Ja, die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkünften besteht.
Die GmbH & Co. KG ist zwar eine juristische Konstruktion bestehend aus einer KG und einer GmbH, rechtlich gesehen ist sie aber den Personengesellschaften zuzuordnen. Dies hat zur Konsequenz, dass ihre Gesellschafter einer individuellen Besteuerung unterliegen und erlittene Verluste als Verlustvortrag mit in ein anderes Geschäftsjahr genommen werden können. Liegen positiv erzielte Gewinne durch Einkünfte aus anderen Einkunftsquellen vor, können Sie die Verluste mit diesen verrechnen.
Mit der Gründung einer GmbH & Co. KG kommen Sie in puncto der Verlustverrechnung mit anderen Einkünften in den Genuss eines klaren Vorteils gegenüber anderen Rechtsformen.
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