4 - Informationsunterlagen erstellen - Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung
Schritt 5 - Abschlussberatung durch einen Anwalt
Nach Zusendung der AGB an Sie führen wir eine weitere anwaltliche Abschlussberatung durch. Dabei geht es um Ihre verbleibenden Rückfragen sowie die wichtigsten Modalitäten der allgemeinen Geschäftsbedingungen. In vielen Fällen kommen nach erster Sichtung des AGB-Entwurfes Fragen auf, an die Sie vorher gar nicht gedacht haben. Diese Fragen möchten wir mit Ihnen bei der Abschlussprüfung besprechen und eventuell erforderliche Änderungen anschließend vornehmen. Dadurch sollen die AGB und die Rechtstexte das Geschäftsmodell Ihres Unternehmens zu 100% widerspiegeln.
Schritt 6 - Abschlussanpassung
Schließlich setzen wir Ihre eventuellen Änderungswünsche bei der Abschlussanpassung um.
Schritt 6 - Abschlussanpassung
Schritt 7 - Überwachung und Aktualisierung
Gerne übernehmen wir anschließend die konstante Überwachung und Aktualisierung Ihrer AGB. Gesetzesänderungen passieren zwar nicht täglich. Sollten sich jedoch aus neuen Gerichtsurteilen oder Gesetzesänderungen eine veränderte Rechtslage ergeben, setzen wir Sie bei Wunsch in Kenntnis und aktualisieren Ihre AGB. Als auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei halten wir uns stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und benachrichtigen Sie, sobald eine Anpassung erforderlich wird.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen prüfen – Ablauf AGB Prüfung Schritt für Schritt
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung neuer AGB. Gerne können wir Ihre bestehenden AGB überprüfen und an Ihre Bedürfnisse anpassen. Typische Fälle des AGB-Checks und der nachträglichen Anpassung sind:
- Wenn Ihre AGB unprofessionell erstellt worden sind („Copy-Paste“, „Generator“, „Baukasten“)
- Wenn Ihre AGB professionell erstellt worden, aber veraltet sind
- Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben
- Wenn Sie andere Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen
- Wenn Sie einen anderen Kundenkreis bekommen haben (B2B neben B2C)
- Wenn Sie Ihr Geschäft auf ein anderes Land ausdehnen wollen
Wir prüfen in diesem Fall Ihre bestehenden AGB, Ihre Website (eigene oder Seite bei einem Drittanbieter wie Amazon) und liefern Ihnen eine anwaltliche Einschätzung zur Abmahnsicherheit und Wirksamkeit Ihrer AGB. Wir weisen Sie ggf. auf Änderungsbedarf bei einzelnen Punkten hin. Falls Sie es wünschen, stellen wir Ihnen dann aktuelle und wirksame AGB zur Verfügung.
Überblick Ablauf AGB Prüfung
- Analyse Ihrer AGB und Website
- AGB Beratung durch einen Anwalt
- AGB-Check: Überprüfung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Hinweise und Änderungsvorschläge
- Abschlussberatung durch einen Anwalt
- Abschlussanpassung
- Überwachung und Aktualisierung
Ablauf der AGB Prüfung
Schritt 1 - Analyse Ihrer AGB und Website
Im Vorfeld der Prüfung Ihrer AGB analysieren wir die Grundinformationen Ihrer Unternehmung und Ihre AGB. Damit schaffen wir eine Basis für die Folgende anwaltliche AGB-Beratung. Wird Ihr genauer Geschäftsablauf nicht vollständig ersichtlich, erhalten wir die Informationen bei einem persönlichen Gespräch.
Zur Analyse Ihrer AGB und Website:
- Werten wir unseren Fragebogen zu Ihrem Unternehmen aus
- Analysieren Ihre AGB nach unserer Checkliste
- Sichten Ihren Onlineauftritt
Schritt 2 - AGB Beratung durch einen Anwalt
Nach der Analyse führen wir eine rechtliche AGB-Beratung durch einen Anwalt durch. Dabei wird Ihr Geschäftsmodell abschließend eingeschätzt.
Beratungsgespräch ermöglicht Klärung offener Fragen
Wir gehen mit Ihnen einen detaillierten Fragenkatalog durch. Damit geben Sie uns eine umfassende Beschreibung Ihres Geschäftsmodells und seiner Durchführung ab. Dadurch können wir alle notwendigen Vorüberlegungen treffen, beispielsweise ob es sich um B2B oder B2C-AGB handelt oder welche Branchenteilnehmer Adressaten der AGB sind.
Schritt 2 - AGB Beratung durch einen Anwalt
Schritt 3 - AGB-Check: Überprüfung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen
Auf Grundlage der AGB-Beratung prüfen wir alle Klauseln Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen und checken Ihre Website auf die korrekte Einbindung Ihrer AGB in den Bestellvorgang. Zur vollständigen Absicherung überprüfen wir auch die weiteren Rechtstexte wie Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Schritt 4 - Hinweise und Änderungsvorschläge
Anschließend werden wir Ihnen das Ergebnis des AGB-Checks mitteilen.
Schritt 4 - Hinweise und Änderungsvorschläge
Schritt 5 - Abschlussberatung durch einen Anwalt
Nach Zusendung des Ergebnisses des AGB-Checks an Sie besprechen wir mit Ihnen, welche Änderungen und Anpassungen Ihrer AGB notwendig sind. Es folgt eine detaillierte Erklärung, welche Klauseln ggf. veraltet oder unsicher sind. Außerdem weisen wir Sie darauf hin, wenn gesetzlicher Spielraum zu Ihren Gunsten besteht. Die erarbeiteten Änderungen können dann natürlich sofort von Ihnen übernommen werden.
Schritt 6 - Abschlussanpassung
Bei gesondertem Wunsch setzen wir Ihre eventuellen Änderungswünsche bei der Abschlussanpassung um.
Schritt 6 - Abschlussanpassung
Schritt 7 - Überwachung und Aktualisierung
Gerne übernehmen wir die konstante Überwachung und Aktualisierung der geänderten AGB. Dazu setzen wir Sie bei Wunsch von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen in Kenntnis und aktualisieren Ihre AGB. Als auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei halten wir uns stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und benachrichtigen Sie, sobald eine Anpassung erforderlich wird.
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Vorteile und Nachteile von AGB
Vorteile von AGB
EIGENER RECHTSRAHMEN
Durch die Erstellung eigener AGB übernehmen Sie die Initiative bei der Schaffung der Rahmenbedingungen für Ihr Geschäft. Dabei ist unser wichtigstes Ziel, die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Sie ideal zu nutzen. Durch eigene AGB schaffen Sie sich auch einen eigenen Rechtsrahmen. Die in enger Absprache erstellten allgemeinen Geschäftsbedingungen füllen gesetzliche Lücken aus oder bringen die für Sie günstigen gesetzlichen Regelungen zur Anwendung. Dies sorgt für Rechtssicherheit und schafft einheitliche und effektive Abläufe bei der Abwicklung Ihrer Dienstleistung.
EFFEKTIVITÄT UND EINHEITLICHKEIT
AGB vereinheitlichen Ihre Verträge und organisatorischen Abläufe. Damit ersparen Sie sich eine individuelle Aushandlung einzelner Verträge mit Ihren Kunden und schaffen immer gleich bleibende Abwicklungsprozesse – insbesondere bei der Lieferung und der Zahlungsabwicklung. Mit professionell erstellten AGB kennen Sie den Inhalt Ihrer Verträge und die Modalitäten der Ihrer Prozesse genau.
RISIKOVERRINGERUNG
AGB verringern das rechtliche Risiko Ihres Unternehmens durch die Nutzung vorteilhafter Klauseln. Auf diese Weise werden Ihre rechtlichen Pflichten im Rahmen des rechtlich möglichen stark verringert.
RECHTSSICHERHEIT
Individuelle Anpassung und fortlaufende regelmäßige Überprüfung verhindern die Unwirksamkeit ganzer Klauseln (§ 306 Abs. 2 BGB). So können Sie sich auf Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen verlassen.
ABMAHNSICHERHEIT
Oft durchsuchen Wettbewerber das Internet nach fehlerhaften oder unvollständigen AGB. Dies geschieht oft automatisch mithilfe entsprechender Software. Unseriöse Firmen melden Gewerbe in faktisch nicht betriebenen Geschäftszweigen an, um Abmahnungen zu provozieren. AGB-Fehler begründen nämlich einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und können von Mitbewerbern abgemahnt werden (BGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 34/08 und Urteil vom 31.05.2012, Az: I ZR 45/11). Professionell erstellte AGB verhindern dies.
PROFESSIONALITÄT
Obwohl AGB alleine ihren Verwender bevorteilen, sind sie für viele Käufer oder Kunden – ähnlich dem Impressum – ein Zeichen gewisser unternehmerischer Organisation und damit ein Merkmal von Professionalität. Durch die Verwendung von AGB werden Sie als seriöses Unternehmen wahrgenommen.
ANWALTLICHE GEWÄHR
Als Anwaltskanzlei (§ 2 RDG) übernehmen wir die Gewähr für die Erstellung Ihrer AGB – zu einem Festpreis. Das ist ein Vorteil gegenüber AGB-Generatoren, Muster-AGB oder sogenannten gewerblichen „AGB-Paketen“. Ihre Anbieter sind zur Rechtsberatung nicht berechtigt und übernehmen deshalb keine Gewähr.
NEUTRALISIERUNG FREMDER AGB
Durch individuelle AGB treten Sie allen Geschäftspartnern rechtlich gleichberechtigt gegenüber – auch wenn es sich um internationale Konzerne handelt. Mit Ihren eigenen AGB können Sie nämlich die AGB des Vertragspartners zumindest neutralisieren. Kollidierende Klauseln werden neutralisiert – an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen. Dies ist ein Vorteil gegenüber der vorbehaltslosen Anwendung der für Sie nachteiligen AGB Ihrer Geschäftspartner.
Bei Geschäften mit Vertragspartnern im Ausland wird dabei das UN-Kaufrecht beachtet (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, abgekürzt CISG). Dieses wird von uns durch die Wahl deutschen Rechts ausgeschlossen. Der Ausschluss geschieht gemäß CISG in der Sprache des Vertragspartners.
Nachteile von AGB
KOSTEN
Die Erstellung von rechtssicheren AGB erfordert viel Zeit und damit Geld. Es bestehen viele Anforderungen an die ordnungsgemäße AGB Erstellung, weshalb es für Unternehmen meist sinnvoll ist, die Erstellung von AGB an einen Experten auszulagern.
LAUFENDE ÜBERWACHUNG UND AKTUALISIERUNG
Die Anforderungen an AGB können nicht nur gesetzlich variieren. Auch aufgrund Änderungen von Geschäftsabläufen, Verwendung neuer Tracking-Softwares oder der Implementierung eines neuen Produkts oder einer neuen Dienstleistung kann die Aktualisierung der AGB erforderlich sein.
Aus diesem Grund müssen AGB fortlaufend überprüft und aktualisiert werden. Dies erfordert einen nicht zu vernachlässigenden Aufwand und geht mit der Schwierigkeit einher, die neuen Anforderungen auch rechtssicher zu erfüllen. Deshalb ist es sinnvoll, die Überprüfung und Aktualisierung von AGB kostenpflichtig an einen Experten auszulagern.
Telefonische Erstberatung
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geprüfte Fälle
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(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
AGB Recht – Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch AGB Recht genannt – ist in den §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und befasst sich mit einigen grundlegenden rechtlichen Fragen der AGB:
- AGB Pflicht: Muss man AGB einbinden?
- Wirksame Einbindung von AGB: Auf welche Weise müssen AGB in den Verkaufs- oder Beauftragungsvorgang eingebunden werden, um wirksam zu sein?
- AGB Kontrolle: Welche AGB sind nach welchen Maßstäben zu beurteilen?
- Folgen unrichtiger AGB: Was passiert, wenn einzelne Klauseln unrichtig sind?
- Zahlungs- und Versandbedingungen: Welche Voraussetzungen hat die Einbindung der Zahlungs- und Versandbedingungen nach der PAngV? Welche Folgen haben Fehler?
- Exkurs – Jugendschutz: Neben AGB ist für die viele Webseitenbetreiber der Jugendschutz ein wichtiges Thema. Was gilt es zu beachten?
AGB Pflicht
Eine AGB Pflicht besteht unmittelbar nicht. Allerdings schreibt die Preisangabenverordnung (PAngV) gewerblichen Händlern vor, sogenannte Zahlungs- und Versandbedingungen zu verwenden. Sie werden meistens in AGB umgesetzt und sind Pflicht.
Wirksame Einbeziehung von AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen wirken erst dann gegenüber Ihren Kunden, wenn sie wirksam einbezogen worden sind. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie
- bei Vertragsschluss
- ausdrücklich auf Ihre AGB hinweisen,
- die andere Partei in von deren Inhalten Kenntnis nehmen konnte und
- ihr Einverständnis erklärt hat (§ 305 Abs. 2 BGB).
Wenn diese Grundsätze nicht eingehalten werden, sind die AGB unwirksam. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Vertrag über das Internet geschlossen wird. So gibt es hier keine Rechtfertigung, nicht deutlich auf die AGB hinzuweisen. Die Prüfung der wirksamen Einbindung von AGB auf einer Website erfolgt deshalb regelmäßig zum Schluss jeder AGB Erstellung oder Überprüfung durch unsere Kanzlei.
