Gründung einer GmbH & Co. KG durch die parallele Gründung zweier Gesellschaften?

Erfolgt die Gründung einer GmbH & Co. KG durch die parallele Gründung zweier Gesellschaften?

Ja, entscheiden Sie sich für die Gründung einer GmbH & Co. KG, so setzt sich der Gründungsprozess aus der parallelen Gründung und Verknüpfung von zwei Gesellschaften zusammen.

Kombination aus einer GmbH und einer KG

Die Besonderheit der GmbH & Co. KG ist in ihrem Wesen als gemischte Gesellschaftsform zu sehen. Sie besteht aus

Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich rechtlich gesehen um eine Personengesellschaft – eine Kommanditgesellschaft -, deren Komplementärstellung durch eine GmbH als juristische Person ausgefüllt wird.

Gründung von zwei Gesellschaften erforderlich

Möchten Sie als Gründer Ihrer zukünftigen Selbstständigkeit die Form der GmbH & Co. KG verleihen, umfasst dies die parallele Gründung von zwei Gesellschaften.

Zum einen wird eine GmbH gegründet, die die Rolle der Komplementärin übernimmt. Durch die Komplementär-GmbH wird der große Vorteil der Haftungsbeschränkung des Komplementärs der GmbH & Co. KG erreicht.

Zum anderen wird eine KG gegründet. Die KG tritt als Gesellschaft nach außen hin im Geschäftsverkehr auf.

Chronologie der Gründungen

In der Regel teilt sich die Gründung der beiden Gesellschaften in die folgende zeitliche Reihenfolge auf:

  1. Die Gründung der Komplementär-GmbH
  2. Die Gründung der Kommanditgesellschaft (KG)
  3. das Einbringen der Anteile der Komplementär-GmbH in die KG

Die jeweiligen Schritte Ihrer GmbH & Co. KG Gründung werden in einzelne Termine zusammengefasst.

Erfahren Sie in diesem Beitrag wie die Gründung einer GmbH &. Co. KG Schritt für Schritt abläuft.

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