Der Aufsichtsrat – Ist die Bildung eines Aufsichtsrats zwingend?

Ist die Bildung eines Aufsichtsrats zwingend?

Grundsätzlich ist die Bildung eines Aufsichtsrats bei der UG nicht zwingend. Nur in bestimmten Fällen sieht der Gesetzgeber die Bildung des Aufsichtsrats als zwingend an.

Der Aufsichtsrat ist ein Organ, das als Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften auftreten kann. Neben diversen Prüfungs- und Berichtspflichten besteht seine Hauptaufgabe in der Überwachung der Geschäftsführung.

Kleinere UGs sind von der Bildung eines Aufsichtsrats befreit

Bei einer UG von kleiner oder mittlerer Größe ist die Bildung eines Aufsichtsrats nicht zwingend vorzunehmen. Manchmal entscheiden sich die Gesellschafter dennoch für seine Einrichtung. In der Praxis stellt dies aber oftmals eine Ausnahme dar.

Aufsichtsrat zwingend bei UGs (haftungsbeschränkt) mit mehr als 500 Mitarbeitern

In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz die Bildung eines Aufsichtsrats jedoch zwingend vor. Diese Pflicht trifft größere UGs, die mehr als 500 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigen.

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