Hinweis zur Einbeziehung von AGB
Der Hinweis darauf, dass der Vertrag unter Einbeziehung Ihrer AGB erfolgen soll, muss so ausgestaltet sein, dass er von einem durchschnittlichen Kunden selbst bei flüchtiger Betrachtung nicht übersehen werden kann. Wichtig ist, dass ein Hinweis auf Ihre AGB im Verlauf des Kauf- oder Bestellprozesses erfolgt. Wurde der Käufer erst nach Vertragsschluss auf die AGB hingewiesen, ist der Hinweis nur als Antrag auf Abschluss eines neuen Vertrages zu werten. Er gilt nicht als wirksame Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den ursprünglichen Vertrag.
Weniger strenge Anforderungen an AGB gegenüber Unternehmern
Haben Sie Ihren Onlineshop, Ihre Dienstleistung oder Ihr Portal auf B2B-Geschäfte ausgerichtet, gelten etwas geringere Anforderungen zur wirksamen Einbeziehung der AGB. Der ausdrückliche Hinweis auf die AGB muss nicht unbedingt bei Vertragsschluss erfolgen, es würde beispielsweise ein Hinweis auf die AGB im Angebot ausreichen. Dennoch empfehlen wir den meisten Mandanten einen deutlichen Hinweis vor Vertragsschluss, um Missverständnisse zu vermeiden und jederzeit Rechtssicherheit zu haben.
Ihr Vertragspartner verwendet ebenfalls AGB
Sind Ihre Kunden Unternehmer, kann es gut sein, dass diese ebenfalls AGB erstellt haben. Diese werden meistens „Einkaufsbedingungen“ genannt. Kollidieren die Klauseln, weil sie unterschiedliche Regelungen verwendet haben, wird die widersprechende Klausel unwirksam. Sie wird durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt.
AGB auf Deutsch sind ausreichend
Haben Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland, sind Ihre auf Deutsch verfassten AGB auch dann wirksam, wenn Ihr Kunde kein Deutsch spricht – beispielsweise weil er im Ausland sitzt. Sie müssen als deutscher Anbieter keine Übersetzung bereithalten, da Sie sich laut Gesetz keiner fremden Sprache bedienen müssen. Ist auf Ihrer Webseite der Vertragsschluss jedoch auch auf Englisch oder einer weiteren Sprache möglich, ist es notwendig, die AGB in die jeweilige Sprache zu übersetzen.
Im Internet ist die Möglichkeit zur Kenntnisnahme ausreichend
Es ist im Internet unerheblich, ob Ihr Kunde Ihre AGB auch faktisch gelesen hat. Es ist ausreichend, wenn er die Möglichkeit zur umfassenden Kenntnisnahme hatte und ausdrücklich auf die AGB hingewiesen worden ist. Wir prüfen deshalb bei jeder AGB-Erstellung oder Überprüfung, dass Ihr Hinweis auf die AGB gemäß der vielfältigen Rechtsprechung platziert ist und der Kunde ihn nicht übersehen kann. Bei unseren Webshop-Checks achten wir beispielsweise darauf, dass Sie sich bei B2C Geschäften die Kenntnisnahme des Kunden per Mausklick bestätigen lassen.
Überraschende Klauseln sind unwirksam
Aufgrund der vorteilhaften Stellung des AGB-Verwenders gelten auch bei wirksamer Einbeziehung weitere Regeln für den Inhalt alte der AGB. Beispielsweise werden Klauseln nicht zum Vertragsbestandteil, wenn sie so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner nicht mit ihnen zu rechnen braucht (§ 305c Abs. 1 BGB).
Beispielsweise kann in den AGB eines Fitnesstudios nicht gleichzeitig der Kauf eines Kühlschranks vereinbart werden.
Sind AGB-Klauseln mehrdeutig und unklar formuliert, geht dies zu Lasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB). Deshalb gilt es bei jeder AGB Erstellung, Fingerspitzengefühl zu zeigen und AGB nicht nur nach maximalistischen Wunschvorstellungen zu formulieren, sondern dabei die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage zu beachten.
AGB Kontrolle – Inhaltskontrolle nach §§ 308 und 309 BGB
Schließlich sind insbesondere in den Vorschriften der §§ 308 und 309 BGB sogenannte Klauselverbote aufgestellt. Gegen § 308 BGB verstoßende AGB sind unter Umständen unwiksam (Klauselverbot mit Wertungsmöglichket). Es ist auf den Einzelfall und seine rechtliche Wertung abzustellen. Beispiele sind Gestaltungen der Zahlungsfrist, der Überfrüfungs- und Annahmefrist oder die Fiktion bestimmter Erklärungen. Gegen § 309 BGB verstoßende AGB sind immer unwirksam (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit). Beispiele sind bestimmte Haftungsausschlüsse gegenüber Verbrauchern oder der Ausschluss der Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Folgen unrichtiger AGB
Auf vollständige und professionell erstellte AGB können Sie sich verlassen. Sie steigern die Effektivität Ihres Geschäftes und schließen Abmahnungen Ihrer Konkurrenten aus. Unrichtige AGB sind unwirksam. Sie können sich nicht auf die Klausel berufen und verlieren einen möglichen Rechtsstreit mit einem früheren Kunden. Außerdem kann Ihnen eine Abmahnung wegen einer Wettbewersverletzung drohen. Der BGH hat das Recht von Unternehmern bejaht, andere Unternehmer wegen falscher AGB abzumahnen (BGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 34/08 und Urteil vom 31.05.2012, Az: I ZR 45/11).
Zahlungs- und Versandbedingungen
Die gesetzliche Regelung der Preisangabenverordnung (PAngV) regelt die Pflicht des gewerblichen Händlers, dem Verbraucher anzugeben, ob und in welcher Höhe Liefer- und Versandkosten anfallen. Mit der Verwendung von Zahlungs- und Versandbedingungen können Sie im Fernabsatzhandel gegenüber Verbrauchern rechtzeitig vor Vertragsschluss Ihre Versandkosten präsentieren und damit dem Kunden die benötigten Informationen zur Verfügung stellen.
Versandkosten richtig ausweisen
Um die Versandkosten richtig auszuweisen, sollten sich diese in direkter Nähe des Artikelpreises befinden.
Alle Versandkosten können in Ihrem Online-Shop auch auf einer separaten Seite zusammengefasst sein. Auf der Seite mit dem Artikel und dem Artikelpreis muss sich dann ein Link auf die Seite mit den Versandkosten befinden. Am Artikelpreis muss dann ein klarer Hinweis wie “zzgl. Versand” angebracht sein.
Folgen fehlerhafter Versandbedingungen
Ein fehlerhafter, unvollständiger oder irreführender Hinweis auf Versandkosten ist ein beliebter Abmahngrund. Beispielsweise wird die Formulierung “Versicherter Versand” als irreführend angesehen, da Postsendungen immer versichert sind und somit der Anschein erweckt wird, es handele sich um einen freiwilligen und zusätzlichen Mehrwert. Der Satz „Versandkosten auf Anfrage” ist ebenfalls ein Verstoß gegen die PAngV und somit unzulässig. Auch bei nach Gewicht gestaffelten Versandkosten kann ein Abmahngrund vorliegen, wenn vergessen wird, am Artikel das Versandgewicht anzugeben.
Als Verwender geben Sie die AGB vor, diktieren sie sozusagen Ihren Geschäftspartnern. Somit befinden Sie sich in der stärkeren Position. Daher geht der Gesetzgeber davon aus, dass Händler und Dienstleister die AGB so erstellen, dass sie diese bevorzugen und grundsätzlich in ihrem Interesse liegen. Deshalb gelten klare Grundsätze und Voraussetzungen, nach denen AGB einbezogen werden oder unwirksam sind. Bei wirksamer Einbeziehung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein rechtlich bindender Vertragsbestandteil und der Kunde hat sich mit seiner Zustimmung dazu verpflichtet, sie anzuerkennen.
Überblick
Das AGB Recht regelt die grundlegenden rechtlichen Fragen zu allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Folgenden wird auf diese Fragen eingegangen:
- AGB Pflicht
- Wirksame Einbeziehung von AGB
- AGB Kontrolle nach §§ 308 und 309 BGB
- Folgen unrichtiger AGB
- Zahlungs- und Versandbedingungen nach PAngV
- Exkurs: Jugendschutz
Exkurs: Jugendschutz
Neben wirksamen AGB und der Pflicht zur Stellung von Zahlungs- und Versandbedingungen besteht für viele Webseitenbetreiber eine Weitere wichtige Pflicht – die Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten. Falls Sie als Betreiber einer Website
- entwicklungsbeeinträchtigende oder
- jugendgefährdende Inhalte
bereithalten oder vertreiben, besteht nach dem Jugendmedien-Staatsvertrag (JMStV) die Pflicht, besondere Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Das sind:
- technische und organisatorische Vorkehrungen
- Stellung eines Jugendschutzbeauftragten
Pflicht zur Stellung des Jugendschutzbeauftragten
Werden auf Ihrer Website (Online- und Plattform-Shops, Blogs, Foren) sexuelle oder gewaltverherrlichende Bilder, Filme, Computerspiele oder Apps veröffentlicht oder vertrieben, ergibt sich die Pflicht aus § 7 JMStV. Bei Verstoß gegen diese Pflicht drohen Geldbußen und kostspielige Abmahnungen von Konkurrenten.
Aufgaben des Jugendschutzbearuftragten
Der Jugendschutzbeauftragte erfüllt zwei Funktionen:
- Ansprechpartner für die Nutzer Ihres Online-Angebots
- Ihr Berater als Anbieter
Er nimmt die Hinweise Ihrer Nutzer auf rechtswidrige Inhalte entgegen oder berät Erziehungsberechtigte zu möglichen technischen Sicherungsmöglichkeiten. Als Ihr Berater stellt er sicher, dass das Angebot jugendschutzrechtlich zulässig ist.
Nach § 7 Abs. 4 JMStV muss der Jugendschutzbeauftragte juristische Fachkenntnisse im Jugendmedienschutzrecht sowie technische Grundkenntnisse hinsichtlich grundlegender Funktionen des Internets und entwicklungspsychologische sowie pädagogische Grundkenntnisse haben.
Folge bei Verstößen
Wird trotz der Veröffentlichung oder Vertriebs jugendgefährdender Inhalte kein Jugendschutzbeauftragter gestellt, besteht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Darüber hinaus kann der Verstoß vomn einem Konkurrenten kostenpflichtig abgemahnt werden.
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Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung
Überblick
Im Impressum werden den Besuchern einer Website die wesentlichen Kontaktinformationen bereitgestellt.
Die Widerrufsbelehrung enthält die wesentlichen Informationen zum Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Die Datenschutzerklärung enthält Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über etwaige Weitergaben von Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR.
Im Folgenden lesen Sie mehr
- zum Impressum
- zur Widerrufsbelehrung und
- zur Datenschutzerklärung
Impressum
Der Begriff Impressum ist außerhalb des Geschäftslebens hauptsächlich aus Büchern, Zeitungen und Zeitschriften bekannt. Ursprünglich stammt er auch aus dem Presserecht. So sollten Verantwortliche von Inhalten kenntlich gemacht und zugeordnet werden können. Dies hat sich auf das Internet übertragen: Nunmehr sollten nach dem Telemediengesetz (TMG) die meisten Internetseiten ein Impressum haben. Verbraucher und Wettbewerber sollen durch Angabe einer ladungsfähigen Adresse die Möglichkeit haben, mit dem Betreiber der Webseite in Kontakt zu treten.
Wer braucht ein Impressum?
Bei herkömmlichen Offline-Geschäften sind bestimmte Informationen lange Pflicht – insbesondere im Briefkopf und auf einer Rechnung. Diese Informatinspflichten dienen dem Verbraucherschutz und der Transparenz. Das Telemediengesetz (TMG) dehnt sie auch auf Anbieter sogenannter Telemedien aus. Dieser Begriff ist sehr weit gefasst.
Grundsätzlich ist jeder Online-Auftritt ein Telemedium. Das Telemediengesetz kennt nur wenige Ausnahmen von der Impressumspflicht. Es ist außerdem nicht entscheidend, ob Sie als Online-Händler eine eigene Webseite betreiben oder, wie beispielsweise bei eBay oder Amazon, sich einer fremden Verkaufsplattform bedienen.
Ausnahmsweise ist ein Online-Auftritt kein Telemedium, wenn die Internetseite keinen geschäftsmäßigen Zwecken dient. Geschäftsmäßig ist nicht gleichbedeutend mit gewerblich, sondern viel weiter gefasst. Eine Absicht zur Gewinnerzielung ist dafür nicht erforderlich. Schon der Betrieb eines reinen Informationsportals löst die Impressumspflicht aus. Nicht erforderlich ist ein Impressum, wenn die Website ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Beispiele für die Impressumspflicht
Ein Impressum benötigen unter anderem:
- Verkaufsplattformen für Waren, sowohl B2B als auch B2C, bspw. Onlineshops, Amazon oder eBay-Verkäuferseiten
- Internetangebote für Dienstleistungen, sowohl B2B als auch B2C
- Vermittlungsportale für Waren oder Dienstleistungen
- Chatrooms
- Online-Foren
- Die meisten Blogs
- Private Webseiten, auf denen Werbebanner geschaltet sind
- Social-Media-Angebote wie eine Facebook-Page
- Versehentlich Online gestellte Seiten sowie
- “vergessene” oder veraltete Seiten, die nicht ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen
Somit muss praktisch jede Webseite ein Impressum besitzen.
Pflichtangaben im Impressum
Die Pflichtangaben im Impressum bestimmen sich im § 5 TMG. Die notwendigen Angaben im Impressum sind davon abhängig, zu welchem Personenkreis der Inhaber der Webseite gehört. Das Gesetz unterscheidet zwischen:
- Grundangaben: natürliche Personen
- Weitergehende Angaben: juristische Personen und Personengesellschaften (§§ 5 und 6 TMG)
- Weitesgehende Angaben: journalistisch-redaktionelle Inhalte (§ 55 Abs. 2 RStV)
Allgemein bestehen nach § 5 TMG – abhängig von der jeweiligen Rechtsform und Tätigkeit – folgende Pflichtangaben:
Name und Anschrift
- Bei natürlichen Personen sollte mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname angegeben werden. Bei juristischen Personen (z.B. UG, GmbH, AG) und Personengesellschaften (z.B. GmbH & Co. KG, UG & Co. KG, GbR, OHG) die Firmenbezeichnung, die Rechtsformbezeichnung sowie mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname des Vertretungsberechtigten.
- Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften der Sitz. Ein Postfach genügt nicht, da dies keine ladungsfähige Anschrift ist.
Rechtsform
Bei der Rechtsform handelt es sich um die Zusätze wie „OHG“, „UG“, „GmbH“, „GmbH & Co. KG“, „UG & Co. KG“ oder „AG“. Auch die Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechts müssen auf ihre Rechtsform hinweisen.
Vertretungsberechtigte Personen
Bei Gesellschaften sollten die zur Vertretung berechtigten Personen angegeben werden. Bei juristischen Personen wie UG oder GmbH sind es die Geschäftsführer. Bei GbR, OHG oder GmbH & Co. KG sind es die vertretungsberechtigten Gesellschafter – im Fall einer GmbH & Co. KG die Komplementärs-GmbH, die wiederum von ihrem Geschäftsführer vertreten wird.
Angaben zum Stamm- oder Grundkapital
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG sind Angaben über das Kapital der Gesellschaft nicht zwingend.
Kontaktdaten
§ 5 Abs. 1 Nr 2 TMG führt hierzu aus: [Erforderlich sind]„Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.“
Anzugeben sind die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer sowie, falls vorhanden, die Faxnummer. Ein Kontaktformular ist nicht Pflicht, kann aber aus Marketinggesichtspunkten nützlich sein.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG ist die Angabe einer Aufsichtsbehörte Pflicht wie beispielsweise bei Wach- und Schließunternehmen, Maklern und Spielhallenbetreibern.
Zuständiges Registergericht und die Registernummer
Bei Eintragung in ein öffentliches Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister) den Ort des Registers und Registernummer (z.B. Amtsgericht Köln; HRB 5555555) (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG).
Gesetzliche Berufsbezeichnung
Bei Freiberuflern weitere Angaben gemacht werden. Besonders bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsberatern und Steuerberatern sind Angaben über die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen sowie Informationen, wie diese zugänglich sind, zu machen (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG).
Gesellschaften in Abwicklung
Unternehmergesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die sich jeweils in Abwicklung oder Liquidation befinden, müssen die entsprechende Angabe gemacht werden. So ist beispielsweise eine in Liquidation befindliche Unternehmergesellschaft „MUSTERFIRMA UG i. L.“ zu bezeichnen (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG).
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Auch die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer ist Pflicht.
Verantwortliche Autoren für redaktionell-journalistische Inhalte
Websiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten – falls insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse veröffentlicht werden, müssen nach § 55 Abs. 2 RStV einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Bei mehreren Verantwortliche ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer einen ständigen Aufenthalt im Inland hat, nicht infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, voll geschäftsfähig ist und unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.
Richtige Einbindung des Impressums in die Webseite
Das Telemediengesetz stellt an die Gestaltung des Impressums folgende Forderungen:
- Leichte Erkennbarkeit der Angaben
- Unmittelbare Erreichbarkeit des Impressums
- Ständige Verfügbarkeit der Informationen
Leichte Erkennbarkeit
Für die leichte Erkennbarkeit des Impressums ist es erforderlich, dass die Informationen an gut wahrnehmbarer Stelle platziert sind, so dass sie ohne langes Suchen auffindbar sind. Dabei ist es ausreichend, einen gut erkennbaren Link auf die Informationen zu setzen. Die Anbieterkennzeichnung muss nicht zwingend Impressum heißen. Auch die Bezeichnung “Kontakt” ist laut Rechtsprechung ausreichend. Die Beschriftung des Links mit “Info” war jedoch laut Gericht nicht ausreichend. Um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir dennoch, bei der klassischen Bezeichnung “Impressum”. Zudem wirkt es auf Ihre Besucher seriöser, die Impressumsangaben so leicht wie möglich wiederzufinden.
Unmittelbare Erreichbarkeit
Die Informationen sind unmittelbar erreichbar, wenn sie ohne wesentliche Zwischenschritte aufgerufen werden können. Das bedeutet, das Impressum darf nicht hinter zu vielen Links versteckt sein. Der Bundesgerichtshof hat jedoch eine Erreichbarkeit über zwei Links noch als zulässig angesehen. Das Impressum muss jedoch für sich stehen. Es darf beispielsweise nicht nur Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen sein.
Ständige Verfügbarkeit
Die ständige Verfügbarkeit ist dann gegeben, wenn die Seite mit dem Impressum dauerhaft verfügbar und der Link funktionstüchtig ist. Eine kurzzeitige Server-Auszeit ist dabei noch akzeptabel, längere offline-Zeiten jedoch nicht. Um sicher zu gehen, sollte das Impressum nicht nur als PDF-Datei verfügbar sein, sondern mit sämtlichen gängigen Browsern ohne Zusatzprogramme lesbar sein.
Verstoß gegen Impressumspflicht führt zum Ordnungsgeld und Abmahnung
Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis 50.000 € bestraft werden kann. Außerdem öffnet ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum Wettbewerbern Tür und Tor für eine Abmahnung. Unseriöse „Abmahner“ durchforsten bewusst das Internet nach fehlerhaften Impressen. Es gab bereits tausende erfolgreiche Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Impressumspflicht, auch wenn es sich um ein rein förmilche Bagatelldelikte handelt. Die Verwendung eines nicht professionellen Muster-Impressums kann ein leicht vermeidbares, aber erhebliches Risiko für Ihren Geschäftsbetrieb bedeuten.
Überblick
Das Impressum Ihrer Website enthält die wesentlichen Kontaktinformationen und gibt Ihren Besuchern die Möglichkeit, mit Ihnen in Kontakt zu treten, um im Streitfall einen Ansprechpartner zu haben.
Das Telemediengesetz (TMG) verpflichtet Webseitenbetreiber zur Bereitstellung eines Impressums.
Eine Impressumspflicht ist bei fast jedem Onlineauftritt gegeben. Nach dem TMG benötigt grundsätzlich jede Website ein Impressum. Ausnahmen bilden Webseiten, die keinen geschäftsmäßigen Zwecken dienen – wenn ausschließlich persönliche oder familiäre Inhalte veröffentlicht werden.
Zu den Pflichtangaben eines Impressums zählen:
- Name und Anschrift
- Rechtsform
- Vertretungsberechtigte Personen
- E-Mailadresse, Telefon, ggf. Fax)
- Aufsichtsbehörde
- Registergericht und Registernummer
- Kammer
- Berufsbezeichnung
- Berufsrechtliche Regelungen
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Verantwortliche Autoren für redaktionell-journalistische Inhalte
-
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann zu einer Geldbuße führen. Zudem drohen bei einem fehlerhaften oder fehlendem Impressum Abmahnungen von Konkurrenten.
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Widerrufsbelehrung
Der Einkauf im Internet fällt in den meisten Fällen unter das Fernabsatzrecht. Bei derartigen Verträgen besitzt der Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g BGB i. V. m. §§ 355, 356, 357 BGB). Als Online-Händler sollten Sie Ihre Kunden über das Widerrufsrecht informieren. Dazu wird eine sogenannte Widerrufsbelehrung erstellt.
Richtige Einbindung der Widerrufsbelehrung
Die Information über das Widerrufsrecht sollte gut sichtbar im Bestellprozess integriert sein. Das bedeutet im Wesentlichen, dass der Hinweis klar und deutlich sein sollte. Er sollte an einer Stelle stehen, an welcher der Verbraucher ihn typischerweise erwarten würde. Da die Widerrufsbelehrung relativ lang ist, ist es hilfreich, sie per Link einzubinden. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der Link deutlich hervorgehoben ist. Dies kann etwa durch ein Unterstreichen, eine Farbänderung oder eine Fettung des Links erfolgen. Bei der Erstellung oder Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung achten wir darauf, dass sie den Anforderungen des Gesetzgebers an allen Stellen genau entspricht.
Muster-Widerrufsbelehrung
Es gibt eine vorgefertigte und EU-einheitliche Muster-Widerrufsbelehrung. Diese wird individuell an Ihr Unternehmen angepasst.
Folgen einer fehlenden oder falschen Widerrufsbelehrung
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann zu Abmahnungen durch Mitbewerber führen. Zudem läuft die ansonsten auf 14 Tage beschränkte Widerspruchsfrist einfach weiter.
Überblick
Die Widerrufsbelehrung enthält die wesentlichen Informationen zum Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Das BGB verpflichtet Onlinehändler zur Bereitstellung einer Widerrufsbelehrung.
Bei einer fehlerhaften Belehrung drohen Abmahnungen von Konkurrenten sowie ein unbegrenzter Lauf der eigentlich 14 tägigen Widerrufsfrist.
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Datenschutzerklärung
Was ist eine Datenschutzerklärung?
Datenschutzerklärungen sollen Nutzer von Online-Diensten darüber aufklären, ob und welche ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Darüber hinaus sollen die Nutzer erfahren, welche Vorkehrungen zum Schutze der persönlichen Informationen getroffen werden. Seit Mai 2018 bestimmt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über den Inhalt einer Datenschutzerklärung.
Form der Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung sollte jederzeit abrufbar sein. Dazu bietet es sich an, die Datenschutzerklärung wie das Impressum in einem eigenen Reiter als feste Seite zu implementieren.
Wie ist eine Datenschutzerklärung aufgebaut?
Art. 13 und 14 DSGVO sind maßgeblich für die Inhalte einer Datenschutzerklärung. Die nachfolgenden Inhalte sollte die Datenschutzerklärung demnach erfassen:
- Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. seines Vertreters
- Ggf. die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- Die Zwecke der Verarbeitung und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung
- Berechtigtes Interesse des Verantwortlichen
- Ggf. die Empfänger der personenbezogenen Daten
- Übermittlung in Drittstaaten
- Dauer der Speicherung
- Aufklärung über Rechte der Betroffenen
- Aufklärung über die Widerrufbarkeit von Einwilligungen
- Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
- Aufklärung über die Bereitstellung personenbezogener Daten
- Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling (Social Plugins, Cookies etc.)
Dabei ist dem Betroffenen jederzeit eine Widerspruchsmöglichkeit zur Löschung seiner personenbezogenen Daten einzuräumen. Er muss außerdem darüber aufgeklärt werden, wie er sein Widerspruchsrecht ausüben kann. Ebenso ist auf verwendete Analysetools wie Google Analytics hinzuweisen, und in welchem Umfang diese genutzt werden. Dazu zählt auch der Umgang mit Social Media und Formularen.
Zusammenspiel mit Art. 12 DSGVO
Ein Ziel der DSGVO ist es, die früheren Datenschutzerklärungen vereinfachter darzustellen. Diese wurden mit zunehmender Zeit immer unverständlicher für den Kunden.
Gemäß Art. 12 Abs. 1 DSGVO müssen alle Mitteilungen aus den oben genannten Informationspflichten an den Nutzer in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache übermittelt werden. Mit dieser Bestimmung steigen die Anforderungen an die Datenschutzerklärung. Insbesondere die Anforderung an eine klare und einfache Sprache ist dabei schwer definierbar und stellt Unternehmer vor die Herausforderung, auch technische Merkmale der Datenverarbeitung leicht verständlich darzustellen.
Wir erstellen Ihre transparente und lückenlose Datenschutzerklärung gerne für Sie.
Rechtsfolgen einer unrichtigen Datenschutzerklärung
Die Rechtsfolgen einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung nach DSGVO sind in Art. 83 DSGVO normiert. Es können im Falle eines Unternehmens als Verstoßender bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes als Bußgeld erhoben werden. Die lückenlose Erstellung einer Datenschutzerklärung sollte somit nicht vernachlässigt werden.
Überblick
Die Datenschutzerklärung Ihrer Website enthält Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über etwaige Weitergaben von Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Webseitenbetreiber zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung,
Eine Pflicht zur Datenschutzerklärung ist bei fast jedem Onlineauftritt gegeben. Sobald Daten verwendet und verarbeitet werden – beispielsweise bei einem Kontaktformular oder der Verwendung von Google Analytics – ist eine Datenschutzerklärung Pflicht.
Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung setzt die DSGVO Geldbußen fest. Insbesondere drohen aber Abmahnungen von Konkurrenten.
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Wichtige Tipps und häufige Fehler
Allgemeine Geschäftsbedingungen – oder AGB genannt – sind von Ihnen aufgestellten Regeln für die Abwicklung Ihrer Dienstleistung oder Verkaufsangebots. Sie geben Ihnen nicht nur Vorteile bei der Abwicklung, sondern auch Rechtssicherheit und schützt Sie vor Abmahnungen.
Die wichtigsten Tipps zur AGB Erstellung
Falls Sie Ihre AGB richtig und individuell eingebunden sind und die wichtigsten Felder Ihrer Dienstleistung oder Vertriebswegs regeln (beispielsweise die Lieferzeiten, Transportgefahr, Rügefristen, Verjährung, Rechtswahl, Gerichtsstand, Vertragssprache oder Salvatorische Klauseln), sind Ihre AGB optimal gestaltet. Falls Sie hierbei auf eine individuelle Erstellung oder Anpassung vom spezialisierten Anwalt setzen und Ihre AGB im Anschluss regelmäßig kontrollieren lassen, sind sie auch rechtssicher.
