Der Vergleich zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG

Der Vergleich zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG – Wann ist die Gründung einer GmbH vorteilhafter?

Die GmbH war lange Zeit der unangefochtene Klassiker unter den deutschen Gesellschaftsformen. Sie glänzt vor allem als haftungsbeschränkende sowie zahlungskräftig eingeschätzte Rechtsform und erfreut sich in Gründerkreisen besonderer Sympathie. In den letzten Jahren bekam sie in ihrer Stellung allerdings Konkurrenz durch ein außergewöhnliches juristisches Konstrukt – die GmbH & Co. KG. Von der einst eher unbekannten Gesellschaftsform, sorgte die Rechtsprechung durch die fortlaufende Bestätigung der Vorteile zu einer immer höheren Wertschätzung in Gründerkreisen. Eine bedeutende Gemeinsamkeit der beiden Gesellschaftsformen besteht in dem persönlichen Haftungsausschluss. Steht Ihnen als Gründer vor dem Hintergrund dieser Bedingung ein höheres Gründungskapital zur Verfügung müssen Sie sich für eine der beiden Gesellschaftsformen entscheiden.

Doch wann ist die GmbH für Ihr Unternehmen die richtige Rechtsform?

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Wahl der richtigen Rechtsform einzelfallabhängig

Bei der Wahl der richtigen Rechtsform stehen Ihre Präferenzen als Gründer im Vordergrund. Da keine Gründungsvision einer anderen gleicht, lässt sich pauschal nicht festlegen welche Rechtsform die vorteilhaftere ist. Wie so oft kommt es im Ergebnis auf eine Einzelfallbetrachtung Ihres Gründungsvorhabens an.

Anhand der Unterschiedlichkeiten der beiden Gesellschaftsformen lässt sich allerdings eine grundlegende Tendenz bestimmen.

Die GmbH vorteilhaft für kleine inhabergeführte Unternehmen

Grundlegend lässt sich zusammenfassen, dass die GmbH die attraktivere Gesellschaftsform für ein kleines inhabergeführtes Unternehmen ist. Stehen Sie mit Ihrem Vorhaben am Anfang seiner Existenz, ist die GmbH oft vorteilhafter.

Geringerer Gründungsaufwand der GmbH

Bereits im Gründungsprozess verursacht die Rechtsform der GmbH im Vergleich zur GmbH & Co. KG deutlich weniger Aufwand. Während mit einer GmbH ein Unternehmen gegründet wird, bedarf es zur Gründung einer GmbH & Co. KG  die parallele Gründung zweier Gesellschaften:

  • eine GmbH als Komplementärin zur Enthaftung und
  • eine KG als nach außen hin auftretende Gesellschaft.

Laufende Verwaltungskosten und -aufwand der GmbH geringer

Die Kosten und der Aufwand in Bezug auf die Verwaltung des Unternehmens sind bei der GmbH viel geringer. Ausschlaggebend hierfür ist wieder die „Mischform“ der GmbH & Co. KG. Die GmbH & Co. KG erfordert durch ihre zwei „gemischten“ Unternehmen gesonderte Jahresabschlüsse, IHK-Gebühren, etc..

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Der Vergleich zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

4 Kommentare
  1. Feyruz D.
    says:

    Sehr geehrter Kraus Ghendler Ruvinskij,

    Ich bin über Google auf Sie aufmerksam geworden.
    Mein zukünftiger betreibt eine Firma (Einzelunternehmen) und ist gerade etwas verzweifelt.
    Deshalb bin ich auf der Suche nach ein paar Informationen, womit ich ihn unterstützen kann. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

    Es geht darum welche Form mit allen Vor- und Nachteilen am besten für eine Firma geeignet wäre (Gmbh, GmbH.Co.KG od. doch als Einzenunternehmen).

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Ich bedanke mich und Verbleibe.

    Mit freundlichen grüßen
    Fr. Feyruz D.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau D.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Es ist verständlich, dass die Rechtsformwahl für Ihren Partner eine Herausforderung darstellt, da man Fehler unbedingt vermeiden möchte.
      Es kommt dabei aber insbesondere auf die Art des Unternehmens, des Geschäfts, der Kundschaft etc. an. Daher kann eine pauschale Antwort nicht gegeben werden.
      In den umfangreichen Artikeln auf unserer Webseite werden Sie informative Texte zum Vergleich zwischen den Rechtsformen und den jeweiligen Vor- und Nachteilen finden.
      Gerne kann Ihr Partner auch eine kostenlose Erstberatung vereinbaren, hierfür kann er uns unter 0221 – 6777 0055 anrufen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt

  2. Dr A.
    says:

    Guten Tag,
    Ich möchte als niedergelassener Augenarzt ein Operationszentrum grunden, selbst meine Operationen durchführen aber auch die Räumlichkeiten an weiteren Kollegen vermieten.
    Sollte dieses Opzentrum als GmbH laufen lassen oder GmbH co KG?

    Mit freundlichen Grüssen

    Attaran

    • Annette Vollmers-Stich
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. A.,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Gerne unterstützen wir Sie in Gründungsfragen. Welche Rechtsform für Sie die Richtige ist, kann nur bei genauer Kenntnis des Einzelfalls beurteilt werden.

      Allgemein lässt sich zwar sagen, dass für kleinere Unternehmen, die am Anfang ihrer Existenz stehen, oft eine GmbH ausreichend ist. Sollten jedoch schon zu Beginn höhere Umsätze wahrscheinlich sein, die Beteiligung von Investoren oder Familienmitgliedern beim Gründungsprozess oder in vorhersehbarer Zukunft geplant sein, ist die GmbH & Co. KG mitunter die empfehlenswertere Rechtsform. Ihre konkreten Fragen können Sie mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
      https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/

      Beste Grüße

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