Um spätere zeitliche und finanzielle Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich gut auf Ihr Gründungsvorhaben vorbereiten. Allerdings zeichnet sich jede Gründung durch eine besondere Einzigartigkeit aus. Es handelt sich nicht um einen Vorgang, der kleinschrittig und schematisch heruntergebrochen werden kann. Vielmehr gilt es den unterschiedlichen Details eines Gründungsvorhabens gerecht zu werden.
Dennoch gibt es vier Vorbereitungsschritte, die Sie unbedingt beachten sollten:
Der erste Schritt Ihrer Vorbereitung besteht in der Erstellung eines Businessplans. Hierbei handelt es sich um ein Schriftdokument, das Ihrem Gründungsvorhaben als solider Grundbaustein dient und somit unverzichtbar ist.
Mit dem Businessplan beschreiben Sie Ihre Geschäftsmöglichkeit und erläutern die Maßnahmen zu deren Umsetzung. Sie als Gründer gewinnen durch den Businessplan eine detaillierte Vorstellung über Ihr Vorhaben und können dieses vollumfänglich einschätzen. Des Weiteren dient der Businessplan als Visitenkarte Ihres Vorhabens, anhand derer sich Banken und Investoren ein Überblick über die Tragfähigkeit Ihres Unternehmens verschaffen können.
Lesen Sie hier mehr zu dem Thema des Businessplans und bringen Sie in Erfahrung welche inhaltlichen Punkte Ihr Businessplan umfassen sollte.
Der zweite Schritt besteht in der Festigung der Finanzierung und des Marketings Ihres Unternehmens.
Durch die verschiedenen Finanzierungsformen – z. B. Darlehen, Ersparnisse, Investoren oder Förderungen – sollten Sie sicherstellen, dass die Finanzierung Ihres Unternehmens feststeht.
Zudem ist es sehr wichtig bereits in Ihrer Vorbereitung eine ausgeklügelte Marketingstrategie zu entwickeln. Nur so können Sie nach Ihrer Unternehmensgründung Kunden akquirieren
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Als Gründer haben Sie genaue Vorstellungen über Ihr Unternehmen. Damit Ihr Unternehmen nach Ihren Vorstellungen ausgeübt werden kann, sollten Sie sich Gedanken zu den rechtlichen Grundfragen Ihrer Gründung machen.Dies können etwa Fragen zu
Sammeln Sie die aufkommenden Fragen, damit Sie diese in der Gründungsberatung mit Ihrem spezialisierten Rechtsanwalt gemeinsam erörtern können.
Als vierter Schritt Ihrer Vorbereitung sollten Sie unmittelbar vor der Gründung einen Namen für Ihr Unternehmen auswählen.
Bei der Namenswahl sollten Sie darauf achten, dass der gewünschte Name nicht bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird (§ 30 Abs. 1 HGB). Er muss sich durch ausreichend Unterscheidungskraft von anderen Namen (§ 18 Abs. 1 HGB) abheben und es gilt das Irreführungsverbot (§ 18 Abs. 2 HGB). Das bedeutet Ihre Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse irrezuführen.
Bei der Auswahl des richtigen Namens sollten Sie zudem
berücksichtigen. So kann ein englischsprachiger Name bei regional vertriebenen Produkten den Eindruck erwecken, dass die Kundenmentalität nicht richtig verstanden wird. Sobald Sie ausländische Absatzmärkte bedienen möchten, sollte der Unternehmensname in jeder Sprache leicht auszusprechen sein.
Der Gesetzgeber räumt Ihnen für die Namenswahl sehr viel Freiraum für Ihre Kreativität ein. So kann die Firma sich beispielsweise aus
unter ggf. Hinzuziehung eines Rechtsformzusatzes zusammensetzen.
Im Geschäftsverkehr führt dies zu vielerlei Möglichkeiten, wie zum Beispiel:
Zu beachten sind grundsätzlich die Regeln zur Abgrenzung von Nicht-Kaufleuten und Kaufleuten.
Erfahren Sie hier mehr über zwei typische Fehler, die vielen Gründern während der Namensgebung unterlaufen und wie Sie diese Fehler vermeiden können.