Die häufigsten Fehler bei der AGB Erstellung
Fehlerhafte AGB führen zunächst zur Unwirksamkeit einer Klausel. Dadurch findet die jeweils nachteilige gesetzliche Regelung Anwendung. Zudem drohen in solchen Fällen kostspielige Abmahnungen durch Konkurrenten. Um dies zu verhindern, sollten Sie die häufigsten Fehler kennen, die bei der Erstellung von AGB begangen werden. Dazu zählen überraschende, mehrdeutige oder unverständliche AGB-Klauseln, übermäßig nachteilige Klauseln, Copy-&-Paste AGB, selbst ausgestaltete Widerrufsbelehrungen, pauschale Haftungsbeschränkungen, Gewährleistungsausschlüsse gegenüber Verbrauchern oder Zustimmungsklauseln zur Zusendung von Werbemails oder der Weitergabe von Nutzerdaten.
Wichtige Tipps
AGB richtig präsentieren
AGB individuell einbeziehen
Lieferzeit verbindlich regeln
Übergang der Transportgefahr regeln
Rügefristen bestimmen
Verjährung verkürzen
B2B und B2C unterscheiden
Rechtswahl treffen
Gerichtsstand vereinbaren
Vertragssprache regeln
Salvatorische Klausel aufnehmen
AGB individuell vom Anwalt erstellen lassen
AGB regelmäßig überprüfen lassen
Häufige Fehler
Überraschende Klauseln aufnehmen
Mehrdeutige Klauseln nutzen
Unverständliche Formulierung
Übermäßig benachteiligende AGB
AGB bei Konkurrenten kopieren
Widerrufsbelehrung selbst ausgestalten
Haftung pauschal beschränken
Gewährleistung gegenüber Verbrauchern ausschließen
Verbrauchern Mängelrügepflichten auferlegen
Einverständnis für die Zusendung von Werbemails
Weitergabe von Nutzerdaten
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Beispiele typischer AGB-Klauseln
AGB Klauseln enthalten Rechte und Pflichten des Verwenders und Kunden, die das Wesentliche rund um den jeweiligen Vertrag zwischen den Parteien regeln. Sehr oft kommt es dabei vor, dass unzulässige AGB verwendet werden – sei es, weil AGB in Eigenregie (Anpassung von Copy & Paste AGB) erstellt oder professionell erstellte AGB über lange Zeit nicht an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden sind. Bei der Zulässigkeit kommt es sehr oft darauf an, ob sich die Klauseln an Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B) richten. B2B AGB erlauben eine stärkere Bevorzugung des Verwenders. Nachfolgend finden Sie einige typische Beispiele von AGB-Klauseln sowie die Analyse ihrer rechtlichen Zulässigkeit:
AGB KLAUSEL | ERGEBNIS | GRÜNDE |
---|---|---|
„Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.“ | B2B und B2C: Unzulässig | AGB müssen in jeden Vertrag neu eingezogen werden. |
„Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.“ | B2C: Unzulässig B2B: Zulässig |
Im Handel mit Verbrauchern trägt der Händler das Versandrisiko. Das Transportunternehmen gilt als Erfüllungsgehilfe. |
„Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.” | B2C: Unzulässig B2B: Zulässig |
Gegenüber Verbrauchern darf keine strengere Form als die Textform zur Abgabe von Erklärungen erforderlich sein. Dies gilt nicht nur für Kündigungen, sondern auch für Mängelanzeigen. |
„Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.“ | B2C und B2B: Zulässig | Eine Pauschalierung des Schadensersatzes ist nur zulässig, wenn ausdrücklich der Nachweis gestattet ist, dass der real entstandene Schaden geringer war (BGH, Urteil vom 14.04.2010, Az. VIII ZR 123/09). |
„Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag können wir einen pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% verlangen.“ | B2C: Unzulässig B2B: In der Regel unzulässig |
Es muss der Beweis eines tatsächlich niedrigeren Schadens möglich sein. Dies gilt auch bei Unternehmern, allerdings ist die Abgrenzung zwischen zulässiger Vertragsstrafe und einem unzulässigem pauschalen Schadensersatz schwierig. |
„In den AGB einer Textilreinigung: “Bei Schäden, die aus leichter Fahrlässigkeit resultieren, ist die Haftung auf das 15-Fache des Bearbeitungspreises beschränkt.” | B2B und B2C: Unzulässig | Der berechnete Preis für die Reinigung stellt keinen zulässigen Maßstab für die Höhe der Entschädigung dar, weil er in keinem Zusammenhang zum Wert des beschädigten Kleidungsstückes steht (BGH, Urteil vom 04.07.2013, Az. VII ZR 249/12). |
“Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.” | B2B und B2C: In der Form unzulässig | Deutsches Recht regelt, dass auf internationale Verträge das UN-Kaufrecht anzuwenden ist (Art. 3 Abs. 2 EGBGB). Daher muss die Klausel bspw. den Zusatz “unter Ausschluss des UN-Kaufrechts” tragen. |
„Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihn der Anbieter auch telefonisch zu seinen Produkten und Dienstleistungen sowie weiteren Angeboten, die im Zusammenhang mit seinen Produkten stehen, informieren und beraten kann.“ | B2B und B2C: Unzulässig | Eine Einwilligung in Telefonwerbung muss immer gesondert abgegeben werden und darf nicht in AGB enthalten sein. Auch in einer Einwilligungserklärung ist diese Klausel unwirksam, da sie nicht hinreichend transparent ist. |
„Eine Aufrechnung … ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig“ | B2B und B2C: Unzulässig | Diese Klausel ist unzulässig, da auf diese Art eine Aufrechnung von Forderungen durch Bestreiten einer berechtigten Forderung verhindert werden kann (BGH, Urteil vom 07.04.2011, Az. VII ZR 209/07). |
„Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich spätestens jedoch 2 Wochen nach Übergabe des Kaufgegenstandes dem Anbieter gegenüber schriftlich anzuzeigen.“ | B2C: Unzulässig B2B: Unter bestimmten Voraussetzungen zulässig |
Diese Klausel stellt eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern dar, weil sie die Rechte des Verbrauchers bei Mängeln unzulässig beschränkt. Zumindest wird der Eindruck erweckt, die Rechte wären nach 2 Wochen verjährt. |
In Einkäufer-AGB: „Es wird vermutet, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, wenn seit Gefahrübergang nicht mehr als 12 Monate vergangen sind“ | B2B und B2C: Unzulässig | Gegenüber Verbrauchern ist klar geregelt, dass die Beweislastumkehr nach 6 Monaten erfolgt. Hiervon kann nicht abgewichen werden. Dies gilt auch für Verträge zwischen Unternehmern. |
Beim Verkauf gebrauchter Sachen: KLAUSEL-4.: Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. … KLAUSEL-7.:. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. …“ | B2C: Unzulässig | Hier wurde sowohl die Frist für Sachmängelhaftung als auch die Frist für Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf ein Jahr verkürzt. Es hätte in beiden Fällen in erkennbarer Weise darauf hingewiesen werden müssen, dass diese Verkürzung nicht für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gilt. Der Hinweis geschah jedoch auf verkannbare Art und Weise nur in Klausel 7, nicht in Klausel 4. |
„Die Verjährung der Haftung bei Mängeln an Gebrauchtware ist auf 1 Jahr beschränkt“ | B2B und B2C: Zulässig | Eine Klausel zur Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr ist zulässig. Hingegen ist eine Verkürzung der Verjährung bei Neuwaren gegenüber Verbrauchern unzulässig. Im B2B Handel ist die Verkürzung der Verjährung auf 1 Jahr bei Neu- und Gebrauchtwaren zulässig. |
„… Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden …“ | B2B und B2C Unzulässig | Eine Klausel zur Abbedingung der Schriftform für Vertragsänderungen und der Schriftform selbst verstößt gegen den Grundgedanken des § 305 b BGB. |
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Onlineshop und Webshop AGB
Der klassische Verkauf in einem Ladengeschäft („Offline“) wird immer mehr vom Internethandel über Onlineshops bzw. Webshops abgelöst. Dabei gelten im Onlinehandel besondere Regeln – sowohl für eigene Shops, die auf einer eigenen Website betrieben werden, als auf für Shops bei Drittanbietern wie Amazon oder eBay.
- Eigene Webshops aus Eigenprogrammierung oder über Anbieter wie Jimdo. Strato, 1&1, Lightspeed (vormals SEOShop), WooCommerce; Rechnungstellung über Tools wie Fastbill.
- Fremde Webshops wie Amazon, eBay, Facebook, Yatego, Dawanda, Allyouneed, Hood, Booklooker oder ZVAB.
AGB und Rechtstexte für den Webshop
Rechtssichere Webshops benötigen die folgenden Rechtstexte:
- AGB
- Impressum
- Widerrufsbelehrung
- Datenschutzerklärung
- Zahlungs- und Versandbedingungen
Besonderheiten des Onlineshop Bestellvorgangs
Ihre AGB sollten den technischen Bestellvorgang des von Ihnen genutzten Onlineshops genau wiederspiegeln.
Beispiel: Der gültige Vertrag mit Ihrem Kunden soll erst zustande kommen, wenn Ihr Onlineshop eine Bestätigungsnachricht abschickt. Dies steuern Sie ggf. nach Freigabe des Versandes durch Ihr Lager. So wird sichergestellt, dass Sie nicht für einen Lieferengpass haften. Zur genauen Regelung ist es wichtig, Ihr konkretes Webshopsystem zu kennen (z. B. eBay oder eine Eigenproduktion).
Besonderheiten des Onlineshop Handels
Beim Handel über einen Onlineshop gelten außerdem die Vorschriften des sogenannten Fernabsatzrechts. So müssen Sie eine Widerrufsbelehrung stellen und sind zudem verpflichtet, Ihre Kunden über die Zahlungs- und Versandbedingungen Ihres Unternehmens zu belehren. Zudem gelten besondere Belehrungs- und Informationspflichten wie die Impressumspflicht sowie die Pflicht zur Datenschutzerklärung. Von ihnen darf gegenüber Verbrauchern kaum abgewichen werden. Verstöße führen nicht nur zur Unwirksamkeit einer Klausel, sondern können auch abgemahnt werden.
Besonderheiten Ihres Modells
Neben den Besonderheiten des Bestellvorgangs und Onlinehandels werden die Besonderheiten Ihrer individuellen Dienstleistung oder Produkte berücksichtigt werden.
Beispiele: Sie verkaufen neben Waren auch e-Books. Es ist wichtig, dem Käufer ein beschränktes Lizenzrecht einzuräumen. Er soll sie nutzen, aber nicht (gewerblich) weiterveräußern können. Oder: Ihre Ware wird von einem Fulfillment-Dienstleister verschickt. Es ist auf eine Versandbestätigung dieses Dienstleisters abzustellen.
AGB für Ihren B2C-Webshop
Wenn es sich bei Ihren Kunden vornehmlich um private Endkunden (Business to Customer = B2C) handelt, sind die gesetzliche Vorschriften besonders streng. Das Gesetz schützt Verbraucher auf eine besondere Weise. Klauseln, welche die Rechte von Verbrauchern auch nur in geringer Weise benachteiligen, sind vollumfänglich unwirksam. Neben der Unwirksamkeit der Klausel entsteht ein Abmahnrisiko. Ein Wettbewerber, der in Ihrem Feld tätig ist, könnte den Inhaber einer unrichtigen AGB abmahnen (BGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 34/08 und Urteil vom 31.05.2012, Az: I ZR 45/11). Zahlreiche Klauseln, die in an Unternehmer gerichteten AGB enthalten sein dürfen, können gegenüber privaten Endkunden nicht verwendet werden. Bei der Erstellung von B2C AGB wird deshalb eine besondere Vorsicht angewandt.
Auf folgende Klauseln wird bei der Erstellung von B2C-Webshop-AGB ein besonderes Augenmerk gelegt:
- Informationspflichten beim Fernabsatzkauf
- Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- Vertragsbestätigung
- Preisauszeichnung (Endpreis incl. Mehrwertsteuer und Versandkosten)
- Produktbeschreibung
- Urheberrecht und Lizenzierung
AGB für Ihren B2B-Onlineshop
Wenn es sich bei Ihren Kunden um Unternehmen (Business to Business = B2B) handelt, ist die Verwendung von AGB dringend zu empfehlen. Zum einen steht Ihnen ein deutlich weiterer Spielraum bei der Gestaltung von für Sie vorteilhaften Klauseln zur Verfügung – insbesondere bei der Haftung oder dem Gerichtsstand. So erlauben die spezialrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Ihnen einen weiten Gestaltungsspielraum, den Sie unbedingt durch entsprechende AGB nutzen sollten. Zudem sind unternehmerische Käufer erfahrungsgemäß häufiger als Verbraucher gewillt, in einen Rechtsstreit zu treten. Schließlich besteht die Gefahr konkurrierender AGB eines unternehmerischen Vertragspartners. In diesem Fall unterfallen Sie bei Tätigkeit ohne eigene AGB der Gefahr der Anwendung von für Sie ungünstigen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Auf folgende Klauseln wird bei der Erstellung von B2C-Webshop-AGB ein besonderes Augenmerk gelegt:
- Einschränkung der Gewährleistungsrechte zu Ihrem Gunsten
- Vorteilhafte Rügefristen
- Haftungsausschluss bzw -begrenzung
- Abbedingung der Wareneingangsprüfung
- Übergang der Transportgefahr
- Schriftformklausel
- Gerichtsstandsvereinbarung
- Rechtswahl
- Vertragsstrafen
- Einbeziehungsklauseln für zukünftige Geschäfte
- Preisanpassungsklauseln
3 Tipps für rechtssichere Webshop AGB
- Keine AGB anderer Webshops kopieren – Übernehmen Sie keine AGB Ihrer Wettbewerber. Copy & Paste führt zur Abmahnung.
