Datenschutz-Konzept
In Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist das Prinzip zur Rechenschaftspflicht festgeschrieben. Jedes verantwortliche Unternehmen muss ggf. den Datenschutzbehörden eine Zusammenfassung seiner Datenschutzstrategie vorlegen. Zudem ist das Konzept ständig zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
So haben Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, ein Gesamtverfahren zu entwickeln, das die Wirksamkeit des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie die dafür ergriffenen Maßnahmen kontinuierlich kontrolliert und evaluiert.
Wer benötigt ein Datenschutzkonzept?
Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, benötigt ein Datenschutzkonzept.
Erforderliche Inhalte
Die erforderlichen Inhalte sind insbesondere:
- Art der Dokumentation
- Auflistung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Organisatorische Mindeststandards
- Rechtliche Rahmenbedingungen im Unternehmen
- Datenschutzpolitik und verantwortliche Personen (Datenschutzbeauftragter)
Gemeinsam mit Datenschutzbeauftragten entwickeln
Das Datenschutzkonzept ist ein umfangreiches Dokument, dass gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten entwickelt wird. Es kann als zentrales Kontrolldokument aller datenschutzrechtlichen Vorgänge verstanden werden. Durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten begegnen Sie den neuen gesetzlichen Anforderungen mit angemessener Professionalität. Durch die Auslagerung der komplexen DSGVO-Compliance minimieren Sie den Aufwand der Anpassung und können sich auf das operative Tagesgeschäft konzentrieren. Wir übernehmen den Datenschutz-Part für Sie. Mit uns finden Sie den richtigen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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