Ja, entscheiden Sie sich für die Gründung einer GmbH & Co. KG, so setzt sich der Gründungsprozess aus der parallelen Gründung und Verknüpfung von zwei Gesellschaften zusammen.
Die Besonderheit der GmbH & Co. KG ist in ihrem Wesen als gemischte Gesellschaftsform zu sehen. Sie besteht aus
Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich rechtlich gesehen um eine Personengesellschaft – eine Kommanditgesellschaft -, deren Komplementärstellung durch eine GmbH als juristische Person ausgefüllt wird.
Möchten Sie als Gründer Ihrer zukünftigen Selbstständigkeit die Form der GmbH & Co. KG verleihen, umfasst dies die parallele Gründung von zwei Gesellschaften.
Zum einen wird eine GmbH gegründet, die die Rolle der Komplementärin übernimmt. Durch die Komplementär-GmbH wird der große Vorteil der Haftungsbeschränkung des Komplementärs der GmbH & Co. KG erreicht.
Zum anderen wird eine KG gegründet. Die KG tritt als Gesellschaft nach außen hin im Geschäftsverkehr auf.
In der Regel teilt sich die Gründung der beiden Gesellschaften in die folgende zeitliche Reihenfolge auf:
Die jeweiligen Schritte Ihrer GmbH & Co. KG Gründung werden in einzelne Termine zusammengefasst.
Erfahren Sie in diesem Beitrag wie die Gründung einer GmbH &. Co. KG Schritt für Schritt abläuft.