- Keine Muster AGB verwenden – Im Generator hergestellte AGB oder ein Mustertext sind nicht individuell an Ihren Onlineshop und Ihr Modell angepasst.
- AGB individuell erstellen lassen – Ihre AGB werden an die Bedürfnisse Ihres Onlineshops, des Internethandels und Ihre Bedürfnisse angepasst.
Überblick
Der Onlinehandel über Onlineshops und Webshops hat einen wesentlichen Anteil am Handel zulasten des klassischen „Offlinehandels“ übernommen. Dabei gelten die besonderen Vorschriften des Fernabsatzrechts.
Alle Webshops bedürfen besonderer Zahlungs- und Versandbedingungen sowie eines wirksamen Impressums sowie einer Datenschutzerklärung.
B2C AGB für Onlineshops für Verbraucher sind besonders vorsichtig zu gestalten. Das Gesetz schützt Verbraucher in einer besonderen Weise. Die kleinste Abweichung von der Rechtsprechung oder Gesetzeslage kann zur Unwirksamkeit einer wichtigen Klausel oder einer Abmahnung führen.
B2B AGB für Webshops für Unternehmer sollten mit weit ausgereizten Klauseln versehen werden. Unternehmer können gegenüber anderen Unternehmern viele abweichende Regelungen treffen und den vollen Spielraum des HGB ausreizen. Ohne eigene AGB droht bei einem Rechtsstreit die Anwendung gleichermaßen Nachteilhafter AGB eines gegnerischen Unternehmers.
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Amazon Shop AGB
Amazon ist der größte Onlinehändler Deutschlands. Er ist nicht nur Marktführer im Onlinehandel, sondern hat das gesamte Einkaufsverhalten in Deutschland nachhaltig verändert:
- Rund 90 % der deutschen Online-Käufer kaufen bei Amazon.
- 1/3 gibt durch den Einkauf bei Amazon weniger Geld im klassischen stationären Handel aus
- 13,7 % des Onlinehandels mit Waren, die nicht Lebensmittel sind, geschieht über Amazon
- Die Deutschen sind vor den Japanern, Briten, Italienern und US-Amerikanern die stärksten Kunden
(Quellen: Umfrage PwC, Handelsverband Deutschland).
AGB und Rechtstexte für Ihren Amazon Webshop
Amazon Webshops benötigen zur Rechtssicherheit die folgenden Rechtstexte:
- AGB
- Impressum
- Widerrufsbelehrung
- Datenschutzerklärung
- Zahlungs- und Versandbedingungen
Besonderheiten des Amazon Bestellvorgangs
Amazon AGB sollten zur Rechtssicherheit den technischen Bestellvorgang des Amazon Onlineshops exakt wiederspiegeln. So hat Amazon mehrere Bestellverfahren – insbesondere
- das Warenkorbsystem und
- die 1-Click-Bestellfunktion.
Auf einen Amazon Onlineshop abgestimmte AGB sollten beide Bestellvorgänge berücksichtigen, um den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Ihrem Kunden und Ihnen (Amazon bleibt außen vor) zu bestimmen. Insbesondere wird so Ihre Haftung für Lieferengpässe beschränkt.
Besonderheiten des Amazon Handels
Beim Handel über einen Amazon Webshop gelten in den Fällen des Verkaufs an Verbraucher (B2C) die Vorschriften des sogenannten Fernabsatzrechts. Sie benötigen eine Widerrufsbelehrung und sollten Ihre Kunden über die Zahlungs- und Versandbedingungen Ihres Unternehmens belehren. Zudem gilt auch bei Amazon die Impressumspflicht sowie die Pflicht zur Stellung einer auf Amazon abgestimmten Datenschutzerklärung.
Besonderheiten der Amazon-Verkäufer-AGB
Außerdem hat Amazon eigene Verkäufer-AGB. Die Amazon-Richtlinien sind an Sie als Betreiber Ihres Amazon-Marketplace gerichtet und werden von uns beachtet, um Konflikte zwischen Ihnen und Amazon und vor allem Abmahnungen von Konkurrenten auszuschließen. So müssen die Rückgabebedingungen von gewerblichen Marketplace Verkäufern mindestens den Rückgaberichtlinien von Amazon entsprechen. Damit müssen Sie ihren Kunden auch im B2B-Bereich ein widerrufsähnliches Rücktrittsrecht gestatten. Die Nichtachtung dieser Klausel ist eine häufige Abmahnfalle – insbesondere bei Muster-AGB.
Besonderheiten Ihres persönlichen Modells
Neben den Besonderheiten des Amazon-Bestellvorgangs werden auch die Besonderheiten Ihrer individuellen Dienstleistung oder Handels berücksichtigt.
Beispiele: Sie verkaufen neben „physischen“ Produken auch e-Books. Ihre Käufer sollen die Bücher nutzen, aber natürlich nicht (gewerblich) weiterveräußern, kopieren oder veröffentlichen können. Dazu wird ihm ein präzise eingeschränktes Lizenzrecht eingeräumt.
AGB für Ihren B2C-Amazon-Onlineshop
Sind Ihre Kunden vornehmlich private Endkunden (Business to Customer = B2C), sind die gesetzlichen Vorschriften besonders streng. Verbraucher werden vom Gesetz auf eine besondere Weise geschützt. Auch nur geringfügig benachteiligende Klauseln sind vollumfänglich unwirksam. Nicht nur die Klausel ist unwirksam – es entsteht auch ein Abmahnrisiko. Ein Wettbewerber kann den Inhaber einer unrichtigen AGB abmahnen (BGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 34/08 und Urteil vom 31.05.2012, Az: I ZR 45/11). Bei der Erstellung von B2C Amazon AGB wird deshalb eine besondere Vorsicht angewandt.
Auf folgende Klauseln wird bei der Erstellung von B2C-Amazon-AGB besonders geachtet:
- Informationspflichten beim Fernabsatzkauf
- Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- Vertragsbestätigung
- Preisauszeichnung (Endpreis incl. Mehrwertsteuer und Versandkosten)
- Produktbeschreibung
- Urheberrecht und Lizenzierung
- Verkauf oder Einkauf
- Lizenzen und Lizenznummern bei Software
- Urheberrecht und Lizenzierung – insbesondere bei digitalen Inhalten wie eBooks oder Videodateien
- Hardware und Telekommunikationsdienstleistungen – Handys mit Verträgen
- Haftungsfreistellung bei Verletzung von Rechten Dritter
- Abo-Verträge – dauerhafte Lieferung von Ware
- Geschenkgutscheine
- Aktionsgutscheine
- Gewinnspiele
AGB für Ihren B2B-Amazon-Webshop
Sind Ihre Kunden Unternehmen (Business to Business = B2B), ist die Verwendung von ausgeklügelten und weit greifenden Amazon-AGB dringend zu empfehlen. Ihnen steht ein sehr weiter Spielraum bei der Gestaltung vorteilhaften Klauseln zur Verfügung. So geben Ihnen die spezialrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) einen weiten Gestaltungsspielraum. Dabei sind unternehmerische Käufer erfahrungsgemäß häufig gewillt, in einen Rechtsstreit zu treten, sodass Sie auf günstige rechtliche Rahmenbedingungen umso mehr angewiesen sind. Dabei besteht die konkrete Gefahr konkurrierender AGB eines unternehmerischen Vertragspartners. Hat dieser -in Abwesenheit eigener Amazon-AGB – eigene Einkäufer-AGB genutzt, unterfallen Sie ihrer Anwendung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden umso ungünstiger sein.
Auf folgende Klauseln wird bei der Erstellung von B2C-Amazon-AGB ein besonderes Augenmerk gelegt:
- Einschränkung der Gewährleistungsrechte zu Ihrem Gunsten
- Vorteilhafte Rügefristen
- Haftungsausschluss bzw -begrenzung
- Abbedingung der Wareneingangsprüfung
- Übergang der Transportgefahr
- Schriftformklausel
- Gerichtsstandsvereinbarung
- Rechtswahl
- Vertragsstrafen
- Einbeziehungsklauseln für zukünftige Geschäfte
- Preisanpassungsklauseln
3 Tipps für rechtssichere Amazon AGB
- Keine AGB anderer Amazon Webshops kopieren – Übernehmen Sie keine AGB Ihrer Wettbewerber auf Amazon. Copy & Paste führt zur Abmahnung.
- Keine Amazon Muster AGB verwenden – Im Generator hergestellte Amazon-AGB oder ein Mustertext sind nicht individuell an Ihren Amazon-Onlineshop oder Ihr Modell angepasst.
- Amazon AGB individuell erstellen lassen – Ihre Amazon-AGB werden an die Bedürfnisse Ihres Onlineshops und Ihrer Produkte angepasst.
Überblick
Der Handel über Amazon nimmt einen weit überwiegenden Anteil am Internethandel ein und hat das Einkaufsverhalten der gesamten Bevölkerung maßgeblich geprägt. Im Ländervergleich sind Deutsche dabei wegen der häufigsten Nutzung von Amazon-Internetbestellungen „Amazon-Weltmeister„.
Alle Amazon Webshops bedürfen spezieller Zahlungs- und Versandbedingungen sowie eines Impressums und einer Datenschutzerklärung.
B2C-Amazon-AGB für Verbraucher sind besonders vorsichtig zu gestalten. Das Gesetz schützt Verbraucher in einer besonderen Weise. Die kleinste Abweichung von der Rechtsprechung oder Gesetzeslage kann zur Unwirksamkeit einer wichtigen Klausel und einer Abmahnung führen.
B2B-Amazon-AGB für Unternehmer sollten mit weit ausgereizten Klauseln versehen werden. Unternehmer können gegenüber anderen Unternehmern viele abweichende Regelungen treffen und den vollen Spielraum des HGB ausreizen. Ohne eigene Amazon-AGB droht bei einem Rechtsstreit die Anwendung sehr nachteilhafter Einkäufer-AGB eines anderen Unternehmens.
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eBay Shop AGB
eBay ist in der öffentlichen Wahrnehmung hinter Amazon der zweitgrößte Onlinehändler Deutschlands. eBay ist Pionier auf dem Gebiet von privat initiierten Online-Versteigerungen und überholt insbesondere auf dem deutschen Markt Amazon bei der Händleranzahl. Insbesondere kleinere Verkäufer nutzen eBay als Verkaufsplattform.
- eBay hat 125.732 Händler in Deutschland – gegenüber 55.310 Händlern auf Amazon
- Weltweit sind 70.3 % aller Händler auf eBay Deutsche – gegenüber 53,5 % auf Amazon
- eBay hat mit 7,56 Mrd. € Umsatz einen wesentlichen Marktanteil verglichen mit dem Marktführer Amazon mit 14.22 Mrd. €
- Der Händlerumsatz bei eBey beträgt 5,67 Mrd. € im Gegensatz zu 6,40 Mrd. € bei Amazon
(Quellen: Shopanbieter.de Marktplatzreport 2016, vertieft: Wortfilter.de, sistrix.de, GMV – Zeitraum 2015-2016).
AGB und Rechtstexte für Ihren eBay Onlineshop
eBay Onlineshops benötigen die folgenden Rechtstexte:
- AGB
- Impressum
- Widerrufsbelehrung
- Datenschutzerklärung
- Zahlungs- und Versandbedingungen
Besonderheiten des Bestellvorgangs von eBay
eBay AGB sollten zur Rechtssicherheit den Bestellvorgang des eBay Webshops sehr genau abbilden. eBay hat mehrere Bestellverfahren – insbesondere
- das Warenkorbsystem,
- die Sofort-Kaufe-Option und
- den Preisvorschlag als verbindliches Gebot bei einer Online-Auktion.
Auf einen eBay Webshop angepasste AGB berücksichtigen alle drei Bestellvorgänge. Dadurch wird insbesondere der Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Ihrem Kunden und Ihnen (eBay bleibt außen vor) bestimmt. So wird Ihre Haftung bei Lieferengpässen ausgeschlossen.
Besonderheiten des eBay Internethandels
Beim Internethandel über einen eBay Onlineshop gelten in den Fällen des Verkaufs an Verbraucher (B2C) die Vorschriften des sogenannten Fernabsatzrechts. In diesem Fall wird eine Widerrufsbelehrung benötigt. Zudem müssen die Kunden über die Zahlungs- und Versandbedingungen des eBay Verkäufers belehrt werden. Zudem gilt auch bei eBay die Impressumspflicht sowie die Pflicht zur Stellung einer auf eBay angepassten Datenschutzerklärung.
Besonderheiten der eBay-Verkäufer-AGB
Zudem hat eBay eigene Verkäufer-AGB. Sie sind an Sie als Shopbetreiber gerichtet und werden von uns besonders beachtet, um Konflikte zwischen Ihnen und eBay und vor allem Abmahnungen von Konkurrenten auszuschließen. Beispielsweise hat eBay bestimmte Grundsätze zum Einstellen von Artikeln – insbesondere zu den Zahlungsmethoden, dem Versand oder der Gewährleistung. So verlangen einige Portale von ihren Nutzern, ihren Kunden auch im B2B-Bereich ein widerrufsähnliches Rücktrittsrecht zu gestatten. Die Nichtachtung dieser Klausel führt auf eBay von der Löschung von Artikeln bis zur Löschung des Accounts und ist eine häufige Abmahnfalle – insbesondere bei Muster-AGB.
