Die GbR: Vor- und Nachteile im Überblick
Die Vorteile der GbR:
Die GbR ist für viele Gründer der schnellste und einfachste Weg in die eigene Selbstständigkeit mit einem Unternehmen. Als erste und einfachste Form der Personengesellschaften, kann die Gründung schnell und unkompliziert erfolgen.
Gerade finanziell schwächer aufgestellte Gründer können mit der GbR leicht ihr Unternehmen in die Welt rufen, da das Gesetz für die Gründung einer GbR kein Mindest-Stammkapital vorsieht.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass jeder Gesellschafter einer GbR ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten erhält.
Auch nach der Gründung besteht bei der GbR kaum bürokratischer Aufwand. Es besteht keine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. Vielmehr darf die Buchhaltung frei organisiert werden.
Die Geschäftsführung einer GbR wird in aller Regel von den Gesellschaftern selbst übernommen. Anders als bei der GmbH und der UG haftet der Geschäftsführer einer GbR nicht für die Insolvenzverschleppung. Es besteht weder eine Haftung für die Verletzung von Sorgfaltspflichten gegenüber der GbR noch eine Haftung für die Missachtung von Kapitalaufbringungsvorschriften.
Die GbR kann in steuerlicher Hinsicht insbesondere durch die Kleinunternehmerregelung Vorteile erzielen. Hiernach gilt: Wer im ersten Geschäftsjahr voraussichtlich einen Jahresumsatz von weniger als 17.500 € brutto erwirtschaftet, muss keine Umsatzsteuer abführen.
Die Nachteile der GbR:
Der Hauptnachteil der GbR besteht in der persönlichen Haftung. Die Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft.
Ein weiterer Nachteil besteht in der einfachen Auflösung einer GbR. Trifft der Gesellschaftsvertrag nicht hinreichende Regelungen durch Fortsetzungsklauseln wird die GbR bereits mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters aufgelöst.
Anders als bei den Kapitalgesellschaften trägt die GbR keine Firmierung. Das bedeutet, dass die GbR keinen Namen hat, unter dem sie Geschäfte betreibt. Vielmehr sind neben der sogenannten „Geschäftsbezeichnung“ zusätzlich die Vor- und Nachnamen der Gesellschafter anzugeben.
Ein steuerlicher Nachteil gegenüber den Kapitalgesellschaften besteht darin, dass die GbR nicht den niedrigeren Steuersätzen der Körperschaftsteuer von derzeit 15,6 %, sondern Spitzensteuersätzen der Einkommensteuer von bis zu 45 % unterliegt.
Sehr geehrter Herr Kraus,
Danke für Ihren Beitrag!
Wenn man eine Immobilie zum Vermieten zu zweit erwirb…
Was würden Sie empfehlen: diese Unternehmung privat oder über eine GbR anzugehen, wenn das gegenseitige Vertrauen gegeben ist?
Sehr geehrter Herr G.,
bitte bedenken Sie, dass je nach Einzelfallumstände schon eine GbR vorliegt, da hierfür keine schriftlich fixierter Vertrag erforderlich ist. Je nach dem, wie Sie und Ihr Partner Ihren Schuldnern gegenüber auftreten, kann eine Haftung als GbR in Betracht kommen. Ob Sie Ihr Geschäft als GbR führen sollten, hängt von Ihren Zielen ab.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo ich hab kein bruder der mit mir die Firma zaubereoi gründen will kann ich trozdtdem eine GebR gründen????
Sehr geehrter Fragesteller,
im Firmennamen steht GbR nicht für “Gebrüder”, wie vielfach angenommen wird. Tatsächlich steht GbR für “Gesellschaft bürgerlichen Rechts”. Eine GbR können Sie nicht alleine gründen, sondern nur zusammen mit mindestens einer weiteren Person. Dies kann jede Person Ihrer Wahl sein. Als einzelne Person kommt für Sie die Gründung einer UG, GmbH oder eines Einzelunternehmens in Betracht. Gerne beraten wir Sie zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen. Rufen Sie uns hierzu einfach kostenfrei unter 0221 – 6777 00 55 an oder schreiben Sie uns an unternehmer@anwalt-kg.de.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt