Das gemeinwohlorientierte und soziale Unternehmertum ist in der Gründungsszene sehr populär. Von philanthropischen Projekten wie der Entwicklungs-, Jugend- und Altenhilfe über den Umwelt- und Tierschutz bis hin zur Förderung der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern hält das „Social Entrepreneurship“ zahlreiche Betätigungsbereiche für Sie bereit.
Sobald Sie sich als Gründer im gemeinnützigen Unternehmertum niederlassen möchten, stellt die gUG eine sinnvolle Alternative zur UG dar.
Hinter der gUG (haftungsbeschränkt) verbirgt sich eine gemeinnützige Version der klassischen Unternehmergesellschaft, die ebenfalls mit einem geringen Stammkapital von nur 1 € gegründet werden kann. Allerdings knüpft der Gesetzgeber weitere Voraussetzungen an die Gründung einer gUG. Sie muss den besonderen Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts unter Anwendung der §§ 51 ff. AO entsprechen.
Die gUG stellt aufgrund ihrer speziellen steuerlichen Vorzüge eine sinnvolle Alternative zur UG dar. Neben den bekannten Vorteilen der UG wie etwa der Haftungsbeschränkung, genießen Sie mit der Gründung einer gUG (haftungsbeschränkt) steuerliche Vorzüge.
Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft hat weder die Gewerbe- noch die Körperschaftsteuer zu entrichten. Die dadurch entstehenden Steuerersparnisse stehen Ihrem Unternehmen uneingeschränkt zur Reinvestition zur Verfügung.
Bezüglich der Umsatzsteuer ist zu differenzieren:
Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Voraussetzungen für die Gründung einer gUG und die steuerlichen Vorteile.