Besonderheiten Ihres persönlichen Geschäftes
Neben den Besonderheiten des eBay-Bestellvorgangs werden auch die Besonderheiten Ihrer individuellen Dienstleistung oder Handels berücksichtigt.
Beispiele: Sie verkaufen neben Produken auch Gutscheine für weitere Produkte Ihres Webshops. Zudem haben Sie ein saisonales Gewinnspiel angesetzt. Diese Angebote wollen Sie zeitlich begrenzen, um nach einem langen Zeitraum keine unkalkulierbaren Liquiditätsrisiken einzugehen. Deshalb bestimmen Sie in Ihren eBay AGB einen Verfall von Ansprüchen aus Gutscheinen und Gewinnspielen nach einem Zeitraum von 4 Jahren.
AGB für Ihren eBay-B2C-Webshop
Sind Ihre Kunden vornehmlich private Endkunden (Business to Customer = B2C), sind die gesetzlichen Vorschriften besonders streng. Verbraucher werden vom Gesetz auf eine besondere Weise geschützt. Auch nur geringfügig benachteiligende Klauseln sind vollumfänglich unwirksam. Nicht nur die Klausel ist unwirksam – es entsteht auch ein Abmahnrisiko. Ein Wettbewerber kann den Inhaber einer unrichtigen AGB abmahnen (BGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 34/08 und Urteil vom 31.05.2012, Az: I ZR 45/11). Bei der Erstellung von B2C eBay AGB wird deshalb eine besondere Vorsicht angewandt.
Auf folgende Klauseln wird bei der Erstellung von B2C-eBay-AGB besonders geachtet:
- Informationspflichten beim Fernabsatzkauf
- Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- Vertragsbestätigung
- Preisauszeichnung (Endpreis incl. Mehrwertsteuer und Versandkosten)
- Eigentumsvorbehalt bei Vorleistungspflicht des Verkäufers
- Aussschluss des Widerrufsrechts bei Verbrauchern nicht aus der EU
- Produktbeschreibung
- Verkauf oder Einkauf
- Dienstleistungen
- Lizenzen und Lizenznummern bei Software
- Urheberrecht und Lizenzierung – insbesondere bei digitalen Inhalten wie eBooks oder Videodateien
- Hardware und Telekommunikationsdienstleistungen – Handys mit Verträgen
- Haftungsfreistellung bei Verletzung von Rechten Dritter
- Abo-Verträge – dauerhafte Lieferung von Ware
- Geschenkgutscheine
- Aktionsgutscheine
- Gewinnspiele
- Tickets
AGB für Ihren eBay-B2B-Onlineshop
Sind Ihre Kunden Unternehmen (Business to Business = B2B), ist die Verwendung von ausgeklügelten und weit greifenden Amazon-AGB dringend zu empfehlen. Ihnen steht ein sehr weiter Spielraum bei der Gestaltung vorteilhaften Klauseln zur Verfügung. So geben Ihnen die spezialrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) einen weiten Gestaltungsspielraum. Dabei sind unternehmerische Käufer erfahrungsgemäß häufig gewillt, in einen Rechtsstreit zu treten, sodass Sie auf günstige rechtliche Rahmenbedingungen umso mehr angewiesen sind. Dabei besteht die konkrete Gefahr konkurrierender AGB eines unternehmerischen Vertragspartners. Hat er eigene Einkäufer-AGB genutzt, unterfallen Sie ihrer Anwendung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden umso ungünstiger sein.
Auf folgende Klauseln wird bei der Erstellung von B2C-Amazon-AGB ein besonderes Augenmerk gelegt:
- Einschränkung der Gewährleistungsrechte zu Ihrem Gunsten – insbesondere die Mängelhaftung bei Gebrauchtware
- Vorteilhafte Rügefristen
- Haftungsausschluss bzw -begrenzung
- Abbedingung der Wareneingangsprüfung
- Übergang der Transportgefahr – Lieferung per Spedition „frei Bordsteinkarte“
- Schriftformklausel
- Gerichtsstandsvereinbarung
- Rechtswahl – deutsches Recht bei Verträgen mit ausländischen Käufern
- Vertragsstrafen
- Einbeziehungsklauseln für zukünftige Geschäfte
- Preisanpassungsklauseln
3 Tipps für rechtssichere eBay AGB
- Keine AGB anderer eBay Webshops kopieren – Übernehmen Sie keine AGB Ihrer Wettbewerber auf eBay. Copy & Paste führt zur Abmahnung.
- Keine eBay Muster AGB verwenden – Im Generator hergestellte eBay-AGB oder ein Mustertext sind nicht individuell an Ihren Webshop bei eBay oder Ihr Modell angepasst.
- eBay AGB individuell erstellen lassen – Ihre eBay-AGB werden an die Bedürfnisse Ihres Onlineshops und Ihrer Produkte angepasst.
Überblick
Der Handel über eBay nimmt neben dem Amazonhandel bundesweit die zweite Stelle ein und ist vor allem in Deutschland sehr relevant: Mit 7,56 Mrd. Euro nimmt der eBay Umsatz aller deutschlandweiter Händler einen hohen Anteil am Onlinehandel insgesamt ein. Vor allem kleinere Verkäufer nutzen eBay als Verkaufsplattform – nicht zuletzt wegen der Online-Auktionsfunktion.
Alle eBay Onlineshops bedürfen spezieller Zahlungs- und Versandbedingungen sowie eines Impressums und einer Datenschutzerklärung.
eBay-B2C-AGB für Verbraucher sind besonders vorsichtig zu gestalten. Das Gesetz schützt Verbraucher in einer besonderen Weise. Die kleinste Abweichung von der Rechtsprechung oder Gesetzeslage kann zur Unwirksamkeit einer wichtigen Klausel und einer Abmahnung führen.
eBay-B2B-AGB für Unternehmer sollten mit weit ausgereizten Klauseln versehen werden. Unternehmer können gegenüber anderen Unternehmern viele abweichende Regelungen treffen und den vollen Spielraum des HGB ausreizen. Ohne eigene eBay-AGB droht bei einem Rechtsstreit die Anwendung sehr nachteilhafter Einkäufer-AGB eines anderen Unternehmens.
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Facebook Shop AGB
Facebook ist das erste große internationale Social-Media-Netzwerk und hat nicht nur als aktuell fünft-größtes Unternehmen großen wirtschaftlichen Einfluss, sondern beeinflusst unser gesamtes Kommunikationsverhalten. Seit 2017 bietet Facebook eine eigene Shopfunktion an. Sie können Ihre Produkte nicht nur über Facebook bewerben, sondern auch über den Facebook Shop verkaufen.
- Facebook wurde 2014 von Mark Zuckerberg und seinen Mitbewohnern gegründet – unter dem Namen Facemash. Die Gründungsstory wurde verfilmt („The Social Network“)
- Im Jahr 2016 ist Facebook mit einem Marktwert von 321 Milliarden $ das fünft wertvollste Unternehmen der Welt
- Auf Facebook gibt es 50 Millionen Unternehmensseiten, aber nur 2,5 Millionen nehmen Werbung in Anspruch
- 38,6 % der Weltbevölkerung nutzt Facebook. Es ist möglich, alle Facebooknutzer per Anzeige zu erreichen
- Seit 2017 besteht die Möglichkeit, einen eigenen Webshop bei Facebook anzubieten
(Quelle: brandwatch.de).
AGB und Rechtstexte für Ihren Facebook Shop
Facebook Onlineshops benötigen die folgenden Rechtstexte:
- AGB
- Impressum
- Widerrufsbelehrung
- Datenschutzerklärung
- Zahlungs- und Versandbedingungen
Besonderheiten des Bestellvorgangs des Facebook Shops
Facebook Shop AGB ist kein „klassischer“ Webshop. Eine direkte Kauffunktion gibt es nicht – es ist eher ein „Schaufenster„, welches Ihre Kunden zu Ihrem Webshop auf Ihrer Internetseite weiterleitet. Dabei gibt es dann 2 gängige Kaufmöglichkeiten:
- Warenkorbfunktion: Mit einem Klick landet das Produkt im Warenkorb und wird erst später erworben
- 1-Klick-Funktion: Kauf mit einem Klick ohne Warenkorb
Auf einen Facebook Shop angepasste AGB berücksichtigen alle von Ihnen verwendete Bestellvorgänge. Dadurch soll insbesondere der Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Ihrem Kunden und Ihnen (Facebook bleibt außen vor) definiert, um Ihre Haftung bei Lieferengpässen auszuschließen.
AGB Klauseln eines Facebook-Shops
Zur Übersicht eine Liste möglicher Klauseln bei der Erstellung von Facebook Shop AGB:
- Informationspflichten beim Fernabsatzkauf
- Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- Vertragsbestätigung
- Preisauszeichnung (Endpreis incl. Mehrwertsteuer und Versandkosten)
- Produktbeschreibung
- Urheberrecht und Lizenzierung
- Lizenzen und Lizenznummern bei Software
- Urheberrecht und Lizenzierung – insbesondere bei digitalen Inhalten wie eBooks oder Videodateien
- Hardware und Telekommunikationsdienstleistungen – Handys mit Verträgen
- Haftungsfreistellung bei Verletzung von Rechten Dritter
- Abo-Verträge – dauerhafte Lieferung von Ware
- Geschenkgutscheine
- Aktionsgutscheine
- Gewinnspiele
- Einschränkung der Gewährleistungsrechte zu Ihrem Gunsten – insbesondere die Mängelhaftung bei Gebrauchtware
- Vorteilhafte Rügefristen
- Haftungsausschluss bzw -begrenzung
- Abbedingung der Wareneingangsprüfung
- Übergang der Transportgefahr – Lieferung per Spedition „frei Bordsteinkarte“
- Schriftformklausel
- Gerichtsstandsvereinbarung
- Rechtswahl – deutsches Recht bei Verträgen mit ausländischen Käufern
- Vertragsstrafen
- Einbeziehungsklauseln für zukünftige Geschäfte
- Preisanpassungsklauseln
3 Tipps für rechtssichere Facebook Shop AGB
- Keine AGB anderer Facebool Shops kopieren – Übernehmen Sie keine AGB Ihrer Wettbewerber auf Facebook. Copy & Paste führt zur Abmahnung.
- Keine Facebook Shop Muster AGB verwenden – Im Generator hergestellte Facebook-Shop-AGB oder ein Mustertext sind nicht individuell an Ihren Webshop bei eBay oder Ihr Modell angepasst.
- Facebook-Shop-AGB individuell erstellen lassen – Ihre Facebook-Shop-AGB werden an die Bedürfnisse Ihres Onlineshops und Ihrer Produkte angepasst.
Überblick
Facebook hat als fünft-wertvollstes Unternehmen der Welt die Kommunikation von Menschen nachhaltig beeinflusst. Nach Einführung einer Anzeigenfunktion für Unternehmer hat Facebook 2017 seinen unternehmerischen Nutzern einen Shop zur Verfügung gestellt.
Alle Facebook Shops verweisen auf Ihren eigenen Webshop. Diese bedürfen spezieller Zahlungs- und Versandbedingungen sowie eines Impressums und einer Datenschutzerklärung.
Facebook-Shop-B2C-AGB für Verbraucher sind besonders vorsichtig zu gestalten. Das Gesetz schützt Verbraucher in einer besonderen Weise. Die kleinste Abweichung von der Rechtsprechung oder Gesetzeslage kann zur Unwirksamkeit einer wichtigen Klausel und einer Abmahnung führen.
Facebook-Shop-B2B-AGB für Unternehmer sollten mit weit ausgereizten Klauseln versehen werden. Unternehmer können gegenüber anderen Unternehmern viele abweichende Regelungen treffen und den vollen Spielraum des HGB ausreizen. Ohne eigene Facebook-Shop-AGB droht bei einem Rechtsstreit die Anwendung sehr nachteilhafter Einkäufer-AGB eines anderen Unternehmens.
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AGB für Shops auf Portalen oder Marktplätzen
Neben Amazon und eBay gibt es eine Reihe weiterer Online-Marktplätze wie DaWanda, Etsy, Yatego oder Allyouneed. Sie haben entweder abweichende Zielgruppenkonzepte (DaWanda richtet sich an kreative Bastler, Booklooker an Autoren und Verlage) oder übernehmen die Konzepte von Amazon bzw. eBay.
DaWanda
DaWanda ist ein Marktplatz für kreative und selbstgemachte Produkte. Kreative Menschen oder Designer können dort ihre Produkte auf direktem Wege vertreiben. Nutzer können sich auf der Seite austauschen – das Portal liefert neben Foren auch zahlreiche DIY-Videos mit Anleitungen. Mit diesem Konzept erfreut sich die Plattform immer größerer Beliebtheit.
Etsy
Wie DaWanda ist Etsy ein Marktplatz für selbstgemachte Artikel sowie Vintage und Künstlerbedarf. Produkte werden von Designern selbst und auf direktem Wege vertreiben.
Yatego
Ähnlich Amazon ist Yatego ein Portal für den Handel mit Waren aller Art – gerichtet vornehmlich an gewerbliche Händler.
Allyouneed
Allyouneed ist ein gemischter Marktplatz mit der Deutschen Post als Inhaber. Verkauft werden Waren aller Art von gewerblichen Händlern.
Rakuten
Rakuten hat als Sponsor des FC Barcelona Bekanntheit erlangt. Es ist ein gemischter Marktplatz mit Produkten aller Kategorien.
Hood
Hood ist ein an eBay angelehntes Portal mit der Möglichkeit einer Auktion.
Booklooker
Booklooker richtet sich an Anbieter von Büchern sowie Musik, Filmen und Spielen.
AGB und Rechtstexte für Ihren Portal-Onlineshop
Onlineshops auf einem der gängigen Portale benötigen – wie eigene Webshops – die folgenden Rechtstexte:
- AGB
- Impressum
- Widerrufsbelehrung
- Datenschutzerklärung
- Zahlungs- und Versandbedingungen
Besonderheiten des Bestellvorgangs eines Online-Marktplatzes
Marktplatz-AGB sollten zur Rechtssicherheit den Bestellvorgang des jeweiligen Portal-Webshops konkret abbilden. Alle Portale haben individuelle Bestellverfahren – insbesondere
- das Warenkorbsystem,
- die Sofort-Kauf-Option (entsprechend der Amazon 1-Click-Bestellung) oder beispielsweise
- die Gebotsfunktion (entsprechend dem eBay Preisvorschlag als verbindliches Gebot bei einer Online-Auktion).
Auf einen Onlineportal angepasste AGB berücksichtigen die jeweiligen spezifischen Bestellvorgänge. Dadurch wird insbesondere der Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Ihrem Kunden und Ihnen (der Marktplatz bleibt außen vor) bestimmt. So wird Ihre Haftung bei Lieferengpässen ausgeschlossen.
Besonderheiten des Marktplatz Internethandels
Beim Internethandel über einen Portal-Onlineshop gelten in den Fällen des Verkaufs an Verbraucher (B2C) die Vorschriften des Fernabsatzrechts. Es wird eine Widerrufsbelehrung benötigt. Zudem müssen die Kunden über Ihre Zahlungs- und Versandbedingungen belehrt werden – die Belehrung nehmen wir in die jeweiligen AGB auf. Zudem gilt auch bei Onlineportalen die Impressumspflicht sowie die Pflicht zur Stellung einer auf das jeweilige Portal angepassten Datenschutzerklärung.
Besonderheiten der Marktplatz-Verkäufer-AGB
Zudem haben die gängigen Marktplätze eigene Verkäufer-AGB. Sie sind an Sie als Shopbetreiber gerichtet und werden bei jedem Marktplatz individuell beachtet, um Konflikte zwischen Ihnen und dem Marktplatz und vor allem Abmahnungen von Konkurrenten auszuschließen. Beispielsweise verlangen einige Portale von ihren Nutzern, ihren Kunden auch im B2B-Bereich ein widerrufsähnliches Rücktrittsrecht zu gestatten. Die Nichtachtung dieser Klausel ist eine häufige Abmahnfalle – insbesondere bei Muster-AGB.
Besonderheiten Ihres persönlichen Shops
Neben den Besonderheiten des Marktplatz-Bestellvorgangs werden auch die Besonderheiten Ihrer individuellen Dienstleistung oder Handels berücksichtigt.
Beispiele: Sie verkaufen neben Produkten auch Gutscheine für weitere Waren Ihres Webshops. Diese Angebote wollen Sie zeitlich begrenzen. Dadurch wollen Sie verhindern, dass nach einem langen Zeitraum unkalkulierbare Liquiditätsrisiken eintreten. Deshalb bestimmen Sie in Ihren Marktplatz-AGB einen Verfall von Ansprüchen aus Gutscheinen nach einem Zeitraum von 4 Jahren.
AGB für Ihren B2C-Marktplatz-Webshop
Sind Ihre Kunden vornehmlich private Endkunden (Business to Customer = B2C), sind die gesetzlichen Vorschriften besonders streng. Verbraucher werden vom Gesetz auf eine besondere Weise geschützt. Auch nur geringfügig benachteiligende Klauseln sind vollumfänglich unwirksam. Nicht nur die Klausel ist unwirksam – es entsteht auch ein Abmahnrisiko. Ein Wettbewerber kann den Inhaber einer unrichtigen AGB abmahnen (BGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 34/08 und Urteil vom 31.05.2012, Az: I ZR 45/11). Bei der Erstellung von B2C eBay AGB wird deshalb eine besondere Vorsicht angewandt.
Auf folgende Klauseln wird bei der Erstellung von B2C-eBay-AGB besonders geachtet:
- Informationspflichten beim Fernabsatzkauf
- Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- Vertragsbestätigung
- Preisauszeichnung (Endpreis incl. Mehrwertsteuer und Versandkosten)
- Eigentumsvorbehalt bei Vorleistungspflicht des Verkäufers
- Aussschluss des Widerrufsrechts bei Verbrauchern nicht aus der EU
- Produktbeschreibung
- Verkauf oder Einkauf
- Dienstleistungen
- Lizenzen und Lizenznummern bei Software
- Urheberrecht und Lizenzierung – insbesondere bei digitalen Inhalten wie eBooks oder Videodateien
- Hardware und Telekommunikationsdienstleistungen – Handys mit Verträgen
- Haftungsfreistellung bei Verletzung von Rechten Dritter
- Abo-Verträge – dauerhafte Lieferung von Ware
- Geschenkgutscheine
- Aktionsgutscheine
- Gewinnspiele
- Tickets
AGB für Ihren B2B-Marktplatz-Onlineshop
Sind Ihre Kunden Unternehmen (Business to Business = B2B), ist die Verwendung von ausgeklügelten und weit greifenden Amazon-AGB dringend zu empfehlen. Ihnen steht ein sehr weiter Spielraum bei der Gestaltung vorteilhaften Klauseln zur Verfügung. So geben Ihnen die spezialrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) einen weiten Gestaltungsspielraum. Dabei sind unternehmerische Käufer erfahrungsgemäß häufig gewillt, in einen Rechtsstreit zu treten, sodass Sie auf günstige rechtliche Rahmenbedingungen umso mehr angewiesen sind. Dabei besteht die konkrete Gefahr konkurrierender AGB eines unternehmerischen Vertragspartners. Hat er eigene Einkäufer-AGB genutzt, unterfallen Sie ihrer Anwendung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden umso ungünstiger sein.
Auf folgende Klauseln wird bei der Erstellung von B2C-Amazon-AGB ein besonderes Augenmerk gelegt:
- Einschränkung der Gewährleistungsrechte zu Ihrem Gunsten – insbesondere die Mängelhaftung bei Gebrauchtware
- Vorteilhafte Rügefristen
- Haftungsausschluss bzw -begrenzung
- Abbedingung der Wareneingangsprüfung
- Übergang der Transportgefahr – Lieferung per Spedition „frei Bordsteinkarte“
- Schriftformklausel
- Gerichtsstandsvereinbarung
- Rechtswahl – deutsches Recht bei Verträgen mit ausländischen Käufern
- Vertragsstrafen
- Einbeziehungsklauseln für zukünftige Geschäfte
- Preisanpassungsklauseln
3 Tipps für rechtssichere Portal AGB
- Keine AGB anderer Webshops kopieren – Übernehmen Sie keine AGB Ihrer Wettbewerber. Copy & Paste führt zur Abmahnung.
- Keine Muster AGB verwenden – Im Generator hergestellte AGB oder ein Mustertext sind nicht individuell an Ihren Webshop oder Ihr Modell angepasst.
- AGB individuell erstellen lassen – Ihre AGB werden an die Bedürfnisse Ihres Onlineshops und Ihrer Produkte angepasst.
Überblick
Neben Amazon und eBay gibt es eine Reihe weiterer Online-Marktplätze wie DaWanda, Etsy, Yatego oder Allyouneed. Sie lehnen sich meistens an ihre Konzepte an oder erreichen etwas abweichende Zielgruppen: DaWanda richtet sich beispielsweise an kreative Bastler, Booklooker an Autoren und Verlage.
Alle Internet Marktplätze oder Portale bedürfen spezieller Zahlungs- und Versandbedingungen sowie eines Impressums und einer Datenschutzerklärung.
Marktplatz-B2C-AGB für Verbraucher sind besonders vorsichtig zu gestalten. Das Gesetz schützt Verbraucher in einer besonderen Weise. Die kleinste Abweichung von der Rechtsprechung oder Gesetzeslage kann zur Unwirksamkeit einer wichtigen Klausel und einer Abmahnung führen.
Portal-B2B-AGB für Unternehmer sollten mit weit ausgereizten Klauseln versehen werden. Unternehmer können gegenüber anderen Unternehmern viele abweichende Regelungen treffen und den vollen Spielraum des HGB ausreizen. Ohne eigene Portal-AGB droht bei einem Rechtsstreit die Anwendung sehr nachteilhafter Einkäufer-AGB eines anderen Unternehmens.
Telefonische Erstberatung
✔ KOSTENLOS ✔ SCHNELL ✔ UNVERBINDLICH
Über
geprüfte Fälle
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Branchen und die typischen AGB
AGB werden in den unterschiedlichsten Branchen (Dienstleister, Verkäufer, Makler, Werkhersteller usw.) und mit unterschiedlichen Zielrichtungen (B2C, B2B, national, international, Kombinationen) genutzt.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die typischen AGB-Klauseln folgender Branchen vor:
- Webdesigner und Marketingagenturen
- Fotographen und Designer
- Händler und Verkäufer
- Dienstleister
- Immobilienmakler
- Handwerker
- Betreiber von Vermittlungsportalen
- Betreiber von kostenfreien Portalen
- Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende
Onlinedesigner und Webdesigner AGB
- Webdesigner
- Marketingagenturen
- Werbeagenturen
- Onlineagenturen
sind die erste Anlaufstelle bei der Erstellung eine Internetpräsenz. Sehr viele Kunden eines Webdesigner werden erst durch ihn auf die rechtlichen Fragen zu ihrem Webauftritt aufmerksam. Oftmals haben Webdesigner ein gewisses Know-how zu den grundlegenden Fragen von:
- Markenrecht – Nutzung der Namen von Konkurrenten auf der Website und in Kampagnen
- Wettbewerbsrecht – Unlautere Werbeversprechen in Websitentexten
- Urheberrecht – Verwendung von Bildern
- Internetrecht – Beschriftung von Buttons, Bestellvorgang
AGB und Rechtstexte für Ihren Webdesign Agentur
Webdesign Agenturen benötigen regelmäßig folgende Rechtstexte:
- AGB
- Impressum
- Widerrufsbelehrung (bei B2C Angeboten)
- Datenschutzerklärung
- Zahlungs- und Versandbedingungen
Typische Klauseln in Onlinedesigner AGB
Dabei ist die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen dem Onlinedesigner und seinem Kunden sehr vielseitig. Die wichtigsten Regelungen finden sich zu den folgenden Themen:
- Urheberrecht – Welches Bild dürfen Sie verwenden?
- Internetrecht, Mängelrecht – Wie ist die Abwicklung auszugestalten?
Urheberrechtliche Regelungen in Designer AGB
Wenn Sie bei der Erstellung einer Website eigene Bilder verwenden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie dem Kunden Nutzungsrechte einräumen, die auf ein Projekt beschränkt sind. So stellen Sie sicher, dass Sie ein weiteres Honorar erhalten können, wenn ein Kunde eine weitergehende Nutzung Ihrer Bilder beabsichtigt.
Verwenden Sie Bilder des Kunden, sollten Sie sich wiederum gegen Ansprüche Dritter absichern, die womöglich Urheber der Bilder sind.
Mängelhaftung in Marketingagentur AGB
Ein weiteres wichtiges Thema für Webdesigner ist die Mängelhaftung. Wir stellen sicher, dass Sie nicht unangemessen viel Zeit mit Korrekturen Ihres Produktes verbringen müssen. Dazu wird der genaue Umfang des Auftrags und insbesondere die Anzahl der Korrekturläufe genau geregelt.
Fotografen und Designer AGB
Fotografen und Designer werden immer öfter online gefunden – sie haben eigene Webauftritte oder nutzen Vermittlungsplattformen. Typisch sind weiterhin stationäre Fotostudios, die oftmals auch Designdienstleistungen anbieten. Ein Foto oder ein Design sind vom Urheberrecht geschützte Werke – der werkschaffende Künstler hat ein sehr weit gefasstes Recht, dessen Nutzung er seinen Kunden durch AGB gewährt.
AGB und Rechtstexte für einen Fotografen oder Designer
Fotografen und Designer benötigen regelmäßig folgende Rechtstexte:
- AGB (Online und Offline)
- Impressum (Online, Print)
- Widerrufsbelehrung (bei B2C Zusatzangeboten Online)
- Datenschutzerklärung (Online)
- Zahlungs- und Versandbedingungen (bei Zusatzangeboten Online)
Typische AGB eines Fotografen oder Designers
- Wichtig ist vor allem, dass Ihre Fotografen oder Designer-AGB eine deutliche Beschreibung Ihres Leistungsumfanges umfassen. Darin muss auch der Umfang der Nachbearbeitung enthalten sein. Sonst könnten Sie zahllose unbezahlte Stunden damit verbringen müssen.
- Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Rechteeinräumung an den gemachten Bildern oder Designs und wann diese erfolgt (Abhängig von Zahlungseingang)
- Lieferbedingungen: Wird das Foto gedruckt oder digital geliefert, welche Bildqualität etc.
- Haftungsausschlüsse
Händler und Verkäufer AGB
Es gibt zahlreiche Variationen des Handels:
- Onlinehandel
- Stationärer Handel
- Groß- und Einzelhandel
- National und International
- Kombination aus Internethandel und Fernabsatz
- B2C Handel – Zielgruppe Verbraucher
- B2B Handel – Zielgruppe Unternehmer
- Kombination aus B2C und B2B
Angesichts der zahlreichen Varianten und Kombinationsmöglichkeiten gibt es viele juristische Gestaltungsmöglichkeiten, die an Ihr jeweiliges Geschäftsmodell angepasst werden und auch künftig voraussehbare Entwicklungen beachten sollten.
