Besteht die Möglichkeit einer erleichterten Kapitalbeschaffung?

Die Möglichkeit einer erleichterten Kapitalbeschaffung

Ja, die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG eröffnet Ihnen die Möglichkeit der erleichterten Kapitalbeschaffung durch die vereinfachte Aufnahme neuer Gesellschafter.

Aufnahme neuer Kommanditisten an Stelle von Krediten als Finanzierungsmöglichkeit

Obwohl die GmbH & Co. KG aufgrund Ihres hohen Stammkapitals und der hohen laufenden Verwaltungskosten im geschäftlichen Verkehr als sehr solvent eingeschätzt wird, gestaltet sich die Aufnahme von Krediten eher heikel. In der Praxis verlangen Kreditgeber in der Regel private Bürgschaften der Gesellschafter. Durch diese Vorgehensweise sichern sie sich – wie bei allen haftungsbeschränkenden Kapitalgesellschaften – gegen den privaten Haftungsausschluss der Gesellschafter ab und mindern das eigene finanzielle Risiko.

Gegenüber den anderen Kapitalgesellschaften bietet Ihnen die GmbH & Co. KG in diesem Punkt allerdings einen klaren Vorteil – die erleichterte Kapitalbeschaffung durch die vereinfachte Möglichkeit neue Kommanditisten aufzunehmen.

Aufnahme neuer Kommanditisten ohne großen formalen Aufwand

Zur Kapitalbeschaffung der GmbH & Co. KG können Sie ohne großen formalen Aufwand neue Investoren als Kommanditisten aufnehmen. Die Übertragung eines Kommanditistenanteils kann formlos ohne notarielle Beurkundung erfolgen. Es bedarf lediglich der notariell beglaubigten Anmeldung der Anteilsübertragung zum Handelsregister.

Finanzierungsmöglichkeit ohne Einbuße Ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit

Binden Sie neue Investoren als Kommanditisten zwecks Finanzierung in Ihre GmbH & Co. KG ein, werden diese nicht automatisch auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Sie nehmen weder an der Geschäftsführung noch als Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH Einfluss auf die täglichen Geschäfte Ihrer Gesellschaft. Durch diese vereinfachte Kapitalbeschaffungsmöglichkeit behalten Sie weitestgehend Ihre unternehmerische Entscheidungsfreiheit.

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei