Ist meine persönliche Haftung ausgeschlossen?

Ist meine persönliche Haftung ausgeschlossen?

Grundsätzlich ist Ihre persönliche Haftung als Gesellschafter einer GmbH ausgeschlossen und Ihr Privatvermögen somit geschützt. Für die Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet den Gläubigern gegenüber die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen selbst (§ 13 Abs. 2 GmbHG).

Schließt also die GmbH z. B. einen Kaufvertrag, muss sich der Verkäufer mit seinen Zahlungsaufforderungen an die Gesellschaft wenden, die als alleiniger Vertragspartner auftritt. Selbst im Falle einer Insolvenz der GmbH ändert sich an dem Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter in aller Regel nichts.

Vorsicht: Persönliche Haftung für steuerliche Verbindlichkeiten und in Fällen der Durchgriffshaftung

Bei dem Grundsatz des Ausschlusses der persönlichen Haftung gibt es Ausnahmekonstellationen. Unter gewissen Umständen müssen Sie als Gesellschafter dann persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Beispielsweise

Bekannt unter dem Begriff der „Durchgriffshaftung“ entsteht eine persönliche Haftung insbesondere durch

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die einzelnen Möglichkeiten der Durchgriffshaftung.

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