AGB und Rechtstexte für Ihren Handel
Händler benötigen regelmäßig folgende Rechtstexte:
- AGB (Online und Offline)
- Impressum (Online, Print)
- Widerrufsbelehrung (bei B2C Angeboten)
- Datenschutzerklärung (Online)
- Zahlungs- und Versandbedingungen (Online)
Typische Klauseln eines B2C Verkäufers
Handelt es sich bei Ihren Kunden vornehmlich um Verbraucher, sind die besonders strengen gesetzliche Vorschriften zu beachten. Klauseln, welche die Rechte von Verbrauchern auch nur in geringer Weise benachteiligen, sind vollumfänglich unwirksam. Gleichzeitig entsteht bei unrichtigen Klauseln ein Abmahnrisiko. Bei der Erstellung von B2C Verkäufer AGB wird deshalb eine besondere Vorsicht angewandt. Folgende Klauseln sind beim B2C-Handel typisch:
- Informationspflichten beim Fernabsatzkauf
- Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- Vertragsbestätigung
- Preisauszeichnung (Endpreis incl. Mehrwertsteuer und Versandkosten)
- Produktbeschreibung
Oftmals bestehen Besonderheiten bei etwas atypischen B2C Handelsmodellen:
- Urheberrecht und Lizenzierung
- Lizenzen und Lizenznummern bei Software
- Urheberrecht und Lizenzierung – insbesondere bei digitalen Inhalten wie eBooks oder Videodateien
- Hardware und Telekommunikationsdienstleistungen – Handys mit Verträgen
- Haftungsfreistellung bei Verletzung von Rechten Dritter
- Abo-Verträge – dauerhafte Lieferung von Ware
- Geschenkgutscheine
- Aktionsgutscheine
- Gewinnspiele
Typische Klauseln eines B2B Verkäufers
Handeln Sie mit Unternehmern, ist die Verwendung von ausgeklügelten und weit greifenden Händler-AGB dringend zu empfehlen. Im Gegensatz zu B2C Händler AGB steht Ihnen ein sehr weiter Spielraum bei der Gestaltung vorteilhaften Klauseln zur Verfügung. Gleichzeitig finden die Klauseln eines ebenfalls unternehmerischen Einkäufers Anwendung, falls Sie keine eigenen B2B Verkäufer AGB aufsetzten lassen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden sehr ungünstig sein. Das sind die typischen B2B AGB beim Handel:
- Einschränkung der Gewährleistungsrechte zu Ihrem Gunsten – insbesondere die Mängelhaftung bei Gebrauchtware
- Vorteilhafte Rügefristen
- Haftungsausschluss bzw -begrenzung
- Abbedingung der Wareneingangsprüfung
- Übergang der Transportgefahr – Lieferung per Spedition „frei Bordsteinkarte“
- Schriftformklausel
- Gerichtsstandsvereinbarung
- Rechtswahl – deutsches Recht bei Verträgen mit ausländischen Käufern
- Vertragsstrafen
- Einbeziehungsklauseln für zukünftige Geschäfte
- Preisanpassungsklauseln
B2B Dienstleister AGB
Dienstleister arbeiten online oder offline und richten Ihr Angebot an Verbraucher und Unternehmer. Denkbar sind alle gängigen Kombinationen, falls Sie beispielsweise nicht nur private, sondern auch gewerbliche Kunden haben und neben Ihrer Dienstleistung auch Produkte verkaufen wollen. Dienstleister sind in zahlreichen Branchen denkbar – hier ein nur sehr beispielhafter und kurzer Überblick:
- Beratung
- Bildung
- Erziehung
- Friseur und Kosmetik
- Gesundheit
- Handel
- Hausmeisterdienst
- IT und Software
- Personaldienstleistung
- Personenbeförderung
- Pflegedienst
- Qualitätsmanagement
- Reinigungsdienst
- Seminare
- Sicherheitsdienste
- Sozialwesen
- Vermittlung
- Versicherung
- Wasser- und Energieversorgung
- Wissenschaft
AGB und Rechtstexte für Ihre Dienstleistung
Dienstleister benötigen regelmäßig folgende Rechtstexte:
- AGB (Online und Offline)
- Impressum (Online, Print)
- Widerrufsbelehrung (bei B2C Angeboten)
- Datenschutzerklärung (Online)
- Zahlungs- und Versandbedingungen (Online)
Typische Klauseln eines B2C Dienstleisters
Bei Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten (B2C) gilt dasselbe, wie beim Handel: es sind die besonders strengen gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften zu beachten. Verletzen Klauseln die Rechte von Verbrauchern auch nur in geringer Weise, sind sie unwirksam. Gleichzeitig entsteht ein Abmahnrisiko. Bei der Erstellung von B2C Dienstleister AGB wird deshalb eine besondere Vorsicht angewandt. Folgende Klauseln sind für B2C-Dienstleister typisch:
- Informationspflichten beim Fernabsatzvertrieb
- Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- Vertragsbestätigung
- Preisauszeichnung
- Dienstleistungsbeschreibung
Oftmals bestehen Besonderheiten bei etwas atypischen B2C Dienstleistungsmodellen:
- Urheberrecht und Lizenzierung
- Haftungsfreistellung bei Verletzung von Rechten Dritter
- Abo-Verträge – dauerhafte Erbringung bestimmter Dienstleistungen
- Geschenkgutscheine
- Aktionsgutscheine
- Gewinnspiele
Typische Klauseln eines B2B Dienstleisters
Richten sich Ihre Dienstleistungen an Unternehmer, sollten Sie sich durch individuelle Dienstleister-AGB einen möglichst weiten Spielraum schaffen. Im Gegensatz zu B2C AGB steht Ihnen ein sehr weiter Spielraum bei der Gestaltung vorteilhaften Klauseln zur Verfügung. Gleichzeitig finden die Klauseln eines ebenfalls unternehmerischen Auftragnehmers Anwendung, falls Sie keine eigenen B2B Dienstleister AGB aufsetzten lassen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden dann sehr ungünstig sein. Das sind die typischen B2B Dienstleister AGB:
- Vorteilhafte Rügefristen
- Haftungsausschluss bzw -begrenzung
- Schriftformklausel
- Gerichtsstandsvereinbarung
- Rechtswahl – deutsches Recht bei Verträgen mit ausländischen Käufern
- Vertragsstrafen
- Einbeziehungsklauseln für zukünftige Geschäfte
- Preisanpassungsklauseln
Immobilienmakler AGB
Immobilienmakler sind Dienstleister im Bereich des Handels mit Immobilien – bei ihrer Tätigkeit unterstützen Sie Menschen bei der Suche nach einer Immobilien oder helfen ihnen, eine Immobilie zu veräußern. Die Immobilienbranche ist wegen ihres finanziellen Reizes von einem sehr hohen Konkurrenzdruck geprägt. Insoweit besteht eine hohe Gefahr einer Abmahnung durch Konkurrenten.
AGB und Rechtstexte für einen Immobilienmakler
Immobilienmakler benötigen regelmäßig folgende Rechtstexte:
- AGB (Online und Offline)
- Impressum (Online, Print)
- Widerrufsbelehrung (bei B2C Zusatzangeboten Online)
- Datenschutzerklärung (Online)
- Zahlungs- und Versandbedingungen (bei Zusatzangeboten Online)
Typische AGB eines Immobilienmaklers
- Kombinierte B2B und B2C Makler-AGB
- Angaben zu Fälligkeit von Courtage und Provision
- Beratung zur richtigen Einbeziehung der AGB in den Vertrag
- Alle Pflichtangaben gemäß Wohnungsvermittlungsgesetz
- Pflichtangaben zum Energieausweis
- Pflichtangaben aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Handwerker AGB
Handwerker arbeiten klassischerweise offline über „Mund zu Mund Propaganda“ und richten Ihr Angebot an Verbraucher und Unternehmer. Neuerdings finden immer mehr Kunden ihren Handwerker online über Portale wie myHammer.
AGB und Rechtstexte für Ihren Handwerksbetrieb
Dienstleister benötigen regelmäßig folgende Rechtstexte:
- AGB (Online und Offline)
- Impressum (Online, Print)
- Widerrufsbelehrung (bei B2C Zusatzangeboten Online)
- Datenschutzerklärung (Online)
- Zahlungs- und Versandbedingungen (bei Zusatzangeboten Online)
Typische AGB eines Handwerkers
- Genaue Beschreibung Ihres Leistungsumfangs
- Termine und Fristen
- Haftungsausschlüsse
- Regelungen zur Abnahme, ggf. Teilabnahmen
- Unterscheidung zwischen Geschäften mit Verbrauchern und mit Unternehmen
Vermittlungsportal AGB
Die Vermittlung von Waren oder Dienstleistungen über das Internet ist ein Bereich, der sich zunehmender Beliebtheit bei Gründern und Start-Ups erfreut. Vermittlungsportale – auch „Gatekeeper“ genannt – finden sich in vielen Branchen. Typische Beispiele sind:
- Handel mit Waren: Amazon und eBay
- Handel mit Autos: mobile.de
- Immobilien: immobilienscout24
- Freelancer: Designerdock, Freelancer.com
- Handwerker: myHammer
Als Betreiber einer Vermittlungsplattform arbeiten Sie mit Ihren Anbietern und den Endkunden zusammen – diese Verhältnisse werden für Sie detailliert in zwei AGB geregelt. Ihren Anbietern ermöglichen Sie es, Waren oder Dienstleistungen den restlichen Nutzern der Plattform anzubieten. Gleichzeitig stellen Sie Regeln und Standards auf, die dazu beitragen, dass sowohl das Ansehen des Portals als auch der Anbieter steigt und von den Kunden entsprechend wahrgenommen wird. Für die Endkunden sind Sie alle gemeinsam Teilnehmer einer größeren „Franchise“. Ebenfalls schließen Sie durch Ihre Vermittlungsportal-AGB einen Vertrag mit dem Endkunden – unter einem möglichst weiten Haftungsausschluss. So stellen Sie zwar sicher, dass ein hoher Standard Ihrer Anbieter herrscht, Sie aber bei individuellen Fehlern und Mängeln keine Haftung übernehmen müssen. Denkbar sind auch gemischte Modelle, bei denen Sie neben der Vermittlung auch die Dienstleistung oder Verkauf übernehmen – wie beispielsweise Amazon.
AGB und Rechtstexte für Ihr Vermittlungsportal
Vermittlungsportale benötigen regelmäßig folgende Rechtstexte:
- AGB (mit Anbietern, mit den Endkunden der Anbieter und bei gemischten Modellen ggf. mit den eigenen Endkunden)
- Impressum
- Widerrufsbelehrung (bei Verbrauchern als Anbieter oder Endkunden)
- Datenschutzerklärung
- Zahlungs- und Versandbedingungen (bei eigenen Endkunden)
Typische AGB einer Vermittlungsplattofrm
- Spezifische Vermittlungsportal-AGB gerichtet an B2B und B2C Anbieter
- Endkunden Vermittlungsportal AGB B2B oder B2C
- Gegebenenfalls eigene AGB B2B oder B2C bei eigenen Leistungen an Endkunden
- Kombinationen
Mehr zum Thema AGB für Vermittlungsportale
Kostenfreies Portal – Blog oder Forum AGB
Typische kostenlose Portale sind:
- Blogs
- Foren
- Chats / Kommunikationsplattformen
- Kleinanzeigenportale
- Bewertungsplattformen.
Sie richten sich an Verbraucher und finanzieren sich nicht durch Gebühren ihrer Nutzer, sondern hauptsächlich durch Affiliate-Werbung.
AGB und Rechtstexte für Ihr kostenfreies Portal
Kostenfreie Portale benötigen regelmäßig folgende Rechtstexte:
- AGB
- Impressum
- Datenschutzerklärung
Mehr zum Thema AGB für Foren, Blogs und weitere Gratisportale
Kleinunternehmer und Kleingewerbe AGB
Kleinunternehmer betreiben oftmals Shops auf Portalen wir Amazon oder eBay und verkaufen gelegentlich – aber doch mit gewisser Regelmäßigkeit – Produkte. Auch wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sollten Sie AGB nutzen, beispielsweise um
- Ihre Haftung zu begrenzen,
- Ihre Gewährleistung auszuschließen und
- im Fall eines Rechtsstreits nicht reisen zu müssen.
Sie müssen diese Klauseln nicht mehr einzeln vereinbaren – sie stehen in Ihren Verkäufer-AGB und werden automatisch angewendet.
AGB und Rechtstexte als Kleinunternehmer
Als Kleiunternehmer benötigen Sie die folgenden Rechtstexte:
- AGB
- Impressum
- Ggf. Widerrufsbelehrung
- Datenschutzerklärung
- Ggf. Zahlungs- und Versandbedingungen
Typische AGB bei Kleinunternehmern und Kleingewerbetreibenden
- Einschränkung der Gewährleistungsrechte zu Ihrem Gunsten – insbesondere die Mängelhaftung bei Gebrauchtware
- Vorteilhafte Rügefristen
- Haftungsausschluss bzw -begrenzung
- Abbedingung der Wareneingangsprüfung
- Übergang der Transportgefahr – Lieferung per Spedition „frei Bordsteinkarte“
- Schriftformklausel
- Gerichtsstandsvereinbarung
- Rechtswahl – deutsches Recht bei Verträgen mit ausländischen Käufern
- Vertragsstrafen
- Einbeziehungsklauseln für zukünftige Geschäfte
- Preisanpassungsklauseln

Prinzipien
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
Schnell & einfach
Wir kümmern uns um Ihren Vertrag – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
Rechtssicherheit
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
Langfristigkeit
Die Beratung zu Ihrer GmbH-Gründung ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: Kraus Ghendler GbR, der GHENDLER RUVINSKIJ Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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