Welche Vor- und Nachteile hält die GbR / OHG für mich bereit?

Welche Vor- und Nachteile hält die GbR / OHG für mich bereit?

Wenn Sie als Gründer über ein Unternehmen mit mehreren Anteilseignern nachdenken, stoßen Sie mit einer ziemlichen Gewissheit zunächst auf die klassischen Formen der Personengesellschaften. Hierunter fallen insbesondere:

Wenn für Sie der Ausschluss der persönlichen Haftung nicht von zentraler Bedeutung ist, halten die Rechtsformen der GbR und OHG einige Vorteile für Sie bereit.

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Die GbR: Vor- und Nachteile im Überblick

Die Vorteile der GbR:

Die GbR ist für viele Gründer der schnellste und einfachste Weg in die eigene Selbstständigkeit mit einem Unternehmen. Als erste und einfachste Form der Personengesellschaften, kann die Gründung schnell und unkompliziert erfolgen.

Gerade finanziell schwächer aufgestellte Gründer können mit der GbR leicht ihr Unternehmen in die Welt rufen, da das Gesetz für die Gründung einer GbR kein Mindest-Stammkapital vorsieht.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass jeder Gesellschafter einer GbR ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten erhält.

Auch nach der Gründung besteht bei der GbR kaum bürokratischer Aufwand. Es besteht keine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. Vielmehr darf die Buchhaltung frei organisiert werden.

Die Geschäftsführung einer GbR wird in aller Regel von den Gesellschaftern selbst übernommen. Anders als bei der GmbH und der UG haftet der Geschäftsführer einer GbR nicht für die Insolvenzverschleppung. Es besteht weder eine Haftung für die Verletzung von Sorgfaltspflichten gegenüber der GbR noch eine Haftung für die Missachtung von Kapitalaufbringungsvorschriften.

Die GbR kann in steuerlicher Hinsicht insbesondere durch die Kleinunternehmerregelung Vorteile erzielen. Hiernach gilt: Wer im ersten Geschäftsjahr voraussichtlich einen Jahresumsatz von weniger als 17.500 € brutto erwirtschaftet, muss keine Umsatzsteuer abführen.

Die Nachteile der GbR:

Der Hauptnachteil der GbR besteht in der persönlichen Haftung. Die Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft.

Ein weiterer Nachteil besteht in der einfachen Auflösung einer GbR. Trifft der Gesellschaftsvertrag nicht hinreichende Regelungen durch Fortsetzungsklauseln wird die GbR bereits mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters aufgelöst.

Anders als bei den Kapitalgesellschaften trägt die GbR keine Firmierung. Das bedeutet, dass die GbR keinen Namen hat, unter dem sie Geschäfte betreibt. Vielmehr sind neben der sogenannten „Geschäftsbezeichnung“ zusätzlich die Vor- und Nachnamen der Gesellschafter anzugeben.

Ein steuerlicher Nachteil gegenüber den Kapitalgesellschaften besteht darin, dass die GbR nicht den niedrigeren Steuersätzen der Körperschaftsteuer von derzeit 15,6 %, sondern Spitzensteuersätzen der Einkommensteuer von bis zu 45 % unterliegt.

Die OHG: Vor- und Nachteile im Überblick

Die Vorteile der OHG:

Die OHG ist eine der GbR in ihren Vorteilen sehr ähnelnde Gesellschaftsform und fällt ebenfalls unter die Personengesellschaften.

Sie ist ein kaufmännisches Unternehmen, das an eine bestimmte Größe und einen bestimmten Mindestumsatz anknüpft. Dadurch genießt die OHG im Geschäftsverkehr ein höheres Ansehen als die GbR.

Wie auch die GbR sieht das Gesetz für die Gründung einer OHG kein Mindest-Stammkapital vor.

Weiterhin erhält jeder Gesellschafter ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten.

Auch im Gesichtspunkt der Geschäftsführung decken sich die Vorteile der OHG und der GbR. Die Geschäftsführung einer OHG wird in den allermeisten Fällen von den Gesellschaftern selbst übernommen. Anders als bei der GmbH und der UG haftet der Geschäftsführer einer OHG nicht für die Insolvenzverschleppung. Es besteht weder eine Haftung für die Verletzung von Sorgfaltspflichten gegenüber der OHG noch eine Haftung für die Missachtung von Kapitalaufbringungsvorschriften.

Ein wesentlicher Vorteil der OHG besteht in der Möglichkeit einer Firmierung. Sie können Ihrer OHG einen individuellen Namen geben, der Ihnen im zukünftigen Geschäftsverkehr zugute kommen wird. Ihrer Phantasie sind bei der Namenswahl kaum Grenzen gesetzt.

Die Nachteile der OHG:

Schon bei der Gründung einer OHG sind die Kosten höher als bei der GbR, da sie als Handelsgesellschaft beim Handelsregister angemeldet werden muss und hierfür die Dienste eines Notars erforderlich sind.

Wie auch bei der GbR besteht der Hauptnachteil der OHG in der persönlichen Haftung. Die Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft.

Als Personengesellschaft unterliegt die OHG ebenfalls nicht den niedrigeren Steuersätzen der Körperschaftsteuer von derzeit 15,6 %, sondern der Einkommensteuer mit Spitzensteuersätzen von bis zu 45 %. Der Unterschied kann erheblich sein.

Ein weiterer Nachteil der OHG besteht in der umfangreichen Pflicht zur Buchführung und zur Publizität. Die Bilanzen einer OHG müssen veröffentlicht werden.

Alles zum Thema GbR / OHG Gründung

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10 Kommentare
  1. Cansu C.
    says:

    Vielen Dank für den guten Artikel! In der Gewerbeanmeldung muss zwischen den verschiedenen Rechtsformen unterschieden werden, jedoch hab ich gelesen dass sie geschrieben haben ein Wechsel von der GbR zur OHG geschehe automatisch. Ist es nicht normalerweise notwendig die Gewerbeinformationen zu ändern beim Amt? Und ist es notwendig sich im Online Verkauf beim Handelsregister einzutragen, wenn ja ab welchem Einnahmewert wäre das erforderlich?
    Mit freundlichen Grüßen,
    C.C.

    • Annette Vollmers-Stich
      says:

      Sehr geehrteR FragestellerIn,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Die Gesellschafter einer GbR können freiwillig entscheiden, ob sie die GbR in das Handelsregister eintragen lassen. Durch diese Eintragung wird die GbR zu einer OHG.
      Eine OHG kann nur für den Betrieb eines Handelsgewerbes gegründet werden. Daher ist eine gewerbliche Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt notwendig.

      Ihre weiteren Fragen können Sie auch mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
      Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
      https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/
      Viele Grüße

  2. M.  S.
    says:

    Sehr geehrter Herr Kraus,
    ich möchte mich mit meiner Schwester gemeinsam als GbR mit einem Onlineshop selbstständig machen. Wir haben eine GbR mit unseren Namen als Bezeichnung gegründet. Unser Onlineshop soll natürlich anders heißen, wir sind noch auf Namenssuche.
    Jetzt stellt sich uns die Frage, was wir hierbei beachten müssen. Wir dürfen keine Markenrechte verletzten und müssen prüfen, dass es den jeweiligen Namen nicht schon gibt.
    Angenommen wir würden uns zu späterer Zeit zu einer OHG wechseln müssen oder in eine GmbH umwandeln wollen, dann müssen wir den Namen der Shops ins Handelsregister eintragen lassen. Könnte dies dann ein anderer Firmenname sein oder muss dies dann tatsächlich der Name sein, den auch der Shop trägt?
    Wir möchten vermeiden, den Shop eines Tages umbenennen zu müssen.

    Vielen Dank Ihnen für die informativen Beiträge.

    Mit freundlichen Grüßen

    M. S.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Grundsätzlich ist es so, dass Markensrechtsverletzungen oftmals ungeplant geschehen. Deswegen wird in dem Bereich regelmäßig mit Abmahnungen gearbeitet. Falls Sie auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie einen Anwalt damit beauftragen, entsprechende Recherchen durchzuführen. Beim Wechsel der Rechtsform kann ich Ihnen grundsätzlich sagen, dass der Wechsel von einer GbR zu einer oHG von Rechts wegen automatisch passiert, wenn der Geschäftsbetrieb eine Art und Umfang erreicht, die einem kaufmännischem Betrieb ähnelt. Die Eintragung ins Handelsregister ist dann nur deklaratorischer Art. Sie können auch durch eigene Handelsregisteranmeldung zu einer oHG werden, selbst wenn der Umfang des Geschäftsbetriebs noch keinem eines Kaufmanns ähnelt. Wenn Sie eine Umwandlung in eine GmbH beabsichtigen, sollten Sie sich ebenfalls zuvor anwaltliche Beratung einholen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Shams S.
    says:

    Hallo , ich wollte online business aufbauen und zwar soll ich trotzdem mich als Unternehme anmelden? Wenn Ja, dann wie?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen
    Sidiqi

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, sind wir Ihnen gerne hierbei behilflich. Unsere Internetseite hält eine Menge Informationen für Sie bereit oder Sie können mit uns einen Beratungstermin vereinbaren.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. I. G. .
    says:

    Sehr geehrter Herr Kraus,
    Danke für Ihren Beitrag!

    Wenn man eine Immobilie zum Vermieten zu zweit erwirb…
    Was würden Sie empfehlen: diese Unternehmung privat oder über eine GbR anzugehen, wenn das gegenseitige Vertrauen gegeben ist?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr G.,

      bitte bedenken Sie, dass je nach Einzelfallumstände schon eine GbR vorliegt, da hierfür keine schriftlich fixierter Vertrag erforderlich ist. Je nach dem, wie Sie und Ihr Partner Ihren Schuldnern gegenüber auftreten, kann eine Haftung als GbR in Betracht kommen. Ob Sie Ihr Geschäft als GbR führen sollten, hängt von Ihren Zielen ab.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Ronny
    says:

    Hallo ich hab kein bruder der mit mir die Firma zaubereoi gründen will kann ich trozdtdem eine GebR gründen????

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      im Firmennamen steht GbR nicht für “Gebrüder”, wie vielfach angenommen wird. Tatsächlich steht GbR für “Gesellschaft bürgerlichen Rechts”. Eine GbR können Sie nicht alleine gründen, sondern nur zusammen mit mindestens einer weiteren Person. Dies kann jede Person Ihrer Wahl sein. Als einzelne Person kommt für Sie die Gründung einer UG, GmbH oder eines Einzelunternehmens in Betracht. Gerne beraten wir Sie zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen. Rufen Sie uns hierzu einfach kostenfrei unter 0221 – 6777 00 55 an oder schreiben Sie uns an unternehmer@anwalt-kg.de.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt

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