• Datenschutz: Strafen, Bußgelder, Abmahnungen

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Strafen, Bußgelder und Abmahnungen


Strafen und Bußgelder

Die EU-DSGVO vereinheitlich das Datenschutzrecht in Europa. Das umfasst auch die Geldbußen und Sanktionen, die von Datenschutzbehörden verhängt werden können.

Seit dem 25.05.2018 können Datenschutzbehörden Geldbußen in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro oder bei Konzernen 4% des weltweiten Umsatzes verhängen.
Das beste Mittel zum Vorbeugen ist die DSGVO-Compliance und die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten.


Abmahnungen

Daneben sind Abmahnungen die zweite große Gefahr für Unternehmen bei Verstößen gegen die DSGVO. Abgemahnt zu werden ist mitunter deutlich wahrscheinlicher, als von einer Datenschutzbehörde sanktioniert zu werden.

Abgemahnt werden kann nur, wenn der Verstoß gegen die DSGVO wettbewerbsrechtliche Relevanz hat, etwa weil die abgemahnte Partei sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil erschlichen hat.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.